KFZ-Anmeldung online

Online-Antragstellung für die Erstzulassung eines Fahrzeugs. Alle erforderlichen Angaben werden digital übermittelt.

Online-Antrag stellen

Was ist eine KFZ-Anmeldung?

Die KFZ-Anmeldung — amtlich als Zulassung nach § 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bezeichnet — ist die Voraussetzung für die Teilnahme eines Fahrzeugs am öffentlichen Straßenverkehr. Mit der Zulassung wird das Fahrzeug in das Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eingetragen, erhält ein amtliches Kennzeichen und wird steuer- und versicherungspflichtig.

Es wird zwischen Neuzulassung (erstmalige Zulassung) und Wiederzulassung (erneute Zulassung eines zuvor abgemeldeten Fahrzeugs) unterschieden. Beide Vorgänge können vollständig online abgewickelt werden.

Wann ist eine Anmeldung erforderlich?

Neuwagen vom Händler

Fabrikneue Fahrzeuge benötigen eine Erstzulassung, bevor sie im Straßenverkehr bewegt werden dürfen. Der Händler stellt in der Regel das COC-Dokument (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) und die Zulassungsbescheinigung Teil II bereit. Eine Hauptuntersuchung ist bei Neuwagen für die ersten 36 Monate nicht erforderlich.

Gebrauchtwagen — abgemeldet gekauft

Wird ein abgemeldetes Fahrzeug erworben, muss es vor der Nutzung im Straßenverkehr neu zugelassen werden. Für die Überführungsfahrt vom Verkäufer zum eigenen Standort kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. Die Hauptuntersuchung muss zum Zeitpunkt der Zulassung gültig sein.

Fahrzeugimport

Importfahrzeuge aus dem EU-Ausland benötigen ein COC-Dokument als Nachweis der EU-Typgenehmigung. Bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Staaten ist eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO erforderlich, bevor die Zulassung beantragt werden kann. Zusätzlich wird ein Zollnachweis bzw. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls benötigt.

Wiederzulassung nach Abmeldung

Zuvor abgemeldete Fahrzeuge können innerhalb von 7 Jahren ohne neue Hauptuntersuchung wieder zugelassen werden, sofern die HU zum Zeitpunkt der Abmeldung noch gültig war. Nach 7 Jahren Stilllegung ist eine neue HU vor der Wiederzulassung Pflicht. Ein COC-Dokument ist bei der Wiederzulassung nicht erforderlich.

Jetzt online anmelden →

Hinweis zu Sicherheitscodes: Auf Ihren Fahrzeugdokumenten befinden sich Sicherheitscodes unter einer Rubbelschicht. Bitte entfernen Sie diese Rubbelschicht erst, wenn Sie mit Schritt 3 des Antrags beginnen. Halten Sie die Codes bereit, bevor Sie die Dokumente fotografieren.

Anmeldung nach Fahrzeugtyp

PKW

Die Zulassung eines PKW ist der häufigste Vorgang. Erforderlich sind die Zulassungsbescheinigung Teil II, ein gültiger Personalausweis, die eVB-Nummer Ihres Versicherers sowie eine IBAN für das SEPA-Lastschriftmandat der KFZ-Steuer. Bei Gebrauchtfahrzeugen ist zusätzlich ein gültiger HU-Nachweis erforderlich.

Motorrad

Für die Zulassung eines Motorrads werden die Hubraumangabe und die Leistung in kW benötigt. Bei saisonal genutzten Motorrädern kann direkt bei der Anmeldung ein Saisonkennzeichen beantragt werden — das vermeidet die jährliche Ab- und Anmeldung. Die eVB-Nummer muss auf die korrekte Fahrzeugklasse ausgestellt sein.

Anhänger

Anhänger erhalten eine eigene Zulassung und ein eigenes Kennzeichen, unabhängig vom Zugfahrzeug. Die Unterscheidung nach gebremsten und ungebremsten Anhängern sowie die zulässige Gesamtmasse bestimmen die Steuerklasse. Auch für Anhänger ist eine eVB-Nummer erforderlich.

Wohnmobil

Wohnmobile werden nach der zulässigen Gesamtmasse klassifiziert — Fahrzeuge über 3,5 Tonnen unterliegen besonderen Vorschriften. Bei Wohnmobilen mit Gasanlage ist eine gültige Gasprüfung (G 607) vorzulegen. Saisonkennzeichen sind auch für Wohnmobile verfügbar und in vielen Fällen wirtschaftlich sinnvoll.

Jetzt online anmelden →

Besondere Unterlagen

COC-Dokument (EG-Übereinstimmungsbescheinigung)

Das COC-Dokument wird bei der Erstzulassung von Neuwagen und EU-Importfahrzeugen benötigt. Es wird vom Fahrzeughersteller ausgestellt und bestätigt die Konformität mit den EU-Typgenehmigungsvorschriften. Liegt das Dokument nicht vor — etwa weil es beim Kauf nicht übergeben wurde — kann es beim Hersteller oder offiziellen Importeur nachbestellt werden.

eVB-Nummer

Die elektronische Versicherungsbestätigung ist ein 7-stelliger Code, den Sie vor der Antragstellung von Ihrem KFZ-Versicherer erhalten. Ohne gültige eVB-Nummer kann keine Zulassung durchgeführt werden. Achten Sie darauf, dass die eVB-Nummer auf den korrekten Fahrzeugtyp und die richtige Verwendungsart ausgestellt ist.

Ablauf der Online-Anmeldung

1
Persönliche Daten eingeben

Name, Adresse, E-Mail, Telefon und Geburtsdatum

2
Personalausweis hochladen

Foto oder Scan der Vorder- und Rückseite

3
Fahrzeugdokumente hochladen

Zulassungsbescheinigung Teil II, COC-Dokument, FIN eingeben

4
Versicherung & Bankverbindung

eVB-Nummer (7-stellig) und IBAN für Kfz-Steuer-Lastschrift

5
Kennzeichen wählen

Wunschkennzeichen oder freie Vergabe, Kennzeichenart wählen

6
Originale einsenden

Fahrzeugbrief und COC-Dokument per Post an die Zulassungsstelle

Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung

Was ist eine eVB-Nummer und wo erhalte ich sie?

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist ein 7-stelliger alphanumerischer Code, der den Nachweis einer bestehenden KFZ-Haftpflichtversicherung erbringt. Die eVB-Nummer wird von Ihrem Versicherer ausgestellt — entweder telefonisch, online oder über eine Versicherungs-App. Ohne gültige eVB-Nummer kann keine Zulassung erfolgen.

Worin unterscheidet sich Neuzulassung von Wiederzulassung?

Eine Neuzulassung betrifft Fahrzeuge, die erstmals in Deutschland zugelassen werden — fabrikneue Fahrzeuge oder Importfahrzeuge. Eine Wiederzulassung betrifft Fahrzeuge, die zuvor abgemeldet (außer Betrieb gesetzt) waren und erneut zugelassen werden sollen. Bei der Wiederzulassung ist in der Regel kein COC-Dokument erforderlich, dafür muss die Hauptuntersuchung gültig sein.

Was ist das COC-Dokument?

Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, kurz COC) ist ein vom Fahrzeughersteller ausgestelltes Dokument, das bestätigt, dass das Fahrzeug den europäischen Typgenehmigungsvorschriften entspricht. Es wird bei der Erstzulassung von Neuwagen und Importfahrzeugen benötigt. Falls das Dokument nicht vorliegt, kann es beim Hersteller oder Importeur nachbestellt werden — die Kosten variieren je nach Marke.

Muss die Hauptuntersuchung (HU/TÜV) für die Anmeldung gültig sein?

Bei Neuwagen entfällt die HU-Pflicht für die ersten 36 Monate. Bei Gebrauchtwagen und Wiederzulassungen muss eine gültige Hauptuntersuchung vorliegen. Ist die HU abgelaufen, muss vor der Anmeldung eine neue durchgeführt werden. Für die Fahrt zur Prüfstelle kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden.

Kann ich bei der Anmeldung ein Wunschkennzeichen wählen?

Ja. Im Rahmen der Antragstellung kann ein Wunschkennzeichen mit individueller Buchstaben-Zahlen-Kombination gewählt werden. Die Verfügbarkeit wird in Echtzeit geprüft. Auch Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen und H-Kennzeichen können direkt bei der Anmeldung beantragt werden.

Was passiert mit der KFZ-Steuer nach der Anmeldung?

Die Kraftfahrzeugsteuer wird ab dem Tag der Zulassung fällig und per SEPA-Lastschrift vom Hauptzollamt eingezogen. Die Angabe einer deutschen IBAN ist Pflicht — ohne SEPA-Mandat kann keine Zulassung erfolgen. Die Steuerhöhe richtet sich nach Hubraum, CO₂-Ausstoß und Antriebsart.

Alle Unterlagen bereit?

Jetzt online anmelden

KFZ-Anmeldung in Ihrer Stadt

Die Online-Anmeldung ist bundesweit verfügbar. Wählen Sie Ihre Stadt für lokale Informationen zur zuständigen Zulassungsstelle:

Alle Städte anzeigen →