KFZ-Ummeldung

KFZ-Ummeldung in Augsburg

Halterwechsel & Umzug – jetzt online beantragen

Jetzt Ummeldung beantragen

KFZ-Ummeldung in Augsburg

Augsburg vergibt das Kennzeichenkürzel A – und die KFZ-Ummeldung für dieses Zulassungsgebiet wird bei uns vollständig online erledigt. Ob Sie Ihr Fahrzeug nach einem Umzug in die Stadt neu anmelden, einen Halterwechsel dokumentieren oder Ihre Adresse nach einem Wohnortwechsel innerhalb des Stadtgebiets aktualisieren müssen: Die Kfz-Zulassung Augsburg Stadt ist die zuständige Stelle, und wir bearbeiten Ihren Vorgang direkt hier auf diesem Portal.

Die KFZ-Ummeldung in Augsburg ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern gesetzliche Pflicht. Sie stellt sicher, dass Fahrzeugregister und Halterdaten stets aktuell sind – für Versicherungen, Behörden und im Schadensfall. Wer die vorgeschriebene Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld. Wer rechtzeitig handelt, erledigt den gesamten Vorgang schnell und unkompliziert.

Nachfolgend finden Sie alle relevanten Informationen: Wann eine Ummeldung erforderlich ist, welche Unterlagen Sie benötigen, wie sich die Gebühren zusammensetzen und was bei besonderen Fahrzeugtypen zu beachten ist.

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Besonderheiten in Bayern

Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland Deutschlands und zeichnet sich durch eine besonders kleinteilige Zulassungsstruktur aus. Zahlreiche Landkreise verfügen über eigene Kennzeichenkürzel – wer beispielsweise aus dem Landkreis Augsburg (Kürzel: AUG) in die kreisfreie Stadt Augsburg (Kürzel: A) zieht, wechselt damit automatisch den Zulassungsbezirk. In diesem Fall ist eine vollständige Ummeldung mit Kennzeichenwechsel oder Kennzeichenmitnahme erforderlich.

Ein weiterer bayerischer Aspekt betrifft die Umweltzonen. Augsburg verfügt über eine ausgewiesene Umweltzone im Innenstadtbereich. Fahrzeuge, die dort regelmäßig verkehren, müssen die entsprechenden Schadstoffanforderungen erfüllen und eine gültige Umweltplakette besitzen. Bei der Ummeldung empfiehlt es sich, die Schadstoffklasse des Fahrzeugs anhand der Zulassungsbescheinigung Teil I zu prüfen. Fahrzeuge ohne grüne Plakette dürfen die Umweltzone in Augsburg nicht befahren.

Im Vergleich dazu gilt in München eine noch strengere Umweltzone, die ausschließlich für Fahrzeuge mit grüner Plakette zugänglich ist. Wer regelmäßig zwischen Augsburg und München pendelt, sollte dies bei der Fahrzeugwahl und -ummeldung berücksichtigen. Auch in Nürnberg und Regensburg bestehen Umweltzonen, die bei überregionalen Fahrten relevant werden können.

Darüber hinaus ist in Bayern die Hauptuntersuchung (HU) durch den TÜV oder eine anerkannte Prüforganisation ein fester Bestandteil des Fahrzeuglebens. Bei einem Halterwechsel lohnt es sich, den aktuellen HU-Status im Fahrzeugschein zu prüfen, da eine abgelaufene Hauptuntersuchung unmittelbar nach dem Kauf in die Verantwortung des neuen Halters übergeht.


Erforderliche Unterlagen

Die benötigten Dokumente unterscheiden sich je nach Anlass der Ummeldung. Bitte halten Sie alle Unterlagen vollständig bereit, bevor Sie den Antrag stellen – unvollständige Einreichungen verzögern die Bearbeitung.

Bei Umzug

Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Augsburg verlegt haben oder innerhalb des Stadtgebiets umgezogen sind, benötigen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – nur bei Kennzeichenwechsel erforderlich
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldeadresse
  • Aktuelle Meldebestätigung, sofern der Personalausweis noch die alte Adresse ausweist
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (bei neuer Bankverbindung)
  • Gültige HU-Bescheinigung (soweit vorhanden und im Fahrzeugschein eingetragen)
  • Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer), sofern ein neues Kennzeichen zugeteilt wird

Bei einem Umzug innerhalb von Augsburg, bei dem das bisherige A-Kennzeichen beibehalten wird, ist der Vorgang in der Regel schlanker. Dennoch muss die Adressänderung im Fahrzeugregister dokumentiert werden.

Bei Halterwechsel

Beim Kauf oder der Übernahme eines Fahrzeugs – ob von privat oder vom Händler – sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), zwingend erforderlich
  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • eVB-Nummer der neuen Kfz-Haftpflichtversicherung
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
  • HU-Nachweis (Hauptuntersuchung), sofern relevant
  • Bei Firmenfahrzeugen: Handelsregisterauszug und Gewerbenachweis

Bitte stellen Sie sicher, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II vollständig und ohne Veränderungen vorliegt. Fehlende oder beschädigte Dokumente führen zu Verzögerungen im Bearbeitungsprozess.


Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Augsburg erforderlich?

Halterwechsel

Sobald ein Fahrzeug den Eigentümer wechselt, ist eine Ummeldung – genauer: eine Umschreibung auf den neuen Halter – gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug von einer Privatperson, einem Unternehmen oder einem Händler erworben wurde. Der Halterwechsel in Augsburg muss bei der Kfz-Zulassung Augsburg Stadt vollzogen werden, wenn der neue Halter seinen Wohnsitz im Stadtgebiet hat. Das bisherige Kennzeichen mit dem Kürzel A kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden.

Umzug nach Augsburg

Wer seinen Hauptwohnsitz nach Augsburg verlegt, ist verpflichtet, sein Fahrzeug auf das neue Zulassungsgebiet umzumelden. Das Auto ummelden nach Umzug nach Augsburg bedeutet in der Praxis: Das bisherige Kennzeichen eines anderen Zulassungsbezirks wird durch ein Kennzeichen mit dem Kürzel A ersetzt – es sei denn, das alte Kennzeichen wird im Rahmen der bundesweiten Kennzeichenmitnahmeregelung beibehalten.

Umzug innerhalb von Augsburg

Auch ein Wohnortwechsel innerhalb des Stadtgebiets löst eine Meldepflicht aus. Das Fahrzeugregister muss die aktuelle Halteradresse widerspiegeln. Da das Kennzeichen in diesem Fall unverändert bleibt, beschränkt sich der Vorgang auf die Aktualisierung der Halterdaten – ein vergleichsweise einfacher Prozess, der zügig abgewickelt wird.

Namens- oder Adressänderung

Heiraten, Scheidung, amtliche Namensänderung oder eine Adresskorrektur ohne Wohnortwechsel: Auch in diesen Fällen sind die Fahrzeugdokumente entsprechend zu aktualisieren. Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss den aktuellen Namen und die aktuelle Anschrift des Halters ausweisen.


Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten

Gemäß § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) beträgt die gesetzliche Frist für die Ummeldung eines Fahrzeugs eine Woche ab dem Zeitpunkt des meldepflichtigen Ereignisses – also ab Einzug, Halterwechsel oder Namensänderung. Diese Frist gilt bundesweit und damit auch für die KFZ-Ummeldung in Augsburg.

Wer diese Frist überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgelder, deren Höhe je nach Dauer der Versäumnis und den Umständen des Einzelfalls variiert. In der Praxis werden Verstöße insbesondere dann geahndet, wenn sie im Rahmen von Fahrzeugkontrollen oder behördlichen Überprüfungen auffallen. Auch versicherungsrechtliche Konsequenzen sind möglich, wenn Halterdaten im Schadensfall nicht mit dem Fahrzeugregister übereinstimmen.

Die Frist von einer Woche ist bewusst kurz bemessen. Sie soll sicherstellen, dass das zentrale Fahrzeugregister stets aktuelle Daten enthält. Wir empfehlen daher, die Ummeldung unmittelbar nach dem Einzug oder dem Fahrzeugkauf zu veranlassen.

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Kennzeichen bei der Ummeldung in Augsburg

Seit der Neuregelung im Jahr 2015 ist es in Deutschland möglich, das bisherige Kennzeichen auch nach einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk beizubehalten. Wer also mit einem Kennzeichen aus einem anderen Landkreis oder einer anderen Stadt nach Augsburg zieht, muss dieses nicht zwingend abgeben. Das Kennzeichen bleibt rechtlich gültig, solange Versicherungsschutz und Zulassung aufrechterhalten werden.

Wer hingegen ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel A bevorzugt, kann dieses im Rahmen der Ummeldung beantragen. Dabei besteht auch die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen Augsburg zu wählen – also eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Kombination, die den persönlichen Vorstellungen entspricht, soweit die gewünschte Kombination noch verfügbar ist.

Beim Halterwechsel ist die Situation etwas anders gelagert: Das bisherige Kennzeichen verbleibt in der Regel beim Vorbesitzer oder wird abgemeldet. Der neue Halter erhält ein neues Kennzeichen – auf Wunsch ebenfalls als Wunschkennzeichen mit dem Kürzel A. Eine direkte Übernahme des alten Kennzeichens durch den Käufer ist unter bestimmten Bedingungen möglich, bedarf jedoch der ausdrücklichen Freigabe durch den Vorhalter.


Ummeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Das Auto ummelden in Augsburg ist der häufigste Vorgang, den wir bearbeiten. Die Gebühr für PKW beträgt 179,00 €. Der Ablauf folgt dem Standardprozess: Unterlagen einreichen, Halterdaten aktualisieren, Kennzeichen prüfen oder neu zuteilen. Bei Fahrzeugen mit Sonderzulassungen – etwa Oldtimer mit H-Kennzeichen – können abweichende Anforderungen gelten.

Motorrad

Beim Motorrad ummelden in Augsburg ist ein besonderer Aspekt zu beachten: Viele Motorräder laufen mit einem Saisonkennzeichen, das nur für bestimmte Monate des Jahres gültig ist. Bei der Ummeldung muss der gewünschte Saisonzeitraum angegeben oder angepasst werden. Die Gebühr für Motorräder beträgt 169,00 €. Wer das Motorrad ganzjährig zulassen möchte, gibt keinen Saisonzeitraum an.

Anhänger

Der Anhänger ummelden in Augsburg erfolgt unabhängig vom Zugfahrzeug. Anhänger erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenes Kennzeichen. Es spielt keine Rolle, mit welchem Fahrzeug der Anhänger gezogen wird – maßgeblich ist allein der Halter und dessen Wohnsitz. Die Gebühr beträgt 159,00 €.

Wohnmobil

Beim Wohnmobil ummelden in Augsburg sind zwei zusätzliche Punkte zu beachten. Erstens: Die Gewichtsklasse des Fahrzeugs beeinflusst die steuerliche Einordnung und sollte in der Zulassungsbescheinigung korrekt ausgewiesen sein. Zweitens: Wohnmobile mit Gasanlage benötigen eine gültige Gasprüfung nach G 607. Diese Prüfung ist periodisch zu erneuern; ein abgelaufener Nachweis kann die Ummeldung verzögern. Die Gebühr für Wohnmobile beträgt 209,00 €.


Gebührenübersicht

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW / Auto 179,00 €
Motorrad 169,00 €
Anhänger 159,00 €
Wohnmobil 209,00 €

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Augsburg Stadt

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Augsburg

Wie lange habe ich Zeit, mein Auto nach einem Umzug nach Augsburg umzumelden?

Die gesetzliche Frist beträgt eine Woche ab dem Zeitpunkt des Einzugs. Diese Frist ergibt sich aus § 27 FZV und gilt ohne Ausnahme. Wir empfehlen, die Ummeldung unmittelbar nach der Ummeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt zu veranlassen.

Kann ich mein bisheriges Kennzeichen behalten, wenn ich nach Augsburg ziehe?

Ja. Seit 2015 ist die Kennzeichenmitnahme bei Umzug bundesweit möglich. Sie müssen Ihr bisheriges Kennzeichen nicht abgeben und können es auch in Augsburg weiterführen. Möchten Sie stattdessen ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel A, beantragen Sie dieses im Rahmen der Ummeldung.

Was kostet die KFZ-Ummeldung in Augsburg?

Die KFZ-Ummeldung Augsburg Kosten richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW kosten 179,00 €, Motorräder 169,00 €, Anhänger 159,00 € und Wohnmobile 209,00 €. Hinzu können Gebühren für ein Wunschkennzeichen kommen, sofern eines beantragt wird.

Kann ich bei einem Halterwechsel ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel A beantragen?

Ja. Bei der Ummeldung im Rahmen eines Halterwechsels kann ein Wunschkennzeichen Augsburg mit dem Kürzel A beantragt werden, sofern die gewünschte Kombination noch nicht vergeben ist. Die Verfügbarkeit prüfen wir im Rahmen des Antragsverfahrens.

Muss ich bei einem Umzug innerhalb von Augsburg ebenfalls ummelden?

Ja. Auch ein Wohnortwechsel innerhalb des Stadtgebiets verpflichtet zur Aktualisierung der Halterdaten im Fahrzeugregister. Das Kennzeichen bleibt dabei unverändert. Die Frist von einer Woche gilt auch hier.

Was passiert, wenn ich die Ummeldung versäume?

Wer die Frist von einer Woche überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 27 FZV. Es droht ein Bußgeld. Darüber hinaus können bei Unstimmigkeiten zwischen Fahrzeugregister und tatsächlichem Halter versicherungsrechtliche Probleme entstehen. Wir raten dringend, die Frist einzuhalten.

Gilt die Umweltzone in Augsburg für alle Fahrzeuge?

Die Umweltzone in Augsburg gilt für Kraftfahrzeuge, die das Stadtgebiet innerhalb der ausgewiesenen Zone befahren. Fahrzeuge benötigen eine gültige Umweltplakette der Schadstoffklasse 4 (grüne Plakette). Bei der Ummeldung empfiehlt es sich, die im Fahrzeugschein eingetragene Schadstoffklasse zu prüfen. Fahrzeuge ohne grüne Plakette dürfen die Umweltzone nicht befahren.

Kann ich die Ummeldung auch für einen Anhänger separat durchführen?

Ja. Der Anhänger ummelden in Augsburg erfolgt vollständig unabhängig vom Zugfahrzeug. Anhänger haben eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenes Kennzeichen. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Wohnsitz des Halters – in diesem Fall die Kfz-Zulassung Augsburg Stadt.

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Zuständige Zulassungsstelle für Augsburg

Kfz-Zulassung Augsburg Stadt

An der Blauen Kappe 18

86152 Augsburg

Tel: 0821-324-9999

E-Mail: kfzzulassung@augsburg.bayern.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr