KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Bremen

Jetzt online beantragen – schnell und unkompliziert

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KFZ-Anmeldung in Bremen

Die KFZ-Anmeldung in Bremen kann vollständig online durchgeführt werden – ohne Behördengang und ohne Wartezeit vor Ort. Über unser Portal erfassen wir alle erforderlichen Daten, prüfen Ihre Unterlagen und bearbeiten Ihren Antrag zuverlässig und rechtssicher. Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – wir begleiten Sie durch den gesamten Zulassungsprozess. Am Ende erhalten Sie Ihr amtliches Kennzeichen mit dem Kürzel HB sowie alle Zulassungsunterlagen.

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Besonderheiten in Bremen

Das Land Bremen ist ein Stadtstaat und besteht aus zwei räumlich getrennten Städten: der Stadtgemeinde Bremen und der Stadtgemeinde Bremerhaven. Beide Städte gehören zum selben Zulassungsbezirk und führen das einheitliche Kennzeichenkürzel HB. Für Fahrzeughalter bedeutet das: Unabhängig davon, ob der Hauptwohnsitz in der Kernstadt oder in Bremerhaven liegt, gilt dasselbe Kennzeichen und dieselbe Zuständigkeit der Kfz-Zulassung Bremen.

Als Stadtstaat verfügt Bremen über einen besonders kompakten Zulassungsbezirk. Es gibt keine Landkreisgliederung wie in Flächenländern – die gesamte Zuständigkeit liegt bei der städtischen Zulassungsbehörde. Das vereinfacht Zuordnungsfragen erheblich.

Umweltzone: Das Stadtgebiet Bremen verfügt über eine ausgewiesene Umweltzone. Fahrzeuge, die innerhalb dieser Zone bewegt werden sollen, müssen die entsprechenden Emissionsvoraussetzungen erfüllen. Bei der Zulassung wird die Schadstoffklasse des Fahrzeugs erfasst und auf der Zulassungsbescheinigung vermerkt. Eine grüne Umweltplakette (Schadstoffgruppe 4) ist Voraussetzung für die Einfahrt in die Bremer Umweltzone. Fahrzeuge ohne entsprechende Einstufung dürfen die Umweltzone nicht befahren – dies ist unabhängig vom Zulassungsvorgang zu beachten.

Stadtspezifische Infrastruktur: Durch die dichte urbane Struktur Bremens und die Lage als Hafen- und Handelsstadt kommt es regelmäßig zu Zulassungen von Importfahrzeugen, die über den Seeweg eingeführt werden. Für diese Fahrzeuge gelten besondere Anforderungen (siehe Unterlagen). Auch gewerbliche Zulassungen – etwa für Logistik- und Transportunternehmen – haben in Bremen aufgrund der Hafenwirtschaft überdurchschnittliches Gewicht.


Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Die vollständige Einreichung aller Unterlagen ist Voraussetzung für eine reibungslose Bearbeitung. Wir empfehlen, alle Dokumente vor dem Start des Antrags digital bereitzuhalten.

Privatpersonen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) – bei Neufahrzeugen die Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) – diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU) gemäß § 29 StVZO, sofern das Fahrzeug bereits zugelassen war
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (wird an das Finanzamt weitergeleitet)
  • Bei Importfahrzeugen zusätzlich: Einzelgenehmigung oder EG-Typgenehmigung, Zolldokumente, ggf. Geräuschgutachten

Gewerbetreibende

Unternehmen und gewerbliche Halter reichen zusätzlich ein:

  • Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Gewerbeanmeldung oder Nachweis der Unternehmensform
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden
  • Vollständige Fahrzeugpapiere wie bei Privatpersonen

Bei Bevollmächtigung

Wird die Anmeldung nicht durch den zukünftigen Fahrzeughalter selbst durchgeführt, ist eine schriftliche Vollmacht im Original erforderlich. Diese muss folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Vollmachtgebers, Name und Anschrift der bevollmächtigten Person sowie Fahrzeugidentifikationsnummer und Datum. Zusätzlich ist eine Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers beizufügen.


Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Standardzulassung für einen PKW ist der häufigste Vorgang, den wir bearbeiten. Ob Neuwagen direkt vom Händler oder Gebrauchtwagen aus Privathand – der Ablauf ist identisch. Bei Neufahrzeugen ersetzt das COC-Dokument den Fahrzeugbrief. Für den Gebrauchtwagen aus Privathand in Bremen gilt: Der Vorhalter muss das Fahrzeug ordnungsgemäß abgemeldet oder umgeschrieben haben, bevor wir die neue Zulassung vornehmen können.

Ein Wunschkennzeichen HB ist für PKW jederzeit beantragbar. Die gewünschte Buchstaben-Zahlen-Kombination wird bei der Antragstellung angegeben und auf Verfügbarkeit geprüft. Reservierungen sind über unser Portal möglich.

Die Zulassungsgebühr für einen PKW beträgt 229,00 €.

Motorrad

Motorräder werden in Bremen häufig mit einem Saisonkennzeichen zugelassen, da dies steuerliche und versicherungstechnische Vorteile bietet. Der Saisonzeitraum wird bei der Anmeldung verbindlich festgelegt und auf dem Kennzeichen vermerkt.

Für die Versicherungseinstufung sind Hubraum (in ccm) und Motorleistung (in kW) des Fahrzeugs relevant – diese Angaben entnehmen wir aus der Zulassungsbescheinigung Teil II. Die eVB-Nummer muss speziell für das Motorrad ausgestellt sein; eine PKW-Police ist nicht übertragbar.

Die Zulassungsgebühr für ein Motorrad beträgt 219,00 €.

Anhänger

Anhänger erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenständiges HB-Kennzeichen. Dabei ist zu unterscheiden:

  • Ungebremste Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse: vereinfachtes Verfahren, keine HU erforderlich
  • Gebremste Anhänger über 750 kg: Hauptuntersuchung und vollständige Fahrzeugpapiere erforderlich

Für das Ziehen von Anhängern gelten führerscheinrechtliche Voraussetzungen (Klasse BE, CE oder DE), die wir im Rahmen der Zulassung nicht prüfen – die Verantwortung liegt beim Fahrzeugführer. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschritten werden darf.

Die Zulassungsgebühr für einen Anhänger beträgt 209,00 €.

Wohnmobil

Bei Wohnmobilen unterscheiden wir nach zulässiger Gesamtmasse:

  • Bis 3,5 Tonnen: Zulassung wie ein PKW, Führerscheinklasse B ausreichend
  • Über 3,5 Tonnen: Zusätzliche technische Nachweise, Führerscheinklasse C1 oder C erforderlich, erweiterte HU-Pflicht

Wichtiger Hinweis seit Juni 2025: Für Wohnmobile mit Gasanlage ist bei der Erstzulassung sowie nach Umbauten eine Gasprüfung nach G 607 vorzulegen. Dieses Prüfzeugnis einer anerkannten Prüforganisation (z. B. DVGW-zertifizierte Stelle) ist zwingend einzureichen. Ohne diesen Nachweis kann die Zulassung nicht abgeschlossen werden.

Saisonkennzeichen sind für Wohnmobile weit verbreitet und problemlos beantragbar.

Die Zulassungsgebühr für ein Wohnmobil beträgt 259,00 €.


Kennzeichenarten in Bremen

In Bremen stehen folgende Kennzeichenarten zur Verfügung – alle tragen das Kürzel HB:

  • Standardkennzeichen (HB): Wird automatisch zugeteilt, sofern kein Wunschkennzeichen beantragt wird.
  • Wunschkennzeichen HB: Frei wählbare Buchstaben-Zahlen-Kombination innerhalb der zulässigen Zeichenanzahl. Beantragung direkt im Antragsformular.
  • Saisonkennzeichen: Gültig nur in einem festgelegten Zeitraum (mindestens 2, maximal 11 Monate). Beliebt für Motorräder und Wohnmobile. Erkennbar am aufgedruckten Gültigkeitszeitraum.
  • E-Kennzeichen: Für Elektrofahrzeuge und bestimmte Hybridfahrzeuge. Berechtigt in vielen Kommunen zu Sonderrechten (z. B. Parkerleichterungen). In Bremen auf Antrag erhältlich.
  • H-Kennzeichen: Für Fahrzeuge mit Oldtimerstatus (Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegend, weitgehend originalgetreuer Zustand, gutachterlich bestätigt). Der Aufpreis für das H-Kennzeichen beträgt 29,00 €.

Ablauf der KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Antrag starten Rufen Sie das Antragsformular über unser Portal auf und wählen Sie den Vorgang „KFZ-Anmeldung". Geben Sie Ihren Wohnsitz im Zulassungsbezirk Bremen an.

Schritt 2 – Fahrzeugdaten eingeben Tragen Sie Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), Fahrzeugart, Erstzulassungsdatum und technische Daten ein. Diese Angaben entnehmen Sie der Zulassungsbescheinigung Teil II.

Schritt 3 – Unterlagen hochladen Laden Sie alle erforderlichen Dokumente als digitale Kopien hoch. Achten Sie auf lesbare, vollständige Scans. Unvollständige Einreichungen verzögern die Bearbeitung.

Schritt 4 – Kennzeichen wählen Wählen Sie zwischen einem zugeteilten Standardkennzeichen oder einem Wunschkennzeichen HB. Bei Saisonkennzeichen legen Sie den Gültigkeitszeitraum fest.

Schritt 5 – eVB-Nummer eingeben Geben Sie die von Ihrer Versicherung übermittelte eVB-Nummer ein. Wir leiten diese automatisch an das Kraftfahrtbundesamt weiter.

Schritt 6 – Gebühr bezahlen Die Zulassungsgebühr wird sicher über unser Portal entrichtet. Nach Zahlungseingang beginnen wir mit der Bearbeitung.

Schritt 7 – Unterlagen erhalten Nach abgeschlossener Prüfung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Kennzeichenschilder auf dem von Ihnen gewählten Versandweg.

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Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Bremen

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Bremen?

Nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Werktagen. Bei unvollständigen Unterlagen oder Rückfragen kann sich die Bearbeitung verlängern. Wir empfehlen, alle Dokumente vor dem Start des Antrags vollständig vorzubereiten.

Was brauche ich, um ein Auto in Bremen anzumelden?

Für die Anmeldung eines PKW benötigen Sie: gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, Zulassungsbescheinigung Teil I und II (oder COC bei Neufahrzeugen), eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung, Nachweis der Hauptuntersuchung sowie ein SEPA-Lastschriftmandat. Gewerbliche Halter reichen zusätzlich einen aktuellen Handelsregisterauszug ein.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Bremen?

Ein Wunschkennzeichen HB erlaubt es Ihnen, innerhalb der zulässigen Zeichen eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Kombination zu wählen – zum Beispiel HB-AB 123. Die Beantragung erfolgt direkt im Antragsformular. Wir prüfen die Verfügbarkeit der gewünschten Kombination und reservieren diese für Sie. Eine bereits vergebene Kombination kann nicht zugeteilt werden.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Bremen?

Alle im Zulassungsbezirk zugelassenen Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit dem Kürzel HB – unabhängig davon, ob der Wohnsitz in der Stadtgemeinde Bremen oder in Bremerhaven liegt. Das Kürzel HB steht für das gesamte Land Bremen und ist das einzige Kürzel im Zulassungsbezirk.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Bremen online an?

Die Anmeldung erfolgt vollständig über unser Portal. Sie füllen das Antragsformular aus, laden Ihre Unterlagen hoch, wählen Ihr Kennzeichen und bezahlen die Gebühr online. Wir bearbeiten den Antrag und senden Ihnen die Zulassungsunterlagen und Kennzeichen zu. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Bremen?

Die Zulassungsgebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW / Auto 229,00 €
Motorrad 219,00 €
Anhänger 209,00 €
Wohnmobil 259,00 €
Aufpreis H-Kennzeichen 29,00 €

Die Kraftfahrzeugsteuer wird separat durch das zuständige Finanzamt erhoben und ist nicht in der Zulassungsgebühr enthalten.

Wann hat die Zulassungsstelle in Bremen geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Bremen ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Da wir Ihren Antrag vollständig online bearbeiten, sind Sie an diese Zeiten nicht gebunden. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Gilt meine Umweltplakette nach der Neuzulassung in Bremen automatisch?

Die Schadstoffklasse Ihres Fahrzeugs wird bei der Zulassung erfasst und in der Zulassungsbescheinigung vermerkt. Die Umweltplakette selbst ist kein Bestandteil des Zulassungsvorgangs und muss separat beschafft werden, sofern Sie die Umweltzone befahren möchten. Maßgeblich ist die Einstufung in Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette).

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Zuständige Zulassungsstelle für Bremen

Kfz-Zulassung Bremen

Stresemannstr. 48

28207 Bremen

Tel: 0421-361-88668

E-Mail: zentralekfz-zulassungsbehoerde@buergeramt.bremen.de

Web: https://www.bremen.de/kfz-zulassung

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr