KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Hannover

Jetzt online beantragen – schnell und unkompliziert

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KFZ-Anmeldung in Hannover

Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – die KFZ-Anmeldung in Hannover wird für alle Fahrzeugtypen hier vollständig online abgewickelt. Zuständig ist die Kfz-Zulassung Region Hannover, die als Zulassungsbehörde für das gesamte Gebiet der Region Hannover fungiert. Zugelassene Fahrzeuge erhalten dabei das Kennzeichen-Kürzel H, das Hannover bundesweit eindeutig kennzeichnet. Ob Neukauf, Gebrauchtwagenkauf, Fahrzeugimport oder Wiederzulassung nach einer Abmeldung – wir bearbeiten Ihren Antrag zuverlässig und vollständig. Alle notwendigen Unterlagen, Gebühren und Besonderheiten finden Sie auf dieser Seite. Starten Sie direkt hier.

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Ablauf der KFZ-Anmeldung – So funktioniert es

Die KFZ-Anmeldung läuft bei uns in klar definierten Schritten ab. So wissen Sie genau, was wann zu tun ist:

Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Bereiten Sie alle erforderlichen Dokumente vor (vollständige Liste im Abschnitt „Erforderliche Unterlagen"). Dazu gehören insbesondere Personalausweis, Fahrzeugpapiere und die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).

Schritt 2 – Kennzeichen wählen Entscheiden Sie sich für ein Standardkennzeichen mit dem Kürzel H oder beantragen Sie ein Wunschkennzeichen. Auch Saison- und E-Kennzeichen sind wählbar. Die Kombination wird bei der Antragsstellung festgelegt.

Schritt 3 – Antrag online stellen Füllen Sie das Antragsformular hier vollständig aus. Laden Sie alle Dokumente in digitaler Form hoch. Unvollständige Angaben verzögern die Bearbeitung – bitte prüfen Sie Ihre Unterlagen vor dem Absenden sorgfältig.

Schritt 4 – Bearbeitung und Prüfung Wir prüfen Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Bei Rückfragen werden Sie über die angegebenen Kontaktdaten erreicht. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ein bis drei Werktage.

Schritt 5 – Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie alle weiteren Zulassungsunterlagen. Die Kennzeichenschilder werden auf Grundlage Ihrer Wahl ausgegeben.

Schritt 6 – Fahrzeug in Betrieb nehmen Mit den ausgestellten Dokumenten und den montierten Kennzeichen ist Ihr Fahrzeug offiziell zum Straßenverkehr zugelassen.

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Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Privatpersonen

Für die Anmeldung eines Fahrzeugs als Privatperson benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) – bei Neuzulassung: COC-Papiere oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) – von Ihrer Kfz-Versicherung ausgestellt
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (wird direkt an das Finanzamt weitergeleitet)
  • Nachweis über bestandene Hauptuntersuchung (HU) bei Gebrauchtfahrzeugen – nicht älter als die zulässige Frist
  • Bei Wiederzulassung: bisherige Zulassungsbescheinigungen

Gewerbetreibende

Unternehmen und Gewerbetreibende legen zusätzlich vor:

  • Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder Gewerbeanmeldung
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Unterschriftsvollmacht, Prokura)
  • Steuerliche Identifikationsnummer des Unternehmens
  • Alle oben genannten fahrzeugbezogenen Unterlagen

Bei Bevollmächtigung

Wird die Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person vorgenommen, sind zusätzlich erforderlich:

  • Schriftliche Vollmacht im Original, unterschrieben vom Fahrzeughalter
  • Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers
  • Eigener gültiger Lichtbildausweis der bevollmächtigten Person

Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Anmeldung eines PKW ist der häufigste Vorgang bei der Neuzulassung Hannover. Ob Neuwagen direkt vom Händler oder Gebrauchtwagen aus Privathand – das Verfahren ist identisch. Beim Neuwagen entfällt die Vorlage einer Hauptuntersuchung, da das Fahrzeug noch keine HU-Pflicht ausgelöst hat. Beim Gebrauchtwagenkauf ist ein gültiger HU-Nachweis zwingend erforderlich. Für PKW gilt eine Grundgebühr von 229,00 €. Ein Wunschkennzeichen H kann bei der Antragsstellung direkt beantragt werden – die gewünschte Kombination wird auf Verfügbarkeit geprüft.

