KFZ-Anmeldung in Greifswald
In Mecklenburg-Vorpommern wird die Kfz-Zulassung über die jeweils zuständige Behörde abgewickelt – für Fahrzeuge mit Hauptwohnsitz oder Betriebssitz im Bereich Greifswald ist die Kfz-Zulassung Greifswald zuständig. Wir bearbeiten Ihren Antrag vollständig online: Sie laden Ihre Unterlagen hoch, wählen Ihr Kennzeichen und erhalten Ihre Zulassungsbescheinigung auf dem Postweg – ohne Wartezeit vor Ort. Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – hier starten Sie Ihre KFZ-Anmeldung direkt und unkompliziert.
Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung
PKW und Auto
Die Standardzulassung für Personenkraftwagen ist der häufigste Vorgang, den wir bearbeiten. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie ein Kennzeichen mit dem Kürzel HGW – dem amtlichen Unterscheidungszeichen für den Zulassungsbezirk Greifswald. Wer ein individuelles Kennzeichen bevorzugt, kann ein Wunschkennzeichen HGW beantragen – sofern die gewünschte Kombination noch verfügbar ist. Die Buchstaben- und Ziffernkombination wird direkt im Antragsverfahren geprüft und reserviert. Für die Neuzulassung eines PKW erheben wir eine Gebühr von 229,00 €.
Motorrad
Bei der Anmeldung eines Motorrads sind einige Besonderheiten zu beachten. Für den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung benötigen Sie vorab eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die Hubraumangabe und die Leistung in kW des Fahrzeugs werden dabei direkt von Ihrer Versicherung berücksichtigt. Besonders beliebt im Raum Greifswald ist das Saisonkennzeichen für Motorräder – es gilt für einen selbst gewählten Zeitraum zwischen zwei und elf Monaten und ist ideal für Fahrer, die ihr Fahrzeug nicht ganzjährig nutzen. Außerhalb des zugelassenen Zeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden, Versicherungsschutz und Steuerpflicht ruhen jedoch automatisch. Die Gebühr für die Anmeldung eines Motorrads beträgt 219,00 €.
Anhänger
Anhänger erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung Teil I und – sofern zulassungspflichtig – ein eigenes HGW-Kennzeichen. Entscheidend ist dabei die Unterscheidung zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern: Ungebremste Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse sind in der Regel zulassungsfrei, jedoch nicht von der Versicherungspflicht befreit, sofern sie nicht unter den Haftpflichtschutz des Zugfahrzeugs fallen. Für gebremste Anhänger ist eine eigenständige Zulassung erforderlich. Bitte beachten Sie außerdem, dass das Ziehen bestimmter Anhänger führerscheinrechtliche Voraussetzungen hat – insbesondere bei Kombinationen, deren zulässige Gesamtmasse 3.500 kg überschreitet (Führerscheinklasse BE oder darüber). Die Anmeldegebühr für einen Anhänger beträgt 209,00 €.
Wohnmobil
Wohnmobile werden je nach zulässiger Gesamtmasse unterschiedlich behandelt. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen durchlaufen ein Zulassungsverfahren vergleichbar mit dem eines PKW. Bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen sind zusätzliche Nachweise erforderlich, darunter ggf. eine Hauptuntersuchung sowie ein Nachweis über die technische Zulässigkeit der Aufbaumaße. Wichtig seit Juni 2025: Für Wohnmobile mit Gasanlage ist beim Zulassungsverfahren der Nachweis einer gültigen Gasprüfung nach G 607 vorzulegen. Diese Prüfung muss von einem anerkannten Sachverständigen durchgeführt worden sein. Saisonkennzeichen sind auch für Wohnmobile möglich und gerade für saisonal genutzte Fahrzeuge wirtschaftlich sinnvoll. Die Gebühr für die Zulassung eines Wohnmobils beträgt 259,00 €.
Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung
Privatpersonen
Für die Anmeldung eines Fahrzeugs als Privatperson benötigen Sie folgende Dokumente:
- Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung, sofern der Wohnsitz nicht im Ausweis eingetragen ist)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) – bei Neuwagen ersetzt das COC-Dokument des Herstellers ggf. den Teil II
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (wird an das Finanzamt weitergeleitet)
- HU-Nachweis (Hauptuntersuchung, Prüfplakette) – bei Fahrzeugen, die nicht neu sind
- Bei Wohnmobilen mit Gasanlage: Gasprüfprotokoll nach G 607 (seit Juni 2025 verpflichtend)
Gewerbetreibende
Unternehmen und Gewerbetreibende reichen zusätzlich ein:
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (nicht älter als drei Monate)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen)
- Alle unter „Privatpersonen" genannten fahrzeugbezogenen Dokumente
- Bei Leasingfahrzeugen: Zustimmungserklärung des Leasinggebers zur Zulassung auf den Betrieb
Bei Bevollmächtigung
Wird die Anmeldung nicht persönlich vorgenommen, ist eine schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person erforderlich. Diese muss eigenhändig unterschrieben sein und Name sowie Geburtsdatum der bevollmächtigten Person enthalten. Zusätzlich ist eine Kopie des Ausweisdokuments der vollmachtgebenden Person beizufügen.
Kennzeichenarten in Greifswald
Im Zulassungsbezirk Greifswald sind folgende Kennzeichenarten erhältlich:
- Standardkennzeichen HGW: Das reguläre amtliche Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen HGW. Es gilt unbefristet und ist an das zugelassene Fahrzeug gebunden.
- Wunschkennzeichen HGW: Innerhalb der zulässigen Zeichen- und Längenvorgaben kann eine individuelle Buchstaben-Ziffern-Kombination beantragt werden. Die Verfügbarkeit wird bei Antragstellung geprüft.
- Saisonkennzeichen: Gültig für einen festgelegten Zeitraum (mindestens zwei, höchstens elf Monate). Auf dem Kennzeichen ist der Gültigkeitszeitraum aufgedruckt. Besonders geeignet für Motorräder und Wohnmobile.
- E-Kennzeichen: Für Elektrofahrzeuge und bestimmte Hybridfahrzeuge, die die Voraussetzungen der Elektrokennzeichenverordnung erfüllen. Das E am Ende der Kombination ist gesetzlich vorgeschrieben.
- H-Kennzeichen: Für Fahrzeuge, die als Oldtimer anerkannt sind (mindestens 30 Jahre alt, weitgehend im Originalzustand). Für das H-Kennzeichen wird ein Aufpreis von 29,00 € erhoben. Voraussetzung ist ein Gutachten nach §23 StVZO durch einen anerkannten Sachverständigen.
Ablauf der KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt
Schritt 1 – Antrag stellen Starten Sie Ihren Antrag direkt hier auf dieser Seite. Wählen Sie den Fahrzeugtyp und geben Sie die grundlegenden Fahrzeugdaten ein.
Schritt 2 – Unterlagen hochladen Laden Sie alle erforderlichen Dokumente als digitale Kopie oder Foto hoch. Achten Sie auf gut lesbare Abbildungen – unleserliche Dokumente führen zu Rückfragen und verzögern die Bearbeitung.
Schritt 3 – Kennzeichen wählen Wählen Sie zwischen einem regulären HGW-Kennzeichen oder beantragen Sie ein Wunschkennzeichen. Bei Saisonkennzeichen geben Sie den gewünschten Gültigkeitszeitraum an.
Schritt 4 – eVB-Nummer angeben Tragen Sie die eVB-Nummer Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung ein. Wir übermitteln die Zulassungsdaten elektronisch an Ihren Versicherer.
Schritt 5 – Gebühr bezahlen Die Anmeldegebühr wird sicher online bezahlt. Nach Zahlungseingang beginnen wir mit der Bearbeitung Ihres Antrags.
Schritt 6 – Zulassungsbescheinigung erhalten Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Zulassungsplaketten per Post an Ihre Meldeadresse. Die Kennzeichenschilder lassen Sie bei einem Schilderpräger Ihrer Wahl anfertigen – die dafür notwendigen Prägedaten erhalten Sie mit Ihrer Zulassungsbestätigung.
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Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern unterscheidet sich in einigen Punkten strukturell und verkehrsrechtlich von anderen Bundesländern – das wirkt sich auch auf die Kfz-Zulassung aus.
Keine Umweltzonen im gesamten Bundesland Anders als in vielen westdeutschen Ballungsräumen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keine Umweltzonen. Eine Feinstaubplakette ist daher für die Fahrt durch Greifswald oder andere Städte des Landes nicht erforderlich. Dies gilt landesweit und ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Großflächige Landkreisstruktur mit wenigen Zulassungsbezirken Das Bundesland ist in verhältnismäßig wenige, dafür sehr große Landkreise gegliedert. Dies bedeutet, dass ein einzelner Zulassungsbezirk teils ein sehr weitläufiges Gebiet abdeckt. Die Kfz-Zulassung Greifswald ist der zuständige Zulassungsbezirk für Fahrzeuge, die im entsprechenden Bereich gemeldet werden. Das Kennzeichen HGW ist damit eindeutig regional zuordenbar.
Saisonkennzeichen besonders verbreitet Aufgrund der Küstenlage, der touristischen Infrastruktur und der saisonalen Nutzung von Freizeitfahrzeugen sind Saisonkennzeichen in Mecklenburg-Vorpommern überdurchschnittlich verbreitet. Motorradfahrer, Wohnmobilbesitzer und Inhaber von Bootsanhängern oder Fahrradträgern nutzen diese Kennzeichenform regelmäßig, um Versicherungskosten und Kfz-Steuer auf den tatsächlichen Nutzungszeitraum zu begrenzen. Wir empfehlen, den Zeitraum sorgfältig zu wählen – eine nachträgliche Änderung des Saisonzeitraums ist nur mit erneutem Verwaltungsaufwand möglich.
Keine gesonderten Landesregelungen zur Feinstaubvignette oder Durchfahrtsbeschränkung Da Mecklenburg-Vorpommern keine Umweltzonen kennt und keine landesspezifischen Durchfahrtsbeschränkungen für bestimmte Fahrzeugklassen im Pkw-Bereich erlassen hat, entfallen entsprechende Nachweispflichten bei der Zulassung vollständig.
Besonderheit bei Wohnmobilen und Gasanlagen Seit Juni 2025 gilt bundesweit – und damit auch im gesamten Mecklenburg-Vorpommern – die Pflicht zur Vorlage eines Gasprüfprotokolls nach G 607 bei der Erstzulassung von Wohnmobilen mit Gasanlage. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Anträge ohne diesen Nachweis nicht abschließend bearbeitet werden können.
Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Greifswald
Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Greifswald?
Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit Ihrer eingereichten Unterlagen ab. Bei vollständigen und korrekt hochgeladenen Dokumenten bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb von ein bis drei Werktagen. Die Zulassungsbescheinigung und die Plaketten werden anschließend per Post zugestellt. Verzögerungen entstehen ausschließlich bei fehlenden oder unleserlichen Dokumenten – in diesem Fall erhalten Sie eine Rückmeldung mit konkreten Hinweisen.
Was brauche ich, um ein Auto in Greifswald anzumelden?
Sie benötigen Ihren Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II des Fahrzeugs (bzw. bei Neuwagen die entsprechenden Herstellerdokumente), eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Bei Fahrzeugen, die nicht neu sind, ist außerdem ein gültiger HU-Nachweis erforderlich. Gewerbliche Halter legen zusätzlich einen aktuellen Handelsregisterauszug vor.
Welches Kennzeichen bekomme ich in Greifswald?
Fahrzeuge, die im Zulassungsbezirk Greifswald zugelassen werden, erhalten ein Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen HGW. Dieses Kürzel steht eindeutig für den Zulassungsbezirk Greifswald und ist bundesweit eindeutig zugeordnet. Sie können zwischen einem regulären HGW-Kennzeichen und einem Wunschkennzeichen HGW wählen.
Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Greifswald?
Ein Wunschkennzeichen erlaubt Ihnen, innerhalb der zulässigen Zeichenkombinationen eine individuelle Buchstaben- und Ziffernfolge zu wählen – beispielsweise HGW-AB 123. Die Verfügbarkeit wird bei der Antragstellung automatisch geprüft. Ist die gewünschte Kombination noch frei, wird sie für Sie reserviert. Den Wunschkennzeichen-Antrag stellen Sie direkt im Rahmen Ihrer KFZ-Anmeldung – ein separater Vorgang ist nicht notwendig.
Wie melde ich mein Fahrzeug in Greifswald online an?
Sie stellen den Antrag vollständig über dieses Portal. Nach Eingabe der Fahrzeugdaten laden Sie Ihre Unterlagen digital hoch, wählen Ihr Kennzeichen und bezahlen die Gebühr online. Wir prüfen Ihren Antrag und übermitteln die Zulassungsdaten elektronisch an die zuständigen Stellen. Die Zulassungsbescheinigung erhalten Sie per Post.
Was kostet die KFZ-Anmeldung in Greifswald?
Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:
| Fahrzeugtyp | Gebühr |
|---|---|
| PKW / Auto | 229,00 € |
| Motorrad | 219,00 € |
| Anhänger | 209,00 € |
| Wohnmobil | 259,00 € |
| H-Kennzeichen (Aufpreis) | 29,00 € |
Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Antrags fällig und ist vor Bearbeitungsbeginn zu entrichten.
Wann hat die Zulassungsstelle in Greifswald geöffnet?
Die Kfz-Zulassung Greifswald ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
| Tag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |
Da wir Ihren Antrag vollständig online entgegennehmen und bearbeiten, sind Sie an diese Öffnungszeiten nicht gebunden. Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Kann ich ein Fahrzeug anmelden, das auf eine andere Person zugelassen war?
Ja. Bei der Anmeldung eines Gebrauchtwagens, der zuvor auf eine andere Person zugelassen war, benötigen Sie neben den üblichen Unterlagen die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II des Vorhalters sowie – sofern das Fahrzeug bereits abgemeldet ist – ggf. eine Bestätigung über die vorherige Abmeldung. Die bisherigen Kennzeichendaten werden bei der Neuzulassung auf Ihren Namen übertragen oder ein neues HGW-Kennzeichen vergeben.