Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

KFZ Amt Version 1.0 — Stand: März 2026

WICHTIGER HINWEIS: KEIN STAATLICHES AMT
KFZ Amt ist ein privates, gewerbliches Dienstleistungsunternehmen ohne jede hoheitliche Funktion. Wir sind weder eine staatliche Zulassungsbehörde noch ein Organ des Kraftfahrt-Bundesamts. Die Servicegebühr ist kein behördliches Entgelt. Weitere Hinweise finden Sie in § 9 dieser AGB.

PRÄAMBEL

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die gesamte Vertragsbeziehung zwischen KFZ Amt (nachfolgend „Anbieter") und allen natürlichen sowie juristischen Personen (nachfolgend „Auftraggeber" oder „Kunde"), die die Dienstleistungen des Anbieters über dessen Onlineplattform in Anspruch nehmen oder in Anspruch nehmen möchten. Der Anbieter ist ein privates, gewerbliches Unternehmen, das ausschließlich privatrechtliche Serviceleistungen im Bereich der Vorbereitung, Zusammenstellung und digitalen Aufbereitung von Unterlagen für Kraftfahrzeugzulassungsverfahren in Deutschland erbringt. Sämtliche Leistungen des Anbieters werden auf eigene Rechnung und in eigenem Namen erbracht; der Anbieter handelt dabei weder als Behörde noch als staatlich anerkannte Einrichtung noch als bevollmächtigter Vertreter staatlicher Stellen.

Der Anbieter betreibt ein bundesweites Netzwerk aus sorgfältig ausgewählten regionalen Zulassungspartnern, die als selbständige Dritte bei der operativen Abwicklung von Kraftfahrzeugzulassungsverfahren bei den zuständigen Kfz-Zulassungsstellen mitwirken. Die Kernleistung des Anbieters umfasst die digitale Aufbereitung, formale Prüfung und vollständige Zusammenstellung der für das jeweilige Verfahren erforderlichen Unterlagen sowie die Erstellung eines individuellen Instruktionsschreibens, das dem Kunden detaillierte Anweisungen für die Einreichung beim zuständigen Verkehrsamt gibt. Der Anbieter garantiert die professionelle Durchführung dieser Serviceleistungen auf höchstem Qualitätsniveau, nicht jedoch den Ausgang des anschließenden behördlichen Zulassungsverfahrens, da dieser ausschließlich von der zuständigen staatlichen Kfz-Zulassungsstelle verantwortet wird.

Diese AGB gelten ausnahmslos und vollständig für alle über die Onlineplattform des Anbieters geschlossenen Verträge, unabhängig davon, ob der Auftraggeber Verbraucher oder Unternehmer ist, und unabhängig vom konkreten Leistungspaket (KFZ-Anmeldung, KFZ-Ummeldung oder KFZ-Abmeldung). Die AGB regeln die Rechtsbeziehung zwischen Anbieter und Auftraggeber abschließend und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn der Anbieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich und gesondert widerspricht; die widerspruchslose Entgegennahme von Leistungen durch den Anbieter begründet keine Anerkennung abweichender Kundenbedingungen.

§ 1 Begriffsbestimmungen

1.1 Geltungsbereich der Definitionen

Für die Auslegung und Anwendung dieser AGB sowie aller damit in Zusammenhang stehenden Vertragsdokumente gelten die in den nachfolgenden Ziffern 1.2 bis 1.15 enthaltenen Begriffsbestimmungen. Die Definitionen sind verbindlich und einheitlich anzuwenden; sie gelten sowohl für den Singular als auch für den Plural der definierten Begriffe. Soweit einzelne Begriffe in diesen AGB verwendet werden, ohne dass eine ausdrückliche Definition vorhanden ist, sind sie nach allgemeinem deutschen Rechtsverständnis und handelsüblicher Bedeutung auszulegen. Die Definitionen dieses Paragraphen haben Vorrang vor anderslautenden Bedeutungen, die sich aus dem allgemeinen Sprachgebrauch ergeben könnten.

1.2 Definition „Anbieter"

„Anbieter" bezeichnet KFZ Amt, ein nach dem Recht des Emirats Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) gegründetes und eingetragenes gewerbliches Unternehmen, das über die unter https://www.kfzamt.de betriebene Onlineplattform private Serviceleistungen im Bereich der Kraftfahrzeugzulassung, -ummeldung und -abmeldung in Deutschland anbietet. Der Anbieter ist kein Teil der deutschen öffentlichen Verwaltung, verfügt über keinerlei hoheitliche Befugnisse und ist weder beim Kraftfahrt-Bundesamt noch bei einer deutschen Zulassungsbehörde behördlich registriert oder anerkannt. Handlungen und Erklärungen des Anbieters haben ausschließlich privatrechtliche Wirkung; sie begründen keine öffentlich-rechtlichen Rechte oder Pflichten des Kunden gegenüber staatlichen Stellen. Für alle Korrespondenz und rechtliche Mitteilungen ist der Anbieter unter service@kfzamt.de erreichbar.

1.3 Definition „Auftraggeber" und „Kunde"

„Auftraggeber" oder „Kunde" bezeichnet jede natürliche oder juristische Person sowie jede rechtsfähige Personengesellschaft, die über die Plattform des Anbieters ein Leistungspaket bestellt oder zu bestellen beabsichtigt. Je nach den konkreten Umständen des Einzelfalls finden auf den Kunden entweder die Regelungen für Verbraucher oder die Regelungen für Unternehmer Anwendung; der Kunde ist verpflichtet, seine zutreffende Eigenschaft bei Bestellung korrekt anzugeben, da die rechtlichen Konsequenzen erheblich voneinander abweichen. Eine falsche Angabe der Kundeneigenschaft — insbesondere die wahrheitswidrige Behauptung, Verbraucher zu sein, obwohl tatsächlich unternehmerisches Handeln vorliegt, oder umgekehrt — geht vollständig zu Lasten des Kunden und berechtigt den Anbieter zur Anpassung der Vertragsbedingungen. Mehrere Personen, die gemeinsam als Auftraggeber auftreten, haften gesamtschuldnerisch für alle aus dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten.

1.4 Definition „Verbraucher"

„Verbraucher" bezeichnet jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Auf Verbraucher finden ergänzend zu diesen AGB die zwingenden Vorschriften des deutschen Verbraucherschutzrechts Anwendung, insbesondere die Regelungen zum Fernabsatzvertrag gemäß §§ 312b ff. BGB, zum Widerrufsrecht gemäß §§ 355 ff. BGB sowie sonstige für Verbraucher unabdingbare Schutznormen; diese können durch privatautonome Vereinbarung weder abbedungen noch zu Lasten des Verbrauchers modifiziert werden. Soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften von Bestimmungen dieser AGB abweichen, gehen die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften vor; die übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben davon unberührt. Für Verbraucher gelten ferner die in § 6 dieser AGB geregelten Widerrufsbestimmungen sowie die in § 16 geregelten Gerichtsstandsregelungen zugunsten des Verbrauchers.

1.5 Definition „Unternehmer"

„Unternehmer" bezeichnet jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB), also insbesondere Gewerbetreibende, Freiberufler, Kapitalgesellschaften und sonstige Handelsgesellschaften. Für Unternehmer gelten diese AGB in vollem Umfang und ohne die für Verbraucher vorgesehenen Einschränkungen; zwingende Verbraucherschutzvorschriften finden auf Unternehmer keine Anwendung. Unternehmer können das in § 6 dieser AGB geregelte Widerrufsrecht nicht in Anspruch nehmen; ihre Bestellungen sind mit Zugang der Auftragsbestätigung endgültig verbindlich. Unternehmer sind darüber hinaus an diese AGB auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Anbieter gebunden, ohne dass es eines erneuten ausdrücklichen Hinweises auf die AGB-Geltung bedarf.

1.6 Definition „Leistungspaket"

„Leistungspaket" bezeichnet das vom Kunden im Rahmen des Bestellprozesses konkret ausgewählte und gebuchte Servicepaket, das je nach Wahl entweder die Dienstleistung der KFZ-Anmeldung (Neuzulassung oder Halterwechsel mit Anmeldung), der KFZ-Ummeldung (Adressänderung oder Halterwechsel mit Ummeldung) oder der KFZ-Abmeldung (Außerbetriebsetzung) umfasst. Jedes Leistungspaket beinhaltet die vollständige Prüfung und digitale Aufbereitung der eingereichten Dokumente, die Koordination mit dem regional zuständigen Zulassungspartner, die Erstellung sämtlicher erforderlicher Formulare und Vollmachten sowie die Erstellung und Zustellung des individuellen Instruktionsschreibens an den Kunden. Der konkrete Inhalt jedes Leistungspakets ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in § 3 dieser AGB sowie aus der zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Plattform angezeigten Produktbeschreibung. Erweiterungen oder Modifikationen des Leistungspakets nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und gegebenenfalls einer Preisanpassung.

1.7 Definition „Zulassungspartner"

„Zulassungspartner" bezeichnet selbständige, rechtlich und wirtschaftlich unabhängige regionale Dienstleister mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die der Anbieter zur operativen Unterstützung und zur Durchführung von Zulassungsverfahren bei den lokalen Kfz-Zulassungsstellen einsetzt. Zulassungspartner sind eigenständige Rechtsträger; ihre Handlungen und Unterlassungen sind dem Anbieter nicht als eigene zuzurechnen, und der Anbieter haftet für Pflichtverletzungen der Zulassungspartner nur unter den in § 8.5 dieser AGB geregelten engen Voraussetzungen. Der Anbieter trifft bei der Auswahl der Zulassungspartner eine sorgfältige Auswahlentscheidung und überprüft regelmäßig deren Qualifikation und Zuverlässigkeit; er schließt mit jedem Zulassungspartner einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab. Die Beauftragung eines Zulassungspartners durch den Anbieter begründet kein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Zulassungspartner.

1.8 Definition „Servicegebühr"

„Servicegebühr" bezeichnet das vom Kunden für das gebuchte Leistungspaket an den Anbieter zu entrichtende Pauschalentgelt, das alle im Leistungsumfang gemäß § 3 beschriebenen Serviceleistungen des Anbieters vergütet. In der Servicegebühr ist darüber hinaus eine kalkulatorische Schätzgröße für die voraussichtlich bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle anfallenden Behördengebühren enthalten; diese Schätzgröße basiert auf durchschnittlichen Behördengebühren und stellt keine verbindliche Angabe dar, da die tatsächlichen Behördengebühren je nach Zulassungsbezirk, Fahrzeugtyp, Hubraum, Kennzeichenart und weiteren behördenspezifischen Faktoren variieren können. Die Servicegebühr ist ein privatrechtliches Entgelt an den Anbieter und keinesfalls ein behördliches Entgelt, eine öffentlich-rechtliche Abgabe, eine Verwaltungsgebühr oder eine Kfz-Steuer; der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass er mit der Servicegebühr keine staatlichen Leistungen verkauft. Sollten die tatsächlichen Behördengebühren die in der Servicegebühr enthaltene Schätzgröße erheblich übersteigen, informiert der Anbieter den Kunden hierüber vorab; in diesem Fall können die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt werden.

1.9 Definition „Auftragsbestätigung"

„Auftragsbestätigung" bezeichnet die vom Anbieter nach Eingang, Prüfung und Annahme des Auftragsangebots des Kunden per E-Mail an die vom Kunden angegebene Adresse versandte Erklärung, mit der der Anbieter das Angebot des Kunden annimmt und damit der Vertrag zwischen den Parteien rechtswirksam zustande kommt. Die Auftragsbestätigung enthält eine Zusammenfassung des gebuchten Leistungspakets, die vereinbarte Servicegebühr, die erforderlichen Unterlagen sowie den voraussichtlichen Bearbeitungszeitraum. Ausdrücklich nicht als Auftragsbestätigung gilt die automatisch generierte Eingangsbestätigungs-E-Mail, die unmittelbar nach dem technischen Eingang des Auftragsformulars versandt wird; diese Eingangsbestätigung stellt lediglich die technische Empfangsbestätigung dar und begründet noch keinen Vertragsschluss. Erhält der Kunde innerhalb von zwei Werktagen nach Absenden des Formulars keine Auftragsbestätigung und keine Ablehnungsmitteilung, sollte er den Anbieter unter service@kfzamt.de kontaktieren, da die Nachricht möglicherweise technisch nicht übermittelt wurde.

1.10 Definition „Instruktionsschreiben"

„Instruktionsschreiben" bezeichnet das vom Anbieter individuell für den jeweiligen Auftrag des Kunden erstellte und per E-Mail zugestellte Dokument, das dem Kunden vollständige und präzise Schritt-für-Schritt-Anweisungen für die Einreichung der aufbereiteten Unterlagen bei der für ihn zuständigen Kfz-Zulassungsstelle gibt. Das Instruktionsschreiben enthält insbesondere Angaben über die für das konkrete Verfahren erforderlichen Originalunterlagen, die korrekte Reihenfolge der einzureichenden Dokumente, die zuständige Zulassungsstelle mit Anschrift und Öffnungszeiten, etwaige Besonderheiten des lokalen Verfahrens sowie Hinweise zur Terminvereinbarung. Das Instruktionsschreiben ist integraler Bestandteil der Leistungserbringung des Anbieters; seine Zustellung markiert den Zeitpunkt der vollständigen Leistungserbringung gemäß § 3.6 dieser AGB. Der Kunde ist verpflichtet, das Instruktionsschreiben sorgfältig zu lesen und dessen Anweisungen vollständig zu befolgen; der Anbieter übernimmt keine Haftung für Folgen, die aus einer Nichtbefolgung oder fehlerhaften Befolgung des Instruktionsschreibens durch den Kunden resultieren.

