---END META---
Kurzzeitkennzeichen in Saarbrücken
Saarbrücken vergibt das Kennzeichenkürzel SB – die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens wird hier vollständig online erledigt. Wer ein Fahrzeug überführen, zu einer Probefahrt bewegen oder zur Hauptuntersuchung bringen möchte, benötigt dafür eine gültige, temporäre Zulassung. Das Kurzzeitkennzeichen – umgangssprachlich auch 5-Tage-Kennzeichen Saarbrücken genannt – ist das geeignete Instrument für genau diese Fälle.
Als zuständige Online-Stelle stellen wir Ihnen das Kurzzeitkennzeichen für alle gängigen Fahrzeugklassen aus: PKW, Motorrad, Anhänger und Wohnmobil. Der Antrag erfolgt digital, ohne Behördengang, ohne Wartezeit. Die Gebühren richten sich nach Fahrzeugtyp und sind transparent festgelegt. Alle notwendigen Informationen zu Unterlagen, Ablauf und Besonderheiten finden Sie auf dieser Seite vollständig zusammengefasst.
Jetzt Kurzzeitkennzeichen beantragen →
So funktioniert die Beantragung – Schritt für Schritt
Der Ablauf zur Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Saarbrücken ist klar strukturiert und vollständig digital abbildbar. Wir führen Sie in wenigen Schritten durch den Prozess:
Schritt 1 – Fahrzeugdaten bereithalten Halten Sie Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I und II bereit. Bei Neufahrzeugen oder Importfahrzeugen ist die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) erforderlich.
Schritt 2 – Versicherungsnachweis einholen Vor der Antragstellung benötigen Sie eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Diese erhalten Sie von Ihrem Kfz-Versicherer. Die Kurzzeitkennzeichen Saarbrücken Versicherung muss explizit für den Kurzzeitkennzeichen-Tarif ausgestellt sein – eine reguläre Haftpflicht für das Bestandsfahrzeug genügt nicht.
Schritt 3 – Online-Antrag ausfüllen Füllen Sie das Antragsformular auf dieser Seite vollständig aus. Geben Sie Fahrzeugtyp, Halterangaben, gewünschten Gültigkeitszeitraum und eVB-Nummer ein. Das System prüft die Angaben automatisch auf Vollständigkeit.
Schritt 4 – Unterlagen hochladen Laden Sie die erforderlichen Dokumente als digitale Kopie hoch. Eine Übersicht der benötigten Unterlagen finden Sie im nachfolgenden Abschnitt.
Schritt 5 – Gebühr bezahlen Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Antrags per gesichertem Zahlungsverfahren beglichen. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (siehe Abschnitt Fahrzeugtypen).
Schritt 6 – Kennzeichen und Zulassungsdokument erhalten Nach erfolgreicher Prüfung und Zahlung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung sowie die Kennzeichendaten digital übermittelt. Das physische Kennzeichenschild wird Ihnen zugesandt oder steht zur Abholung bereit – je nach gewählter Option.
Schritt 7 – Fahrt antreten Das Kurzzeitkennzeichen gilt ab dem eingetragenen Startdatum. Führen Sie das Zulassungsdokument stets im Fahrzeug mit.
Kurzzeitkennzeichen jetzt hier sichern →
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Saarbrücken sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei Unternehmen: Handelsregisterauszug und Vollmacht)
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I (bei bereits zugelassenen Fahrzeugen)
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (als Eigentumsnachweis)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung, speziell für Kurzzeitkennzeichen ausgestellt)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU-Bericht oder Prüfplakette, sofern HU-Pflicht besteht – siehe separaten Abschnitt)
- Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) bei Neufahrzeugen oder importierten Fahrzeugen ohne deutsche Zulassung
- Kaufvertrag oder Eigentumsnachweis bei Fahrzeugen ohne bestehende Zulassung
Alle Dokumente sind in gut lesbarer, digitaler Form einzureichen. Unleserliche oder unvollständige Unterlagen führen zu Bearbeitungsverzögerungen.
Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Das Kurzzeitkennzeichen für PKW ist der häufigste Anwendungsfall. Typische Situationen sind der Kauf eines Gebrauchtwagens, die Überführung nach einem Privatverkauf oder die Fahrt zur Hauptuntersuchung. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen PKW in Saarbrücken beträgt 179,00 €.
Das Kennzeichen gilt für einen zusammenhängenden Zeitraum von maximal fünf Tagen und ist fahrzeuggebunden – es darf ausschließlich mit dem im Antrag eingetragenen Fahrzeug genutzt werden. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig.
Motorrad
Das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Saarbrücken ist insbesondere zu Saisonbeginn gefragt, wenn Maschinen aus dem Winterlager geholt, überführt oder nach einer Reparatur bewegt werden müssen. Die Gebühr beträgt 129,00 €.
Zu beachten ist, dass die eVB-Nummer explizit für Motorräder ausgestellt sein muss. Die Fahrzeugklasse (Hubraum, Leistung) ist im Antrag korrekt anzugeben. Für Leichtkrafträder und Krafträder gelten jeweils eigene Versicherungstarife – klären Sie dies vorab mit Ihrem Versicherer.
Anhänger
Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – sie dürfen nicht unter dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs bewegt werden. Das gilt sowohl für Pkw-Anhänger als auch für Bootstrailer, Pferdeanhänger oder Transportanhänger. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen Anhänger Saarbrücken beträgt 139,00 €.
Bei Anhängern unter 750 kg zulässiger Gesamtmasse gelten vereinfachte Anforderungen an die Zulassungsunterlagen. Dennoch ist eine gültige eVB-Nummer zwingend erforderlich. Bei Anhängern über 750 kg sind die vollständigen Fahrzeugpapiere vorzulegen.
Wohnmobil
Das Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Saarbrücken wird häufig bei Überführungsfahrten nach dem Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs oder bei der Abholung aus dem Winterlager beantragt. Die Gebühr beträgt 199,00 €.
Bei der Antragstellung ist die zulässige Gesamtmasse des Wohnmobils anzugeben. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse erfordern einen Führerschein der Klasse C1 oder C. Wohnmobile in dieser Gewichtsklasse unterliegen zudem erweiterten Anforderungen an die Versicherung – die eVB muss die korrekte Fahrzeugklasse abbilden.
Gültigkeit und Einschränkungen
Ein Kurzzeitkennzeichen ist bundesweit gültig und kann für einen Zeitraum von maximal fünf aufeinanderfolgenden Tagen ausgestellt werden. Der Gültigkeitszeitraum beginnt am im Antrag eingetragenen Startdatum und endet mit Ablauf des fünften Tages.
Wichtige Einschränkungen im Überblick:
- Fahrzeugbindung: Das Kennzeichen ist ausschließlich für das im Antrag bezeichnete Fahrzeug gültig. Eine Umschreibung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht möglich.
- Nur Inland: Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich im Inland. Fahrten ins Ausland – auch in angrenzende Länder – sind damit nicht gestattet.
- Kein Ausfuhrersatz: Wer ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchte, benötigt ein Ausfuhrkennzeichen, kein Kurzzeitkennzeichen. Beide Kennzeichenarten dürfen nicht verwechselt werden.
- Keine Verlängerung: Eine Verlängerung des Kurzzeitkennzeichens ist nicht vorgesehen. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Antrag gestellt werden.
- Keine gewerbliche Nutzung: Das Kurzzeitkennzeichen ist nicht für den gewerblichen Betrieb des Fahrzeugs (z. B. Lieferfahrten) vorgesehen, sondern ausschließlich für Überführungs- und Prüffahrten.
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2015 gilt: Ein Kurzzeitkennzeichen darf grundsätzlich nur für Fahrzeuge ausgestellt werden, die eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachweisen können. Der HU-Bericht oder die Prüfplakette sind bei der Antragstellung vorzulegen.
Ausnahme: Liegt keine gültige HU vor, darf das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich zur nächsten zugelassenen Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ o. ä.) gefahren werden. In diesem Fall ist der Antrag entsprechend zu kennzeichnen, und die Fahrtroute sollte möglichst direkt gewählt werden.
Eine missbräuchliche Nutzung des Kurzzeitkennzeichens ohne gültige HU außerhalb dieser Ausnahme stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann zu Bußgeldern sowie zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führen.
Besonderheiten im Saarland
Das Saarland ist das flächenmäßig kleinste Flächenland Deutschlands und verfügt über eine überschaubare Anzahl an Kfz-Zulassungsbezirken. Die Kfz-Zulassung Saarbrücken ist die zentrale Zulassungsstelle für die Landeshauptstadt und die umliegende Region.
Grenzlage zu Frankreich und Luxemburg
Die geografische Lage des Saarlandes – mit direkter Grenze zu Frankreich und in kurzer Entfernung zu Luxemburg – bringt eine praktische Besonderheit mit sich: Ein erheblicher Anteil der Fahrzeuge, für die ein Kurzzeitkennzeichen beantragt wird, stammt aus dem grenznahen Ausland. Importfahrzeuge aus Frankreich oder Luxemburg verfügen häufig über keine deutschen Zulassungsunterlagen. In diesen Fällen ist die Vorlage der ausländischen Fahrzeugpapiere sowie der Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) zwingend erforderlich. Das Kurzzeitkennzeichen berechtigt in diesen Fällen zur Überführung innerhalb Deutschlands – nicht jedoch zur Rückfahrt ins Ausland.
Hinweis zur Umweltzone
In Saarbrücken besteht bzw. ist eine Umweltzone geplant oder teilweise eingerichtet. Fahrzeuge, die mit einem Kurzzeitkennzeichen bewegt werden, unterliegen denselben Umweltzonen-Regelungen wie regulär zugelassene Fahrzeuge. Prüfen Sie vor Fahrtantritt, ob Ihr Fahrzeug über die erforderliche Feinstaubplakette verfügt, sofern die Fahrtroute durch entsprechende Zonen führt.
Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Saarbrücken
Sollte eine persönliche Vorsprache erforderlich sein, gelten folgende Öffnungszeiten:
| Tag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |
Wir empfehlen, die Beantragung bevorzugt über unser Online-Portal abzuwickeln, um Wartezeiten vor Ort zu vermeiden.
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Saarbrücken
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen in Saarbrücken gültig?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist für maximal fünf aufeinanderfolgende Tage gültig. Der Gültigkeitszeitraum wird bei der Antragstellung festgelegt und beginnt mit dem eingetragenen Startdatum. Eine Verlängerung ist nicht möglich; bei Bedarf ist ein neuer Antrag zu stellen.
Kann ich mit dem Kurzzeitkennzeichen nach Frankreich oder Luxemburg fahren?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich im Inland. Für Fahrten ins benachbarte Ausland – auch für kurzfristige Überführungen nach Frankreich oder Luxemburg – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich. Beide Kennzeichenarten erfüllen unterschiedliche rechtliche Zwecke und sind nicht austauschbar.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen in Saarbrücken?
Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW 179,00 €, Motorrad 129,00 €, Anhänger 139,00 €, Wohnmobil 199,00 €. In den Gebühren sind die Zulassungsgebühren enthalten. Die Kosten für die eVB-Nummer werden separat durch den Versicherer erhoben und sind nicht Bestandteil der Zulassungsgebühr.
Benötige ich für ein Kurzzeitkennzeichen eine spezielle Versicherung?
Ja. Die eVB-Nummer muss explizit für ein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt sein. Eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung für ein anderes Fahrzeug ist nicht übertragbar. Kontaktieren Sie Ihren Versicherer vor der Antragstellung und weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie eine eVB für ein Kurzzeitkennzeichen benötigen.
Darf ich ein Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrten nutzen?
Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden und gilt für den festgelegten Zeitraum. Innerhalb dieser fünf Tage sind mehrere Fahrten mit dem eingetragenen Fahrzeug zulässig. Eine Nutzung für ein anderes Fahrzeug ist in keinem Fall erlaubt.
Was passiert, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?
Ohne gültige Hauptuntersuchung darf das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich direkt zur nächsten zugelassenen Prüfstelle gefahren werden. Jede andere Nutzung ist unzulässig und kann den Versicherungsschutz gefährden. Geben Sie bei der Antragstellung an, dass keine gültige HU vorliegt, damit das Kurzzeitkennzeichen entsprechend ausgestellt werden kann.
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen online beantragen?
Ja. Die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens Saarbrücken erfolgt vollständig online über unser Portal. Sie laden Ihre Unterlagen digital hoch, bezahlen die Gebühr elektronisch und erhalten die Zulassungsunterlagen digital. Ein persönlicher Besuch bei der Kfz-Zulassung Saarbrücken ist in der Regel nicht erforderlich.
Kurzzeitkennzeichen in Saarbrücken – jetzt online beantragen →