H-Kennzeichen online beantragen

Online-Antragstellung für die Oldtimer-Zulassung. Fahrzeuge ab 30 Jahren mit pauschaler KFZ-Steuer und Befreiung von Umweltzonen zulassen.

Online-Antrag stellen

Was ist das H-Kennzeichen?

Das H-Kennzeichen (historisches Kennzeichen) ist eine besondere Zulassungsart für Fahrzeuge, die als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut eingestuft werden. Das „H" steht für „historisch" und wird am Ende der Kennzeichenkombination angebracht. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist und sich weitgehend im Originalzustand befindet.

Die rechtliche Grundlage bildet § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Verbindung mit § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Ein Sachverständiger muss in einem Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO bestätigen, dass das Fahrzeug die Voraussetzungen für den Oldtimer-Status erfüllt.

Voraussetzungen für das H-Kennzeichen

  • Mindestalter 30 Jahre: Das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen worden sein (Erstzulassung)
  • Originalzustand: Das Fahrzeug muss sich weitgehend im originalen oder zeitgenössisch restaurierten Zustand befinden
  • Guter Erhaltungszustand: Keine wesentlichen Mängel, gepflegtes Erscheinungsbild
  • Oldtimer-Gutachten: Ein positives Gutachten nach § 23 StVZO von einem anerkannten Sachverständigen (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS)
  • Gültige Hauptuntersuchung: Eine bestandene HU ist Pflicht

Vorteile des H-Kennzeichens

Das H-Kennzeichen bietet Oldtimer-Besitzern gleich mehrere handfeste Vorteile:

  • Pauschale KFZ-Steuer: Unabhängig von Hubraum und Schadstoffklasse zahlen Sie einheitlich 191,73 Euro pro Jahr – bei großvolumigen Motoren eine erhebliche Ersparnis
  • Freie Fahrt in Umweltzonen: Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind von Fahrverboten in Umweltzonen befreit – auch ohne grüne Plakette
  • Günstige Versicherung: Viele Versicherer bieten spezielle Oldtimer-Tarife an, die deutlich unter den regulären Prämien liegen
  • Wertsteigerung: Das H-Kennzeichen dokumentiert den Oldtimer-Status offiziell und kann den Fahrzeugwert positiv beeinflussen
Kombination mit Saisonkennzeichen: Sie können das H-Kennzeichen mit einem Saisonkennzeichen kombinieren (Saison-H-Kennzeichen). So profitieren Sie von der pauschalen Steuer und zahlen diese nur für die Monate, in denen Ihr Oldtimer zugelassen ist.

Das Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO

Kernstück des Antrags ist das Oldtimer-Gutachten. Ein anerkannter Sachverständiger prüft dabei folgende Punkte:

  • Originalität von Karosserie, Fahrwerk, Motor und Innenraum
  • Keine zeitgenössisch untypischen Umbauten (z. B. modernes Infotainment, Breitreifen)
  • Gepflegter Gesamtzustand ohne erhebliche Korrosion oder Unfallschäden
  • Verkehrssicherheit des Fahrzeugs

Das Gutachten schließt in der Regel die Hauptuntersuchung mit ein. Bitte halten Sie das Gutachten in digitaler Form bereit, wenn Sie den Online-Antrag stellen.

Ablauf der Online-Beantragung

1
Persönliche Daten eingeben

Name, Anschrift und Kontaktdaten des Fahrzeughalters

2
Personalausweis hochladen

Foto oder Scan der Vorder- und Rückseite

3
Fahrzeugdokumente & Gutachten

Zulassungsbescheinigung Teil II und Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO

4
eVB-Nummer & Bankverbindung

Versicherungsbestätigung und IBAN für die pauschale KFZ-Steuer

5
Kennzeichen wählen

Wunschkennzeichen mit H-Zusatz oder freie Vergabe

Häufige Fragen zum H-Kennzeichen

Lohnt sich das H-Kennzeichen steuerlich immer?

Nicht zwangsläufig. Bei kleineren Fahrzeugen mit modernem Katalysator kann die reguläre KFZ-Steuer unter 191,73 Euro liegen. In solchen Fällen ist das H-Kennzeichen steuerlich kein Vorteil – die Befreiung von Umweltzonen und der offizielle Oldtimer-Status können dennoch Gründe für die Beantragung sein.

Was passiert, wenn mein Fahrzeug das Gutachten nicht besteht?

Besteht Ihr Fahrzeug das Oldtimer-Gutachten nicht, können Sie es mit einem regulären Kennzeichen zulassen. Nach einer entsprechenden Restaurierung oder Rückrüstung auf den Originalzustand kann das Gutachten erneut beantragt werden.

Sind Umbauten am Oldtimer grundsätzlich verboten?

Nein, zeitgenössische Umbauten sind zulässig – also Modifikationen, die in der Bauzeit des Fahrzeugs üblich waren. Moderne Umbauten (z. B. Navigationsgeräte, LED-Scheinwerfer) können jedoch zur Aberkennung des H-Status führen. Der Sachverständige entscheidet im Einzelfall.