Punkteauskunft Flensburg

Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen — ohne Online-Ausweis (eID), ohne Behördengang.

Punkteauskunft beantragen

Auskunft aus dem Fahreignungsregister

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg führt das Fahreignungsregister (FAER) gemäß § 28 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Bis zur Reform im Jahr 2014 war das Register als Verkehrszentralregister bekannt. Es erfasst rechtskräftige Entscheidungen über Verkehrsverstöße, die mit Punkten bewertet werden. Jeder Inhaber einer Fahrerlaubnis hat nach § 30 Abs. 8 StVG das Recht, eine Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Eintragungen zu beantragen.

Wir beantragen die Auskunft aus dem Fahreignungsregister in Ihrem Auftrag beim Kraftfahrt-Bundesamt. Sie benötigen dafür keine Online-Ausweisfunktion (eID) und müssen nicht persönlich in Flensburg erscheinen. Das KBA sendet das Ergebnis direkt an Ihre Meldeadresse.

Wann ist eine Punkteauskunft sinnvoll?

Vor einem Fahreignungsseminar

Die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar zum Punkteabbau setzt voraus, dass der aktuelle Punktestand höchstens 5 Punkte beträgt. Ohne Kenntnis des genauen Stands ist eine Anmeldung zum Seminar nicht sinnvoll — bei 6 oder mehr Punkten ist ein Punkteabbau durch Seminarteilnahme nicht mehr möglich.

Für berufliche Zwecke

Berufskraftfahrer, Busfahrer, Fahrer im Personenbeförderungsgewerbe und Bewerber bei Behörden oder Sicherheitsdiensten werden häufig aufgefordert, einen Nachweis über ihren Punktestand vorzulegen. Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister dient in diesen Fällen als offizieller Beleg.

Nach einem Bußgeldbescheid

Nach Erhalt eines Bußgeldbescheids mit Punkteintrag ist eine Abfrage sinnvoll, um den Gesamtstand zu prüfen. Insbesondere bei Annäherung an die Schwellenwerte von 4, 6 oder 8 Punkten sollte der aktuelle Stand bekannt sein, um rechtzeitig Maßnahmen ergreifen zu können.

Zur Prüfung der Tilgungsfristen

Die Auskunft enthält neben dem aktuellen Punktestand auch die zugrunde liegenden Entscheidungen mit Rechtskraftdatum. Anhand dieser Angaben lässt sich berechnen, wann einzelne Einträge getilgt werden — eine wichtige Information für die Planung, etwa vor Anmeldung zu einem Fahreignungsseminar.

Punkteauskunft jetzt beantragen →

Ablauf der Antragstellung

1
Online-Formular ausfüllen

Persönliche Daten eingeben — Name, Geburtsdatum, Geburtsort, aktuelle Meldeadresse. Personalausweis hochladen und Antrag digital unterschreiben.

2
Antragstellung beim KBA

Wir erstellen den vollständigen Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt.

3
Zustellung des Ergebnisses

Das KBA bearbeitet den Antrag und sendet die Auskunft per Post an Ihre Meldeadresse. Bearbeitungszeit: in der Regel zwei bis vier Wochen.

Das Punktesystem im Überblick

Das Fahreignungs-Bewertungssystem nach § 4 StVG unterscheidet drei Stufen von Verkehrsverstößen. Ein Punkt wird für schwere Ordnungswidrigkeiten vergeben, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Zwei Punkte erhalten besonders schwere Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis. Drei Punkte werden für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis eingetragen.

Beispiele für Verstöße und Punktebewertung

  • 1 Punkt: Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h, Handy am Steuer, Missachtung des Überholverbots, Abstandsverstoß
  • 2 Punkte: Geschwindigkeitsüberschreitung ab 31 km/h innerorts bzw. ab 41 km/h außerorts (mit Fahrverbot), qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel länger als 1 Sekunde rot), Alkohol am Steuer ab 0,5 Promille
  • 3 Punkte: Trunkenheit im Verkehr (ab 1,1 Promille), Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis

Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde

Bei 4 bis 5 Punkten erfolgt eine schriftliche Ermahnung durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Bei 6 bis 7 Punkten wird eine Verwarnung ausgesprochen. Bei Erreichen von 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen — eine Neuerteilung ist frühestens nach sechs Monaten möglich und setzt in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) voraus. Nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist gegebenenfalls eine Neuanmeldung oder Ummeldung des Fahrzeugs erforderlich.

Punkteabbau durch Fahreignungsseminar

Bei einem Stand von höchstens 5 Punkten kann durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ein Punkt abgebaut werden. Das Seminar besteht aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil. Die Teilnahme ist nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich. Eine frühzeitige Kenntnis des eigenen Punktestands ist daher Voraussetzung, um diese Möglichkeit rechtzeitig zu nutzen.

Tilgungsfristen

Punkte werden nach Ablauf gesetzlich festgelegter Fristen automatisch getilgt. Die Fristen beginnen mit Rechtskraft der Entscheidung und laufen seit der Reform 2014 unabhängig voneinander — neue Verstöße verlängern bestehende Fristen nicht.

  • Zweieinhalb Jahre: Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt
  • Fünf Jahre: Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten (mit Fahrverbot) sowie Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Zehn Jahre: Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis (drei Punkte)

Nach Ablauf der Tilgungsfrist verbleiben Einträge für ein weiteres Jahr in der sogenannten Überliegefrist im Register. In diesem Zeitraum werden sie bei der Punkteberechnung nicht mehr berücksichtigt, können jedoch bei laufenden Verfahren noch herangezogen werden.

Punktestand jetzt abfragen →

Häufige Fragen zur Punkteauskunft

Was ist das Fahreignungsregister (FAER)?

Das Fahreignungsregister — bis 2014 als Verkehrszentralregister bekannt — wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg geführt. Es erfasst Verkehrsverstöße, die mit Punkten geahndet werden. Das Register dient der Bewertung der Fahreignung und bildet die Grundlage für behördliche Maßnahmen bei wiederholten Verstößen.

Wie erfahre ich meinen aktuellen Punktestand?

Sie können eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim KBA beantragen. Wir übernehmen die Antragstellung für Sie — ohne dass Sie ein Online-Ausweisverfahren (eID) benötigen oder persönlich nach Flensburg reisen müssen. Das KBA sendet das Ergebnis direkt an Ihre Meldeadresse.

Wie lange dauert die Punkteauskunft?

Nach Einreichung des Antrags beim KBA beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel zwei bis vier Wochen. Das Ergebnis wird per Post an die im Antrag angegebene Meldeadresse zugestellt. Eine elektronische Zustellung ist beim postalischen Verfahren nicht vorgesehen.

Was kostet die Punkteauskunft?

Die Beantragung über unser Portal kostet 79,00 EUR. Dieser Betrag umfasst die vollständige Antragstellung beim KBA einschließlich aller erforderlichen Dokumente. Die Auskunft selbst ist beim KBA gebührenfrei — unser Service deckt die Erstellung, Prüfung und Übermittlung des Antrags ab.

Kann ich die Punkteauskunft auch selbst beantragen?

Ja. Das KBA bietet drei kostenlose Wege: Online über die BundID mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), schriftlich per Post mit Kopie des Personalausweises, oder persönlich am Auskunftspavillon des KBA in Flensburg. Für das Online-Verfahren benötigen Sie ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät sowie Ihre sechsstellige PIN.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Antragstellung über unser Portal benötigen Sie lediglich eine gut lesbare Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses (Vorder- und Rückseite). Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. Die Vollmacht wird im Rahmen des Online-Antrags digital erstellt und von Ihnen unterschrieben.

Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Die Tilgungsfristen richten sich nach der Schwere des Verstoßes. Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt werden nach zweieinhalb Jahren getilgt. Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten verfallen nach fünf Jahren. Straftaten mit zwei oder drei Punkten werden nach zehn Jahren gelöscht. Die Fristen beginnen mit Rechtskraft der Entscheidung und laufen unabhängig voneinander.

Was passiert bei 8 Punkten?

Das Punktesystem sieht drei Stufen vor: Bei 4 bis 5 Punkten erfolgt eine schriftliche Ermahnung. Bei 6 bis 7 Punkten wird eine Verwarnung ausgesprochen, verbunden mit dem Hinweis auf die Möglichkeit eines Fahreignungsseminars. Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen — eine Neuerteilung ist frühestens nach sechs Monaten möglich und setzt in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) voraus.

Wie wird das Ergebnis zugestellt?

Das Kraftfahrt-Bundesamt sendet die Auskunft aus dem Fahreignungsregister ausschließlich per Post an die Meldeadresse des Antragstellers. Bitte stellen Sie sicher, dass die im Antrag angegebene Adresse mit Ihrer aktuellen Meldeanschrift übereinstimmt. Eine Zustellung an abweichende Adressen oder per E-Mail ist beim postalischen Verfahren nicht möglich.

Ist die Auskunft rechtlich verbindlich?

Ja. Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister wird vom Kraftfahrt-Bundesamt als zuständiger Registerbehörde erteilt und gibt den zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung aktuellen Registerstand wieder. Sie kann gegenüber Behörden, Arbeitgebern oder Versicherungen als Nachweis vorgelegt werden.

Kann ich die Punkteauskunft für eine andere Person beantragen?

Nein. Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister ist personenbezogen und kann nur von der betroffenen Person selbst beantragt werden. Eine Beantragung durch Dritte — auch durch Familienmitglieder oder Arbeitgeber — ist nicht zulässig. Jeder Antragsteller muss persönlich unterschreiben und sich mit einem gültigen Ausweisdokument identifizieren.

Was ist die Überliegefrist?

Nach Ablauf der Tilgungsfrist werden Einträge nicht sofort gelöscht, sondern verbleiben für ein weiteres Jahr in einer sogenannten Überliegefrist im Register. In diesem Zeitraum sind die Einträge für den Betroffenen nicht mehr sichtbar und werden bei der Punkteberechnung nicht berücksichtigt. Sie können jedoch bei laufenden Verfahren noch herangezogen werden.

Nur ein Dokument erforderlich — Personalausweis genügt.

Punkteauskunft beantragen