Adressänderung im Fahrzeugschein
Online-Antragstellung für die Aktualisierung der Anschrift in der Zulassungsbescheinigung nach einem Umzug. Alle erforderlichen Nachweise digital einreichen.
Online-Antrag stellenWann ist eine Adressänderung im Fahrzeugschein nötig?
Nach einem Umzug innerhalb desselben Zulassungsbezirks muss die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) aktualisiert werden. Diese Pflicht ergibt sich aus § 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Der Fahrzeughalter muss die Zulassungsbehörde unverzüglich über Änderungen der Anschrift informieren.
Die Adressänderung ist der einfachste aller Zulassungsvorgänge. Es wird lediglich die neue Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen. Weder das Kennzeichen noch die Versicherung oder das SEPA-Mandat für die KFZ-Steuer werden dadurch berührt.
Adressänderung vs. Ummeldung – der Unterschied
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer reinen Adressänderung und einer Ummeldung:
- Adressänderung: Sie ziehen innerhalb desselben Zulassungsbezirks um (z. B. innerhalb Berlins). Ihr Kennzeichen bleibt unverändert, nur die Adresse wird aktualisiert.
- Ummeldung: Sie ziehen in einen anderen Zulassungsbezirk (z. B. von Berlin nach München). In diesem Fall ist eine vollständige Ummeldung erforderlich, bei der sich auch das Unterscheidungszeichen des Kennzeichens ändern kann.
Was wird bei der Adressänderung aktualisiert?
Bei einer Adressänderung wird ausschließlich die Zulassungsbescheinigung Teil I bearbeitet. In das Dokument wird ein Aufkleber mit der neuen Anschrift eingefügt oder eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt. Folgende Punkte bleiben unverändert:
- Das amtliche Kennzeichen bleibt bestehen
- Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird nicht geändert
- Die KFZ-Versicherung bleibt bestehen (Versicherung separat informieren)
- Das SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer bleibt gültig
Ablauf der Online-Beantragung
Bisherige und neue Anschrift sowie Kontaktdaten
Mit aktueller Adresse – Vorder- und Rückseite
Aktuelle Meldebescheinigung als Nachweis der neuen Anschrift
Aktueller Fahrzeugschein als Foto oder Scan
Häufige Fragen zur Adressänderung
Muss ich meine Versicherung über den Umzug informieren?
Ja, unbedingt. Obwohl die Adressänderung bei der Zulassungsstelle keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsvertrag hat, müssen Sie Ihre KFZ-Versicherung separat über die neue Anschrift informieren. Die Regionalklasse kann sich durch den Umzug ändern, was Auswirkungen auf Ihre Versicherungsprämie haben kann.
Was passiert, wenn ich die Adressänderung nicht durchführe?
Wird die Adresse im Fahrzeugschein nicht aktualisiert, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Bei einer Verkehrskontrolle mit veralteter Adresse droht ein Verwarnungsgeld. Zudem kann es im Schadensfall zu Problemen bei der Zustellung behördlicher Schreiben kommen.
Kann ich bei einem Umzug in einen anderen Bezirk mein Kennzeichen behalten?
Ja, seit der Reform der FZV im Jahr 2015 können Sie Ihr bisheriges Kennzeichen auch bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk behalten. In diesem Fall handelt es sich allerdings nicht um eine einfache Adressänderung, sondern um eine Ummeldung mit Kennzeichenmitnahme.
Welche Unterlagen brauche ich für die Adressänderung?
Für die reine Adressänderung benötigen Sie lediglich Ihren Personalausweis (mit aktueller Adresse), die aktuelle Zulassungsbescheinigung Teil I und eine Meldebescheinigung. Weder eine eVB-Nummer noch eine IBAN-Angabe sind für diesen Vorgang erforderlich.