1.11 Definition „Behörde"

„Behörde" bezeichnet die für den Wohnsitz des Fahrzeughalters oder den Standort des Fahrzeugs zuständige staatliche Kfz-Zulassungsstelle des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt in Deutschland, bei der das vertragsgegenständliche Zulassungsverfahren durchzuführen ist. Die Behörde ist ein Organ der deutschen öffentlichen Verwaltung und handelt im Rahmen ihrer hoheitlichen Befugnisse; ihre Entscheidungen über die Zulassung, Ablehnung oder Auflagenerteilung treffen die Behördenmitarbeiter nach pflichtgemäßem Ermessen auf der Grundlage der einschlägigen Straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Die Entscheidungen der Behörde liegen vollständig außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters; der Anbieter kann weder die Annahme der Unterlagen noch die Erteilung der Zulassung garantieren, da diese Entscheidungen ausschließlich der Behörde obliegen. Streitigkeiten mit der Behörde über deren Entscheidungen sind unmittelbar mit der Behörde oder gegebenenfalls im Wege des Verwaltungsrechtswegs zu klären; der Anbieter ist hieran nicht beteiligt.

1.12 Definition „Plattform"

„Plattform" bezeichnet die vom Anbieter unter https://www.kfzamt.de betriebene Website einschließlich sämtlicher Online-Antragsformulare, Kundenportale, Dokumenten-Upload-Bereiche und aller damit technisch verbundenen Systeme und Dienste, über die Kunden Leistungspakete des Anbieters buchen, Dokumente hochladen und den Bearbeitungsstatus ihrer Aufträge verfolgen können. Die Plattform wird auf technischer Infrastruktur von Drittanbietern betrieben; der Anbieter übernimmt keine Garantie für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform, insbesondere nicht für Ausfälle durch Wartungsarbeiten, technische Störungen oder Ereignisse der Höheren Gewalt. Änderungen am Inhalt, Funktionsumfang oder der Gestaltung der Plattform können jederzeit und ohne vorherige Ankündigung vorgenommen werden, soweit dadurch keine bestehenden Vertragsrechte des Kunden beeinträchtigt werden. Jegliche Inhalte der Plattform — insbesondere Texte, Grafiken, Logos und Softwarecode — sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Anbieters weder kopiert noch verbreitet noch anderweitig genutzt werden.

1.13 Definition „Bearbeitungszeitraum"

„Bearbeitungszeitraum" bezeichnet den Zeitraum, der zwischen dem Eingang der vollständigen Auftragsbestätigung und der Bereitstellung sämtlicher aufbereiteter Unterlagen sowie des Instruktionsschreibens für den Kunden verstreicht. Der Bearbeitungszeitraum beginnt erst dann, wenn der Kunde alle erforderlichen Dokumente vollständig, in lesbarer Qualität und im verlangten Format über die Plattform eingereicht hat; eine Verzögerung bei der Dokumenteneinreichung durch den Kunden verschiebt den Beginn des Bearbeitungszeitraums entsprechend, ohne dass hieraus Haftungsansprüche gegen den Anbieter entstehen. Der Anbieter strebt an, den Bearbeitungszeitraum so kurz wie möglich zu halten und den Kunden über den Fortschritt zu informieren; konkrete Bearbeitungsfristen stellen keine rechtsverbindlichen Zusicherungen dar, da der Bearbeitungszeitraum von der Vollständigkeit der eingereichten Dokumente, der Kapazität der Zulassungspartner und externen Faktoren abhängt. Ist der Bearbeitungszeitraum durch Ereignisse der Höheren Gewalt, durch behördliche Moratorien oder durch unvorhersehbare technische Störungen verlängert, entstehen dem Kunden hieraus keinerlei Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter.

1.14 Definition „Dokumente"

„Dokumente" bezeichnet die Gesamtheit aller vom Kunden über die Plattform hochgeladenen, per E-Mail übermittelten oder auf anderem vereinbarten Wege bereitgestellten Dateien, Scans, Lichtbildkopien, Fotografien und Originalunterlagen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des gebuchten Leistungspakets erforderlich sind. Je nach Leistungspaket umfassen Dokumente insbesondere: Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I); Versicherungsnachweis in Form der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer); SEPA-Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer; Vollmachten; Abmeldebescheinigungen; und sonstige von der zuständigen Zulassungsstelle geforderte Unterlagen. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Echtheit, Vollständigkeit, Lesbarkeit und Aktualität aller von ihm eingereichten Dokumente; der Anbieter prüft Dokumente lediglich auf formale Vollständigkeit und offensichtliche Mängel, nicht auf ihre inhaltliche Richtigkeit oder strafrechtliche Unbedenklichkeit. Die Einreichung gefälschter oder manipulierter Dokumente durch den Kunden stellt eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar und berechtigt den Anbieter zur sofortigen fristlosen Kündigung des Vertrags unter Einbehaltung der vollständigen Servicegebühr sowie zur Erstattung einer Strafanzeige.

1.15 Definition „Höhere Gewalt"

„Höhere Gewalt" bezeichnet unvorhersehbare, unabwendbare und außerhalb des Einflussbereichs beider Vertragsparteien liegende außerordentliche Ereignisse, die die vollständige oder teilweise Erfüllung vertraglicher Pflichten einer oder beider Parteien unmöglich machen oder so erheblich erschweren, dass die Erfüllung wirtschaftlich unzumutbar wird. Als Ereignisse der Höheren Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen (Erdbeben, Überflutungen, Stürme, Schneechaos); Kriegshandlungen, Terroranschläge und innere Unruhen; pandemische Ausnahmesituationen mit behördlichen Beschränkungen des öffentlichen Lebens oder der Behördentätigkeit; Streiks oder Aussperrungen bei Postdienstleistern, Behörden oder Zulassungspartnern; flächendeckende Ausfälle von Telekommunikations-, Strom- oder Internetinfrastruktur; Cyberangriffe auf Drittinfrastruktur, auf die der Anbieter angewiesen ist; behördliche Anordnungen oder gesetzliche Änderungen, die die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen. Kein Fall Höherer Gewalt liegt vor bei vorhersehbaren und im Geschäftsbetrieb üblichen Schwierigkeiten wie Krankheit einzelner Mitarbeiter, normalen technischen Störungen oder Kapazitätsengpässen des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen.

§ 2 Geltungsbereich und Anbieteridentifikation

2.1 Räumlicher und persönlicher Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge, die zwischen dem Anbieter und dem Kunden über die Plattform https://www.kfzamt.de oder sonstige digitale Vertriebskanäle des Anbieters geschlossen werden, unabhängig vom Wohnsitz oder Geschäftssitz des Kunden und unabhängig davon, ob der Kunde als Verbraucher oder Unternehmer handelt. Sie gelten ferner für alle Folgeaufträge und ergänzenden Vereinbarungen zu einem bestehenden Vertragsverhältnis, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist. Für Kunden mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union finden ergänzend die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des jeweiligen Wohnsitzstaates Anwendung, sofern sie dem Kunden einen weitergehenden Schutz gewähren als das deutsche Recht (Art. 6 Abs. 2 Rom I-Verordnung). Diese AGB gelten nicht für Leistungen, die der Anbieter außerhalb seiner Plattform oder im Rahmen gesonderter schriftlicher Vereinbarungen erbringt.

2.2 Vollständige Anbieteridentifikation

Der Anbieter ist KFZ Amt, ein gewerbliches Unternehmen mit Geschäftsadresse Dubai South P.O. Box 282228, 00000 Dubai South - UAE, erreichbar per E-Mail unter service@kfzamt.de sowie über die Website https://www.kfzamt.de. Das Unternehmen ist nach dem Recht des Emirats Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) gegründet und eingetragen; die vollständigen Registrierungsdaten sind dem Impressum unter https://www.kfzamt.de/impressum zu entnehmen. Für die Abwicklung des gesamten Geschäftsbetriebs in Deutschland sowie für alle datenschutzrechtlichen Fragen ist ausschließlich KFZ Amt verantwortlich; eine deutsche Niederlassung oder ein inländischer Geschäftsbetrieb im Sinne des deutschen Gewerberechts bestehen nicht. Schriftliche Mitteilungen und Zustellungen an den Anbieter sind vorrangig per E-Mail an service@kfzamt.de zu richten; der Anbieter bestätigt den Eingang wichtiger rechtlicher Erklärungen innerhalb von zwei Werktagen.

2.3 Ausdrückliche Klarstellung: Kein staatliches Amt

Der Anbieter ist ein vollständig privates, gewerbliches Unternehmen ohne jede öffentlich-rechtliche Funktion, behördliche Befugnis oder staatliche Anerkennung; er ist insbesondere keine Kfz-Zulassungsstelle, keine Straßenverkehrsbehörde, keine Führerscheinbehörde und kein Organ des Kraftfahrt-Bundesamts. Die auf der Plattform angebotenen Leistungen sind privatrechtliche Serviceleistungen, die den Kunden bei der Vorbereitung von Behördengängen unterstützen; sie ersetzen weder behördliche Entscheidungen noch begründen sie Ansprüche auf staatliche Leistungen. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zahlung der Servicegebühr keinen Anspruch auf eine bestimmte behördliche Entscheidung begründet und dass der Anbieter auf das Ergebnis des behördlichen Verfahrens keinerlei Einfluss hat. Dieser Hinweis wird in § 9 dieser AGB ausführlich und mit allen rechtlichen Konsequenzen behandelt, da der Anbieter dem Schutz des Kunden vor Missverständnissen über die Natur seiner Leistungen die höchste Bedeutung beimisst.

2.4 Vorrang dieser AGB vor Kundenbedingungen

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht oder wenn er in Kenntnis entgegenstehender Kundenbedingungen Leistungen erbringt. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen der Kunde auf eigene AGB oder Einkaufsbedingungen verweist, solche in einem Bestellformular aufführt oder solche in sonstiger Weise in die Vertragsbeziehung einzuführen versucht. Eine konkludente Anerkennung abweichender Kundenbedingungen durch Schweigen, durch Annahme von Zahlungen oder durch widerspruchslose Leistungserbringung ist ausdrücklich ausgeschlossen; nur eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung des Anbieters begründet eine Abweichung von diesen AGB. Einzelvertragliche Absprachen, die von diesen AGB abweichen, haben Vorrang vor den AGB, bedürfen jedoch der Textform und müssen vom Anbieter ausdrücklich bestätigt worden sein.

2.5 Geltung für künftige Geschäfte mit Unternehmern

Für Auftraggeber, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gelten diese AGB auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte mit dem Anbieter, ohne dass es eines erneuten ausdrücklichen Hinweises auf ihre Geltung bedarf; es sei denn, der Anbieter teilt dem Unternehmer vor Abschluss eines neuen Vertrags ausdrücklich mit, dass für diesen Vertrag abweichende Bedingungen gelten. Mündliche Zusicherungen des Anbieters, die von diesen AGB abweichen, sind gegenüber Unternehmern nur wirksam, wenn sie vom Anbieter nachträglich in Textform bestätigt wurden; bis zur schriftlichen Bestätigung sind mündliche Abweichungen unverbindlich. Der Unternehmer trägt die Beweislast dafür, dass eine abweichende Vereinbarung getroffen und in Textform bestätigt worden ist. Die Verjährungsfristen für Ansprüche des Unternehmers aus dem Vertragsverhältnis richten sich nach den gesetzlichen Regelungen des BGB, soweit in diesen AGB keine abweichende Regelung getroffen ist.

§ 3 Leistungsbeschreibung

3.1 Allgemeine Leistung des Anbieters

Der Anbieter erbringt private, gewerbliche Serviceleistungen, die auf die vollständige administrative und operative Abwicklung von Kraftfahrzeugzulassungsverfahren in Deutschland ausgerichtet sind. Die Kernleistung des Anbieters umfasst im Einzelnen: die Entgegennahme und Prüfung der vom Kunden übermittelten Dokumente und Angaben auf formale Vollständigkeit und offensichtliche Mängel; die digitale Aufbereitung, Sortierung und vollständige Zusammenstellung aller für das jeweilige Verfahren erforderlichen Unterlagen; die Erstellung behördenspezifischer Formulare, Vollmachten und sonstiger Dokumente; die Beauftragung und Koordination des regional zuständigen Zulassungspartners; die Vollmachtsvertretung des Kunden beim zuständigen Straßenverkehrsamt durch den regionalen Zulassungspartner, sodass der Kunde selbst keinen Behördengang absolvieren muss; bei KFZ-Anmeldung und KFZ-Ummeldung die Kennzeichenbestellung und postalische Lieferung der neuen Kennzeichen an die vom Kunden angegebene Adresse; sowie die postalische Zustellung der Zulassungsbescheinigung nach erfolgreicher Durchführung des Behördengangs. Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und nach den aktuellen fachlichen Standards der Branche; er aktualisiert seine Prozesse und Dokumentenvorlagen regelmäßig, um Änderungen in den behördlichen Anforderungen der Kfz-Zulassungsstellen Rechnung zu tragen.

