Kurzzeitkennzeichen in Nürnberg
Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Nürnberg benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Das Kurzzeitkennzeichen – auch als 5-Tage-Kennzeichen bekannt – ermöglicht es Ihnen, ein Fahrzeug ohne dauerhafte Zulassung legal auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Ob Sie ein gebrauchtes Fahrzeug vom Händler überführen, eine Probefahrt durchführen oder ein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung bringen müssen: Wir stellen Ihnen das entsprechende Kurzzeitkennzeichen mit dem Kürzel N für Nürnberg aus.
Das Kurzzeitkennzeichen ist an ein konkretes Fahrzeug gebunden, gilt ausschließlich im Inland und ist auf maximal fünf Tage begrenzt. Die Beantragung erfolgt vollständig über unser Online-Portal – ohne Wartezeit beim Amt, ohne Anreise, direkt von zu Hause.
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Wann wird ein Kurzzeitkennzeichen in Nürnberg benötigt?
Ein Kurzzeitkennzeichen in Nürnberg wird immer dann erforderlich, wenn ein Fahrzeug ohne reguläre Zulassung vorübergehend am Straßenverkehr teilnehmen soll. Die häufigsten Anwendungsfälle im Überblick:
- Überführungsfahrten: Sie kaufen ein Fahrzeug und müssen es vom Verkäufer zu Ihrem Wohnort oder einer Werkstatt überführen.
- Probefahrten: Gewerbliche Händler oder Privatpersonen möchten ein nicht zugelassenes Fahrzeug probefahren.
- Hauptuntersuchung: Das Fahrzeug soll zur nächsten TÜV- oder DEKRA-Prüfstelle gebracht werden, besitzt aber keine gültige HU.
- Reparaturfahrten: Ein abgemeldetes Fahrzeug muss in eine Werkstatt gebracht werden.
- Vorführfahrten: Fahrzeuge werden zu Ausstellungen oder Besichtigungen transportiert.
Die Kfz-Zulassung Nürnberg ist für die Ausstellung des Kennzeichens mit dem Kürzel N zuständig. Über unser Portal wickeln wir die Beantragung vollständig digital ab, sodass Sie das Kennzeichen ohne persönliches Erscheinen erhalten können.
Gültigkeit und Einschränkungen
Das Kurzzeitkennzeichen ist in seiner Nutzung klar definiert und reglementiert. Folgende Einschränkungen gelten verbindlich:
- Maximale Gültigkeitsdauer: Das Kennzeichen gilt für exakt fünf Tage ab dem eingetragenen Startdatum. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Wer länger benötigt, muss ein neues Kennzeichen beantragen.
- Fahrzeugbindung: Das Kurzzeitkennzeichen ist fest an das im Antrag angegebene Fahrzeug gebunden. Es darf nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden.
- Nur im Inland gültig: Die Nutzung ist ausschließlich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erlaubt. Fahrten ins Ausland sind mit einem Kurzzeitkennzeichen nicht gestattet.
- Kein Ausland: Wer ein Fahrzeug ins Ausland überführen oder ausführen möchte, benötigt stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen. Dieses ist ebenfalls über uns beantragbar und bietet eine längere Gültigkeitsdauer von bis zu einem Jahr.
Das 5-Tage-Kennzeichen in Nürnberg berechtigt zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr unter den genannten Bedingungen. Verstöße gegen die Auflagen – etwa die Nutzung nach Ablauf der Frist oder mit einem anderen Fahrzeug – gelten als Fahren ohne gültige Zulassung und können entsprechende Bußgelder nach sich ziehen.
Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Der PKW ist der mit Abstand häufigste Fahrzeugtyp, für den ein Kurzzeitkennzeichen beantragt wird. Überführungsfahrten nach einem Gebrauchtwagenkauf, Probefahrten durch Händler oder die Verbringung zur Hauptuntersuchung sind typische Szenarien. Für PKW beträgt die Gebühr 179,00 €. Beim Antrag geben Sie Fahrzeugklasse, Hubraum, Antriebsart sowie die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) an. Bei Elektrofahrzeugen entfällt die Hubraumangabe; stattdessen ist die Nennleistung in kW anzugeben.
Motorrad
Das Kurzzeitkennzeichen für ein Motorrad in Nürnberg unterliegt einigen Besonderheiten. Die Gebühr beträgt 129,00 €. Da Motorräder saisonabhängig genutzt werden, kommt es besonders häufig zu Beginn der Fahrsaison zu Überführungsfahrten – etwa wenn ein Winterkauf nun zum Frühjahrsbeginn bewegt werden soll. Wichtig: Auch für das Motorrad ist eine eigenständige eVB-Nummer erforderlich, die sich von der eines eventuell vorhandenen PKW unterscheidet. Die eVB muss speziell für das Motorrad und den beantragten Zeitraum ausgestellt sein. Bei Gespannen oder Krafträdern mit Beiwagen ist die Fahrzeugkombination im Antrag vollständig anzugeben.
Anhänger
Für Anhänger ist ein eigenes Kurzzeitkennzeichen Nürnberg erforderlich – das Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs genügt nicht. Die Gebühr beträgt 139,00 €. Eine Ausnahme gilt für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 750 kg: Diese dürfen unter vereinfachten Bedingungen mitgeführt werden, sofern das Zugfahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist. Dennoch empfehlen wir, auch in diesem Fall die Zulassungsvoraussetzungen vorab zu prüfen, da eine Versicherungspflicht auch für leichte Anhänger bestehen kann. Bei schwereren Anhängern – etwa Pferdeanhängern, Bootstrailern oder Baumaschinen-Transportanhängern – ist das eigene Kurzzeitkennzeichen zwingend vorgeschrieben.
Wohnmobil
Das Kurzzeitkennzeichen für ein Wohnmobil in Nürnberg kostet 199,00 € und ist damit die kostenintensivste Variante, was der Fahrzeugkategorie und dem damit verbundenen höheren Verwaltungsaufwand entspricht. Bei der Beantragung ist die Gewichtsklasse des Wohnmobils verbindlich anzugeben. Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen fallen in die Fahrzeugklasse C1 oder C. Für diese Fahrzeuge gelten besondere Anforderungen, unter anderem hinsichtlich des erforderlichen Führerscheins des Fahrers. Bitte stellen Sie sicher, dass der benannte Fahrer die entsprechende Fahrerlaubnisklasse besitzt, bevor Sie den Antrag einreichen.
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens muss das Fahrzeug grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) vorweisen können. Ein abgelaufenes HU-Siegel ist kein Hinderungsgrund für die Beantragung – allerdings nur unter einer konkreten Bedingung.
Ausnahme: Fahrt zur nächsten Prüfstelle
Verfügt das Fahrzeug über keine gültige HU, darf das Kurzzeitkennzeichen ausschließlich genutzt werden, um das Fahrzeug zur nächstgelegenen zugelassenen Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS) zu bringen. Diese Einschränkung ist im Fahrzeugschein vermerkt und wird bei einer Verkehrskontrolle geprüft. Eine Nutzung für andere Fahrten – etwa eine Überführung über mehrere Hundert Kilometer – ist in diesem Fall nicht zulässig.
Liegt eine gültige HU vor, bestehen hinsichtlich der Nutzung des Kurzzeitkennzeichens innerhalb Deutschlands keine weiteren fahrzeugtechnischen Einschränkungen, sofern das Fahrzeug dem Straßenverkehrsrecht entspricht.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens halten Sie folgende Unterlagen bereit:
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Ausweisdokument des Vertreters)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) oder Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung; sie muss für das konkrete Fahrzeug und den beantragten Zeitraum gültig sein
- Nachweis über gültige HU (Hauptuntersuchung) – sofern vorhanden; bei abgelaufener HU: Bestimmung der nächstgelegenen Prüfstelle als Fahrziel
- Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) – in der Regel im Fahrzeugbrief vermerkt
- Angaben zum Fahrzeugtyp und zur Fahrzeugklasse – insbesondere bei Wohnmobilen über 3,5 t und bei Motorrädern mit Gespann
Alle Unterlagen werden im Rahmen des Online-Antrags als digitale Kopie hochgeladen. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich.
Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt
Schritt 1: Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente digital bereit. Scannen oder fotografieren Sie Personalausweis, Fahrzeugbrief und HU-Nachweis in lesbarer Qualität.
Schritt 2: eVB-Nummer besorgen Kontaktieren Sie Ihre Kfz-Versicherung und fordern Sie eine eVB-Nummer für das betreffende Fahrzeug an. Geben Sie dabei den gewünschten Gültigkeitszeitraum (maximal 5 Tage) an.
Schritt 3: Online-Antrag ausfüllen Rufen Sie unser Antragsformular auf. Tragen Sie alle Fahrzeug- und Halterdaten ein, laden Sie die Unterlagen hoch und wählen Sie das gewünschte Startdatum des Kennzeichens.
Schritt 4: Gebühr bezahlen Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Antrags direkt entrichtet. Wir akzeptieren gängige elektronische Zahlungsmethoden. Die Zahlung ist Voraussetzung für die Ausstellung des Kennzeichens.
Schritt 5: Kennzeichen und Dokumente erhalten Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung sowie die Kennzeichenschilder auf dem von Ihnen gewählten Weg. Das Kennzeichen ist ab dem eingetragenen Startdatum gültig.
Schritt 6: Fahrt durchführen Bringen Sie alle Dokumente während der Fahrt mit. Bei einer Verkehrskontrolle müssen Sie Kennzeichenbescheinigung, Versicherungsnachweis und Ausweis vorlegen können.
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Besonderheiten in Bayern
Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland Deutschlands und zeichnet sich durch eine besonders kleinteilige Zulassungsstruktur aus. Zahlreiche Landkreise verfügen über eigene Kennzeichenkürzel – so steht N ausschließlich für die Stadt Nürnberg, während umliegende Landkreise wie Nürnberger Land (LAU), Erlangen-Höchstadt (ERH) oder Fürth (FÜ) eigene Kürzel führen. Ein in Nürnberg ausgestelltes Kurzzeitkennzeichen mit dem Kürzel N ist dennoch bundesweit gültig und nicht auf das Stadtgebiet beschränkt.
Ein weiterer bayerischer Aspekt betrifft die Umweltzonen: In Nürnberg besteht eine Umweltzone, die mit einem Kurzzeitkennzeichen befahren werden darf, sofern das Fahrzeug die Schadstoffanforderungen erfüllt. Fahrzeuge ohne entsprechende Umweltplakette dürfen die Umweltzone nicht befahren – auch nicht mit einem Kurzzeitkennzeichen. Dies gilt ebenso für die Umweltzonen in München, Augsburg und Regensburg. Wer mit einem überführten Fahrzeug durch eine dieser Städte fahren muss, sollte vorab die Schadstoffklasse des Fahrzeugs prüfen und gegebenenfalls eine Umweltplakette besorgen oder die Route anpassen.
In ländlichen Teilen Bayerns mit eigenem Zulassungsbezirk gelten die gleichen bundesrechtlichen Regelungen für Kurzzeitkennzeichen; lediglich die zuständige Zulassungsstelle und das Kennzeichenkürzel unterscheiden sich. Für alle Fahrzeuge mit Hauptwohnsitz oder Unternehmenssitz in Nürnberg sind wir die zuständige Stelle.
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Nürnberg
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen verlängern?
Nein. Eine Verlängerung eines bereits ausgestellten Kurzzeitkennzeichens ist gesetzlich nicht vorgesehen. Benötigen Sie mehr als fünf Tage, müssen Sie ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragen. Beachten Sie dabei, dass auch für den zweiten Zeitraum eine neue eVB-Nummer erforderlich ist.
Darf ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich im Inland. Für grenzüberschreitende Fahrten – etwa die Überführung eines Fahrzeugs in ein anderes Land – benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen, das wir ebenfalls über unser Portal ausstellen.
Was passiert, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?
Sie können das Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültige HU beantragen. Die Nutzung ist in diesem Fall jedoch auf die direkte Fahrt zur nächstgelegenen zugelassenen Prüfstelle beschränkt. Umwege oder andere Fahrtziele sind nicht erlaubt.
Wie schnell erhalte ich das Kurzzeitkennzeichen nach dem Antrag?
Nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen und erfolgreicher Zahlung bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb kurzer Zeit. Wir empfehlen, den Antrag mindestens einen Werktag vor dem gewünschten Startdatum einzureichen, um ausreichend Puffer zu haben.
Brauche ich für jeden Anhänger ein eigenes Kurzzeitkennzeichen?
Ja, sofern der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 750 kg oder mehr hat. Leichtere Anhänger unter 750 kg können unter bestimmten Voraussetzungen ohne eigenes Kennzeichen mitgeführt werden, jedoch sollte die Versicherungssituation vorab geklärt sein. Im Zweifelsfall empfehlen wir die Beantragung eines eigenen Kurzzeitkennzeichens für den Anhänger.
Ist das Kurzzeitkennzeichen an eine bestimmte Person gebunden?
Das Kurzzeitkennzeichen ist an das im Antrag angegebene Fahrzeug gebunden, nicht an eine bestimmte Person. Jede Person mit gültiger Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse darf das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen bewegen – vorausgesetzt, alle anderen Voraussetzungen (Versicherungsschutz, HU etc.) sind erfüllt.
Was kostet das Kurzzeitkennzeichen in Nürnberg für ein Wohnmobil?
Für ein Wohnmobil beträgt die Gebühr 199,00 €. Liegt das zulässige Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen, fällt das Fahrzeug in die Führerscheinklasse C1 oder C. Der Fahrer muss die entsprechende Fahrerlaubnisklasse besitzen. Bitte geben Sie die Gewichtsklasse im Antrag korrekt an, da diese für die Ausstellung des Kennzeichens relevant ist.
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