KFZ-Wiederzulassung online
Online-Antragstellung für die Wiederzulassung eines zuvor abgemeldeten Fahrzeugs. Alle erforderlichen Angaben und Unterlagen werden digital übermittelt.
Online-Antrag stellenWas ist eine Wiederzulassung?
Eine Wiederzulassung liegt vor, wenn ein zuvor stillgelegtes oder abgemeldetes Fahrzeug erneut für den Straßenverkehr zugelassen wird. Anders als bei einer Erstzulassung existiert das Fahrzeug bereits im Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamts – die Wiederzulassung reaktiviert den bestehenden Datensatz und weist dem Fahrzeug ein neues amtliches Kennzeichen zu.
Die Wiederzulassung ist rechtlich eine Variante der Zulassung nach § 6 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Sie unterscheidet sich von einer Neuzulassung dadurch, dass für das Fahrzeug bereits Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) vorliegen und eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer vergeben wurde.
Wann ist eine Wiederzulassung erforderlich?
- Nach einer freiwilligen Außerbetriebsetzung (Stilllegung) des eigenen Fahrzeugs
- Beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs, das vom Vorbesitzer bereits abgemeldet wurde
- Nach einer Zwangsstilllegung durch die Zulassungsbehörde (z. B. fehlende HU)
- Nach einer vorübergehenden Saisonpause, wenn kein Saisonkennzeichen genutzt wurde
Ablauf der Online-Wiederzulassung
Name, Anschrift und Kontaktdaten des neuen Halters
Foto oder Scan der Vorder- und Rückseite Ihres Ausweises
Abmeldebescheinigung, Zulassungsbescheinigung Teil II und FIN
Elektronische Versicherungsbestätigung und IBAN für die KFZ-Steuer
Wunschkennzeichen oder automatische Vergabe – Sie haben die Wahl
Fahrzeugbrief per Post an die zuständige Zulassungsstelle senden
Häufige Fragen zur Wiederzulassung
Kann ich mein altes Kennzeichen behalten?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Kennzeichenreservierung möglich. Wurde das Fahrzeug im selben Zulassungsbezirk abgemeldet und das Kennzeichen reserviert, kann es bei der Wiederzulassung erneut zugeteilt werden. Die Reservierungsfrist beträgt in der Regel 12 Monate, in einigen Bezirken bis zu 18 Monate.
Brauche ich eine neue HU für die Wiederzulassung?
Das hängt von der Dauer der Abmeldung ab. Ist die letzte Hauptuntersuchung noch gültig und das Fahrzeug wurde erst kürzlich abgemeldet, reicht der bestehende HU-Nachweis. Bei länger abgemeldeten Fahrzeugen muss eine aktuelle HU vorgelegt werden, bevor die Wiederzulassung erfolgen kann.
Welche Versicherung benötige ich?
Für die Wiederzulassung benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Diese erhalten Sie von Ihrer KFZ-Versicherung. Die eVB-Nummer bestätigt, dass mindestens eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug besteht – eine gesetzliche Voraussetzung für jede Zulassung in Deutschland.