3.2 KFZ-Anmeldung: Neuzulassung und Halterwechsel

Die Leistung „KFZ-Anmeldung" umfasst die vollständige Vorbereitung und Aufbereitung aller Unterlagen, die für die erstmalige Zulassung (Neuzulassung) eines Kraftfahrzeugs auf einen neuen Halter oder für den Halterwechsel bei einem bereits zugelassenen Fahrzeug mit gleichzeitiger Anmeldung beim neuen Halter erforderlich sind. Der Anbieter prüft und bereitet insbesondere folgende Unterlagen auf: den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) sowie gegebenenfalls den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) des Vorhalters; den Personalausweis oder Reisepass des neuen Fahrzeughalters; den Versicherungsnachweis in Form der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) eines in Deutschland zum Betrieb zugelassenen Kraftfahrzeugversicherers; die SEPA-Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer; Hauptuntersuchungsbescheinigung (HU/AU) soweit erforderlich; sowie sonstige behördenspezifische Dokumente, die der Anbieter anhand der Angaben des Kunden und seiner Kenntnis der zuständigen Zulassungsstelle identifiziert. Nach Abschluss der Aufbereitung stellt der Anbieter dem Kunden ein vollständiges Dokumentenpaket und ein detailliertes Instruktionsschreiben zur Verfügung, das die genaue Vorgehensweise bei der Einreichung beim Verkehrsamt Schritt für Schritt beschreibt. Der Anbieter weist darauf hin, dass bestimmte lokale Besonderheiten der zuständigen Zulassungsstelle — etwa Terminvereinbarungspflichten, spezifische Formularvorgaben oder besondere Nachweispflichten — im Instruktionsschreiben berücksichtigt werden, jedoch keinen Einfluss auf die Zuständigkeit und Entscheidungshoheit der Behörde haben.

3.3 KFZ-Ummeldung: Halterwechsel und Adressänderung

Die Leistung „KFZ-Ummeldung" umfasst die vollständige Vorbereitung und Aufbereitung aller Unterlagen, die für die Ummeldung eines Kraftfahrzeugs infolge eines Halterwechsels ohne gleichzeitige Abmeldung oder infolge einer Änderung der Anschrift des Fahrzeughalters innerhalb desselben oder in einen anderen Zulassungsbezirk erforderlich sind. Bei einem Halterwechsel mit Ummeldung bereitet der Anbieter Unterlagen für beide beteiligten Parteien — den bisherigen und den neuen Fahrzeughalter — auf und koordiniert den Prozess so, dass ein möglichst reibungsloser Übergang gewährleistet ist; der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet, vollständige und aktuelle Daten beider Parteien bereitzustellen. Bei einer reinen Adressänderung innerhalb desselben Zulassungsbezirks prüft der Anbieter die erforderlichen Schritte, bereitet die notwendigen Formulare vor und gibt dem Kunden präzise Anweisungen, welche Originaldokumente er persönlich beim Verkehrsamt vorlegen muss. Bei Ummeldungen in einen anderen Zulassungsbezirk, die eine Kennzeichenänderung erfordern, koordiniert der Anbieter gegebenenfalls die Reservierung von Wunschkennzeichen im neuen Zulassungsbezirk, sofern dies als Zusatzleistung vereinbart wurde; eine Garantie für die Verfügbarkeit bestimmter Wunschkennzeichen kann der Anbieter nicht übernehmen, da die Vergabe von Kennzeichen der Behörde obliegt.

3.4 KFZ-Abmeldung: Außerbetriebsetzung

Die Leistung „KFZ-Abmeldung" umfasst die vollständige Vorbereitung und Aufbereitung aller Unterlagen, die für die Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Kraftfahrzeugs bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle erforderlich sind. Der Anbieter erstellt die notwendigen Formulare und gibt dem Kunden im Instruktionsschreiben genaue Anweisungen, welche Originalunterlagen er persönlich beim Verkehrsamt einzureichen hat und wie er die Kennzeichen entstempeln lassen muss; die physische Rückgabe der entstempelten Kennzeichen und die persönliche Einreichung der Abmeldung beim Verkehrsamt sind Pflicht des Kunden und können nicht durch den Anbieter ersetzt werden. Der Anbieter weist darauf hin, dass nach erfolgreicher Abmeldung die Kfz-Steuer anteilig erstattet wird und der Kfz-Versicherungsvertrag angepasst werden sollte; diese Folgehandlungen liegen jedoch vollständig im Verantwortungsbereich des Kunden und sind nicht Teil der Leistungspflicht des Anbieters. Für Fahrzeuge, die ins Ausland verkauft oder dauerhaft ins Ausland verlagert werden und daher einer besonderen Ausfuhrabmeldung bedürfen, gelten gesonderte Anforderungen, die im Instruktionsschreiben entsprechend berücksichtigt werden; der Anbieter empfiehlt in solchen Fällen, frühzeitig mit dem Anbieter Kontakt aufzunehmen, um etwaige Besonderheiten des Verfahrens zu klären.

3.5 Ausdrückliche Abgrenzung des Leistungsumfangs

Vom Leistungsumfang des Anbieters ausdrücklich nicht umfasst sind folgende Tätigkeiten, auch wenn der Kunde dies wünscht oder erwartet: die Übernahme der behördlichen Entscheidungsverantwortung für Zulassung, Ablehnung oder Auflagenerteilung, da diese Entscheidungen ausschließlich der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle obliegen; die Garantie für die Verfügbarkeit bestimmter Wunschkennzeichen, da die Vergabe von Kennzeichen der Behörde obliegt; die Erstattung von Behördengebühren bei behördlicher Ablehnung des Antrags aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen; die Gewährung von Rechtsberatung oder rechtsbesorgenden Tätigkeiten im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG), insbesondere keine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit von Kauf- oder Leasingverträgen; die Abwicklung von Fahrzeugkäufen oder -verkäufen zwischen privaten oder gewerblichen Parteien; die Beantragung von Ausnahmegenehmigungen, Sonderzulassungen oder anderen behördlichen Sondergenehmigungen; die Stellung von Widersprüchen oder anderen Rechtsbehelfen gegen behördliche Entscheidungen; die Beauftragung von Rechtsanwälten oder anderen Rechtsbeiständen im Namen des Kunden; sowie die Übernahme von Garantien für die Dauer behördlicher Bearbeitungszeiten, da diese von der Behörde bestimmt werden.

3.6 Zeitpunkt des Leistungsabschlusses

Die Leistung des Anbieters gilt als vollständig erbracht in dem Moment, in dem der Anbieter alle erforderlichen Unterlagen vollständig aufbereitet und dem regional zuständigen Zulassungspartner zur Durchführung des Behördengangs übergeben hat; der Anbieter dokumentiert diesen Übergabezeitpunkt intern und teilt ihn dem Kunden auf Anfrage mit. Ab diesem Zeitpunkt hat der Anbieter sämtliche ihm obliegenden Kernleistungen erbracht; der anschließende Behördengang durch den Zulassungspartner sowie die postalische Zustellung der Dokumente und Kennzeichen stellen nachgelagerte Vollzugshandlungen des Zulassungspartners dar, die nicht der unmittelbaren Leistungspflicht des Anbieters zuzurechnen sind. Der Zeitpunkt der Übergabe an den Zulassungspartner markiert zugleich den Moment, ab dem das Widerrufsrecht des Verbrauchers gemäß § 6.3 i.V.m. § 356 Abs. 4 BGB erlischt, sofern der Verbraucher zuvor ausdrücklich der Sofortausführung zugestimmt hat. Die Rechnung wird dem Kunden gleichzeitig mit der Auftragsbestätigung ausgestellt und ist sofort fällig; für die Fälligkeit kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung an, da es sich um eine Vorauszahlungsvereinbarung handelt (vgl. § 5.3). Eine erneute Aufbereitung der Unterlagen aufgrund von Änderungen des behördlichen Verfahrens nach dem Übergabezeitpunkt ist nicht Teil der ursprünglichen Leistungspflicht und kann nur gegen gesondertes Entgelt erbracht werden, es sei denn, die Änderung ist auf einen Fehler des Anbieters zurückzuführen.

§ 4 Vertragsschluss

4.1 Angebot des Kunden durch Formularabsendung

Der Kunde gibt ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Dienstleistungsvertrags ab, indem er das Online-Antragsformular auf der Plattform des Anbieters vollständig und nach bestem Wissen und Gewissen korrekt ausfüllt, alle erforderlichen Pflichtfelder ausfüllt, die Geltung dieser AGB durch Aktivierung der entsprechenden Checkbox ausdrücklich bestätigt, die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen hat (soweit Verbraucher), gegebenenfalls seine ausdrückliche Zustimmung zur Sofortausführung erteilt hat, und das ausgefüllte Formular durch Klick auf die Schaltfläche „Jetzt verbindlich beauftragen" oder eine gleichlautende Schaltfläche absendet. Das Absenden des Formulars ohne die ausdrückliche Bestätigung dieser AGB durch Aktivierung der Checkbox ist technisch nicht möglich; die AGB-Checkbox ist ein Pflichtfeld, dessen Nichtausfüllung den Bestellprozess unterbricht. Der Kunde erklärt mit dem Absenden des Formulars zugleich, dass er die eingegebenen Daten und Angaben nach bestem Wissen und Gewissen korrekt und vollständig gemacht hat, dass er zur Erteilung des Auftrags berechtigt ist und über alle erforderlichen Rechte und Vollmachten verfügt, und dass er keinen Auftraggeber vertritt, der das Fahrzeug auf betrügerische Weise erworben hat oder für den keine Zulassung rechtlich möglich ist.

4.2 Annahme durch den Anbieter

Der Vertrag zwischen den Parteien kommt erst und ausschließlich dann zustande, wenn der Anbieter das Angebot des Kunden durch ausdrückliche Versendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt; bis zu diesem Zeitpunkt steht das Angebot des Kunden zur freien Entscheidung des Anbieters. Die unmittelbar nach dem technischen Eingang des Formulars automatisch generierte Eingangsbestätigungs-E-Mail begründet keinen Vertragsschluss, sondern stellt lediglich die technische Empfangsbestätigung dar; der Anbieter behält sich ausdrücklich vor, Aufträge nach Eingang zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Der Anbieter ist bemüht, Aufträge innerhalb von 24 Stunden an Werktagen (Montag bis Freitag, außer bundesweite gesetzliche Feiertage) zu prüfen und zu beantworten; diese Frist ist jedoch keine Rechtspflicht und begründet bei Überschreitung keine Haftung des Anbieters. Nimmt der Anbieter ein Angebot nicht an, wird er den Kunden hierüber unverzüglich per E-Mail informieren; etwaige bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig und unverzüglich zurückerstattet.

4.3 Ablehnungsrecht des Anbieters

Der Anbieter ist berechtigt, Auftragsangebote nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen abzulehnen; ein Anspruch des Kunden auf Annahme seines Angebots besteht nicht. Der Anbieter macht von seinem Ablehnungsrecht insbesondere in folgenden Situationen Gebrauch, wobei diese Aufzählung nicht abschließend ist: wenn die Angaben des Kunden offensichtlich falsch, widersprüchlich, unvollständig oder nicht verifizierbar sind; wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Plattform, für betrügerische Absichten oder für die Nutzung des Dienstes zu rechtswidrigen Zwecken bestehen; wenn der Auftrag technisch, rechtlich oder faktisch nicht realisierbar erscheint, weil beispielsweise das Fahrzeug in einem nicht verwertbaren Zustand ist oder das Verfahren aus behördlichen Gründen offensichtlich aussichtslos ist; wenn der Kunde in der Vergangenheit vertragliche Pflichten gegenüber dem Anbieter verletzt hat und offene Forderungen bestehen; oder wenn die kapazitätsmäßige oder technische Situation des Anbieters die Übernahme des Auftrags zum gegebenen Zeitpunkt nicht erlaubt. Der Anbieter informiert den Kunden über die Ablehnung per E-Mail, ohne dabei zur Angabe von Ablehnungsgründen verpflichtet zu sein; eine Ablehnung stellt keine Diskriminierung des Kunden dar und begründet keine Schadensersatzpflicht des Anbieters.

4.4 Vertragssprache und Dokumentation

Die ausschließliche Vertragssprache ist Deutsch; der Anbieter ist nicht verpflichtet, Aufträge in anderen Sprachen entgegenzunehmen oder Vertragsdokumente in anderen Sprachen zur Verfügung zu stellen, auch wenn der Anbieter freiwillig fremdsprachige Fassungen einzelner Dokumente bereitstellt. Der Vertragstext in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung wird vom Anbieter für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert; dem Kunden wird der Vertragstext als Bestandteil der Auftragsbestätigung per E-Mail zugesandt, sodass er ihn dauerhaft speichern und ausdrucken kann. Nach Abschluss des Bestellvorgangs ist der gespeicherte Vertragstext für den Kunden nicht mehr eigenständig über die Plattform abrufbar; der Anbieter weist auf diese Einschränkung gemäß § 312i Abs. 1 Nr. 3 BGB ausdrücklich hin. Kunden, die eine erneute Zusendung des Vertragstexts wünschen, können diesen unter service@kfzamt.de anfordern; der Anbieter stellt ihn innerhalb angemessener Frist zur Verfügung.

§ 5 Preise, Servicegebühr und Fälligkeit

5.1 Pauschalpreis und Gebührenkalkulation

Der Anbieter erhebt für jedes Leistungspaket eine Pauschalgebühr (Servicegebühr), die alle in § 3 dieser AGB beschriebenen Serviceleistungen des Anbieters abgilt und die kalkulatorisch die für das jeweilige Verfahren bei der Behörde voraussichtlich anfallenden Gebühren einschließt. Die Kalkulation des behördlichen Gebührenanteils basiert auf den durchschnittlichen Gebührensätzen der deutschen Kfz-Zulassungsstellen und stellt keine rechtlich verbindliche Gebührenangabe dar, da die tatsächlichen Behördengebühren regional stark variieren und von Faktoren abhängen, die der Anbieter nicht vollständig vorhersehen kann. Der Anbieter stellt die Servicegebühr vollständig und transparent auf der Plattform dar, bevor der Kunde das verbindliche Auftragsformular absendet; durch das Absenden des Formulars erkennt der Kunde die ausgewiesene Servicegebühr als verbindlich vereinbartes Entgelt an. Nachträgliche Preiserhöhungen für bestehende, bereits bestätigte Aufträge sind ausgeschlossen; lediglich bei erheblichen Abweichungen der tatsächlichen Behördengebühren von der kalkulierten Schätzgröße kann der Anbieter eine Nachberechnung geltend machen, worüber er den Kunden vorab informiert.

5.2 Steuerrechtliche Behandlung

Die ausgewiesenen Preise sind Endpreise in Euro. Der Anbieter prüft laufend die steuerliche Behandlung seiner Leistungen; aufgrund der aktuellen Rechtslage und der steuerlichen Ansässigkeit des Anbieters wird derzeit keine deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen. Diese Einschätzung kann sich durch Änderungen der Gesetzeslage oder der Verwaltungspraxis der Finanzbehörden jederzeit ändern; der Anbieter behält sich vor, die steuerliche Behandlung seiner Leistungen entsprechend anzupassen. Unternehmer, die die Leistungen des Anbieters für ihren Betrieb in Anspruch nehmen, sind selbst verantwortlich für die korrekte steuerliche Behandlung des Vorgangs in ihrer eigenen Buchführung und etwaige Reverse-Charge-Verpflichtungen; der Anbieter übernimmt keine steuerliche Beratung. Bei Fragen zur steuerlichen Behandlung empfiehlt der Anbieter die Hinzuziehung eines Steuerberaters.

5.3 Fälligkeit und Zahlungsauslösung

Die Servicegebühr ist als Vorauszahlung sofort mit Zugang der Auftragsbestätigung fällig; der Anbieter stellt dem Kunden die Rechnung gleichzeitig mit der Auftragsbestätigung aus. Der Kunde ist verpflichtet, die Servicegebühr unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Auftragsbestätigung, über den in der Auftragsbestätigung bereitgestellten Zahlungslink oder das Zahlungsportal zu begleichen. Der Anbieter beginnt unmittelbar nach Eingang der Bestellung mit der Auftragsbearbeitung — unabhängig vom tatsächlichen Zahlungseingang — und reserviert damit Kapazitäten beim regionalen Zulassungspartner; die Vorauszahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt. Leistet der Kunde die Vorauszahlung nicht fristgerecht, ist der Anbieter berechtigt, die Auftragsbearbeitung zu unterbrechen und das Mahnverfahren gemäß § 13 dieser AGB einzuleiten; die Kosten des Mahnverfahrens trägt der säumige Kunde.

5.4 Zahlungsabwicklung über Stripe

Alle Zahlungen werden ausschließlich über den Zahlungsdienstleister Stripe Inc. (354 Oyster Point Blvd, South San Francisco, CA 94080, USA; nachfolgend „Stripe") abgewickelt; der Anbieter selbst verarbeitet keine Zahlungsdaten des Kunden. Für die Nutzung von Stripes Zahlungsdiensten gelten ergänzend die zum Zeitpunkt der Zahlung aktuellen Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Stripe, die der Kunde im Rahmen des Zahlungsvorgangs zur Kenntnis nehmen und akzeptieren muss; eine Verweigerung der Stripe-Bedingungen macht eine Zahlung über die Plattform technisch unmöglich. Der Anbieter hat weder Kenntnis von vollständigen Kreditkartendaten, IBAN-Nummern noch anderen sensiblen Zahlungsdaten des Kunden; diese werden direkt von Stripe nach den Standards der Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) verarbeitet und gespeichert. Technische Ausfälle, Verfügbarkeitseinschränkungen, Fehlbuchungen oder sonstige Störungen auf Seiten von Stripe liegen vollständig außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters; der Anbieter haftet nicht für solche Störungen, soweit sie nicht auf einem schuldhaften Organisationsverschulden des Anbieters bei der Auswahl oder Überwachung von Stripe beruhen.

5.5 Akzeptierte Zahlungsmittel und Zahlungsrestriktionen

Der Anbieter akzeptiert alle Zahlungsmittel, die Stripe für die jeweilige Kundenregion zum Zeitpunkt der Zahlung anbietet, insbesondere Kreditkarten der Netzwerke Visa, Mastercard und American Express, SEPA-Lastschrift, Klarna-Ratenzahlung und sonstige von Stripe unterstützte Zahlungsarten; die konkret verfügbaren Zahlungsmittel werden dem Kunden im Zahlungsprozess angezeigt. Der Anbieter behält sich das Recht vor, einzelne Zahlungsmittel ohne Angabe von Gründen und ohne Vorankündigung für bestimmte Transaktionen, bestimmte Regionen oder bestimmte Kundengruppen zu deaktivieren oder einzuschränken; in diesem Fall muss der Kunde ein alternatives verfügbares Zahlungsmittel nutzen. Bei Zahlungen per SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde dem Anbieter durch Eingabe seiner IBAN-Daten ein SEPA-Basislastschriftmandat; der Anbieter kündigt den Lastschrifteinzug mindestens einen Werktag vor dem Einzugstermin per E-Mail an (Pre-Notification). Rückbuchungen oder Chargebacks, die der Kunde bei seinem Zahlungsdienstleister ohne berechtigten Grund initiiert, stellen eine Vertragsverletzung dar und berechtigen den Anbieter, neben der Hauptforderung auch die anfallenden Bearbeitungsgebühren und sonstigen Kosten des Chargebacks gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

5.6 Preisänderungen für Neuaufträge

Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für Leistungspakete jederzeit und ohne Vorankündigung für neue Aufträge anzupassen; für neue Aufträge gilt stets der zum Zeitpunkt des Absendens des Auftragsformulars auf der Plattform angezeigte Preis. Preisanpassungen gelten ausdrücklich nicht rückwirkend für bereits bestätigte Aufträge; für diese gilt unabänderlich der in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Preis, selbst wenn der Anbieter die Preise nach Vertragsschluss erhöht. Sonderpreise, Rabatte oder Aktionspreise, die der Anbieter zeitlich oder personell begrenzt anbietet, gelten nur unter den ausdrücklich genannten Bedingungen; nach Ablauf des Aktionszeitraums oder nach Ausschöpfung des Kontingents gilt automatisch der reguläre Preis. Im Falle offensichtlicher Fehler in der Preisdarstellung auf der Plattform — etwa durch technische Fehler oder Tippfehler — ist der Anbieter berechtigt, eine Bestellung zu stornieren und dem Kunden den korrekten Preis mitzuteilen; der Kunde hat in diesem Fall das Recht, den Auftrag zum korrekten Preis zu erteilen oder zu stornieren.

§ 6 Widerruf und Sofortausführung (nur für Verbraucher)

6.1 Grundsätzliches gesetzliches Widerrufsrecht

Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht gemäß §§ 355, 312g BGB ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, da es sich beim vorliegenden Vertrag um einen Fernabsatzvertrag über Dienstleistungen handelt, der ausschließlich über die Onlineplattform des Anbieters zustande kommt, ohne dass der Kunde und der Anbieter gleichzeitig körperlich anwesend sind. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses, das heißt ab dem Tag des Eingangs der Auftragsbestätigung beim Verbraucher. Die vollständige Widerrufsbelehrung mit allen gesetzlich erforderlichen Informationen gemäß Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB sowie das Muster-Widerrufsformular sind unter https://www.kfzamt.de/widerruf abrufbar; sie werden dem Verbraucher darüber hinaus als Anhang der Auftragsbestätigung per E-Mail zugesandt. Der Widerruf muss durch eine eindeutige, unmissverständliche Erklärung des Verbrauchers gegenüber dem Anbieter erklärt werden und kann per E-Mail an service@kfzamt.de, per Post an Dubai South P.O. Box 282228, 00000 Dubai South - UAE, oder durch Nutzung des bereitgestellten Muster-Widerrufsformulars erfolgen; die Nutzung des Formulars wird empfohlen, ist jedoch nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit des Widerrufs.

6.2 Ausdrückliche Zustimmung zur Sofortausführung vor Fristablauf

Da die Serviceleistungen des Anbieters unmittelbar nach Vertragsschluss und Eingang aller erforderlichen Dokumente beginnen und der Anbieter personelle und technische Ressourcen für die Auftragsbearbeitung bindet, stimmt der Verbraucher im Bestellformular durch Aktivierung einer gesonderten Checkbox ausdrücklich zu, dass der Anbieter mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist beginnt (§ 356 Abs. 4 BGB). Der Verbraucher bestätigt durch diese Zustimmung zugleich, dass er zur Kenntnis genommen hat, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung des Vertrags durch den Anbieter erlischt. Ohne diese Zustimmung beginnt der Anbieter erst nach Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist mit der Bearbeitung, was zu entsprechenden Verzögerungen führt. Der Anbieter dokumentiert den Zeitpunkt und den Inhalt dieser Zustimmung und kann sie auf Verlangen des Verbrauchers nachweisen.

6.3 Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Leistungserbringung

Das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlischt vollständig und unwiederbringlich in dem Moment, in dem der Anbieter die vertragsgegenständliche Dienstleistung vollständig erbracht hat, das heißt sobald der Anbieter dem Kunden die aufbereiteten Unterlagen und das vollständige Instruktionsschreiben per E-Mail zugestellt hat (§ 356 Abs. 4 Satz 1 BGB). Dieser Zeitpunkt wird vom Anbieter in der betreffenden E-Mail ausdrücklich dokumentiert und markiert das Ende der Widerrufsmöglichkeit. Der Anbieter hat den Verbraucher vor Vertragsschluss klar und verständlich über dieses Erlöschen des Widerrufsrechts informiert, und der Verbraucher hat dem ausdrücklich zugestimmt; die gesetzlichen Anforderungen an die Widerrufsbelehrung gemäß Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB i.V.m. § 356 Abs. 4 BGB sind damit erfüllt. Der Anbieter empfiehlt dem Verbraucher, den Zeitpunkt des Erhalts der E-Mail mit den aufbereiteten Unterlagen zu notieren, da ab diesem Zeitpunkt kein Widerrufsrecht mehr besteht.

6.4 Widerrufsfolgen bei teilweiser Leistungserbringung

Übt der Verbraucher das Widerrufsrecht wirksam aus, bevor der Anbieter die Leistung vollständig erbracht hat, hat der Anbieter allerdings mit der Ausführung der Dienstleistung bereits begonnen und teilweise Leistungen erbracht (z.B. Prüfung der Dokumente, Erstellung von Teilformularen, Koordination mit dem Zulassungspartner), so ist der Verbraucher gemäß § 357 Abs. 8 BGB verpflichtet, für den bis zum Eingang des Widerrufs erbrachten Anteil der Dienstleistung eine anteilige Vergütung (Wertersatz) zu entrichten. Die anteilige Vergütung berechnet sich nach dem Verhältnis der bis zum Widerruf bereits erbrachten Teilleistungen zum Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistungen, multipliziert mit der vereinbarten Gesamtservicegebühr; der Anbieter legt dem Verbraucher eine nachvollziehbare Berechnung vor. Etwaige bereits geleistete Zahlungen, die den Betrag der anteiligen Vergütung übersteigen, werden dem Verbraucher innerhalb von vierzehn Tagen nach Eingang des wirksamen Widerrufs auf dem ursprünglichen Zahlungsweg erstattet; entstehende Unterschiedsbeträge zugunsten des Anbieters werden dem Verbraucher in Rechnung gestellt. Hat der Verbraucher noch keine Zahlung geleistet, wird der anteilige Vergütungsanspruch des Anbieters dem Verbraucher gesondert in Rechnung gestellt und ist innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Rechnung fällig.

6.5 Kein Widerrufsrecht für Unternehmer

Das in diesem Paragraphen geregelte Widerrufsrecht steht ausschließlich Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB zu; Unternehmern im Sinne des § 14 BGB steht weder ein gesetzliches noch ein vertraglich eingeräumtes Widerrufsrecht zu. Die Bestellung eines Unternehmers ist mit Zugang der Auftragsbestätigung rechtlich bindend und kann nicht widerrufen werden; eine Stornierung ist nur unter den allgemeinen Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der dem Unternehmer das weitere Festhalten am Vertrag unzumutbar macht. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Unternehmer kommt nur in Betracht, wenn der Anbieter wesentliche Vertragspflichten verletzt hat und eine vom Unternehmer gesetzte angemessene Nacherfüllungsfrist fruchtlos abgelaufen ist; Schadensersatzansprüche des Unternehmers sind in diesem Fall auf den in § 8 geregelten Umfang beschränkt.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1 Vollständigkeit und Wahrheitsgemäßheit der Angaben

Der Kunde ist verpflichtet, alle im Rahmen des Bestellprozesses und der anschließenden Auftragsabwicklung verlangten Angaben vollständig, korrekt, aktuell und wahrheitsgemäß zu machen; diese Pflicht besteht sowohl gegenüber dem Anbieter als auch hinsichtlich der Daten, die der Anbieter an die zuständige Zulassungsbehörde weiterleitet. Unvollständige, fehlerhafte, veraltete oder irreführende Angaben des Kunden können dazu führen, dass der Anbieter die Leistung nicht oder nicht ordnungsgemäß erbringen kann oder dass die Behörde den Antrag ablehnt; in diesen Fällen bleibt die Servicegebühr vollständig geschuldet, da der Anbieter seinen Leistungsanteil auf der Grundlage der vom Kunden gemachten Angaben erbracht hat. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, den Anbieter unverzüglich und proaktiv zu informieren, wenn er nach Vertragsschluss feststellt oder vermutet, dass von ihm gemachte Angaben unzutreffend oder unvollständig sind; in diesem Fall hat der Anbieter das Recht, den Bearbeitungsprozess zu unterbrechen, die Angaben zu korrigieren und den Bearbeitungszeitraum entsprechend zu verlängern, ohne dass hieraus Haftungsansprüche des Kunden entstehen. Der Anbieter ist berechtigt, Angaben des Kunden auf offensichtliche Unplausibilitäten zu prüfen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet; eine unterlassene Plausibilitätsprüfung begründet keine Haftung des Anbieters für Folgen unrichtiger Kundenangaben.

7.2 Rechtzeitige Bereitstellung vollständiger Dokumente

Der Kunde ist verpflichtet, alle für das gebuchte Leistungspaket erforderlichen Dokumente unverzüglich nach Eingang der Auftragsbestätigung, spätestens jedoch innerhalb von sieben Kalendertagen, vollständig, in lesbarer Qualität, im verlangten Format und über den auf der Plattform vorgesehenen Upload-Bereich oder den in der Auftragsbestätigung genannten Übermittlungsweg bereitzustellen. Der Anbieter nennt dem Kunden in der Auftragsbestätigung eine vollständige und verbindliche Liste der erforderlichen Unterlagen; der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass der Anbieter fehlende Unterlagen aus anderen Quellen beschafft oder durch gleichwertige Dokumente ersetzt. Unleserliche Dokumente — insbesondere Scans oder Fotografien, die aufgrund schlechter Beleuchtung, Unschärfe, abgeschnittener Ränder oder Spiegelungen nicht vollständig erkennbar sind — werden vom Anbieter zurückgewiesen; der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, sofort neue, qualitativ hochwertige Aufnahmen bereitzustellen, ohne dass sich dadurch die Frist zur Dokumenteneinreichung verlängert. Offensichtlich gefälschte, verfälschte, manipulierte oder abgelaufene Dokumente werden vom Anbieter unverzüglich zurückgewiesen; der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Strafverfolgungsbehörden zu informieren.

7.3 Mitwirkung bei der Vollmachtsabwicklung und Dokumentenbereitstellung

Da der regionale Zulassungspartner den Behördengang im Namen des Kunden durchführt, ist der Kunde verpflichtet, die vom Anbieter erstellte Vollmacht vollständig und korrekt zu unterzeichnen sowie unverzüglich über die Plattform bereitzustellen; eine fehlende oder unvollständige Vollmacht macht die Durchführung des Behördengangs durch den Partner unmöglich und begründet keine Haftung des Anbieters für daraus entstehende Verzögerungen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, eine korrekte und vollständige Zustelladresse anzugeben, an der Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung sicher empfangen werden können; der Anbieter und der Zulassungspartner haften nicht für Zustellprobleme, die auf einer fehlerhaften Adressangabe des Kunden beruhen. Sollte der Zulassungspartner oder der Anbieter während der Auftragsbearbeitung ergänzende Originalunterlagen benötigen — etwa weil die Behörde zusätzliche Nachweise anfordert — ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen, bereitzustellen; eine verzögerte Bereitstellung verlängert den Bearbeitungszeitraum entsprechend, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche entstehen. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, während des gesamten Bearbeitungsprozesses unter der angegebenen E-Mail-Adresse und Telefonnummer erreichbar zu sein, damit der Anbieter und der Zulassungspartner ihn bei Rückfragen kontaktieren können.

7.4 Zeitliche Mitwirkungspflichten im Verlauf der Auftragsbearbeitung

Der Kunde ist verpflichtet, während des gesamten Bearbeitungsprozesses zeitnah und kooperativ zu reagieren, wenn der Anbieter oder der Zulassungspartner ergänzende Informationen, Klarstellungen oder Nachweise benötigt, die für die ordnungsgemäße Aufbereitung der Unterlagen erforderlich sind. Reagiert der Kunde auf eine Anfrage des Anbieters nicht innerhalb von drei Werktagen, ist der Anbieter berechtigt, die Auftragsbearbeitung zu unterbrechen und den Bearbeitungszeitraum entsprechend zu verlängern; reagiert der Kunde auch nach einer zweiten Aufforderung nicht innerhalb von fünf weiteren Werktagen, ist der Anbieter berechtigt, den Auftrag zu stornieren und eine Aufwandspauschale für die bis dahin erbrachten Leistungen einzubehalten. Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass seine E-Mail-Adresse korrekt und erreichbar ist und dass er eingehende Nachrichten des Anbieters — auch in Spam-Ordnern — regelmäßig überprüft; Verzögerungen, die auf einer nicht erreichbaren oder falsch angegebenen E-Mail-Adresse beruhen, gehen vollständig zu Lasten des Kunden.

7.5 Keine Erinnerungspflicht des Anbieters

Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den Kunden an ausstehende Mitwirkungshandlungen, fehlende Dokumente oder bevorstehende Fristen zu erinnern; die Überwachung der eigenen Mitwirkungspflichten liegt allein in der Verantwortung des Kunden. Entscheidet sich der Anbieter freiwillig, dem Kunden eine Erinnerungsmail zu senden — etwa bei fehlenden Dokumenten oder ausbleibender Reaktion auf eine Anfrage —, so begründet dies keine Rechtspflicht zu weiteren Erinnerungen und mindert nicht die Mitwirkungspflichten des Kunden. Das Unterbleiben einer Erinnerung durch den Anbieter entbindet den Kunden nicht von seinen vertraglichen Mitwirkungspflichten und führt insbesondere nicht zu einem Schadensersatzanspruch des Kunden, wenn durch das Ausbleiben der Mitwirkung Nachteile entstehen. Der Anbieter behält sich vor, bei dauerhafter Nichtmitwirkung des Kunden den Vertrag zu kündigen und die anteilige Servicegebühr für die bis dahin erbrachten Leistungen einzubehalten.

§ 8 Haftung und Haftungsbeschränkung

8.1 Allgemeiner Haftungsmaßstab des Anbieters

Der Anbieter haftet dem Kunden für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, unbegrenzt und nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit — unabhängig vom Verschuldensgrad — haftet der Anbieter ebenfalls unbegrenzt und ohne die in diesem Paragraphen geregelten Haftungsbeschränkungen. Für Schäden, die auf einem arglistigen Verschweigen eines Mangels oder auf der Übernahme einer ausdrücklichen Beschaffenheitsgarantie beruhen, haftet der Anbieter ohne Haftungsbegrenzung; entsprechende Garantien bedürfen jedoch der ausdrücklichen schriftlichen Form und dürfen nicht aus allgemeinen Werbeaussagen des Anbieters abgeleitet werden. Alle in diesem Paragraphen enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nur im Rahmen des gesetzlich zulässigen Umfangs; soweit zwingendes Recht — insbesondere die Produkthaftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz — weitergehende Ansprüche vorsieht, bleiben diese unberührt.

8.2 Haftungsbeschränkung bei leichter Fahrlässigkeit

Bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen ist die Haftung des Anbieters auf den Ersatz solcher Schäden beschränkt, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstehen; für die Verletzung unwesentlicher Nebenpflichten bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nicht. Kardinalpflichten im Sinne dieser AGB sind diejenigen vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; hierzu zählen insbesondere die Pflicht zur vollständigen und ordnungsgemäßen Aufbereitung der Unterlagen, die Pflicht zur Erstellung des Instruktionsschreibens und die Pflicht zur ordnungsgemäßen Übermittlung der fertiggestellten Unterlagen an den Kunden. Selbst bei Verletzung von Kardinalpflichten durch leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt; unvorhersehbare Schäden, die über das übliche Maß hinausgehen, sind vom Haftungsumfang ausgenommen. Mittelbare Schäden, entgangener Gewinn, Nutzungsausfälle und sonstige Folgeschäden des Kunden sind bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters in jedem Fall ausgeschlossen.

8.3 Haftungsdeckel: Begrenzung auf die Servicegebühr

Vorbehaltlich der in § 8.1 und § 8.6 geregelten zwingenden Haftungsfälle ist die Gesamthaftung des Anbieters gegenüber dem Kunden für alle aus einem einzelnen Auftrag entstehenden Schäden der Höhe nach auf den Betrag der für diesen Auftrag vom Kunden tatsächlich entrichteten Servicegebühr begrenzt. Dieser Haftungsdeckel gilt für die Summe aller Ansprüche des Kunden aus einem einzelnen Vertragsverhältnis, unabhängig davon, ob sie auf vertraglicher, deliktischer, bereicherungsrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Grundlage beruhen. Der Haftungsdeckel gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Ansprüche bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; in diesen Fällen gilt die unbegrenzte Haftung gemäß § 8.1. Der Anbieter weist darauf hin, dass der Haftungsdeckel bewusst auf die Servicegebühr begrenzt ist, da der Anbieter keinen Einfluss auf den Wert des Fahrzeugs, den wirtschaftlichen Schaden durch Verzögerungen oder andere dem Kunden entstehende Sekundärschäden hat.

8.4 Katalog ausgeschlossener Haftungstatbestände

Der Anbieter haftet ausdrücklich nicht für folgende Schadensereignisse und -ursachen, da sie außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters liegen: Entscheidungen der zuständigen Kfz-Zulassungsstellen und sonstiger staatlicher Behörden, gleichgültig ob diese zur Annahme, Ablehnung, Auflagenerteilung, Verzögerung oder anderen behördlichen Maßnahmen führen; Fehler, Verzögerungen, Untätigkeit oder sonstige Pflichtverletzungen von Zulassungspartnern, Postdienstleistern, Kurierdiensten, Banken, Zahlungsdienstleistern (insbesondere Stripe) oder anderen Drittdienstleistern; Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf falschen, unvollständigen, unleserlichen, veralteten, gefälschten oder manipulierten Angaben oder Dokumenten des Kunden beruhen; technische Störungen, Ausfälle oder Sicherheitsvorfälle bei Drittanbieter-Infrastruktur, Cloud-Diensten, Internetdienstanbietern oder der behördlichen IT-Infrastruktur, die der Anbieter nicht beeinflussen kann; Verlust, Beschädigung oder Verzögerung von Originalunterlagen im Rahmen behördlicher Verfahren, postalischer Übermittlung oder bei der Verarbeitung durch die Zulassungsstelle; Schäden infolge von Ereignissen der Höheren Gewalt gemäß der Definition in § 1.15; entgangener Gewinn, Nutzungsausfall, Reputationsschäden, immaterielle Schäden sowie sonstige mittelbare und Folgeschäden des Kunden, die nicht direkt aus der Pflichtverletzung des Anbieters resultieren; sowie Schäden, die entstehen, weil der Kunde ein Fahrzeug fährt, ohne über eine gültige Zulassung zu verfügen, während das Zulassungsverfahren noch läuft.

8.5 Haftung für Zulassungspartner

Zulassungspartner sind rechtlich und wirtschaftlich vollständig selbständige Dritte, die in eigenem Namen und auf eigene Rechnung tätig werden; sie sind weder Angestellte noch Vertreter des Anbieters, und ihre Handlungen, Unterlassungen und Pflichtverletzungen sind dem Anbieter grundsätzlich nicht als eigene Handlungen zuzurechnen. Der Anbieter haftet nicht für Fehler, Verzögerungen, Schäden oder sonstige Pflichtverletzungen der Zulassungspartner, es sei denn, der Anbieter hat bei der Auswahl des Zulassungspartners grob fahrlässig gehandelt oder den Zulassungspartner trotz bekannter Unzuverlässigkeit weiter eingesetzt; in diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf den in § 8.3 geregelten Haftungsdeckel. Bei Schäden durch Zulassungspartner ist der Kunde verpflichtet, seine Ansprüche zunächst direkt gegenüber dem jeweiligen Zulassungspartner geltend zu machen; der Anbieter stellt dem Kunden auf Anfrage die vollständigen Kontaktdaten des betreffenden Zulassungspartners zur Verfügung und unterstützt den Kunden im Rahmen des Zumutbaren bei der Geltendmachung seiner Ansprüche. Gleiches gilt für Ansprüche gegen Stripe: Der Anbieter leitet Beschwerden über fehlerhafte Zahlungsabwicklung an Stripe weiter, haftet jedoch nicht selbst für Stripe-seitige Fehler, soweit diese nicht auf einem Organisationsverschulden des Anbieters beruhen.

8.6 Gesetzlich unabdingbare Haftung

Unberührt von allen in diesem Paragraphen enthaltenen Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen bleiben: Haftungsansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gemäß §§ 823 ff. BGB; Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG); Haftungsansprüche bei arglistiger Täuschung des Kunden durch den Anbieter gemäß § 826 BGB; Haftungsansprüche aus der Übernahme einer ausdrücklichen Beschaffenheitsgarantie; sowie alle sonstigen Haftungsansprüche, die nach zwingendem deutschem Recht nicht durch vertragliche Vereinbarung beschränkt oder ausgeschlossen werden können. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht zugunsten von Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben. Soweit die Haftung des Anbieters nach diesem Paragraphen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies entsprechend für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 9 Kein staatliches Amt — Ausdrücklicher Hinweis

WICHTIGER HINWEIS: KEIN STAATLICHES AMT — BITTE VOLLSTÄNDIG LESEN
KFZ Amt ist ein privates Unternehmen. Wir sind keine Behörde, kein Amt und keine staatliche Stelle. Die Servicegebühr ist kein behördliches Entgelt.

9.1 Rechtsstatus des Anbieters als privates Unternehmen

KFZ Amt ist ein privates, gewerbliches Dienstleistungsunternehmen ohne jede öffentlich-rechtliche Funktion, behördliche Befugnis oder staatliche Anerkennung, das ausschließlich privatrechtliche Serviceleistungen im Bereich der Vorbereitung von Kraftfahrzeugzulassungsverfahren erbringt. Der Anbieter ist insbesondere keine Kfz-Zulassungsstelle, keine Straßenverkehrsbehörde, kein Landratsamt, keine Stadtverwaltung, kein Kraftfahrt-Bundesamt und kein sonstiges Organ der deutschen, europäischen oder internationalen öffentlichen Verwaltung; er verfügt weder über hoheitliche Befugnisse noch über staatliche Autorisierungen zur Durchführung von Verwaltungsverfahren. Die Nutzung der Dienstleistungen des Anbieters ist freiwillig und begründet keinerlei öffentlich-rechtliche Rechtswirkungen; die zuständige Kfz-Zulassungsstelle kann ein Fahrzeug auch dann zulassen, wenn der Fahrzeughalter die Dienstleistungen des Anbieters nicht in Anspruch nimmt und den Behördengang selbständig durchführt. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass er keinerlei Einfluss auf die staatliche Zulassungsbürokratie, die Wartezeiten bei Behörden oder die Entscheidungen der Zulassungsstellen hat.

9.2 Keine hoheitliche Tätigkeit und keine Verwaltungsentscheidungen

Sämtliche Handlungen und Erklärungen des Anbieters — einschließlich der Erstellung von Formularen, Vollmachten und Instruktionsschreiben — erfolgen im Rahmen eines rein privatrechtlichen Dienstleistungsverhältnisses und haben keinerlei Verwaltungscharakter; sie begründen keine Verwaltungsakte, keine behördlichen Entscheidungen und keine öffentlich-rechtlichen Rechtspositionen des Kunden. Die Zulassung, Ummeldung oder Abmeldung eines Kraftfahrzeugs ist eine hoheitliche Entscheidung der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle; der Anbieter kann diese Entscheidung nicht ersetzen, nicht beeinflussen und nicht vorhersagen. Formulare, Vollmachten und sonstige Dokumente, die der Anbieter erstellt, sind privatrechtliche Hilfsmittel zur Vorbereitung des behördlichen Verfahrens; ihre Erstellung durch den Anbieter begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte behördliche Entscheidung und ersetzt nicht die eigenständige Einreichung der Unterlagen durch den Kunden bei der Behörde.

9.3 Die Servicegebühr ist kein staatliches Entgelt

Die Servicegebühr des Anbieters ist ein privatrechtliches Entgelt für die erbrachten Serviceleistungen des Anbieters und ist keinesfalls mit behördlichen Gebühren, Verwaltungsabgaben, Kfz-Steuern oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Abgaben zu verwechseln. Die Zahlung der Servicegebühr an den Anbieter erfolgt ausschließlich im Rahmen eines privatrechtlichen Schuldverhältnisses und begründet keinerlei Anspruch auf eine bestimmte behördliche Entscheidung, keinerlei staatliche Leistung und keinerlei Einfluss auf das behördliche Zulassungsverfahren. In der Servicegebühr ist kalkulatorisch eine Schätzgröße für die voraussichtlichen Behördengebühren enthalten; diese Schätzgröße wird im Rahmen des Gesamtdienstleistungsangebots des Anbieters als pauschale Berechnungsgrundlage verwendet und stellt keine direkte staatliche Abgabe des Kunden dar, da der Anbieter selbst kein Geld an Behörden überweist — die Behördengebühren werden vom Kunden direkt beim Behördengang entrichtet oder über den Zulassungspartner abgewickelt. Der Anbieter empfiehlt dem Kunden, sich über die konkreten Behördengebühren der für ihn zuständigen Kfz-Zulassungsstelle vorab zu informieren, da diese von den kalkulatorischen Schätzgrößen des Anbieters abweichen können.

9.4 Irrtum über die Natur des Anbieters

Der Anbieter unternimmt alle zumutbaren Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Kunden den privaten und gewerblichen Charakter seiner Leistungen klar erkennen; entsprechende Hinweise finden sich auf der Plattform, in dieser AGB, in der Auftragsbestätigung und in allen versandten Dokumenten. Sollte ein Kunde dennoch irrtümlich davon ausgegangen sein, beim Anbieter handele es sich um eine staatliche Stelle oder offizielle Behörde, so begründet dieser subjektive Irrtum des Kunden keinerlei zusätzliche Rechte des Kunden gegenüber dem Anbieter, insbesondere keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Servicegebühren, da der Anbieter seine privatrechtliche Natur durchgängig und unmissverständlich kommuniziert hat. Der Anbieter ist bereit, Kunden, die Fragen zur Natur seiner Leistungen haben, jederzeit unter service@kfzamt.de vollständig und transparent aufzuklären.

§ 10 Datenschutz und Datenverarbeitung

10.1 Verantwortlicher im Sinne der DSGVO

Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Kunden ist KFZ Amt, mit vollständiger Anschrift Dubai South P.O. Box 282228, 00000 Dubai South - UAE, erreichbar unter service@kfzamt.de. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der sonstigen einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die vollständige Datenschutzerklärung des Anbieters, die die Informationspflichten gemäß Art. 13 und Art. 14 DSGVO erfüllt, ist dauerhaft abrufbar unter https://www.kfzamt.de/datenschutz; sie bildet einen integralen Bestandteil der vertraglichen Beziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden und ist im Zusammenhang mit diesen AGB zu lesen. Bei Fragen zum Datenschutz wende sich der Kunde ausschließlich an die in der Datenschutzerklärung genannte Kontaktadresse.

10.2 Kategorien verarbeiteter personenbezogener Daten

Im Rahmen der Erbringung der vertraglichen Leistungen verarbeitet der Anbieter die folgenden Kategorien personenbezogener Daten: Stammdaten des Kunden (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort), Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Postanschrift), Ausweisdokumente (Scans oder Fotografien des Personalausweises oder Reisepasses sowie ggf. des Führerscheins), fahrzeugbezogene Daten (amtliches Kennzeichen, Fahrzeugidentifikationsnummer, Daten aus Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief), Zahlungsdaten im Sinne der PSD2 (SEPA-Lastschriftmandate, Transaktionsreferenzen; Kartendaten werden ausschließlich von Stripe Inc. verarbeitet und gelangen nicht in die Systeme des Anbieters), sowie digitale Unterschriften (qualifizierte oder einfache elektronische Signaturen auf Vollmachten und Auftragsformularen). Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO ist nicht vorgesehen; sollte ein Kunde gleichwohl derartige Daten übermitteln, erfolgt deren Verarbeitung ausschließlich auf Basis einer ausdrücklichen Einwilligung des Kunden gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.

10.3 Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt auf folgenden Rechtsgrundlagen: Die Verarbeitung zur Anbahnung und Erfüllung des Vertrags über die Serviceleistungen des Anbieters erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung); die Verarbeitung zur Erfüllung steuerrechtlicher, handelsrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Aufbewahrungspflichten — insbesondere gemäß §§ 238, 257 HGB sowie § 147 AO — erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung); die Verarbeitung für das Mahnwesen, die Forderungsdurchsetzung, die Missbrauchsverhinderung und die interne Qualitätssicherung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigte Interessen des Anbieters), wobei die Interessen des Kunden im Einzelfall stets gegenüber den berechtigten Interessen des Anbieters abgewogen werden; die Verarbeitung auf Basis einer Einwilligung des Kunden — beispielsweise für Marketingzwecke oder weitergehende Analysen — erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, wobei der Kunde seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann, ohne dass die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

10.4 Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte

Der Anbieter gibt personenbezogene Daten des Kunden nur weiter, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe besteht. Im Einzelnen werden Daten weitergegeben an: regionale Zulassungspartner in Deutschland, die als eigenständige datenschutzrechtliche Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO tätig werden und die Daten des Kunden ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Zulassungsverfahrens beim zuständigen Straßenverkehrsamt verwenden; die Rechtsgrundlage dieser Datenweitergabe ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung des Vertrags mit dem Kunden); der Anbieter hat mit seinen Zulassungspartnern Datenweitergabe-Vereinbarungen geschlossen, die eine zweckfremde Nutzung der Kundendaten ausschließen; Stripe Inc. (Zahlungsdienstleister), der die Zahlungsdaten eigenverantwortlich als selbständiger Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO verarbeitet und für dessen Datenverarbeitung eigene Datenschutzbestimmungen gelten; Steuerbehörden und sonstige Aufsichtsbehörden bei gesetzlicher Verpflichtung zur Datenweitergabe; sowie Inkasso-Dienstleister und Rechtsanwälte im Fall des § 13 dieser AGB, soweit dies zur Forderungsdurchsetzung erforderlich ist. Ein Verkauf personenbezogener Daten des Kunden an Dritte oder eine entgeltliche Weitergabe zu Marketingzwecken findet unter keinen Umständen statt.

10.5 Übermittlung in Drittländer

Personenbezogene Daten des Kunden können im Zusammenhang mit der Serverinfrastruktur und dem Geschäftssitz des Anbieters in die Vereinigten Arabischen Emirate (UAE, Dubai) übermittelt werden. Diese Drittlandübermittlung erfolgt auf Basis geeigneter Garantien gemäß Art. 46 DSGVO, insbesondere auf Basis von Standarddatenschutzklauseln (Standard Contractual Clauses, SCC) in der von der Europäischen Kommission genehmigten Fassung oder auf Basis anderer nach Art. 46 DSGVO zulässiger Transfermechanismen; der Kunde kann die einschlägigen Transfermechanismen auf Anfrage unter service@kfzamt.de einsehen. Zahlungsdaten werden von Stripe Inc. in den USA verarbeitet; Stripe ist gemäß dem EU-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert, sodass die Übermittlung in die USA auf Basis eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission gemäß Art. 45 DSGVO erfolgt.

10.6 Speicherdauer und Löschfristen

Der Anbieter speichert personenbezogene Daten des Kunden grundsätzlich nur so lange, wie dies für die Erfüllung des Vertragszwecks oder die Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. Im Einzelnen gelten folgende Fristen: Vertragsdaten, Rechnungsdaten und buchhalterisch relevante Unterlagen werden gemäß §§ 238, 257 HGB und § 147 AO für einen Zeitraum von zehn (10) Jahren ab Ende des Kalenderjahres des Vertragsschlusses aufbewahrt und anschließend gelöscht; Ausweisdokumente und Kopien von Identifikationsdokumenten werden nach vollständigem Abschluss des Auftrags für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten gespeichert und dann unwiderruflich gelöscht; digitale Unterschriften auf Vollmachten und sonstigen Dokumenten werden für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Abschluss des Auftrags gespeichert, um im Streitfall den Abschluss und Inhalt der Vollmacht nachweisen zu können; Kommunikationsdaten (E-Mail-Verläufe) werden für einen Zeitraum von drei (3) Jahren gespeichert und danach gelöscht.

10.7 Rechte der betroffenen Person

Der Kunde hat als betroffene Person im Sinne der DSGVO folgende Rechte, die er gegenüber dem Anbieter geltend machen kann: das Recht auf Auskunft über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO; das Recht auf Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten gemäß Art. 16 DSGVO; das Recht auf Löschung der ihn betreffenden Daten gemäß Art. 17 DSGVO, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen; das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO; das Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO; sowie das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gemäß Art. 21 DSGVO. Zur Geltendmachung dieser Rechte wende sich der Kunde schriftlich per E-Mail an service@kfzamt.de; der Anbieter bearbeitet datenschutzrechtliche Anfragen innerhalb eines Monats gemäß Art. 12 Abs. 3 DSGVO. Unbeschadet dieser Rechte steht dem Kunden das Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu (Art. 77 DSGVO); in Deutschland ist dies die Landesbeauftragte für Datenschutz des jeweiligen Bundeslandes, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat.

§ 11 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

11.1 Urheberrechte des Anbieters an erstellten Unterlagen

Sämtliche vom Anbieter im Rahmen der Auftragsabwicklung erstellten Unterlagen — insbesondere Instruktionsschreiben, aufbereitete Antragsformulare, Vollmachten in der vom Anbieter vorformulierten Fassung, Auftragszusammenfassungen und sonstige anlassbezogene Dokumente — sind urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) und das geistige Eigentum des Anbieters; der Anbieter räumt dem Kunden daran ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich auf den Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht ein, das ausschließlich zur Einreichung bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle berechtigt. Eine Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung, gewerbliche Nutzung, Bearbeitung oder sonstige Verwendung dieser Dokumente über den vorbezeichneten Vertragszweck hinaus ist ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung des Anbieters untersagt; bei schuldhaften Verstößen gegen dieses Nutzungsverbot ist der Anbieter berechtigt, Schadensersatz in Höhe der üblichen Lizenzgebühr (Lizenzanalogie) sowie eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR pro schuldhaftem Verstoß geltend zu machen. Die Plattform des Anbieters — einschließlich ihrer Benutzeroberfläche, ihrer Texte, Grafiken, Logos und Softwarebestandteile — steht vollumfänglich im Eigentum des Anbieters oder der jeweiligen Rechteinhaber und ist ebenfalls urheberrechtlich geschützt; jede ungenehmigte Nutzung dieser Inhalte ist untersagt.

11.2 Nutzungsrecht des Anbieters an übermittelten Kundendokumenten

Durch die Übermittlung seiner Dokumente (Ausweiskopien, Fahrzeugpapiere, sonstige Unterlagen) an den Anbieter räumt der Kunde dem Anbieter ein einfaches, nicht übertragbares, auf den Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht an diesen Dokumenten ein, das ausschließlich die Verwendung zur Auftragserfüllung und zu den in § 10 dieser AGB genannten Zwecken (insbesondere Datenschutz, Aufbewahrung und Weitergabe an Zulassungspartner) umfasst. Der Anbieter ist nicht berechtigt, die vom Kunden übermittelten Dokumente zu anderen als den genannten Zwecken zu verwenden; insbesondere ist eine kommerzielle Verwertung, ein Verkauf oder eine Weitergabe an nicht in § 10.4 dieser AGB genannte Dritte ausdrücklich untersagt. Das eingestellte Nutzungsrecht erlischt spätestens mit Ablauf der in § 10.6 dieser AGB geregelten Speicherfristen.

11.3 Verbot der Zweckentfremdung der Plattform

Dem Kunden ist es untersagt, die Plattform des Anbieters für andere als die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu nutzen; untersagt sind insbesondere: automatisiertes Auslesen von Inhalten der Plattform (Scraping, Crawling); die Übermittlung von Inhalten, die Rechte Dritter verletzen, beleidigend, diskriminierend, rechtswidrig oder sicherheitsgefährdend sind; Versuche, die technische Infrastruktur der Plattform zu überwinden, zu manipulieren oder zu beschädigen; sowie die Nutzung der Plattform zur Begehung von Identitätsmissbrauch, Urkundenfälschung oder sonstigen Straftaten. Bei schwerwiegenden Verstößen ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform sofort und dauerhaft zu sperren und Schadensersatz sowie strafrechtlich relevante Sachverhalte zur Anzeige zu bringen.

§ 12 Höhere Gewalt (Force Majeure)

12.1 Definition des Begriffs Höhere Gewalt

Als Höhere Gewalt im Sinne dieser AGB gelten alle Ereignisse, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Anbieters liegen, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und die Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Anbieters unmöglich machen oder erheblich erschweren. Hierzu zählen insbesondere: Naturkatastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen, Stürme, Vulkanausbrüche); Krieg, bewaffnete Konflikte, Terroranschläge, Unruhen und politische Umwälzungen; Pandemien, Epidemien und behördliche Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung, die den Geschäftsbetrieb des Anbieters beeinträchtigen; Streiks und Aussperrungen, soweit sie den Anbieter oder seine wesentlichen Zulieferer betreffen; vollständige Ausfälle der Kommunikationsinfrastruktur, die von Drittanbietern (Internet-Service-Providern, Rechenzentren, Cloud-Dienstleistern) betrieben wird und dem Einfluss des Anbieters entzogen ist; großlächige Cyberangriffe (DDoS-Attacken, Ransomware-Angriffe), die kritische Infrastrukturen des Anbieters oder seiner wesentlichen Dienstleister betreffen und trotz angemessener Sicherheitsmaßnahmen nicht abgewendet werden konnten; sowie behördliche Moratorien, gesetzliche Verbote oder sonstige staatliche Maßnahmen, die die Erbringung der vertraglichen Leistungen des Anbieters untersagen oder unmöglich machen.

12.2 Rechtsfolgen bei Höherer Gewalt

Bei Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt ist der Anbieter für die Dauer des Ereignisses von seinen Leistungspflichten aus dem Vertrag befreit, ohne dass dem Kunden dadurch Ansprüche auf Schadensersatz, Vertragsstrafe oder Minderung entstehen; dies gilt sowohl für den Fall der vollständigen Unmöglichkeit der Leistungserbringung als auch für erhebliche Verzögerungen, die unmittelbar auf das Ereignis zurückzuführen sind. Die Leistungspflicht des Anbieters lebt nach Wegfall des Ereignisses der Höheren Gewalt und einer angemessenen Wiederanlaufzeit wieder auf, sofern der Vertrag nicht zuvor gemäß § 12.3 dieser AGB aufgelöst wurde; die ursprünglichen Vertragsfristen verlängern sich entsprechend um die Dauer der durch Höhere Gewalt verursachten Verzögerung. Bereits erbrachte Teilleistungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt; für vollständig nicht erbrachte Leistungen wird die Servicegebühr nicht fällig und bereits gezahlte Beträge werden zurückerstattet, sofern der Anbieter die Leistung dauerhaft nicht erbringen kann und der Vertrag aufgelöst wird.

12.3 Mitteilungspflichten und Vertragsauflösung

Der Anbieter ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Kenntnis des Eintritts und der voraussichtlichen Dauer eines Ereignisses der Höheren Gewalt per E-Mail zu informieren; die E-Mail wird an die vom Kunden bei Vertragsschluss angegebene E-Mail-Adresse versandt und gilt gemäß § 14.2 dieser AGB als zugegangen. Dauert das Ereignis der Höheren Gewalt länger als dreißig (30) Tage an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Erklärung (E-Mail genügt) mit sofortiger Wirkung aufzulösen; in diesem Fall hat der Anbieter dem Kunden bereits gezahlte Beträge für noch nicht erbrachte Leistungen innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Auflösungserklärung zu erstatten. Im Falle der Vertragsauflösung nach diesem Paragraphen stehen keiner Partei weitere Schadensersatzansprüche zu, es sei denn, die andere Partei hat das Ereignis der Höheren Gewalt schuldhaft herbeigeführt oder die Mitteilungspflicht schuldhaft verletzt.

§ 13 Zahlungsverzug, Mahnwesen und Forderungsdurchsetzung

13.1 Fälligkeit und Zahlungsverzug

Die Servicegebühr ist als Vorauszahlung sofort mit Zugang der Auftragsbestätigung fällig; der Fälligkeitstag ist das Datum der Auftragsbestätigung (vgl. § 5.3). Gerät der Kunde mit der Zahlung der Servicegebühr in Verzug — das heißt, leistet er die Zahlung nicht innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Zugang der Auftragsbestätigung —, treten die gesetzlichen Rechtsfolgen des Zahlungsverzugs gemäß §§ 286, 288 BGB ein: Gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB tritt der Zahlungsverzug gemäß § 286 Abs. 3 BGB automatisch dreißig (30) Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf; gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB setzt der Verzug grundsätzlich den Zugang einer Mahnung voraus, sofern nicht eine der gesetzlichen Ausnahmen (§ 286 Abs. 2 BGB) vorliegt. Der Anbieter ist bei Zahlungsverzug berechtigt, die weitere Bearbeitung offener Aufträge desselben Kunden bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen, ohne dass dem Kunden dadurch Ansprüche auf Schadensersatz oder Vertragsauflösung entstehen.

13.2 Verzugszinsen

Ab Eintritt des Zahlungsverzugs ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in folgender Höhe geltend zu machen: Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB beträgt der Verzugszinssatz fünf (5) Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank gemäß § 288 Abs. 1 BGB; gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB beträgt der Verzugszinssatz neun (9) Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank gemäß § 288 Abs. 2 BGB. Der Basiszinssatz ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres entsprechend der Bekanntmachung der Deutschen Bundesbank; die Verzugszinsen werden entsprechend angepasst. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens durch den Anbieter — insbesondere entgangener Finanzierungskosten oder sonstiger nachgewiesener Schäden — bleibt nach § 288 Abs. 4 BGB ausdrücklich vorbehalten; der Verbraucher ist berechtigt, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

13.3 Mahngebühren und Mahnverfahren

Der Anbieter führt bei Zahlungsverzug ein mehrstufiges Mahnverfahren durch, das mit einer ersten Zahlungserinnerung beginnt, die keine Mahngebühr auslöst und dem Kunden eine letzte Möglichkeit zur freiwilligen Zahlung einräumt; die erste formelle Mahnung, die frühestens sieben (7) Tage nach Fälligkeit versandt wird, löst eine Mahngebühr von fünf Euro und null Cent (5,00 EUR) aus, die der Hauptforderung zugeschlagen wird. Die zweite Mahnung, die frühestens vierzehn (14) Tage nach der ersten Mahnung versandt wird, löst eine weitere Mahngebühr von zehn Euro und null Cent (10,00 EUR) aus, die ebenfalls der Hauptforderung zugeschlagen wird; ab diesem Zeitpunkt ist der Anbieter berechtigt, die Forderung vollstreckbar zu machen oder sie an einen Inkasso-Dienstleister abzutreten. Die Mahngebühren stellen einen pauschalierten Erstattungsanspruch des Anbieters für den administrativen Aufwand des Mahnwesens dar und entsprechen dem in § 288 Abs. 5 BGB geregelten Mindestschadensersatz; der Nachweis eines geringeren Schadens durch den Kunden ist nach der gesetzlichen Regelung ausgeschlossen, der Nachweis eines höheren Schadens durch den Anbieter bleibt vorbehalten.

13.4 Inkasso und Forderungsabtretung

Nach erfolglosem Durchlaufen des in § 13.3 geregelten Mahnverfahrens ist der Anbieter berechtigt, die offene Forderung nebst allen Nebenkosten (Verzugszinsen, Mahngebühren) an einen zugelassenen Inkasso-Dienstleister oder an einen Rechtsanwalt zur Forderungsdurchsetzung zu übergeben oder an einen Dritten abzutreten; die Abtretung der Forderung an Dritte bedarf nach § 398 BGB keiner Zustimmung des Kunden und wird dem Kunden unverzüglich nach Abtretung mitgeteilt. Die Kosten des Inkassoverfahrens — insbesondere Inkassogebühren im Rahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder entsprechender Gebührenordnungen für Inkasso-Dienstleister — trägt der Schuldner, soweit sie erforderlich und angemessen sind und der Schuldner sich zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkasso-Dienstleisters in Verzug befand. Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, bei Zahlungsverzug einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen; bei unbestrittenen Forderungen entstehen dem Kunden als Folge des Mahnbescheidsverfahrens weitere Gerichtskosten, die er als Schuldner zu tragen hat.

13.5 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen des Anbieters mit eigenen Forderungen aufzurechnen, es sei denn, die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung des Kunden ist rechtskräftig durch ein deutsches Gericht festgestellt worden oder unbestritten. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden an der Servicegebühr besteht nur insoweit, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und die geltend gemachte Gegenforderung fällig, durchsetzbar und in ihrer Höhe im Wesentlichen unstreitig ist; pauschale Einwände gegen die Qualität der Serviceleistung berechtigen nicht zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, wenn der Anbieter die geschuldeten Kernerleistungen (Dokumentenaufbereitung und Instruktionsschreiben) vollständig erbracht hat. Verstöße gegen dieses Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot begründen keinen Anspruch auf Vertragsauflösung durch den Kunden, berechtigen jedoch den Anbieter zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses bei wiederholten oder missbräuchlichen Verstößen.

§ 14 Kommunikation, Zustellungsfiktion und Schriftformerfordernis

14.1 Offizielle Kommunikationskanäle

Die offizielle Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Kunden erfolgt ausschließlich über die E-Mail-Adresse des Anbieters (service@kfzamt.de) und die vom Kunden bei Auftragserteilung angegebene E-Mail-Adresse; andere Kommunikationskanäle — insbesondere soziale Medien, Messenger-Dienste, Chatbots Dritter oder postalische Kommunikation — können vom Kunden zwar genutzt werden, jedoch begründen über diese Kanäle erhaltene Mitteilungen keine Rechtswirkungen und keine vertraglichen Pflichten des Anbieters, es sei denn, der Anbieter bestätigt sie ausdrücklich per E-Mail. Der Anbieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf Anfragen über andere Kommunikationskanäle zu antworten; eine Haftung für verzögerte oder unterbliebene Antworten über andere als die vorgenannten Kanäle wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, seine E-Mail-Adresse während der gesamten Vertragslaufzeit aktuell zu halten und Änderungen der E-Mail-Adresse unverzüglich per E-Mail an service@kfzamt.de mitzuteilen.

14.2 Zustellungsfiktion für elektronische Kommunikation

Elektronische Nachrichten (E-Mails) des Anbieters an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse gelten vierundzwanzig (24) Stunden nach Absendung durch den Anbieter als zugegangen, sofern der Anbieter keinen technischen Rückläufer (Bounce, Non-Delivery-Report) erhalten hat, der auf eine fehlerhafte oder nicht existierende E-Mail-Adresse hinweist. Der Kunde ist verpflichtet, sein E-Mail-Postfach — einschließlich des Spam-Ordners und etwaiger Filterregeln — regelmäßig zu überprüfen; die irrtümliche Filterung einer E-Mail des Anbieters in den Spam-Ordner oder die irrtümliche Ablehnung durch einen E-Mail-Filter des Kunden lässt den Zugangszeitpunkt unberührt und berechtigt den Kunden nicht, sich auf Unkenntnis des Inhalts der betreffenden E-Mail zu berufen, sofern der Anbieter die E-Mail ordnungsgemäß an die vom Kunden angegebene Adresse versandt hat. Bei strittigen Fragen über den Zugang einer E-Mail obliegt dem Anbieter der Nachweis des ordnungsgemäßen Versandes; dem Kunden obliegt der Nachweis des Nichtzugangs trotz ordnungsgemäßen Versandes.

14.3 Textformerfordernis für rechtserhebliche Erklärungen

Folgende rechtserhebliche Erklärungen des Kunden bedürfen der Textform gemäß § 126b BGB (E-Mail genügt, Telefon genügt nicht): die Ausübung des Widerrufsrechts gemäß §§ 355 ff. BGB und § 6 dieser AGB; die Anfechtung des Vertrags gemäß §§ 119 ff. BGB; die Geltendmachung von Mängelrechten; Reklamationen und Beschwerden, auf die der Anbieter rechtlich reagieren soll; sowie sonstige Erklärungen, die Rechte oder Pflichten begründen, verändern oder aufheben sollen. Die Textformerfordernis schützt beide Parteien durch eine klare Beweislage und verhindert Missverständnisse bei mündlichen Absprachen; mündliche Erklärungen — ob telefonisch oder in Person — entfalten gegenüber dem Anbieter keine vertragliche Wirkung, es sei denn, der Anbieter bestätigt sie innerhalb von fünf (5) Werktagen schriftlich. Für Anfragen, die keine rechtserheblichen Erklärungen enthalten (z. B. allgemeine Fragen zum Auftragsstand, Anfragen zu Unterlagen), genügt jede Form der Kommunikation.

§ 15 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

15.1 Recht des Anbieters zur Änderung dieser AGB

Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, insbesondere wenn: sich die gesetzlichen oder regulatorischen Rahmenbedingungen ändern, die das Vertragsverhältnis beeinflussen (z. B. Änderungen des BGB, der DSGVO, des UWG oder der StVZO); Gerichte — insbesondere der Bundesgerichtshof oder der Europäische Gerichtshof — Klauseln dieser AGB für unwirksam erklären und eine Anpassung der übrigen Klauseln erforderlich machen; das Leistungsangebot des Anbieters erweitert, eingeschränkt oder geändert wird und eine Anpassung der AGB an die geänderten Leistungen erforderlich ist; oder sonstige sachliche Gründe vorliegen, die eine Anpassung der AGB erforderlich oder zweckmäßig erscheinen lassen, ohne dass dadurch das vertragliche Äquivalenzgefüge erheblich zum Nachteil des Kunden verschoben wird. Änderungen, die ausschließlich zugunsten des Kunden wirken — z. B. Erweiterungen der Haftung oder Reduzierungen der Servicegebühren — können ohne besondere Ankündigung in Kraft treten.

15.2 Ankündigung, Inkrafttreten und Zustimmungserfordernis

Änderungen dieser AGB, die nicht ausschließlich zugunsten des Kunden wirken, werden dem Kunden spätestens dreißig (30) Tage vor ihrem beabsichtigten Inkrafttreten per E-Mail an die vom Kunden zuletzt angegebene E-Mail-Adresse bekannt gegeben; die Ankündigungs-E-Mail enthält eine Gegenüberstellung der geänderten Klauseln (alte Fassung / neue Fassung) sowie eine Erläuterung der Gründe für die Änderung. Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt: Änderungen dieser AGB werden erst wirksam, wenn der Verbraucher ihnen ausdrücklich zugestimmt hat; das Schweigen des Verbrauchers auf die Änderungsankündigung gilt ausdrücklich nicht als Zustimmung, und der Anbieter weist in der Ankündigungs-E-Mail auf diesen Umstand hin. Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt: Widerspricht der Unternehmer den angekündigten AGB-Änderungen nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang der Änderungsankündigung schriftlich (per E-Mail), gilt dies als Zustimmung zu den geänderten AGB; der Anbieter weist in der Änderungsankündigung ausdrücklich auf die Bedeutung dieses Schweigens hin.

15.3 Geltung der AGB für laufende Verträge

Für Aufträge, die vor dem Inkrafttreten einer AGB-Änderung erteilt und bestätigt wurden, gelten grundsätzlich die AGB in der Fassung, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültig war; dies gilt jedoch nicht für rein klarstellende Änderungen oder für Änderungen, die ausschließlich zugunsten des Kunden wirken, die auch für laufende Verträge mit sofortiger Wirkung gelten. Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist dauerhaft unter https://www.kfzamt.de/agb abrufbar; der Anbieter empfiehlt dem Kunden, die AGB vor jedem neuen Auftrag zu lesen, um sicherzustellen, dass er mit der jeweils geltenden Fassung vertraut ist. Bei Unklarheiten über die anwendbare AGB-Fassung gilt die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses unter https://www.kfzamt.de/agb abrufbare Fassung als maßgeblich.

§ 16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Streitbeilegung

16.1 Anwendbares Recht

Auf alle Vertragsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden, auf alle vorvertraglichen Schuldverhältnisse sowie auf alle deliktischen Ansprüche im Zusammenhang mit den Leistungen des Anbieters findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung; das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, UN-Kaufrecht) wird ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn die Voraussetzungen seiner Anwendbarkeit im Einzelfall vorliegen sollten. Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union haben, gilt die Rechtswahl deutschen Rechts insofern, als dem Verbraucher durch die Rechtswahl nicht der Schutz der zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entzogen wird, die nach dem Recht des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts gelten würden (Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht — Rom I-VO); in diesem Umfang gehen die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaates dem deutschen Recht vor.

16.2 Gerichtsstand für Unternehmer

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Anbieter und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB — einschließlich Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Wirksamkeit, die Auslegung, die Erfüllung und die Beendigung des Vertrags — wird Frankfurt am Main als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart, soweit dies nach § 29 ZPO und anderen einschlägigen Vorschriften gesetzlich zulässig ist; ausschließliche gesetzliche Gerichtsstände bleiben durch diese Vereinbarung unberührt. Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, einen Unternehmer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand (§ 17 ZPO) zu verklagen. Erweist sich die Vereinbarung des Gerichtsstands Frankfurt am Main im Einzelfall als unwirksam — etwa weil der Unternehmer seinen Sitz nicht in Deutschland hat — so gilt als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters oder, soweit gesetzlich vorgeschrieben, der nach den anwendbaren Zuständigkeitsregeln ermittelte Gerichtsstand.

16.3 Gerichtsstand für Verbraucher

Für Streitigkeiten mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gilt der gesetzliche Gerichtsstand; dieser richtet sich nach den zwingenden Vorschriften der §§ 29c, 13 ZPO (Wohnsitz des Verbrauchers), die durch diese AGB nicht abbedungen werden können. Eine abweichende Gerichtsstandsvereinbarung zwischen dem Anbieter und einem Verbraucher ist unwirksam, soweit sie nach den §§ 38 ff. ZPO nicht zulässig ist; in diesem Fall gilt automatisch der gesetzliche Gerichtsstand des Wohnsitzes des Verbrauchers. Der Anbieter weist darauf hin, dass er grundsätzlich bereit ist, Streitigkeiten mit Verbrauchern auch außergerichtlich beizulegen, ohne dass hieraus eine Pflicht zur Teilnahme an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren abgeleitet werden kann.

16.4 Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) gemäß Art. 14 Abs. 1 der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit, die unter der Adresse https://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist; die E-Mail-Adresse des Anbieters lautet service@kfzamt.de. Der Anbieter ist gemäß § 36 Abs. 1 des Verbraucherschlichtungsgesetzes (VSBG) nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und erklärt, dass er hierzu auch nicht bereit ist; Verbraucher können daher keine Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle erzwingen, sondern sind auf den ordentlichen Rechtsweg verwiesen. Unberührt hiervon bleibt das Recht des Verbrauchers, eine Beschwerde bei der für ihn zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde einzureichen, wenn er der Ansicht ist, dass der Anbieter seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet.

§ 17 Schlussbestimmungen

17.1 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden — sei es wegen eines Verstoßes gegen zwingendes Recht, sei es wegen einer inhaltlichen Unangemessenheit, sei es wegen eines formellen Mangels — so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen; das zwischen den Parteien begründete Vertragsverhältnis bleibt in seinem Kern bestehen. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt; soweit eine solche gesetzliche Regelung nicht existiert oder nicht ausreichend ist, sind die Parteien verpflichtet, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Feststellung der Unwirksamkeit eine wirksame Ersatzregelung zu vereinbaren, die dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten; die Parteien verpflichten sich, die Lücke durch eine Regelung zu schließen, die dem entspricht, was vernünftige Parteien in Kenntnis der Lücke bei Vertragsschluss vereinbart hätten.

17.2 Schriftformklausel und Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB oder zu den auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen bestehen nicht; alle Regelungen des Vertragsverhältnisses zwischen dem Anbieter und dem Kunden sind vollständig in diesen AGB und in der Auftragsbestätigung niedergelegt. Ergänzungen, Abweichungen und Änderungen dieser AGB oder des auf ihrer Grundlage geschlossenen Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform gemäß § 126b BGB (E-Mail genügt) und der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter; stillschweigende Vertragänderungen durch faktisches Verhalten oder widerspruchslosen Empfang einer abweichenden Leistung des Kunden sind ausgeschlossen. Diese Schriftformklausel kann selbst nur durch eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung beider Parteien aufgehoben oder geändert werden.

17.3 Vertragssprache und Übersetzungen

Die Vertragssprache ist Deutsch; alle vertraglichen Dokumente — insbesondere diese AGB, die Auftragsbestätigung und das Instruktionsschreiben — werden ausschließlich in deutscher Sprache erstellt und übermittelt. Soweit der Anbieter aus Kulanz Übersetzungen einzelner Dokumente oder Klauseln in andere Sprachen zur Verfügung stellt oder von Dritten übersetzte Fassungen akzeptiert, handelt es sich bei diesen Übersetzungen ausschließlich um informatorische Hilfsmittel ohne Rechtsverbindlichkeit; im Falle von Widersprüchen zwischen der deutschen Fassung und einer Übersetzung hat die deutsche Fassung in jedem Fall Vorrang, und der Kunde kann aus einer abweichenden Übersetzung keine Rechte herleiten. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit von Übersetzungen, die von Dritten erstellt wurden.

17.4 Versionierung und Archivierung dieser AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen tragen das Datum des Inkrafttretens und werden vom Anbieter mit einer fortlaufenden Versionsnummer versehen; die jeweils aktuelle Fassung ist dauerhaft unter https://www.kfzamt.de/agb abrufbar. Der Anbieter archiviert frühere Fassungen dieser AGB und stellt sie auf Anfrage zur Verfügung, um dem Kunden den Nachweis der bei Vertragsschluss geltenden AGB-Fassung zu ermöglichen; Anfragen zur Archivierung richten sich an service@kfzamt.de. Mit dem Inkrafttreten einer neuen Fassung dieser AGB verlieren alle früheren Fassungen ihre Gültigkeit für neue Vertragsschlüsse, bleiben jedoch für bereits zuvor abgeschlossene Verträge gemäß § 15.3 dieser AGB maßgeblich.

17.5 Vollständigkeit und abschließende Regelung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln abschließend die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Serviceleistungen des Anbieters; sie ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Darstellungen oder Zusicherungen der Parteien zu denselben Gegenständen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihrer Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht; dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden eine Auftragsbestätigung ausstellt oder eine Leistung erbringt. Der Anbieter weist abschließend darauf hin, dass diese AGB von deutschen Juristen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte erstellt wurden und regelmäßig auf ihre Rechtskonformität überprüft werden; dennoch kann keine Gewähr für die vollständige rechtliche Unbedenklichkeit in jedem denkbaren Einzelfall übernommen werden.

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