Saisonkennzeichen online beantragen

Online-Antragstellung für die saisonale Fahrzeugzulassung. KFZ-Steuer und Versicherung fallen nur für den gewählten Betriebszeitraum an.

Online-Antrag stellen

Was ist ein Saisonkennzeichen?

Ein Saisonkennzeichen ist eine zeitlich eingeschränkte Zulassung, die nur für einen festgelegten Zeitraum innerhalb eines Kalenderjahres gilt. Auf dem Kennzeichenschild ist der Betriebszeitraum rechts in zwei übereinander stehenden Zahlen angegeben – die obere Zahl markiert den Startmonat, die untere den Endmonat.

Die gesetzliche Grundlage bildet § 9 Abs. 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Der Saisonzeitraum muss mindestens zwei und darf höchstens elf Monate betragen. Außerhalb des eingetragenen Zeitraums ist das Fahrzeug automatisch außer Betrieb gesetzt – ohne dass eine separate Abmeldung erforderlich wäre.

Vorteile des Saisonkennzeichens

  • Steuerersparnis: Die KFZ-Steuer wird nur anteilig für den Betriebszeitraum erhoben
  • Versicherungsersparnis: Auch die Versicherungsprämie reduziert sich auf den aktiven Zeitraum
  • Kein An- und Abmelden: Die Saisonzulassung erneuert sich jedes Jahr automatisch
  • Kein Behördengang: Weder zum Saisonstart noch zum Saisonende ist ein Gang zur Behörde nötig

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Für welche Fahrzeuge eignet sich ein Saisonkennzeichen?

Das Saisonkennzeichen ist besonders sinnvoll für Fahrzeuge, die nicht ganzjährig genutzt werden. Typische Einsatzbereiche sind:

  • Motorräder: Beliebter Saisonzeitraum März bis Oktober (03–10)
  • Cabrios und Sportwagen: Häufig April bis Oktober (04–10)
  • Wohnmobile und Wohnwagen: Typisch April bis September (04–09)
  • Oldtimer: Kombination mit H-Kennzeichen als Saison-H-Kennzeichen möglich
  • Zweitwagen: Für Fahrzeuge, die nur in der warmen Jahreszeit bewegt werden

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Regeln außerhalb der Saison: Außerhalb des zugelassenen Zeitraums darf das Fahrzeug weder auf öffentlichen Straßen bewegt noch dort abgestellt werden. Es muss auf privatem Grund stehen. Ein Verstoß wird als Fahren ohne Zulassung geahndet und ist nicht versichert.

Saisonkennzeichen vs. jährliches Ab- und Anmelden

Wer ein Fahrzeug nur saisonal nutzt, hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten: ein Saisonkennzeichen oder das jährliche Abmelden im Herbst und Anmelden im Frühjahr. Beide Varianten führen dazu, dass KFZ-Steuer und Versicherung nur für den Nutzungszeitraum anfallen — der entscheidende Unterschied liegt im Aufwand.

Beim jährlichen Ab- und Anmelden fallen pro Vorgang Verwaltungsgebühren an. Zusätzlich müssen jedes Frühjahr neue Kennzeichenschilder angefertigt werden, sofern das alte Kennzeichen nicht reserviert wurde. Die Reservierung des bisherigen Kennzeichens ist zwar möglich, verursacht aber ebenfalls eine Gebühr.

Das Saisonkennzeichen verursacht diese wiederkehrenden Kosten nicht. Die Zulassung wird einmalig erteilt und erneuert sich jedes Jahr automatisch. Die Kennzeichenschilder bleiben am Fahrzeug — ein Wechsel entfällt. Über mehrere Jahre summiert sich der Vorteil des Saisonkennzeichens erheblich, sowohl finanziell als auch zeitlich.

Versicherung beim Saisonkennzeichen

Die KFZ-Versicherung wird beim Saisonkennzeichen anteilig für den eingetragenen Betriebszeitraum berechnet. Während der Ruhephase — also außerhalb der Saison — besteht automatisch eine sogenannte Ruheversicherung. Diese ist in der Regel beitragsfrei und schützt das abgestellte Fahrzeug gegen bestimmte Risiken.

Die Ruheversicherung umfasst bei bestehender Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung Schäden durch Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel, Überschwemmung und Zusammenstoß mit Tieren. Die KFZ-Haftpflichtversicherung ruht während der Ruhephase vollständig — da das Fahrzeug nicht bewegt werden darf, besteht kein Haftungsrisiko im Straßenverkehr.

