KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Nürnberg

Jetzt online beantragen – schnell und unkompliziert

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KFZ-Anmeldung in Nürnberg

Nürnberg vergibt das Kennzeichenkürzel N – die KFZ-Anmeldung wird hier vollständig online erledigt. Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil: Wir bearbeiten alle Zulassungsvorgänge für das Stadtgebiet Nürnberg und stellen Ihnen das entsprechende N-Kennzeichen aus. Zuständig ist die Kfz-Zulassung Nürnberg, deren Aufgaben wir über dieses Portal vollständig abbilden. Sie müssen keinen Termin vereinbaren, keine Warteschlange in Kauf nehmen und keine Behördenöffnungszeiten einhalten – starten Sie Ihre Anmeldung direkt hier.

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So funktioniert die KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt

Der Ablauf ist klar strukturiert und in wenigen Schritten abgeschlossen:

  1. Fahrzeugtyp wählen: Geben Sie an, ob Sie ein Auto, Motorrad, einen Anhänger oder ein Wohnmobil anmelden möchten. Die jeweiligen Anforderungen werden automatisch angepasst.
  2. Unterlagen hochladen: Laden Sie die erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hoch. Eine vollständige Liste finden Sie im Abschnitt unten.
  3. Kennzeichen auswählen: Wählen Sie zwischen einem regulären N-Kennzeichen, einem Wunschkennzeichen, einem Saisonkennzeichen oder einer anderen verfügbaren Kennzeichenart.
  4. eVB-Nummer eingeben: Tragen Sie die elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Versicherung ein. Ohne gültige eVB ist keine Zulassung möglich.
  5. Gebühr bezahlen: Die Bearbeitungsgebühr wird sicher und direkt im Antragsprozess entrichtet.
  6. Zulassungsdokumente erhalten: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Kennzeichenplaketten auf dem Postweg.

Der gesamte Vorgang ist vollständig digital. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

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Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Privatpersonen

Für die Anmeldung als Privatperson benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung, sofern die Adresse nicht im Ausweis eingetragen ist)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) – bei Neuwagen wird Teil II vom Händler übermittelt
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihrer Kfz-Versicherung
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (wird direkt vom Bundeszentralamt für Steuern eingezogen)
  • Bei Gebrauchtwagen: Kaufvertrag und ggf. Abmeldebescheinigung des Vorbesitzers
  • Bei Fahrzeugen aus dem Ausland: Zolldokumente, Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) und ggf. Einzelgenehmigung

Gewerbetreibende

Unternehmen und gewerbliche Halter legen zusätzlich vor:

  • Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder Gewerbeanmeldung
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Vollmacht und Ausweisdokument der handelnden Person, sofern diese nicht im Handelsregister eingetragen ist
  • Bei Fahrzeugflotten: Nachweis über die betriebliche Nutzung

Bei Bevollmächtigung

Wenn Sie die Anmeldung nicht selbst durchführen, sondern eine bevollmächtigte Person handelt, sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Ausweiskopie des Vollmachtgebers
  • Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • Alle übrigen halterrelevanten Unterlagen wie oben beschrieben

Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Standardzulassung für Personenkraftwagen ist der häufigste Vorgang, den wir bearbeiten. Ob Neuwagen direkt vom Händler oder Gebrauchtwagen von einer Privatperson – der Ablauf ist identisch. Ein Auto in Nürnberg anzumelden dauert mit vollständigen Unterlagen in der Regel wenige Werktage. Das ausgestellte Kennzeichen trägt das Kürzel N. Wer ein individuelles Wunschkennzeichen N bevorzugt, kann dieses direkt im Antragsformular reservieren und zuweisen lassen – vorbehaltlich der Verfügbarkeit der gewünschten Buchstaben-Zahlen-Kombination.

Motorrad

Beim Motorrad anmelden in Nürnberg gelten dieselben Grundanforderungen wie beim PKW. Besonders relevant ist hier die korrekte Angabe von Hubraum und Leistung in kW, da diese Werte direkt in die Einstufung bei der Kfz-Versicherung einfließen und die eVB-Nummer entsprechend ausgestellt sein muss. Saisonkennzeichen sind für Motorräder besonders beliebt: Sie ermöglichen den Betrieb des Fahrzeugs in einem festgelegten Zeitraum von mindestens zwei und höchstens elf Monaten und reduzieren Versicherungs- und Steuerkosten außerhalb der Fahrsaison. Das Saisonkennzeichen trägt ebenfalls das Kürzel N und wird mit dem gewählten Zeitraum auf der Kennzeichenplakette vermerkt.

Anhänger

Anhänger erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenständiges N-Kennzeichen. Bei der Anmeldung ist die Unterscheidung zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern relevant: Ungebremste Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht unterliegen vereinfachten Anforderungen, während gebremste Anhänger vollständige Fahrzeugpapiere einschließlich Hauptuntersuchungsnachweis erfordern. Zu beachten sind außerdem die Führerscheinklassen: Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht erfordern je nach Kombination mit dem Zugfahrzeug die Klasse BE, CE oder DE. Diese Angaben fließen in die Zulassungsunterlagen ein, werden aber nicht von uns geprüft – die Verantwortung liegt beim Fahrzeughalter.

Wohnmobil

Das Wohnmobil zulassen in Nürnberg erfordert besondere Aufmerksamkeit bei der Gewichtsklasse: Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht unterliegen den Standardregeln für Pkw-ähnliche Fahrzeuge. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen fallen in die Lkw-Kategorie und erfordern zusätzliche Nachweise sowie ggf. eine andere Führerscheinklasse. Seit Juni 2025 ist zudem die Gasprüfung nach G 607 verpflichtend für Wohnmobile mit Flüssiggasanlage – der entsprechende Prüfnachweis muss bei der Zulassung vorliegen. Saisonkennzeichen sind auch für Wohnmobile möglich und werden von vielen Haltern genutzt, die ihr Fahrzeug nur in den Sommermonaten bewegen.


Kennzeichenarten in Nürnberg

Alle zugelassenen Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit dem Kürzel N für Nürnberg. Folgende Kennzeichenarten stehen zur Auswahl:

  • Standardkennzeichen (N): Wird automatisch vergeben, wenn kein Wunschkennzeichen beantragt wird. Die Buchstaben-Zahlen-Kombination wird systemseitig zugeteilt.
  • Wunschkennzeichen N: Sie wählen eine individuelle Kombination aus Buchstaben und Ziffern innerhalb der zulässigen Zeichenanzahl. Die Verfügbarkeit wird im Antragsprozess geprüft. Das Wunschkennzeichen N ist bei Fahrzeughaltern besonders beliebt und kann auch reserviert werden, bevor das Fahrzeug physisch vorliegt.
  • Saisonkennzeichen: Gültig für einen selbst gewählten Zeitraum von zwei bis elf Monaten pro Jahr. Außerhalb dieses Zeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Kombinierbar mit Wunschkennzeichen.
  • E-Kennzeichen: Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge sowie Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge. Das E am Ende des Kennzeichens ist gesetzlich vorgeschrieben und berechtigt in vielen Kommunen zu Sonderprivilegien wie Parkvorteilen.
  • H-Kennzeichen: Für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und als weitgehend original erhalten gelten. Das H steht für „Historisch". Für das H-Kennzeichen fällt ein Aufpreis von 29,00 € auf die reguläre Zulassungsgebühr an.

Besonderheiten in Bayern

Bayern ist das flächenmäßig größte Bundesland Deutschlands und weist eine besonders kleinteilige Struktur bei den Zulassungsbezirken auf. Nahezu jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt verfügt über ein eigenes Kennzeichenkürzel – so trägt Nürnberg das Kürzel N, während benachbarte Landkreise wie Nürnberger Land (LAU), Fürth () oder Erlangen (ER) eigene Kennzeichen vergeben. Wer seinen Hauptwohnsitz in Nürnberg hat, erhält ausschließlich ein N-Kennzeichen – eine Zulassung unter einem anderen bayerischen Kürzel ist nicht möglich.

Umweltzonen: Bayern betreibt mehrere Umweltzonen in seinen größeren Städten. Nürnberg verfügt über eine Umweltzone, in der nur Fahrzeuge mit grüner Plakette (Schadstoffgruppe 4) fahren dürfen. Bei der Zulassung eines Fahrzeugs mit unzureichender Schadstoffeinstufung ist zu beachten, dass der Betrieb innerhalb der Umweltzone eingeschränkt sein kann. Im Vergleich dazu gilt in München eine besonders strenge Umweltzone, die seit Jahren keine Ausnahmegenehmigungen mehr für Dieselfahrzeuge unterhalb der Euro-6-Norm vorsieht. Auch Augsburg und Regensburg betreiben eigene Umweltzonen mit jeweils geltenden Plakettenpflichten.

Hauptuntersuchung (HU): In Bayern ist die regelmäßige Hauptuntersuchung durch einen anerkannten Prüfdienstleister (TÜV, DEKRA, GTÜ u. a.) Pflicht. Die HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen weist das nächste Fälligkeitsjahr aus. Bei der Erstzulassung eines Neufahrzeugs entfällt die HU zunächst für 36 Monate.

Kraftfahrzeugsteuer: Die Kfz-Steuer wird bundeseinheitlich geregelt, jedoch durch das Bundeszentralamt für Steuern eingezogen. In Bayern gibt es keine zusätzlichen landesspezifischen Steueraufschläge.

Zulassungsstruktur: Die Kfz-Zulassung Nürnberg ist als kreisfreie Stadt eigenständige Zulassungsbehörde. Das bedeutet, dass umliegende Landkreise nicht über dieselbe Stelle abgewickelt werden – jeder Zulassungsbezirk in der Metropolregion Nürnberg ist organisatorisch eigenständig.


Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Nürnberg

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Nürnberg?

Nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb von 2 bis 5 Werktagen. Die Zulassungsdokumente und Kennzeichenplaketten werden anschließend per Post zugestellt. Die Bearbeitungsdauer kann in Ausnahmefällen – etwa bei importierten Fahrzeugen oder fehlenden Nachweisen – geringfügig länger ausfallen. Wir informieren Sie in diesem Fall über den Bearbeitungsstand.

Was brauche ich, um ein Auto in Nürnberg anzumelden?

Für die KFZ-Anmeldung in Nürnberg benötigen Sie: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Bei einem Gebrauchtwagen kommen Kaufvertrag und ggf. Abmeldebescheinigung hinzu. Die vollständige Unterlagenliste finden Sie weiter oben auf dieser Seite.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Nürnberg?

Ein Wunschkennzeichen N erlaubt es Ihnen, eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Kombination für Ihr Kennzeichen zu wählen – innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeichengrenzen und unter dem Kürzel N für Nürnberg. Sie beantragen das Wunschkennzeichen direkt im Antragsformular auf dieser Seite. Die Verfügbarkeit der gewünschten Kombination wird automatisch geprüft. Ist die Kombination vergeben, können Sie eine alternative Kombination wählen oder ein Standardkennzeichen zuweisen lassen.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Nürnberg?

Fahrzeuge, die über die Kfz-Zulassung Nürnberg zugelassen werden, erhalten grundsätzlich das Kennzeichenkürzel N. Dieses Kürzel steht für die kreisfreie Stadt Nürnberg und ist ausschließlich für Halter mit Hauptwohnsitz oder Betriebssitz im Stadtgebiet vorgesehen. Umliegende Landkreise wie das Nürnberger Land oder der Landkreis Fürth vergeben eigene Kennzeichen und sind nicht über diese Stelle zulassungsberechtigt.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Nürnberg online an?

Die KFZ-Anmeldung in Nürnberg erfolgt vollständig über dieses Portal. Klicken Sie auf den Antrags-Button, wählen Sie den Fahrzeugtyp, laden Sie Ihre Unterlagen hoch, wählen Sie Ihr Kennzeichen und schließen Sie die Zahlung ab. Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie alle Zulassungsdokumente per Post. Eine persönliche Vorsprache ist zu keinem Zeitpunkt erforderlich.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Nürnberg?

Die Gebühren für die Fahrzeuganmeldung richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW / Auto 229,00 €
Motorrad 219,00 €
Anhänger 209,00 €
Wohnmobil 259,00 €
Aufpreis H-Kennzeichen 29,00 €

Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Antrags fällig und ist mit gängigen Zahlungsmitteln zu entrichten. In der Gebühr enthalten sind die Bearbeitung, die Ausstellung der Zulassungsdokumente sowie die Kennzeichenplaketten.

Wann hat die Zulassungsstelle in Nürnberg geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Nürnberg ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Da wir Ihre Anmeldung vollständig online bearbeiten, sind Sie an diese Zeiten nicht gebunden. Anträge können jederzeit eingereicht werden.


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Zuständige Zulassungsstelle für Nürnberg

Kfz-Zulassung Nürnberg

Rathenauplatz 18

90489 Nürnberg

Tel: 0911-231-4008

E-Mail: oa1@stadt.nuernberg.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr