KFZ-Ummeldung online

Online-Antragstellung für Halterwechsel und Ummeldungen bei Wohnsitzverlegung in einen anderen Zulassungsbezirk.

Online-Antrag stellen

Was ist eine KFZ-Ummeldung?

Die KFZ-Ummeldung wird erforderlich, wenn sich der Halter oder der Wohnsitz des Halters ändert. Gemäß § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind Fahrzeughalter verpflichtet, diese Änderungen innerhalb einer Woche der zuständigen Zulassungsbehörde mitzuteilen. Der gesamte Vorgang kann online abgewickelt werden.

Wann ist eine Ummeldung erforderlich?

Halterwechsel — Fahrzeug von privat gekauft

Bei einem Gebrauchtwagenkauf muss das Fahrzeug auf den neuen Halter umgeschrieben werden. Die Frist beginnt mit dem Eigentumsübergang — in der Praxis mit dem Datum des Kaufvertrags. Der neue Halter benötigt eine eVB-Nummer seines Versicherers und eine gültige IBAN für das SEPA-Lastschriftmandat der KFZ-Steuer. War das Fahrzeug zuvor abgemeldet, handelt es sich um eine Neuanmeldung, nicht um eine Ummeldung.

Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk

Bei einem Wohnsitzwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk ist die Ummeldung des Fahrzeugs Pflicht. Seit der FZV-Reform 2015 kann das bisherige Kennzeichen auch im neuen Bezirk weiterverwendet werden — ein Kennzeichenwechsel ist nicht mehr erforderlich. Die Fahrzeugdokumente werden mit der neuen Adresse aktualisiert.

Umzug innerhalb desselben Bezirks

Auch bei einem Umzug innerhalb desselben Zulassungsbezirks müssen die Fahrzeugpapiere aktualisiert werden. Das Kennzeichen bleibt in jedem Fall erhalten. Die Änderung wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen.

Namensänderung

Nach einer Heirat, Scheidung oder amtlichen Namensänderung müssen die Fahrzeugdokumente angepasst werden. Die Änderung betrifft die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Ein Kennzeichenwechsel ist dabei nicht notwendig.

Erbfall

Bei einem Todesfall geht das Fahrzeug auf den Erben über. Die Ummeldung muss innerhalb einer Woche nach Kenntnis des Erbfalls erfolgen. Als Nachweis wird ein Erbschein oder eine beglaubigte Kopie des Testaments benötigt. Eine vorherige Abmeldung durch den Erblasser ist nicht erforderlich. Prüfen Sie bei Bedarf auch den aktuellen Punktestand in Flensburg, falls die Fahrerlaubnis des neuen Halters relevant ist.

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Gesetzliche Frist: Die Ummeldung muss innerhalb von einer Woche nach dem Halterwechsel oder Umzug erfolgen (§ 27 FZV). Bei Fristüberschreitung droht ein Bußgeld. Reichen Sie den Antrag rechtzeitig ein.
Hinweis zu Sicherheitscodes: Auf Ihren Dokumenten befinden sich Sicherheitscodes unter einer Rubbelschicht (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und Kennzeichen-Plakette). Bitte entfernen Sie diese erst, wenn Sie mit Schritt 3 des Antrags beginnen.

Ummeldung nach Fahrzeugtyp

PKW

Die Ummeldung eines PKW ist der häufigste Fall. Bei einem Halterwechsel werden beide Zulassungsbescheinigungen (Teil I und Teil II) auf den neuen Halter umgeschrieben. Die Hauptuntersuchung muss bei einem Halterwechsel gültig sein. Bei einem reinen Umzug wird die HU nicht geprüft.

Motorrad

Die Ummeldung eines Motorrads folgt dem gleichen Ablauf wie beim PKW. Bei saisonal genutzten Motorrädern kann gleichzeitig mit der Ummeldung ein Saisonkennzeichen beantragt werden, um zukünftige jährliche Ab- und Anmeldungen zu vermeiden.

Anhänger

Anhänger werden unabhängig vom Zugfahrzeug umgemeldet. Wird ein Zugfahrzeug mit Anhänger verkauft, sind zwei separate Ummeldungen erforderlich — jeweils mit eigener Zulassungsbescheinigung und eigenem Kennzeichen.

Wohnmobil

Die Ummeldung eines Wohnmobils entspricht dem PKW-Verfahren. Beachten Sie, dass bei Wohnmobilen mit Gasanlage die Gasprüfung (G 607) aktuell sein muss. Bei einem Halterwechsel wird dies gegebenenfalls geprüft.

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Kennzeichen bei der Ummeldung

Seit 2015 kann das bisherige Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk beibehalten werden. Ein Hamburger Kennzeichen darf also dauerhaft in München geführt werden. Bei einem Halterwechsel innerhalb desselben Bezirks kann der neue Halter das Kennzeichen des Vorbesitzers übernehmen.

Alternativ kann im Rahmen der Ummeldung ein neues Wunschkennzeichen beantragt werden. Die Verfügbarkeit wird im Antragsprozess in Echtzeit geprüft.

Ablauf der Online-Ummeldung

1
Persönliche Daten des neuen Halters

Name, neue Adresse, E-Mail, Telefon

2
Personalausweis hochladen

Vorder- und Rückseite des neuen Halters

3
Fahrzeugdokumente hochladen

Fahrzeugschein (Teil I), Fahrzeugbrief (Teil II), Sicherheitscodes eingeben, FIN eingeben

4
HU-Nachweis

Hauptuntersuchungs-Prüfbericht und Fälligkeitsdatum

5
Versicherung & Bankverbindung

eVB-Nummer (wenn Versicherer wechselt) und IBAN

6
Kennzeichen wählen

Altes Kennzeichen behalten oder neues Wunschkennzeichen wählen

7
Originale einsenden

Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und HU-Nachweis per Post

Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung

Wie lange habe ich Zeit für die Ummeldung?

Gemäß § 27 FZV sind Änderungen der Halterdaten innerhalb einer Woche der zuständigen Zulassungsbehörde mitzuteilen. Das gilt sowohl für den Halterwechsel als auch für die Adressänderung bei Umzug. Bei Fristüberschreitung droht ein Bußgeld.

Kann ich mein bisheriges Kennzeichen behalten?

Ja. Seit der Reform der FZV im Jahr 2015 kann das bisherige Kennzeichen auch bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk beibehalten werden. Bei einem Halterwechsel kann der neue Halter das Kennzeichen ebenfalls übernehmen, sofern das Fahrzeug im selben Zulassungsbezirk verbleibt.

Brauche ich eine neue eVB-Nummer für die Ummeldung?

Eine neue eVB-Nummer ist nur erforderlich, wenn der Versicherer gewechselt wird. Bei einem reinen Umzug ohne Versicherungswechsel reicht die bestehende Versicherung aus — es muss lediglich die neue Adresse dem Versicherer mitgeteilt werden. Beim Halterwechsel muss der neue Halter eine eigene eVB-Nummer vorlegen.

Was passiert, wenn die HU bei der Ummeldung abgelaufen ist?

Bei einem Halterwechsel muss die Hauptuntersuchung zum Zeitpunkt der Ummeldung gültig sein. Ist die HU abgelaufen, muss vor der Ummeldung eine neue HU durchgeführt werden. Bei einem reinen Umzug (ohne Halterwechsel) wird die HU nicht geprüft — sie muss aber unabhängig davon rechtzeitig erneuert werden.

Was kostet die Ummeldung?

Die Gesamtkosten werden im Antragsprozess transparent angezeigt, bevor Sie den Antrag verbindlich absenden. Behördliche Gebühren und Auslagen sind bereits im ausgewiesenen Betrag enthalten.

Wie melde ich ein geerbtes Fahrzeug um?

Bei einem Erbfall wird das Fahrzeug auf den Erben umgemeldet. Neben den üblichen Unterlagen wird ein Erbschein oder eine beglaubigte Kopie des Testaments als Nachweis der Erbberechtigung benötigt. Die Frist von einer Woche beginnt ab Kenntnis des Erbfalls. Eine Abmeldung durch den Erblasser ist nicht erforderlich.

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