Kurzzeitkennzeichen online beantragen
Online-Antragstellung für das 5-Tage-Kennzeichen. Für Überführungsfahrten, Probefahrten und TÜV-Termine – alle Angaben digital übermitteln.
Online-Antrag stellenWas ist ein Kurzzeitkennzeichen?
Das Kurzzeitkennzeichen – umgangssprachlich auch „5-Tage-Kennzeichen" oder „gelbes Kennzeichen" genannt – ist eine befristete Zulassung für maximal fünf Tage. Es ist an der gelben Markierung auf der rechten Seite des Kennzeichenschildes erkennbar, auf der das Ablaufdatum aufgedruckt ist.
Rechtliche Grundlage ist § 16a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden und darf ausschließlich an dem Fahrzeug verwendet werden, für das es ausgestellt wurde. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig.
Wann wird ein Kurzzeitkennzeichen benötigt?
- Überführungsfahrt nach dem Kauf eines abgemeldeten Fahrzeugs
- Probefahrt mit einem noch nicht zugelassenen Fahrzeug
- Fahrt zur Hauptuntersuchung (TÜV/DEKRA) ohne gültige Zulassung
- Fahrt zur Werkstatt zur Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung
- Überführung eines Fahrzeugs von einem Standort zu einem anderen innerhalb Deutschlands
Einschränkungen und Regeln
Das Kurzzeitkennzeichen unterliegt klaren gesetzlichen Vorgaben, die Sie kennen sollten:
- Fahrzeuggebunden: Das Kennzeichen ist an genau ein Fahrzeug gebunden und nicht übertragbar.
- Gültigkeitsdauer: Maximal 5 Tage ab dem beantragten Gültigkeitsbeginn – eine Verlängerung ist nicht möglich.
- Räumliche Gültigkeit: Das Kurzzeitkennzeichen gilt im gesamten Bundesgebiet.
- Keine Auslandsfahrten: Fahrten ins Ausland sind grundsätzlich nicht gestattet (Ausnahme: einzelne Nachbarländer erkennen es an).
- Versicherungspflicht: Für die Beantragung ist eine gültige eVB-Nummer erforderlich.
Ablauf der Online-Beantragung
Name, Anschrift und Kontaktdaten des Antragstellers
Foto oder Scan der Vorder- und Rückseite
Zulassungsbescheinigung Teil II oder Kaufvertrag mit FIN
Elektronische Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen
Startdatum festlegen – das Kennzeichen gilt ab diesem Tag für 5 Tage
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen
Kann ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?
Grundsätzlich nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist für den innerdeutschen Verkehr vorgesehen. Einige wenige Nachbarländer (z. B. Österreich, Dänemark) erkennen es in der Praxis an, eine offizielle Garantie gibt es dafür jedoch nicht. Für Auslandsüberführungen empfiehlt sich ein Ausfuhrkennzeichen.
Was passiert nach Ablauf der 5 Tage?
Nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums erlischt die Zulassung automatisch. Das Fahrzeug darf dann nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Die Kennzeichenschilder müssen nicht zurückgegeben werden, dürfen aber nicht weiterverwendet werden.
Wie schnell erhalte ich das Kurzzeitkennzeichen?
Nach Eingang aller Unterlagen wird Ihr Antrag umgehend bearbeitet. Sie erhalten die Zulassungsdokumente, mit denen Sie die Kennzeichenschilder bei einem Schilderpräger Ihrer Wahl anfertigen lassen können.