Kurzzeitkennzeichen in Greifswald
Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – das Kurzzeitkennzeichen in Greifswald wird für alle Fahrzeugtypen über unser Portal vollständig online abgewickelt. Wer ein Fahrzeug überführen, zur Hauptuntersuchung bringen oder kurzzeitig im Straßenverkehr bewegen muss, ohne dass eine dauerhafte Zulassung besteht oder bereits beantragt wurde, benötigt ein gültiges Kurzzeitkennzeichen. Die zuständige Stelle ist die Kfz-Zulassung Greifswald – die Beantragung erfolgt hier digital, ohne Behördengang und ohne Wartezeit vor Ort.
Das Kurzzeitkennzeichen trägt das Kürzel HGW und ist damit eindeutig dem Zulassungsbezirk Greifswald zugeordnet. Es wird als sogenanntes 5-Tage-Kennzeichen ausgegeben und gilt ausschließlich für einen begrenzten Nutzungszeitraum sowie für einen definierten Verwendungszweck. Alle relevanten Informationen zu Voraussetzungen, Unterlagen, Fahrzeugtypen und Kosten finden Sie auf dieser Seite vollständig zusammengefasst.
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Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern ist geprägt durch großflächige Landkreise mit vergleichsweise wenigen Zulassungsbezirken. Das bedeutet in der Praxis: Fahrzeughalter legen oft größere Strecken zurück, um ihre Angelegenheiten bei der zuständigen Stelle zu erledigen. Die digitale Beantragung des Kurzzeitkennzeichens ist daher im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern besonders relevant – sie erspart Fahrtzeiten und ermöglicht eine ortsunabhängige Abwicklung.
Ein weiteres regionales Merkmal: In Mecklenburg-Vorpommern bestehen keine Umweltzonen. Das bedeutet, dass Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen – unabhängig von ihrer Schadstoffklasse – alle öffentlichen Straßen im Bundesland befahren dürfen, ohne dass eine Umweltplakette erforderlich ist. Dies vereinfacht insbesondere Überführungsfahrten älterer Fahrzeuge erheblich.
Darüber hinaus ist die Region um Greifswald durch ihre Küstenlage und den ausgeprägten Saisontourismus geprägt. Saisonkennzeichen sind hier besonders verbreitet – für Motorräder, Wohnmobile und Freizeitfahrzeuge, die nur in bestimmten Monaten genutzt werden. Wer ein solches Fahrzeug zu Saisonbeginn überführen oder zur Hauptuntersuchung bringen möchte, ohne es dauerhaft anzumelden, greift häufig auf das Kurzzeitkennzeichen zurück. Gerade in den Frühjahrsmonaten verzeichnen wir entsprechend erhöhte Nachfragen im Bereich Kurzzeitkennzeichen Motorrad Greifswald sowie Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Greifswald.
Gültigkeit und Einschränkungen im Überblick:
- Das Kurzzeitkennzeichen gilt für maximal 5 Tage ab dem im Kennzeichen eingetragenen Startdatum.
- Es ist fahrzeuggebunden: Das Kennzeichen ist an das konkrete Fahrzeug gekoppelt, für das es ausgestellt wurde, und darf nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden.
- Die Nutzung ist ausschließlich innerhalb Deutschlands zulässig.
- Für Fahrten ins Ausland – etwa zur Überführung eines Fahrzeugs in einen anderen EU-Staat oder in Drittländer – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert beantragt werden muss.
- Das Kennzeichen berechtigt zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, sofern alle weiteren Voraussetzungen (Versicherungsschutz, gültige HU) erfüllt sind.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Greifswald sind folgende Unterlagen bereitzuhalten. Die Dokumente werden im Rahmen des Online-Antrags digital übermittelt:
Zur Person des Antragstellers:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bei Unternehmen: Handelsregisterauszug sowie Nachweis der Vertretungsberechtigung
Zum Fahrzeug:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) – je nach Verfügbarkeit
- Bei Neufahrzeugen ohne Papiere: Herstellerbescheinigung oder COC-Dokument
Zur Hauptuntersuchung:
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU), sofern das Fahrzeug HU-pflichtig ist und die letzte Prüfung nach dem 1. Januar 2015 stattgefunden hat
- Liegt keine gültige HU vor, ist das Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für die direkte Fahrt zur nächsten anerkannten Prüfstelle zulässig – ein entsprechender Nachweis kann verlangt werden
Zum Versicherungsschutz:
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) eines in Deutschland zugelassenen Kfz-Versicherers
- Die eVB-Nummer muss vor Antragstellung vorliegen und wird im Antragsformular eingetragen
Sonstiges:
- Angabe des gewünschten Gültigkeitszeitraums (Startdatum und Enddatum, maximal 5 Tage)
- Bei Anhängern: Angabe des zulässigen Gesamtgewichts
- Bei Wohnmobilen: Angabe der Fahrzeugklasse und des zulässigen Gesamtgewichts
Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Der häufigste Anwendungsfall für das Kurzzeitkennzeichen Greifswald ist die Überführung oder Probefahrt mit einem PKW. Typische Situationen sind der Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs, bei dem der Käufer das Fahrzeug abholen und an den Wohnort überführen möchte, bevor die dauerhafte Zulassung abgeschlossen ist, sowie Probefahrten im Rahmen eines Fahrzeugverkaufs durch Händler oder Privatpersonen.
Für PKW gelten die Standardanforderungen: gültige eVB-Nummer, Fahrzeugpapiere und – sofern vorhanden – Nachweis einer gültigen HU. Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen PKW beträgt 179,00 €.
Motorrad
Das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Greifswald wird insbesondere zu Saisonbeginn häufig beantragt. Wer sein Motorrad nach der Winterpause aus dem Lager holen, zur Inspektion oder Hauptuntersuchung bringen oder ein neu erworbenes Fahrzeug überführen möchte, benötigt ein gültiges Kurzzeitkennzeichen.
Zu beachten ist, dass die eVB-Nummer fahrzeugspezifisch ausgestellt sein muss – viele Versicherer unterscheiden bei der Tarifgestaltung nach Hubraum und Fahrzeugklasse. Gerade bei größeren Motorrädern empfehlen wir, die eVB-Nummer rechtzeitig vor Antragstellung beim Versicherer anzufordern. Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen Motorrad beträgt 129,00 €.
Anhänger
Auch für Anhänger ist ein eigenständiges Kurzzeitkennzeichen erforderlich – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Pkw-Anhänger, einen Bootstrailer oder einen landwirtschaftlichen Anhänger handelt.
Eine Vereinfachung gilt für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg: Hier entfällt unter bestimmten Voraussetzungen die Pflicht zur eigenständigen Versicherung, sofern der Anhänger über das Zugfahrzeug mitversichert ist. Dennoch ist ein separates Kurzzeitkennzeichen Anhänger Greifswald erforderlich. Bitte geben Sie im Antrag das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers an. Die Gebühr beträgt 139,00 €.
Wohnmobil
Für Wohnmobile gelten im Wesentlichen dieselben Voraussetzungen wie für PKW, jedoch mit einem wichtigen Zusatz: Die Fahrzeugklasse und das zulässige Gesamtgewicht sind im Antrag anzugeben. Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen fallen in die Fahrzeugklassen C1 oder C – der Fahrzeugführer benötigt in diesem Fall einen entsprechenden Führerschein. Dies ist bei der Planung einer Überführungsfahrt zu berücksichtigen.
Das Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Greifswald wird insbesondere zu Beginn der Reisesaison häufig beantragt. Die Gebühr beträgt 199,00 €.
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit einer Neuregelung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung nachzuweisen, sofern das Fahrzeug der HU-Pflicht unterliegt. Der Nachweis erfolgt über den Prüfbericht oder den Eintrag in den Fahrzeugpapieren.
Ausnahme: Ist die HU abgelaufen oder liegt noch keine HU vor (z. B. bei einem Neufahrzeug oder einem importierten Fahrzeug), kann das Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für die direkte Fahrt zur nächsten anerkannten Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ o. ä.) genutzt werden. Eine anderweitige Nutzung des Fahrzeugs im Straßenverkehr ist in diesem Fall nicht zulässig. Die Kurzzeitkennzeichen HU Pflicht ist damit eine der zentralen Voraussetzungen, die vor Antragstellung geprüft werden sollte.
Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt
Schritt 1: Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie vor Beginn des Antrags alle erforderlichen Dokumente bereit: Fahrzeugpapiere, Personalausweis, eVB-Nummer sowie ggf. HU-Nachweis. Alle Unterlagen werden als digitale Kopie (Scan oder Foto) im Antrag hochgeladen.
Schritt 2: eVB-Nummer besorgen Fordern Sie die elektronische Versicherungsbestätigung bei Ihrem Kfz-Versicherer an, bevor Sie den Antrag starten. Die eVB-Nummer ist zwingend erforderlich und kann nicht nachgereicht werden.
Schritt 3: Online-Antrag ausfüllen Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus. Geben Sie Fahrzeugtyp, gewünschten Gültigkeitszeitraum (Startdatum und Enddatum), Fahrzeugdaten und eVB-Nummer ein. Laden Sie alle geforderten Dokumente hoch.
Schritt 4: Gebühr bezahlen Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Antrags direkt entrichtet. Nach erfolgreicher Zahlung wird der Antrag zur Prüfung weitergeleitet.
Schritt 5: Prüfung durch die Kfz-Zulassung Greifswald Wir prüfen Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Bei vollständigen und korrekten Angaben erfolgt die Bearbeitung in der Regel zügig. Bei Rückfragen werden Sie von uns kontaktiert.
Schritt 6: Kennzeichenschilder und Zulassungsdokument erhalten Nach Genehmigung erhalten Sie die erforderlichen Unterlagen und Kennzeicheninformationen. Die Kennzeichenschilder werden gemäß den geltenden Vorschriften ausgegeben.
Schritt 7: Fahrt antreten Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem eingetragenen Startdatum gültig. Führen Sie alle Dokumente während der Fahrt mit.
Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Greifswald (für persönliche Rückfragen):
- Montag: 07:30–15:00 Uhr
- Dienstag: 07:30–15:00 Uhr
- Mittwoch: 07:30–12:00 Uhr
- Donnerstag: 07:30–18:00 Uhr
- Freitag: 07:30–12:00 Uhr
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Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Greifswald
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen in Greifswald?
Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: Für einen PKW berechnen wir 179,00 €, für ein Motorrad 129,00 €, für einen Anhänger 139,00 € und für ein Wohnmobil 199,00 €. Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Antrags entrichtet und umfasst die Ausstellungsgebühr der Kfz-Zulassung Greifswald.
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen in Greifswald online beantragen?
Ja. Die Beantragung erfolgt vollständig über unser Portal. Ein persönliches Erscheinen bei der Kfz-Zulassung ist für die Standardbeantragung nicht erforderlich. Alle Unterlagen werden digital eingereicht, die Gebühr wird online bezahlt.
Wie lange ist das 5-Tage-Kennzeichen gültig?
Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem eingetragenen Startdatum für maximal 5 Tage gültig. Das genaue Enddatum wird bei der Beantragung festgelegt und ist auf dem Kennzeichen vermerkt. Eine Verlängerung ist nicht möglich – bei weiterem Bedarf muss ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragt werden.
Kann ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands. Für grenzüberschreitende Überführungsfahrten in das EU-Ausland oder in Drittländer ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert beantragt werden muss.
Was gilt, wenn meine HU abgelaufen ist?
Liegt keine gültige Hauptuntersuchung vor, darf das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich direkt zur nächsten anerkannten Prüfstelle gefahren werden. Eine anderweitige Nutzung im Straßenverkehr ist in diesem Fall nicht zulässig. Wir empfehlen, die HU vor der Beantragung des Kurzzeitkennzeichens durchführen zu lassen, sofern dies möglich ist.
Brauche ich für meinen Anhänger ein eigenes Kurzzeitkennzeichen?
Ja. Anhänger benötigen ein eigenständiges Kurzzeitkennzeichen – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Dies gilt unabhängig vom Gewicht des Anhängers. Bei Anhängern unter 750 kg zulässigem Gesamtgewicht kann unter bestimmten Voraussetzungen eine vereinfachte Versicherungsregelung greifen – die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens Anhänger Greifswald bleibt jedoch in jedem Fall erforderlich.
Wie erhalte ich meine eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen?
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) erhalten Sie direkt bei Ihrem Kfz-Versicherer – telefonisch, per E-Mail oder über das Kundenportal des Versicherers. Die eVB-Nummer ist fahrzeug- und zeitraumbezogen und muss vor Antragstellung vorliegen. Sie wird im Antragsformular eingetragen und elektronisch durch uns geprüft.
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