Motorrad

Beim Motorrad anmelden in Hannover ist zu beachten, dass die eVB-Nummer speziell für das jeweilige Motorrad ausgestellt sein muss – eine allgemeine Kfz-Versicherung des Halters ist nicht übertragbar. Für die Versicherungseinstufung werden Hubraum (in ccm) und Motorleistung (in kW) benötigt; diese Angaben finden sich in der Zulassungsbescheinigung Teil II. Besonders beliebt ist das Saisonkennzeichen für Motorräder, da viele Halter ihr Fahrzeug nur in den Sommermonaten nutzen. Die Saison kann frei gewählt werden (mindestens zwei, maximal elf Monate). Die Gebühr für die Motorrad-Zulassung beträgt 219,00 €.

Anhänger

Ein Anhänger erhält eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenständiges Kennzeichen – er wird nicht auf das Zugfahrzeug „mitangemeldet". Bei der Anhänger-Zulassung in Hannover ist zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern zu unterscheiden: Ungebremste Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht unterliegen vereinfachten Anforderungen. Bei gebremsten Anhängern ist ein gültiger HU-Nachweis sowie ggf. ein SP-Nachweis (Sicherheitsprüfung) erforderlich. Außerdem ist zu beachten, welche Führerscheinklasse zum Ziehen des Anhängers berechtigt – dies ist kein Bestandteil der Zulassung, aber für den Betrieb relevant. Die Gebühr für die Anhänger-Anmeldung beträgt 209,00 €.

Wohnmobil

Beim Wohnmobil zulassen in Hannover gelten je nach zulässigem Gesamtgewicht unterschiedliche Anforderungen. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen werden wie ein PKW behandelt, Fahrzeuge über 3,5 Tonnen unterliegen zusätzlichen gewerberechtlichen und technischen Prüfpflichten. Seit Juni 2025 ist bei Wohnmobilen mit Gasanlage die Vorlage einer gültigen Gasprüfung nach G 607 verpflichtend. Diese Prüfung muss von einem anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden und darf bei der Antragsstellung nicht abgelaufen sein. Saisonkennzeichen sind auch für Wohnmobile möglich. Die Gebühr beträgt 259,00 €. Ein Aufpreis von 29,00 € gilt bei Beantragung eines H-Kennzeichens (Oldtimer-Kennzeichen) für historische Fahrzeuge aller Typen.


Kennzeichenarten in Hannover

In der Region Hannover stehen folgende Kennzeichenarten zur Verfügung:

Standardkennzeichen (H) Das reguläre Kennzeichen trägt das Kürzel H für Hannover. Es wird dauerhaft zugewiesen und ist nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragbar. Auf Wunsch kann die Buchstaben-Zahlen-Kombination frei gewählt werden (Wunschkennzeichen).

Wunschkennzeichen H Bei einem Wunschkennzeichen Hannover wählen Sie die Kombination aus Buchstaben und Ziffern selbst – innerhalb der technisch zulässigen Zeichenanzahl. Die Verfügbarkeit wird bei der Antragsstellung in Echtzeit geprüft. Bereits vergebene Kombinationen stehen nicht zur Verfügung.

Saisonkennzeichen Saisonkennzeichen in Hannover eignen sich für Fahrzeuge, die nur zeitweise im Straßenverkehr eingesetzt werden – besonders für Motorräder und Wohnmobile. Der zulässige Betriebszeitraum (z. B. „04–10" für April bis Oktober) ist direkt auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Außerhalb dieser Zeit darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden.

E-Kennzeichen Rein elektrisch betriebene Fahrzeuge können ein E-Kennzeichen erhalten. Dieses berechtigt in bestimmten Kommunen zu Sonderprivilegien wie der Nutzung von Busspuren oder kostenfreiem Parken – je nach lokaler Regelung.

H-Kennzeichen (Oldtimer) Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und sich in einem weitgehend originalen Erhaltungszustand befinden, können als Oldtimer mit H-Kennzeichen zugelassen werden. Es gelten pauschale Kfz-Steuervorteile. Der Aufpreis für das H-Kennzeichen beträgt 29,00 €.


Besonderheiten in Niedersachsen

Niedersachsen ist das flächengrößte westdeutsche Bundesland und verfügt über eine entsprechend große Anzahl an Zulassungsbezirken – von der Nordseeküste bis zum Harz. Die Region Hannover nimmt dabei eine Sonderstellung ein: Sie ist weder ein klassischer Landkreis noch eine kreisfreie Stadt, sondern ein eigenständiger Kommunalverband, der sowohl die Landeshauptstadt als auch umliegende Gemeinden umfasst. Daraus ergibt sich, dass die Kfz-Zulassung Region Hannover für ein vergleichsweise großes und einwohnerstarkes Gebiet zuständig ist.

Umweltzone Hannover Die Stadt Hannover verfügt über eine ausgewiesene Umweltzone, in der nur Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette (Schadstoffgruppe 4) fahren dürfen. Weitere Umweltzonen in Niedersachsen bestehen in Braunschweig, Osnabrück und Oldenburg. Bei der Zulassung eines Fahrzeugs empfiehlt es sich, die Schadstoffeinstufung frühzeitig zu klären, wenn das Fahrzeug regelmäßig in diesen Städten eingesetzt werden soll. Die Umweltplakette selbst ist nicht Bestandteil des Zulassungsverfahrens, muss aber separat erworben werden.

Hauptuntersuchungsfristen In Niedersachsen gelten die bundeseinheitlichen HU-Fristen (alle zwei Jahre für PKW), jedoch ist die Prüfdichte durch die Vielzahl der Zulassungsbezirke im Flächenland besonders relevant. Bei Fahrzeugimporten aus dem EU-Ausland sind ausländische Prüfnachweise in der Regel nicht anerkannt – eine neue HU ist vor der Zulassung erforderlich.

Fahrzeugimporte Bei Fahrzeugen aus dem Nicht-EU-Ausland ist in Niedersachsen zusätzlich ein Einzelgenehmigungsverfahren durch einen anerkannten Technischen Dienst notwendig. Dies betrifft insbesondere Importe aus den USA, Japan oder anderen Ländern mit abweichenden Zulassungsstandards.


Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Hannover

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Hannover?

Nach vollständigem Eingang aller Unterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb von ein bis drei Werktagen. Unvollständige Anträge verlängern die Bearbeitungszeit. Wir empfehlen, alle Dokumente sorgfältig zu prüfen, bevor Sie den Antrag absenden.

Was brauche ich, um ein Auto in Hannover anzumelden?

Für die KFZ-Anmeldung Hannover Unterlagen benötigen Sie: einen gültigen Lichtbildausweis, die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (bzw. COC-Papiere bei Neuwagen), eine gültige eVB-Nummer Ihrer Versicherung, ein SEPA-Lastschriftmandat sowie bei Gebrauchtfahrzeugen einen aktuellen HU-Nachweis. Gewerbetreibende legen zusätzlich einen Handelsregisterauszug vor.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Hannover?

Ein Wunschkennzeichen H erlaubt es Ihnen, die Buchstaben-Zahlen-Kombination Ihres Kennzeichens selbst zu bestimmen – das Kürzel H für die Region Hannover bleibt dabei stets erhalten. Die Beantragung erfolgt direkt im Rahmen des Online-Antrags hier. Die gewünschte Kombination wird auf Verfügbarkeit geprüft; bereits vergebene Kombinationen sind nicht wählbar.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Hannover?

Fahrzeuge, die in der Region Hannover zugelassen werden, erhalten das Kennzeichen-Kürzel H. Dieses Kürzel steht für Hannover und ist bundesweit eindeutig. Es erscheint auf jedem in diesem Zulassungsbezirk ausgegebenen Kennzeichen – unabhängig davon, ob es sich um ein Standard-, Wunsch-, Saison- oder E-Kennzeichen handelt.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Hannover online an?

Die KFZ-Anmeldung Hannover online erfolgt vollständig hier über unser Portal. Sie füllen das Antragsformular aus, laden die erforderlichen Dokumente hoch und erhalten nach Prüfung Ihre Zulassungsunterlagen. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Hannover?

Die KFZ-Anmeldung Hannover Kosten richten sich nach dem Fahrzeugtyp: Für einen PKW berechnen wir 229,00 €, für ein Motorrad 219,00 €, für einen Anhänger 209,00 € und für ein Wohnmobil 259,00 €. Für ein H-Kennzeichen (Oldtimer) fällt ein Aufpreis von 29,00 € an. Die Gebühren sind bei Antragsstellung fällig.

Wann hat die Zulassungsstelle in Hannover geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Region Hannover ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass für die Online-Anmeldung hier keine Öffnungszeiten gelten – Ihren Antrag können Sie jederzeit einreichen.

Gilt das H-Kennzeichen auch für Gemeinden im Umland von Hannover?

Ja. Die Kfz-Zulassung Region Hannover ist für das gesamte Gebiet der Region Hannover zuständig. Fahrzeuge aus allen zugehörigen Gemeinden des Kommunalverbands erhalten das Kennzeichen-Kürzel H – unabhängig davon, ob der Wohnsitz in der Kernstadt oder in einer umliegenden Gemeinde liegt.

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Zuständige Zulassungsstelle für Hannover

Kfz-Zulassung Region Hannover

Hildesheimer Str. 20

30169 Hannover

Tel: 0511-616-17444

E-Mail: teamkfz@region-hannover.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr