Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Anklam

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

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Kurzzeitkennzeichen in Anklam

Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Anklam kann vollständig online durchgeführt werden – ohne Behördengang und ohne Wartezeit vor Ort. Wir stellen Ihnen das 5-Tage-Kennzeichen mit dem Kürzel VG für den Landkreis Vorpommern-Greifswald digital aus, sodass Sie Ihr Fahrzeug schnell und rechtssicher bewegen können.

Ein Kurzzeitkennzeichen – auch Überführungskennzeichen Anklam genannt – ist ein befristetes amtliches Kennzeichen, das für Überführungsfahrten, Probefahrten oder den Transport eines noch nicht zugelassenen Fahrzeugs ausgestellt wird. Es ist an ein konkretes Fahrzeug gebunden und berechtigt ausschließlich zur Fahrt auf öffentlichen Straßen innerhalb Deutschlands für maximal fünf Tage. Die zuständige Behörde ist die Kfz-Zulassung Vorpommern-Greifswald, deren Leistungen wir Ihnen hier vollständig online zugänglich machen.

Ob Sie einen Neuwagen vom Händler abholen, ein gebrauchtes Fahrzeug nach Hause überführen oder ein Motorrad zum Saisonstart bewegen möchten – das 5-Tage-Kennzeichen Anklam ist das geeignete Instrument für genau diese Situationen.

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Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern ist eines der flächenmäßig größten, aber am dünnsten besiedelten Bundesländer Deutschlands. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald, zu dem Anklam gehört, erstreckt sich über ein weiträumiges Gebiet mit wenigen zentralen Zulassungsbezirken. Das bedeutet in der Praxis: Wege zur nächsten Zulassungsstelle können erheblich sein. Umso wichtiger ist es, dass die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens unkompliziert und ortsunabhängig funktioniert – genau das ermöglichen wir über unser Online-Portal.

Ein weiterer regionaler Aspekt: In Mecklenburg-Vorpommern existieren keine Umweltzonen. Ein mit dem Kurzzeitkennzeichen VG zugelassenes Fahrzeug kann daher ohne Einschränkungen durch alle Orte und Städte des Bundeslandes fahren – eine Umweltplakette ist nicht erforderlich.

Darüber hinaus ist die Region für ihren Tourismus und ihre Küstenlage bekannt. Wohnmobile, Motorräder und Anhänger werden hier besonders häufig saisonal bewegt. Saisonkennzeichen sind in Mecklenburg-Vorpommern überdurchschnittlich beliebt, und Überführungsfahrten zu Saisonbeginn – etwa von Motorrädern aus dem Winterlager oder von Wohnmobilen vom Händler – gehören zu den häufigsten Anwendungsfällen für das Kurzzeitkennzeichen in der Region. Wer sein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführen möchte, benötigt hingegen kein Kurzzeitkennzeichen, sondern ein Ausfuhrkennzeichen, das wir ebenfalls über unser Portal beantragen lassen.


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Anklam benötigen Sie folgende Dokumente. Halten Sie diese vor dem Start des Online-Antrags bereit, um den Prozess zügig abschließen zu können:

  • Personalausweis oder Reisepass (gültig) des Antragstellers
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) – bei Neufahrzeugen die CoC-Papiere oder ein gleichwertiger Nachweis
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung und ist zwingend erforderlich; ohne gültige eVB kann kein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU) – bei Fahrzeugen, die einer HU-Pflicht unterliegen (siehe Abschnitt HU-Pflicht)
  • Bei Gewerbetreibenden: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung sowie ggf. Vollmacht
  • Bei Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters sowie dessen Ausweiskopie

Alle Unterlagen werden im Online-Antrag als Scan oder Foto hochgeladen. Achten Sie auf gut lesbare Abbildungen, um Rückfragen zu vermeiden.


Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Das Kurzzeitkennzeichen für den PKW ist der mit Abstand häufigste Anwendungsfall. Typische Situationen sind der Kauf eines Gebrauchtwagens, die Überführung eines Neuwagens vom Händler oder eine Probefahrt mit einem noch nicht zugelassenen Fahrzeug. Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen Anklam für PKW betragen 179,00 €, inklusive der Versicherungskomponente für den Gültigkeitszeitraum von bis zu fünf Tagen.

Das Kennzeichen ist fahrzeuggebunden: Es gilt ausschließlich für das im Antrag angegebene Fahrzeug und darf nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden.

Motorrad

Für Motorräder gelten beim Kurzzeitkennzeichen einige Besonderheiten. Das Kennzeichen hat das kleinere Motorradformat und muss entsprechend montiert werden. Die eVB muss explizit für Krafträder ausgestellt sein – eine Standard-PKW-Versicherungsbestätigung wird nicht akzeptiert. Geben Sie beim Antrag die korrekte Fahrzeugklasse (L3e, L4e etc.) an.

Gerade in Mecklenburg-Vorpommern werden Kurzzeitkennzeichen für Motorräder häufig zu Saisonbeginn beantragt, wenn Maschinen aus dem Winterlager abgeholt oder von privaten Verkäufern übernommen werden. Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Anklam beträgt 129,00 €.

Anhänger

Auch Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – sie können nicht unter dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs mitgeführt werden. Eine Ausnahme gilt für Anhänger unter 750 kg zulässiger Gesamtmasse: Hier ist das Verfahren vereinfacht, da in bestimmten Konstellationen kein eigener Fahrzeugschein vorgelegt werden muss. Prüfen Sie im Antrag, welche Kategorie auf Ihren Anhänger zutrifft.

Das Kurzzeitkennzeichen für Anhänger in Anklam kostet 139,00 €.

Wohnmobil

Wohnmobile erfordern bei der Antragstellung die Angabe der korrekten Gewichtsklasse. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse können mit einem normalen PKW-Führerschein (Klasse B) bewegt werden. Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen ist der Führerschein der Klasse C1 oder C erforderlich – dieser Nachweis muss im Antrag entsprechend berücksichtigt werden.

Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Anklam beträgt 199,00 €. Gerade bei Überführungen von Wohnmobilen aus dem Handel oder von Privatpersonen ist das Kurzzeitkennzeichen der praktischste Weg, das Fahrzeug legal zu bewegen, bevor die dauerhafte Zulassung abgeschlossen ist.


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit einer bundesweiten Regelung aus dem Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens muss das Fahrzeug grundsätzlich über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) verfügen. Der entsprechende Nachweis – in der Regel der Prüfbericht oder die Eintragung im Fahrzeugschein – ist Teil der einzureichenden Unterlagen.

Ausnahme: Wenn das Fahrzeug keine gültige HU besitzt, kann ein Kurzzeitkennzeichen dennoch ausgestellt werden – jedoch ausschließlich zur Fahrt zur nächsten geeigneten Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ o. ä.). In diesem Fall ist die Fahrtroute auf die direkte Anfahrt zur Prüfstelle beschränkt. Umwege oder Zwischenstopps sind nicht zulässig. Halten Sie diesen Sonderfall im Antrag explizit fest, da er eine andere Versicherungssituation begründet.

Fahrzeuge, die grundsätzlich von der HU-Pflicht befreit sind (z. B. bestimmte Anhänger), müssen naturgemäß keinen entsprechenden Nachweis vorlegen.


Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt

Schritt 1: Antrag starten Öffnen Sie unser Online-Formular über den Button auf dieser Seite. Wählen Sie den Fahrzeugtyp (PKW, Motorrad, Anhänger, Wohnmobil) und geben Sie die gewünschte Gültigkeitsdauer an (maximal 5 Tage).

Schritt 2: Fahrzeugdaten eingeben Tragen Sie Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), Fahrzeugklasse, Hersteller, Modell und Gewichtsklasse (bei Wohnmobilen und Anhängern) ein. Diese Angaben müssen exakt mit den Fahrzeugpapieren übereinstimmen.

Schritt 3: Unterlagen hochladen Laden Sie alle erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hoch: Ausweisdokument, Fahrzeugpapiere, HU-Nachweis und eVB-Nummer. Stellen Sie sicher, dass alle Dokumente vollständig und lesbar sind.

Schritt 4: Persönliche Daten und Versicherung bestätigen Geben Sie Ihre Kontaktdaten ein und bestätigen Sie die eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung. Die Versicherung ist für den gesamten Gültigkeitszeitraum des Kurzzeitkennzeichens aktiv.

Schritt 5: Gebühr bezahlen Wählen Sie eine der angebotenen Zahlungsmethoden und begleichen Sie die Gebühr entsprechend Ihrem Fahrzeugtyp (PKW: 179,00 € / Motorrad: 129,00 € / Anhänger: 139,00 € / Wohnmobil: 199,00 €).

Schritt 6: Kennzeichen und Dokumente erhalten Nach erfolgreicher Prüfung und Zahlung erhalten Sie das Kurzzeitkennzeichen sowie die zugehörigen Zulassungsdokumente. Das physische Kennzeichenschild wird Ihnen auf dem angegebenen Weg bereitgestellt oder kann direkt abgeholt werden.

Schritt 7: Fahrt antreten Bringen Sie das Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug an und führen Sie alle ausgestellten Dokumente während der Fahrt mit. Das Kennzeichen ist ab dem im Antrag angegebenen Startdatum für bis zu fünf Tage gültig.

Sollten Sie die Leistungen der Kfz-Zulassung Vorpommern-Greifswald persönlich in Anspruch nehmen wollen, sind die Öffnungszeiten der Zulassungsstelle wie folgt: Montag bis Dienstag 07:30–15:00 Uhr, Mittwoch 07:30–12:00 Uhr, Donnerstag 07:30–18:00 Uhr, Freitag 07:30–12:00 Uhr.

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Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Anklam

Kann ich das Kurzzeitkennzeichen in Anklam vollständig online beantragen?

Ja. Die Beantragung erfolgt vollständig über unser Online-Portal. Sie müssen keine Behörde persönlich aufsuchen. Alle Unterlagen werden digital eingereicht, die Gebühr wird online bezahlt, und die Zulassungsdokumente werden Ihnen elektronisch oder auf dem vereinbarten Weg zugestellt.

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist ab dem angegebenen Startdatum für maximal fünf Tage gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Wenn Sie mehr Zeit benötigen, muss ein neues Kennzeichen beantragt werden. Das Kennzeichen ist fahrzeuggebunden und gilt ausschließlich für das im Antrag eingetragene Fahrzeug.

Darf ich mit dem Kurzzeitkennzeichen auch ins Ausland fahren?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen berechtigt ausschließlich zu Fahrten innerhalb Deutschlands. Für Fahrten ins Ausland – etwa zur endgültigen Überführung eines Fahrzeugs – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das wir ebenfalls über unser Portal beantragen lassen.

Was passiert, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?

Ohne gültige Hauptuntersuchung kann ein Kurzzeitkennzeichen nur für die direkte Fahrt zur nächsten zugelassenen Prüfstelle ausgestellt werden. Dieser Sonderfall muss im Antrag kenntlich gemacht werden. Eine allgemeine Nutzung des Fahrzeugs im Straßenverkehr ist in diesem Fall nicht gestattet.

Welche eVB-Nummer benötige ich für das Kurzzeitkennzeichen?

Sie benötigen eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), die von Ihrer Kfz-Versicherung für das konkrete Fahrzeug und den Gültigkeitszeitraum des Kurzzeitkennzeichens ausgestellt wird. Bei Motorrädern muss die eVB ausdrücklich für Krafträder gelten. Die eVB-Nummer ist siebenstellig und wird direkt im Antrag eingetragen.

Kann ein Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge gleichzeitig genutzt werden?

Nein. Ein Kurzzeitkennzeichen gilt immer nur für ein einzelnes, im Antrag benanntes Fahrzeug. Für jedes weitere Fahrzeug muss ein separater Antrag gestellt und eine separate Gebühr entrichtet werden. Das gilt auch für Fahrzeugkombinationen aus Zugfahrzeug und Anhänger – beide benötigen jeweils ein eigenes Kennzeichen.

Was kostet das Kurzzeitkennzeichen in Anklam für verschiedene Fahrzeugtypen?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: Für einen PKW beträgt die Gebühr 179,00 €, für ein Motorrad 129,00 €, für einen Anhänger 139,00 € und für ein Wohnmobil 199,00 €. In diesen Gebühren ist der Versicherungsschutz für den gesamten Gültigkeitszeitraum enthalten.

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Zuständige Zulassungsstelle für Anklam

Kfz-Zulassung Vorpommern-Greifswald

Friedländer Landstraße 21 d

17389 Anklam

Tel: 03834-8760-3690

E-Mail: kfz@kreis-vg.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr