Wohnmobil zulassen online
Online-Antragstellung für die Zulassung eines Wohnmobils. Alle erforderlichen Angaben werden digital übermittelt.
Jetzt online beantragenZulassung eines Wohnmobils
Wohnmobile werden als eigenständige Fahrzeugklasse zugelassen und unterliegen besonderen Regelungen hinsichtlich Steuer, Versicherung und Hauptuntersuchung. Die Zulassung erfolgt über die zuständige Zulassungsbehörde und ist Voraussetzung für die Teilnahme am Straßenverkehr.
Wohnmobile erhalten zwei Kennzeichen (vorne und hinten). Bei der Zulassung spielt die Gewichtsklasse eine zentrale Rolle: Fahrzeuge bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht dürfen mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden, schwerere Wohnmobile erfordern die Klasse C1 oder C.
Besonderheiten bei der Wohnmobil-Zulassung
- Gewichtsklassen: Wohnmobile bis 3,5 t zGG werden steuerlich und versicherungstechnisch anders behandelt als Fahrzeuge über 3,5 t. Die Gewichtsklasse beeinflusst Steuer, HU-Intervalle und Führerscheinanforderungen.
- Saisonkennzeichen: Viele Wohnmobilhalter nutzen ein Saisonkennzeichen, um außerhalb der Reisezeit Steuer und Versicherung zu sparen. Der Betriebszeitraum wird auf dem Kennzeichen vermerkt.
- Kfz-Steuer: Die Steuer für Wohnmobile richtet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht und der Emissionsklasse (Schadstoffklasse). Die Berechnung unterscheidet sich von der Pkw-Besteuerung.
- Hauptuntersuchung: Wohnmobile bis 3,5 t müssen alle 24 Monate zur HU. Wohnmobile über 3,5 t sind jährlich (alle 12 Monate) HU-pflichtig.
- Umbauten: Bei Umbauten (z. B. Kastenwagen zum Wohnmobil) kann eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO erforderlich sein. Das Gutachten ist bei der Zulassung vorzulegen.
- Zwei Kennzeichen: Wohnmobile erhalten wie Pkw ein vorderes und ein hinteres Kennzeichen.
Ablauf der Online-Zulassung
Name, Adresse, E-Mail, Telefon und Geburtsdatum
Foto oder Scan der Vorder- und Rückseite
Zulassungsbescheinigung Teil II, ggf. Einzelabnahme-Gutachten, FIN
eVB-Nummer (7-stellig, für Wohnmobil) und IBAN für Kfz-Steuer
Wunschkennzeichen oder freie Vergabe, ggf. Saisonkennzeichen
Fahrzeugbrief und ggf. Gutachten per Post an die Zulassungsstelle