KFZ-Abmeldung online

Online-Antragstellung für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs. Alle erforderlichen Unterlagen werden digital übermittelt und koordiniert.

Online-Antrag stellen

Was ist eine KFZ-Abmeldung?

Die KFZ-Abmeldung — amtlich als Außerbetriebsetzung nach § 14 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bezeichnet — beendet die Zulassung eines Fahrzeugs. Ab dem Zeitpunkt der Abmeldung erlischt die Berechtigung, das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zu führen. Gleichzeitig enden die Pflichten zur Entrichtung der KFZ-Steuer und der Versicherungsbeiträge.

Es wird zwischen zwei Formen unterschieden: der vorübergehenden Außerbetriebsetzung (Stilllegung) und der dauerhaften Außerbetriebsetzung (Verwertung). Die vorübergehende Variante ermöglicht eine spätere Wiederzulassung. Die dauerhafte Variante ist endgültig und erfordert einen Verwertungsnachweis nach § 15 FZV.

Wann ist eine Abmeldung erforderlich?

Vor dem Verkauf

Bei einem Privatverkauf wird dringend empfohlen, das Fahrzeug vor der Übergabe abzumelden. Solange das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen ist, tragen Sie als eingetragener Halter die Verantwortung für laufende Steuer- und Versicherungspflichten — auch wenn das Fahrzeug bereits den Besitzer gewechselt hat. Zur Überführung kann der Käufer ein Kurzzeitkennzeichen beantragen.

Verschrottung und Verwertung

Bei der Entsorgung eines Altfahrzeugs ist die dauerhafte Außerbetriebsetzung gesetzlich vorgeschrieben. Der Verwertungsnachweis wird vom zertifizierten Demontagebetrieb ausgestellt und muss der Zulassungsbehörde vorgelegt werden. Ohne Verwertungsnachweis ist nur eine vorübergehende Abmeldung möglich.

Längere Nichtnutzung

Fahrzeuge, die über mehrere Monate nicht bewegt werden — etwa Cabrios oder Wohnmobile außerhalb der Saison — können stillgelegt werden, um laufende Kosten zu vermeiden. Alternativ kann ein Saisonkennzeichen beantragt werden, das den jährlichen Ab- und Anmeldeaufwand erspart.

Totalschaden oder Diebstahl

Nach einem wirtschaftlichen oder technischen Totalschaden ist die Abmeldung erforderlich. Bei Diebstahl wird das Fahrzeug von Amts wegen zur Fahndung ausgeschrieben — die Abmeldung sollte dennoch umgehend beantragt werden, um die laufende Steuerpflicht zu beenden. Die Versicherung benötigt die Abmeldebestätigung für die Schadensregulierung.

Export ins Ausland

Wird ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführt, muss es in Deutschland abgemeldet werden. Für die Überführungsfahrt kann ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Ausfuhrkennzeichen beantragt werden. Die Abmeldung erfolgt in der Regel zeitgleich mit der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens.

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Wichtig: Die Kennzeichenschilder müssen entstempelt werden. Senden Sie Ihre Kennzeichenschilder per Post ein. Die Entstempelung wird bei der zuständigen Zulassungsstelle koordiniert.
Hinweis zu Sicherheitscodes: Auf Ihrem Fahrzeugschein und an der Kennzeichen-Plakette befinden sich Sicherheitscodes unter einer Rubbelschicht. Bitte entfernen Sie diese erst, wenn Sie mit Schritt 3 des Antrags beginnen.

Abmeldung nach Fahrzeugtyp

PKW

Die Abmeldung eines PKW ist der häufigste Anwendungsfall. Benötigt werden die Zulassungsbescheinigung Teil I mit freilegtem Sicherheitscode, beide Kennzeichenschilder sowie ein gültiger Personalausweis. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verbleibt bei Ihnen und wird für die vorübergehende Abmeldung nicht benötigt.

Motorrad

Bei Motorrädern wird nur ein Kennzeichenschild entstempelt. Vor der Abmeldung eines saisonal genutzten Motorrads sollte geprüft werden, ob ein Saisonkennzeichen die wirtschaftlichere Alternative darstellt — damit entfällt die jährlich wiederkehrende Ab- und Anmeldung.

Anhänger

Anhänger verfügen über eine eigene Zulassung und ein eigenes Kennzeichen. Die Abmeldung des Anhängers erfolgt unabhängig vom Zugfahrzeug. Auch für Anhänger fällt KFZ-Steuer an, die nach der Abmeldung anteilig erstattet wird.

Wohnmobil

Wohnmobile werden häufig nur in bestimmten Monaten genutzt. Auch hier kann ein Saisonkennzeichen sinnvoll sein. Bei der Wiederzulassung eines stillgelegten Wohnmobils ist die Vorlage einer gültigen Gasprüfung (G 607) erforderlich, sofern eine Gasanlage verbaut ist. Bei einer Stilllegungsdauer von mehr als 7 Jahren wird zudem eine neue Hauptuntersuchung fällig.

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Was passiert nach der Abmeldung?

KFZ-Steuer

Die Steuerpflicht endet taggenau mit dem Datum der Außerbetriebsetzung. Bereits gezahlte Beträge werden vom Hauptzollamt automatisch erstattet — ein Antrag ist nicht erforderlich. Stellen Sie sicher, dass Ihre Bankverbindung beim Hauptzollamt aktuell ist, um Verzögerungen bei der Erstattung zu vermeiden.

Versicherung und Schadenfreiheitsklasse

Die KFZ-Versicherung wird bei Abmeldung automatisch in eine Ruheversicherung umgewandelt. Diese besteht beitragsfrei für bis zu 18 Monate und bietet eingeschränkten Schutz für das abgemeldete Fahrzeug. Ihre Schadenfreiheitsklasse bleibt vollständig erhalten und kann bei einer Wiederzulassung — auch bei einem anderen Versicherer — weiter genutzt werden. Nach Ablauf der 18 Monate erlischt der Vertrag. Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Versicherer über die genauen Konditionen.

Kennzeichen

Die Kennzeichenschilder werden bei der Abmeldung entstempelt und sind danach ungültig. Soll das bisherige Kennzeichen bei einer späteren Wiederzulassung weiterverwendet werden, kann es bei der zuständigen Zulassungsstelle reserviert werden. Die Reservierungsdauer beträgt je nach Behörde 6 bis 12 Monate.

Ablauf der Online-Abmeldung

1
Persönliche Daten eingeben

Name, Adresse, E-Mail, Telefon

2
Personalausweis hochladen

Vorder- und Rückseite

3
Fahrzeugdaten eingeben

Aktuelles Kennzeichen, FIN, Fahrzeugschein hochladen + Sicherheitscodes

4
Abmeldungsgrund angeben

Verschrottung, Verkauf, Export oder Sonstiges

5
Originale per Post einsenden

Fahrzeugschein und Kennzeichenschilder per Post zur Entstempelung

Häufige Fragen zur KFZ-Abmeldung

Wird die KFZ-Steuer nach der Abmeldung erstattet?

Ja. Ab dem Tag der Außerbetriebsetzung endet die Steuerpflicht. Bereits im Voraus gezahlte Beträge werden vom zuständigen Hauptzollamt automatisch und taggenau erstattet — ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von drei bis sechs Wochen auf das beim Hauptzollamt hinterlegte SEPA-Konto.

Was passiert mit der KFZ-Versicherung nach der Abmeldung?

Die Haftpflichtversicherung wird automatisch beendet und in eine beitragsfreie Ruheversicherung umgewandelt. Diese besteht bis zu 18 Monate und bietet eingeschränkten Schutz (z. B. bei Brand oder Diebstahl, sofern Teilkasko bestand). Ihre Schadenfreiheitsklasse bleibt während der Ruheversicherung vollständig erhalten. Zu viel gezahlte Versicherungsbeiträge werden anteilig erstattet.

Kann das bisherige Kennzeichen reserviert werden?

Ja, bei der vorübergehenden Außerbetriebsetzung kann das Kennzeichen für eine spätere Wiederzulassung reserviert werden. Die Reservierungsdauer beträgt je nach Zulassungsbehörde zwischen 6 und 12 Monaten. Die Reservierung wird im Rahmen des Abmeldevorgangs beantragt.

Wer meldet das Fahrzeug ab — Käufer oder Verkäufer?

Die Abmeldung obliegt dem eingetragenen Halter. Wird ein Fahrzeug verkauft und der Käufer meldet es nicht sofort um, haftet der bisherige Halter weiterhin für laufende Steuer- und Versicherungspflichten. Es wird daher dringend empfohlen, das Fahrzeug vor der Übergabe abzumelden — insbesondere bei Privatverkäufen.

Wie läuft die Online-Abmeldung ab?

Der gesamte Vorgang wird digital abgewickelt. Sie übermitteln Ihre Unterlagen online, die Kennzeichenschilder senden Sie per Post zur Entstempelung ein. Die Bearbeitung erfolgt nach Eingang aller Dokumente. Sie erhalten die Abmeldebestätigung digital.

Was ist der Unterschied zwischen vorübergehender und dauerhafter Abmeldung?

Bei der vorübergehenden Außerbetriebsetzung bleibt das Fahrzeug im Register und kann später wieder zugelassen werden. Bei der dauerhaften Außerbetriebsetzung (Verwertung) wird das Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr gezogen — dafür ist ein Verwertungsnachweis eines zertifizierten Demontagebetriebs erforderlich.

Alle Unterlagen bereit?

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