Kurzzeitkennzeichen online beantragen
Online-Antragstellung für das 5-Tage-Kennzeichen. Für Überführungsfahrten, Probefahrten und TÜV-Termine – alle Angaben digital übermitteln.
Online-Antrag stellenWas ist ein Kurzzeitkennzeichen?
Das Kurzzeitkennzeichen — umgangssprachlich 5-Tage-Kennzeichen oder gelbes Kennzeichen genannt — ist eine befristete Zulassung für maximal fünf Tage nach § 16a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Es ist an der gelben Markierung auf der rechten Seite des Kennzeichenschildes erkennbar, auf der das Ablaufdatum aufgedruckt ist.
Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden und darf ausschließlich an dem Fahrzeug verwendet werden, für das es ausgestellt wurde. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig. Es gilt im gesamten Bundesgebiet, nicht jedoch im Ausland.
Wann wird ein Kurzzeitkennzeichen benötigt?
Überführungsfahrt nach Fahrzeugkauf
Der häufigste Anwendungsfall: Sie haben ein abgemeldetes Fahrzeug gekauft und müssen es an Ihren Wohnort überführen. Mit dem Kurzzeitkennzeichen darf das Fahrzeug für die Überführungsfahrt auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Die anschließende Zulassung erfolgt dann bei der zuständigen Behörde am Wohnort.
Probefahrt vor dem Kauf
Für die Probefahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug — etwa bei einem Kauf von privat — kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. So lässt sich das Fahrzeug vor dem Kauf im realen Straßenverkehr testen.
Fahrt zur Hauptuntersuchung (TÜV/DEKRA)
Abgemeldete Fahrzeuge ohne gültige HU können mit einem Kurzzeitkennzeichen zur nächstgelegenen Prüfstelle gefahren werden. Ohne gültige HU ist die Fahrt allerdings eingeschränkt: Es dürfen nur der Zulassungsbezirk und angrenzende Bezirke befahren werden, und nur zur Prüfstelle oder zu einer Werkstatt zur HU-Vorbereitung.
Fahrt zur Werkstatt
Steht eine Reparatur an, die das Fahrzeug fahrbereit und HU-fähig machen soll, kann ein Kurzzeitkennzeichen für die Fahrt zur Werkstatt beantragt werden. Auch hier gilt die Einschränkung bei fehlender HU: nur im Zulassungsbezirk und in angrenzenden Bezirken.
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Einschränkungen und Regeln
- Fahrzeuggebunden: Das Kennzeichen ist an genau ein Fahrzeug gebunden und nicht übertragbar.
- Gültigkeitsdauer: Maximal 5 Tage ab dem beantragten Gültigkeitsbeginn — eine Verlängerung ist nicht möglich.
- Räumliche Gültigkeit: Das Kurzzeitkennzeichen gilt im gesamten Bundesgebiet.
- Keine Auslandsfahrten: Fahrten ins Ausland sind grundsätzlich nicht gestattet. Für internationale Überführungen ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich.
- Versicherungspflicht: Für die Beantragung ist eine gültige eVB-Nummer erforderlich, die speziell für Kurzzeitkennzeichen ausgestellt sein muss.
- Ohne HU nur eingeschränkt: Ohne gültige Hauptuntersuchung nur im Zulassungsbezirk und angrenzenden Bezirken, nur zur Prüfstelle oder Werkstatt.
Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
PKW
Das Kurzzeitkennzeichen für PKW ist der Standardfall. Die eVB-Nummer muss auf die Fahrzeugklasse PKW ausgestellt sein. Achten Sie darauf, dass die Versicherungsdaten (FIN, Fahrzeugtyp) korrekt mit dem tatsächlichen Fahrzeug übereinstimmen.
Motorrad
Für Motorräder wird ein Kurzzeitkennzeichen im Motorrad-Format benötigt. Die eVB-Nummer muss auf Kraftrad ausgestellt sein. Beachten Sie, dass das Kennzeichenformat kleiner ist als beim PKW — teilen Sie dies dem Schilderpräger bei der Anfertigung mit.
Anhänger
Jeder Anhänger benötigt ein eigenes Kurzzeitkennzeichen — das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Die eVB-Nummer muss separat für den Anhänger ausgestellt werden. Bei der Überführung von Zugfahrzeug und Anhänger sind also zwei Kurzzeitkennzeichen erforderlich.
Wohnmobil
Für Wohnmobile gelten die gleichen Regeln wie für PKW. Bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse kann die Versicherungseinstufung höher ausfallen. Planen Sie die anschließende Zulassung frühzeitig, da bei Wohnmobilen mit Gasanlage eine gültige Gasprüfung (G 607) vorgelegt werden muss.
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Typische Szenarien
Ablauf der Online-Beantragung
Name, Anschrift und Kontaktdaten des Antragstellers
Foto oder Scan der Vorder- und Rückseite
Zulassungsbescheinigung Teil II oder Kaufvertrag mit FIN
Elektronische Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen
Startdatum festlegen — das Kennzeichen gilt ab diesem Tag für 5 Tage
Nach dem Kurzzeitkennzeichen
Das Kurzzeitkennzeichen ist eine Übergangslösung. Nach der Überführung muss das Fahrzeug regulär zugelassen werden, bevor es dauerhaft am Straßenverkehr teilnehmen darf. Planen Sie die Anmeldung rechtzeitig vor Ablauf der 5 Tage. Wird das Fahrzeug nicht zugelassen, darf es nach Ablauf nur noch auf privatem Grund abgestellt werden. Hinweis: Wer seinen aktuellen Punktestand im Fahreignungsregister prüfen möchte, kann eine Punkteauskunft beim KBA beantragen.
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen
Kann ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?
Grundsätzlich nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist für den innerdeutschen Verkehr vorgesehen. Einige wenige Nachbarländer (z. B. Österreich, Dänemark) erkennen es in der Praxis an, eine offizielle Garantie gibt es dafür jedoch nicht. Für Auslandsüberführungen ist ein Ausfuhrkennzeichen die rechtlich sichere Alternative.
Darf ich ohne gültige HU mit dem Kurzzeitkennzeichen fahren?
Ja, aber mit Einschränkungen. Ohne gültige Hauptuntersuchung darf das Fahrzeug ausschließlich im Zulassungsbezirk und in angrenzenden Bezirken bewegt werden — und nur für die Fahrt zur nächstgelegenen Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) oder zu einer Werkstatt zur Vorbereitung auf die HU. Überführungsfahrten über längere Strecken sind ohne gültige HU nicht gestattet.
Was passiert nach Ablauf der 5 Tage?
Nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums erlischt die Zulassung automatisch. Das Fahrzeug darf dann nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Die Kennzeichenschilder müssen nicht zurückgegeben werden, dürfen aber nicht weiterverwendet werden. Eine Verlängerung ist nicht möglich — es muss ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragt werden.
Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge verwenden?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden und darf ausschließlich an dem Fahrzeug verwendet werden, für das es ausgestellt wurde. Für jedes weitere Fahrzeug muss ein separates Kurzzeitkennzeichen beantragt werden.
Wie schnell erhalte ich das Kurzzeitkennzeichen?
Nach Eingang aller Unterlagen wird der Antrag umgehend bearbeitet. Sie erhalten die Zulassungsdokumente, mit denen Sie die Kennzeichenschilder bei einem Schilderpräger Ihrer Wahl anfertigen lassen können. Schilderpräger finden Sie in der Nähe jeder Zulassungsstelle sowie online.
Was ist der Unterschied zum Ausfuhrkennzeichen?
Das Kurzzeitkennzeichen (gelbes Kennzeichen) gilt maximal 5 Tage und ist auf das Inland beschränkt. Das Ausfuhrkennzeichen (rotes Kennzeichen mit Ablaufdatum) ist für den Export eines Fahrzeugs ins Ausland vorgesehen und kann für einen längeren Zeitraum ausgestellt werden. Für internationale Überführungen ist das Ausfuhrkennzeichen die richtige Wahl.
Alle Unterlagen bereit?
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