KFZ-Anmeldung in Anklam
Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – die KFZ-Anmeldung in Anklam wird bei uns vollständig online abgewickelt. Zuständig für alle Fahrzeuge mit Hauptwohnsitz oder Betriebssitz in Anklam und dem Landkreis Vorpommern-Greifswald ist die Kfz-Zulassung Vorpommern-Greifswald. Das zugehörige Kennzeichen-Kürzel lautet VG. Wer sein Fahrzeug hier anmeldet, erhält ein VG-Kennzeichen – wahlweise als Standardkennzeichen, Wunschkennzeichen oder in einer der weiteren verfügbaren Kennzeichenarten.
Die Zulassung ist gesetzlich vorgeschrieben, bevor ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegt werden darf. Wir bearbeiten alle Antragsarten: Neuzulassung nach Kauf, Wiederzulassung nach Stilllegung, Umschreibung bei Halterwechsel sowie die Zulassung importierter Fahrzeuge. Alle notwendigen Schritte – von der Dokumentenprüfung bis zur Ausgabe der Zulassungsbescheinigung – werden hier zentral verwaltet.
Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern verfügt über keine Umweltzonen. Das bedeutet: Es gibt im gesamten Bundesland keine innerstädtischen Fahrverbote auf Basis von Schadstoffklassen, und es ist keine Umweltplakette erforderlich. Fahrzeuge aller Emissionsklassen dürfen ohne Einschränkung zugelassen und betrieben werden.
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald gehört zu den flächenmäßig größten Landkreisen Deutschlands. Trotz dieser Ausdehnung sind die Zulassungsbezirke überschaubar strukturiert – das VG-Kennzeichen gilt einheitlich für das gesamte Kreisgebiet, zu dem auch Anklam gehört. Diese Konzentration auf wenige Zulassungsbezirke erleichtert die Verwaltung erheblich und sorgt für klare Zuständigkeiten.
Ein weiteres regionales Merkmal ist die hohe Beliebtheit von Saisonkennzeichen. Dies ist eng mit der Tourismusstruktur und der Küstenlage der Region verknüpft: Motorräder, Wohnmobile und Freizeitanhänger werden in Vorpommern häufig nur in den Sommermonaten genutzt und entsprechend saisonal zugelassen. Ein Saisonkennzeichen kann für einen Betriebszeitraum von mindestens zwei und höchstens elf Monaten pro Jahr beantragt werden. Außerhalb dieses Zeitraums darf das Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, es entfallen jedoch anteilig Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge.
Für Fahrzeuge, die aus dem EU-Ausland oder aus Drittstaaten nach Deutschland eingeführt werden, gelten bundesweit einheitliche Regelungen zur Einzelabnahme und Typgenehmigung. Auch diese Zulassungen werden bei uns vollständig bearbeitet.
Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung
Die benötigten Dokumente unterscheiden sich je nach Antragsteller und Fahrzeugart. Nachfolgend sind die gängigen Unterlagen aufgeführt.
Privatpersonen
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), sofern vorhanden
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) des Kfz-Versicherers
- Hauptuntersuchungsbericht (HU) – bei Fahrzeugen, die bereits zugelassen waren
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Bankverbindung)
- Bei Wunschkennzeichen: Angabe der gewünschten Zeichenkombination
Gewerbetreibende
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- Personalausweis oder Reisepass der vertretungsberechtigten Person
- Alle oben genannten fahrzeugbezogenen Dokumente
- Nachweis der Betriebsadresse im Landkreis Vorpommern-Greifswald
Bei Bevollmächtigung
Wird die Anmeldung nicht durch den zukünftigen Halter selbst vorgenommen, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Diese muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Anschrift und Unterschrift des Vollmachtgebers
- Name und Ausweisdaten der bevollmächtigten Person
- Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers
- Alle fahrzeugbezogenen Unterlagen in Originalform oder als beglaubigte Kopie
Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung
PKW und Auto
Die Anmeldung eines PKW ist die häufigste Zulassungsart. Ob Neuwagen oder Gebrauchtwagen – wir bearbeiten beide Varianten. Bei einem Gebrauchtwagen ist zusätzlich darauf zu achten, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vollständig und korrekt auf den Verkäufer ausgestellt ist. Ein aktueller HU-Bericht darf bei Gebrauchtfahrzeugen nicht fehlen.
Für in Anklam zugelassene PKW ist das VG-Kennzeichen bindend. Wer eine individuelle Kombination bevorzugt, kann ein Wunschkennzeichen VG beantragen – vorbehaltlich der Verfügbarkeit der gewünschten Buchstaben- und Ziffernfolge. Die Zulassungsgebühr für einen PKW beträgt 229,00 €.
Motorrad
Bei der Anmeldung eines Motorrads sind neben den Standarddokumenten insbesondere die Angaben zu Hubraum und Motorleistung (kW) relevant, da diese Werte direkt für die Einstufung durch den Kfz-Versicherer benötigt werden. Die eVB-Nummer muss daher auf das konkrete Fahrzeug ausgestellt sein.
Saisonkennzeichen sind für Motorräder in der Region besonders verbreitet. Der Betriebszeitraum wird bei der Anmeldung verbindlich festgelegt und auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Die Gebühr für die Anmeldung eines Motorrads beträgt 219,00 €.
Anhänger
Anhänger benötigen eine eigene Zulassungsbescheinigung und – sofern die zulässige Gesamtmasse 750 kg überschreitet oder der Anhänger gebremst ist – ein eigenes Kennzeichen. Für ungebremste Leichtanhänger bis 750 kg kann unter bestimmten Voraussetzungen das Kennzeichen des Zugfahrzeugs mitgeführt werden.
Relevant ist zudem die Führerscheinklasse des Fahrzeugführers: Die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf bestimmte Gesamtgewichtsgrenzen nicht überschreiten, ohne dass eine entsprechende Fahrerlaubnisklasse (BE, CE etc.) vorliegt. Die Zulassungsgebühr für einen Anhänger beträgt 209,00 €.
Wohnmobil
Wohnmobile werden je nach zulässiger Gesamtmasse unterschiedlich behandelt. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen unterliegen den Standardregelungen für PKW-ähnliche Zulassungen. Wohnmobile über 3,5 Tonnen fallen in die Kategorie der schweren Nutzfahrzeuge, was erweiterte Anforderungen an Hauptuntersuchung und technische Dokumentation mit sich bringt.
Seit Juni 2025 ist für Wohnmobile mit Gasanlage die Gasprüfung nach G 607 verpflichtend nachzuweisen. Das entsprechende Prüfprotokoll muss bei der Anmeldung vorgelegt werden. Auch für Wohnmobile sind Saisonkennzeichen möglich und in Vorpommern aufgrund der saisonal geprägten Reisekultur weit verbreitet. Die Gebühr für die Zulassung eines Wohnmobils beträgt 259,00 €.
Ablauf der KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt
Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente entsprechend Ihrer Antragstellerart und Ihrem Fahrzeugtyp zusammen. Die genaue Übersicht finden Sie im Abschnitt „Erforderliche Unterlagen" weiter oben.
Schritt 2 – eVB-Nummer beschaffen Kontaktieren Sie Ihren Kfz-Versicherer und lassen Sie sich eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für das anzumeldende Fahrzeug ausstellen. Diese Nummer ist zwingend für die Zulassung erforderlich.
Schritt 3 – Antrag stellen Füllen Sie den Antrag hier vollständig aus. Alle Angaben zum Fahrzeug, zum Halter und zur gewünschten Kennzeichenart werden in diesem Schritt erfasst. Bei Wunschkennzeichen geben Sie Ihre bevorzugte Kombination an.
Schritt 4 – Dokumente einreichen Laden Sie die erforderlichen Unterlagen direkt im Antragsformular hoch. Die Dokumente werden von uns geprüft. Bei Rückfragen melden wir uns über den im Antrag angegebenen Kommunikationsweg.
Schritt 5 – Bearbeitung und Bestätigung Nach erfolgreicher Prüfung aller Unterlagen wird die Zulassung durch die Kfz-Zulassung Vorpommern-Greifswald bearbeitet. Sie erhalten die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie alle weiteren Dokumente auf dem vereinbarten Weg zugestellt.
Schritt 6 – Kennzeichen anbringen Mit der Zulassungsbescheinigung und den Kennzeichensiegeln kann das Fahrzeug rechtmäßig am Straßenverkehr teilnehmen.
Fahrzeug jetzt hier anmelden →
Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Anklam
Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Anklam?
Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Bei vollständigem Antrag bearbeiten wir die Zulassung in der Regel innerhalb weniger Werktage. Unvollständige Unterlagen führen zu Verzögerungen, da wir in diesem Fall Rückfragen stellen müssen. Wir empfehlen, alle Dokumente sorgfältig und vollständig einzureichen.
Was brauche ich, um ein Auto in Anklam anzumelden?
Für die Anmeldung eines PKW benötigen Sie: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldenachweis, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), einen aktuellen Hauptuntersuchungsbericht bei Gebrauchtfahrzeugen, eine eVB-Nummer Ihres Versicherers sowie Ihre Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat zur Kfz-Steuer. Gewerbetreibende legen zusätzlich einen Handelsregisterauszug vor.
Welches Kennzeichen bekomme ich in Anklam?
Fahrzeuge, die in Anklam oder im Landkreis Vorpommern-Greifswald zugelassen werden, erhalten das Kennzeichen-Kürzel VG. Dieses Kürzel steht für den gesamten Landkreis und ist für alle Fahrzeugtypen gültig – vom PKW über das Motorrad bis hin zum Wohnmobil.
Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Anklam?
Ein Wunschkennzeichen ermöglicht es, die Buchstaben- und Ziffernkombination nach dem Kürzel VG individuell zu wählen – beispielsweise VG-AB 123. Voraussetzung ist, dass die gewünschte Kombination noch nicht vergeben ist und den zulässigen Zeichenvorgaben entspricht. Das Wunschkennzeichen wird direkt im Antragsformular angegeben. Es entstehen keine gesonderten Zusatzgebühren für die Beantragung selbst; die reguläre Zulassungsgebühr gilt wie bei einem Standardkennzeichen.
Wie melde ich mein Fahrzeug in Anklam online an?
Die Anmeldung erfolgt vollständig hier über unser Portal. Sie füllen den Antrag digital aus, laden Ihre Unterlagen hoch und wählen Kennzeichenart sowie – bei Wunschkennzeichen – die gewünschte Kombination. Wir bearbeiten den Antrag und stellen alle Dokumente zu. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.
Was kostet die KFZ-Anmeldung in Anklam?
Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:
| Fahrzeugtyp | Gebühr |
|---|---|
| PKW / Auto | 229,00 € |
| Motorrad | 219,00 € |
| Anhänger | 209,00 € |
| Wohnmobil | 259,00 € |
| H-Kennzeichen (Aufpreis) | + 29,00 € |
Die Gebühren sind bei Antragstellung fällig. Für Fahrzeuge mit Oldtimer-Status (H-Kennzeichen) fällt ein Aufpreis von 29,00 € auf die jeweilige Grundgebühr an.
Wann hat die Zulassungsstelle in Anklam geöffnet?
Die Kfz-Zulassung Vorpommern-Greifswald ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
| Tag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |
Donnerstags sind die längsten Servicezeiten verfügbar. Mittwoch und Freitag ist nur ein Vormittagsbetrieb möglich.
Gilt mein VG-Kennzeichen auch außerhalb von Anklam?
Ja. Das VG-Kennzeichen ist bundesweit gültig und berechtigt zur Teilnahme am Straßenverkehr in ganz Deutschland. Es ist nicht auf das Stadtgebiet Anklam oder den Landkreis Vorpommern-Greifswald beschränkt. Auch im EU-Ausland ist das deutsche Kennzeichen in Verbindung mit dem D-Länderkennzeichen anerkannt.