Wichtig: Die Schadenfreiheitsklasse wird beim Saisonkennzeichen regulär fortgeführt. Ein unfallfreies Saisonjahr zählt als vollständiges schadenfreies Versicherungsjahr. Der Schadenfreiheitsrabatt baut sich also genauso auf wie bei einer Ganzjahreszulassung.

Hauptuntersuchung und Saisonkennzeichen

Die Hauptuntersuchung (HU) muss auch bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen fristgerecht durchgeführt werden. Besondere Regelungen gelten, wenn der HU-Termin in die Ruhephase fällt.

Läuft die HU während der Ruhephase ab, muss das Fahrzeug im ersten Monat des neuen Betriebszeitraums zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden. Eine Überziehung wird nicht gewährt — die Vorführung ist unverzüglich nach Saisonbeginn durchzuführen. Bis zur bestandenen HU darf das Fahrzeug ausschließlich zur Prüfstelle und zurück bewegt werden.

Fällt der HU-Termin in den aktiven Betriebszeitraum, gelten die regulären Fristen ohne Sonderregelung. Eine rechtzeitige Terminplanung ist empfehlenswert, um Engpässe bei Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS zu vermeiden.

Beachten Sie: Bei der Rückdatierung der HU-Fälligkeit wird der Monat des tatsächlichen Ablaufs herangezogen — nicht der Monat der Nachholung. Dies kann bei stark verspäteter Vorführung zu einer verkürzten nächsten HU-Periode führen.

Saisonkennzeichen und H-Kennzeichen kombinieren

Besitzer von Oldtimern können das Saisonkennzeichen mit dem H-Kennzeichen kombinieren. Das sogenannte Saison-H-Kennzeichen vereint die pauschale KFZ-Steuer des H-Kennzeichens mit der anteiligen Berechnung des Saisonkennzeichens. So zahlen Sie die vergünstigte Oldtimer-Steuer nur für die Monate, in denen Ihr Fahrzeug zugelassen ist.

Ablauf der Online-Beantragung

1
Persönliche Daten eingeben

Name, Anschrift und Kontaktdaten des Fahrzeughalters

2
Personalausweis hochladen

Foto oder Scan der Vorder- und Rückseite

3
Fahrzeugdokumente übermitteln

Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode

4
Saisonzeitraum festlegen

Start- und Endmonat für den gewünschten Betriebszeitraum wählen

5
eVB-Nummer & Bankverbindung

Versicherungsbestätigung und IBAN für die anteilige KFZ-Steuer

Häufige Fragen zum Saisonkennzeichen

Kann ich den Saisonzeitraum nachträglich ändern?

Ja, eine Änderung des Betriebszeitraums ist jederzeit möglich. Dafür ist jedoch eine Änderung der Zulassung erforderlich, die ebenfalls online beantragt werden kann. Neue Kennzeichenschilder mit dem aktualisierten Zeitraum müssen angefertigt werden.

Was passiert mit der HU während der Ruhephase?

Läuft die Hauptuntersuchung während der Ruhephase ab, muss das Fahrzeug im nächsten Betriebszeitraum unverzüglich zur HU vorgeführt werden — und zwar im ersten Monat der neuen Saison. Ein Überziehen wird nicht toleriert.

Darf ich am letzten Tag der Saison noch fahren?

Ja, am letzten Tag des Saisonzeitraums darf das Fahrzeug bis Mitternacht bewegt werden. Ab dem Folgetag gilt es als außer Betrieb gesetzt. Planen Sie die letzte Fahrt so, dass das Fahrzeug rechtzeitig auf privatem Grund abgestellt ist.

Was kostet die Versicherung beim Saisonkennzeichen?

Die Versicherungsprämie wird anteilig für den Betriebszeitraum berechnet. Bei einer Saison von März bis Oktober (8 Monate) zahlen Sie rund zwei Drittel der Jahresprämie. Während der Ruhephase besteht eine beitragsfreie Ruheversicherung, die das Fahrzeug gegen Diebstahl, Brand und Naturereignisse absichert — sofern eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung besteht.

Kann ich den Betriebszeitraum frei wählen?

Der Betriebszeitraum muss mindestens 2 und darf höchstens 11 Monate betragen (§ 9 Abs. 3 FZV). Start- und Endmonat können frei gewählt werden — zum Beispiel März bis Oktober, April bis September oder jede andere Kombination. Der Zeitraum muss jedoch innerhalb eines Kalenderjahres liegen und darf nicht über den Jahreswechsel hinausgehen.

Alle Unterlagen bereit?

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