KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Saarbrücken

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KFZ-Anmeldung in Saarbrücken

Im Saarland wird die Kfz-Zulassung über die jeweils zuständige Behörde abgewickelt – für die Landeshauptstadt und den Regionalverband Saarbrücken erledigen Sie die KFZ-Anmeldung vollständig online bei uns. Die Kfz-Zulassung Saarbrücken ist die zuständige Stelle für alle Fahrzeughalter im Zulassungsbezirk. Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – wir bearbeiten Ihren Antrag digital, rechtssicher und ohne Wartezeiten vor Ort. Zugelassene Fahrzeuge erhalten das Kennzeichen mit dem Kürzel SB, das den Zulassungsbezirk Saarbrücken eindeutig ausweist.

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So funktioniert die KFZ-Anmeldung in Saarbrücken – Schritt für Schritt

Der Ablauf der Fahrzeuganmeldung ist klar strukturiert. Folgen Sie diesen Schritten, um Ihr Fahrzeug rechtssicher zuzulassen:

Schritt 1 – Antrag stellen Starten Sie Ihren Antrag direkt hier. Wählen Sie den Fahrzeugtyp und die Art der Zulassung (Neuzulassung, Wiederzulassung, Gebrauchtwagenkauf, Import).

Schritt 2 – Unterlagen hochladen Laden Sie die erforderlichen Dokumente digital hoch. Eine vollständige Übersicht der benötigten Unterlagen finden Sie im Abschnitt weiter unten. Achten Sie auf gut lesbare Scans oder Fotos.

Schritt 3 – Kennzeichen wählen Im Antragsformular wählen Sie Ihr Kennzeichen. Für den Zulassungsbezirk Saarbrücken beginnt jedes Kennzeichen mit dem Kürzel SB. Wunschkennzeichen, Saisonkennzeichen und E-Kennzeichen sind direkt im Prozess wählbar.

Schritt 4 – eVB-Nummer angeben Geben Sie die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Ihres Versicherungsunternehmens an. Diese ist Voraussetzung für jede Zulassung.

Schritt 5 – Gebühr bezahlen Die Zulassungsgebühr wird sicher und verschlüsselt online entrichtet. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp.

Schritt 6 – Zulassungsbescheinigung erhalten Nach erfolgreicher Bearbeitung durch die Kfz-Zulassung Saarbrücken erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) sowie die Zulassungsplaketten auf dem Postweg.

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Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Die vollständige Einreichung aller Dokumente ist Voraussetzung für eine zügige Bearbeitung. Fehlende Unterlagen führen zu Verzögerungen.

Privatpersonen

  • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung, falls Reisepass)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (bei Gebrauchtwagen oder Wiederzulassung)
  • Hauptuntersuchungs-Nachweis (HU, gültig)
  • eVB-Nummer des Versicherungsunternehmens
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Bankverbindung)
  • Bei Neuwagen: COC-Dokument (Certificate of Conformity) oder EG-Typgenehmigung

Gewerbetreibende

  • Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate)
  • Gewerbeanmeldung oder Nachweis der Unternehmensform
  • Personalausweis oder Reisepass der vertretungsberechtigten Person
  • Alle unter Privatpersonen genannten fahrzeugbezogenen Unterlagen
  • Bei Fahrzeugflotten: Vollmacht der Geschäftsführung für den Antragsteller

Bei Bevollmächtigung

Wird die Anmeldung nicht durch den künftigen Halter selbst vorgenommen, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Diese muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Vollmachtgebers (Fahrzeughalter)
  • Name und Anschrift der bevollmächtigten Person
  • Fahrzeugbezogene Angaben (Fahrzeugidentifikationsnummer, Fahrzeugart)
  • Handschriftliche Unterschrift des Vollmachtgebers
  • Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers

Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Anmeldung eines PKW ist die häufigste Form der Neuzulassung im Zulassungsbezirk. Ob Neuwagen direkt vom Händler oder Gebrauchtwagen von privat – wir bearbeiten beide Vorgänge. Bei einem Neuwagen ist das COC-Dokument des Herstellers einzureichen. Beim Gebrauchtwagenkauf müssen Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vollständig vorliegen, und der bisherige Halter muss das Fahrzeug ordnungsgemäß abgemeldet oder zur Ummeldung freigegeben haben.

Ein Wunschkennzeichen SB ist bei der Anmeldung direkt wählbar. Die Kombination aus dem Pflicht-Kürzel SB und einer individuellen Buchstaben-Zahlen-Kombination ist möglich, sofern die Kombination noch nicht vergeben ist. Die Gebühr für einen PKW beträgt 229,00 €.

Motorrad

Beim Motorrad anmelden in Saarbrücken gelten dieselben Grundvoraussetzungen wie beim PKW, jedoch mit einigen Besonderheiten. Die eVB-Nummer muss speziell für das Motorrad ausgestellt sein – eine PKW-Versicherungsbestätigung gilt nicht. Für die Berechnung der Kfz-Steuer und die Versicherungseinstufung sind Hubraum in ccm und Leistung in kW relevant und müssen aus der Zulassungsbescheinigung eindeutig hervorgehen.

Das Saisonkennzeichen ist für Motorräder besonders verbreitet. Es schränkt die Nutzung auf einen festgelegten Zeitraum ein und reduziert Versicherungs- und Steuerkosten außerhalb der Saison. Die Saison kann zwischen zwei und elf Monate umfassen und wird direkt im Antrag festgelegt. Die Zulassungsgebühr für ein Motorrad beträgt 219,00 €.

Anhänger

Anhänger erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenes Kennzeichen mit dem Kürzel SB. Bei der Anmeldung ist die Unterscheidung zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern relevant: Ungebremste Anhänger sind auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 750 kg begrenzt. Gebremste Anhänger können darüber hinausgehen und erfordern einen entsprechenden Nachweis der Bremsanlage.

Für das Ziehen von Anhängern gelten führerscheinrechtliche Anforderungen, die nicht Teil des Zulassungsverfahrens sind, jedoch bei der Fahrzeugauswahl berücksichtigt werden sollten. Die Zulassungsgebühr für einen Anhänger beträgt 209,00 €.

Wohnmobil

Wohnmobile werden nach Gewichtsklassen unterschiedlich behandelt. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht werden wie PKW zugelassen. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen unterliegen zusätzlichen technischen Anforderungen und erfordern erweiterte Nachweise.

Seit Juni 2025 ist für Wohnmobile mit Gasanlage die Gasprüfung nach G 607 Pflicht. Der Prüfnachweis ist bei der Anmeldung einzureichen. Fehlt dieser, kann die Zulassung nicht abgeschlossen werden. Saisonkennzeichen sind auch für Wohnmobile möglich und werden von vielen Haltern genutzt, die ihr Fahrzeug nur in den Sommermonaten bewegen. Die Gebühr für ein Wohnmobil beträgt 259,00 €.


Kennzeichenarten in Saarbrücken

Alle im Zulassungsbezirk zugelassenen Fahrzeuge tragen das Kürzel SB. Folgende Kennzeichenarten stehen zur Wahl:

Standardkennzeichen SB Das reguläre Kennzeichen mit dem Pflicht-Kürzel SB, einem bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern. Wird bei der Anmeldung automatisch zugeteilt, sofern kein Wunschkennzeichen beantragt wird.

Wunschkennzeichen SB Die individuelle Kombination nach eigener Wahl – im Rahmen der geltenden Vorgaben (keine anstößigen oder verwechslungsfähigen Kombinationen). Das Wunschkennzeichen wird direkt im Antragsformular beantragt und auf Verfügbarkeit geprüft.

Saisonkennzeichen Gültig nur im gewählten Zeitraum, erkennbar am aufgedruckten Monatszeitraum auf dem Kennzeichen. Beliebt bei Motorrädern und Wohnmobilen.

E-Kennzeichen Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge. Das E am Ende der Kennzeichenkombination ist ein gesetzlich verankertes Merkmal und berechtigt in bestimmten Bereichen zu Sonderrechten im Straßenverkehr.

H-Kennzeichen Für Fahrzeuge mit Oldtimer-Status (mindestens 30 Jahre alt, historisch korrekt erhalten). Der Aufpreis für das H-Kennzeichen beträgt 29,00 € zusätzlich zur regulären Zulassungsgebühr.


Besonderheiten im Saarland

Das Saarland ist das flächenmäßig kleinste Flächenbundesland Deutschlands und verfügt über eine vergleichsweise überschaubare Anzahl an Kfz-Zulassungsbezirken. Diese Struktur ermöglicht eine klare Zuständigkeit: Für den Zulassungsbezirk Saarbrücken ist die Kfz-Zulassung Saarbrücken die alleinige zuständige Stelle.

Grenzlage zu Frankreich und Luxemburg Das Saarland grenzt direkt an Frankreich und Luxemburg. Für Fahrzeuge, die aus diesen Ländern importiert werden, gelten besondere Anforderungen. Ausländische Fahrzeugpapiere müssen in beglaubigter deutscher Übersetzung vorliegen, sofern sie nicht in einer der anerkannten EU-Amtssprachen ausgestellt sind, die von der Behörde ohne Übersetzung akzeptiert werden. Für Importfahrzeuge aus Frankreich oder Luxemburg ist zudem ein Einzelabnahme-Gutachten oder die Vorlage der EG-Typgenehmigung erforderlich, um die technische Konformität mit deutschen Zulassungsvoraussetzungen zu bestätigen. Die Nutzung von Fahrzeugen aus dem grenznahen Ausland ist im Saarland verbreitet; wir bearbeiten entsprechende Anträge routinemäßig.

Umweltzone Saarbrücken Im Stadtgebiet Saarbrücken besteht eine Umweltzone. Fahrzeuge, die innerhalb dieser Zone bewegt werden, benötigen eine gültige Umweltplakette entsprechend ihrer Schadstoffklasse. Bei der Zulassung wird die Schadstoffklasse auf Basis der Fahrzeugdaten automatisch erfasst. Fahrzeuge ohne ausreichende Einstufung (mindestens grüne Plakette) dürfen die Umweltzone nicht befahren. Dies ist bei der Fahrzeugauswahl, insbesondere bei älteren Importfahrzeugen, zu berücksichtigen.

Kompakte Verwaltungsstruktur Durch die geringe Größe des Saarlandes und die Konzentration auf wenige Zulassungsbezirke ist die Bearbeitungsstruktur effizient organisiert. Für Fahrzeughalter im gesamten Regionalverband Saarbrücken gilt einheitlich das Kennzeichen SB.


Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Saarbrücken

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Saarbrücken?

Nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage. Die Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichenplaketten werden anschließend per Post zugesandt. Unvollständige Unterlagen verlängern die Bearbeitungszeit – prüfen Sie daher vor dem Absenden, ob alle Dokumente vollständig hochgeladen sind.

Was brauche ich, um ein Auto in Saarbrücken anzumelden?

Für die Anmeldung eines PKW benötigen Sie: Personalausweis oder Reisepass, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (bei Gebrauchtwagen), einen gültigen HU-Nachweis, die eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie Ihre Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat zur Kfz-Steuer. Bei Neuwagen tritt das COC-Dokument an die Stelle der Zulassungsbescheinigung Teil II.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Saarbrücken?

Ein Wunschkennzeichen SB erlaubt Ihnen, die Buchstaben-Zahlen-Kombination nach eigener Wahl zu bestimmen – innerhalb der gesetzlichen Vorgaben. Das Kürzel SB ist dabei stets Pflichtbestandteil. Sie beantragen das Wunschkennzeichen direkt im Antragsformular: Geben Sie die gewünschte Kombination ein, und wir prüfen die Verfügbarkeit in Echtzeit. Ist die Kombination frei, wird sie für Ihren Antrag reserviert.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Saarbrücken?

Alle im Zulassungsbezirk Saarbrücken zugelassenen Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit dem Kürzel SB. Dieses Kürzel steht für den Zulassungsbezirk und ist bundesweit eindeutig. Die vollständige Kombination setzt sich zusammen aus SB, einem bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern. Bei Wunschkennzeichen wählen Sie den individuellen Teil selbst.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Saarbrücken online an?

Die Anmeldung erfolgt vollständig hier bei uns. Starten Sie den Antrag über den Button auf dieser Seite, wählen Sie den Fahrzeugtyp und die Zulassungsart, laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch, wählen Sie Ihr Kennzeichen und bezahlen Sie die Gebühr online. Nach Bearbeitung durch die Kfz-Zulassung Saarbrücken erhalten Sie alle Dokumente per Post.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Saarbrücken?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW / Auto 229,00 €
Motorrad 219,00 €
Anhänger 209,00 €
Wohnmobil 259,00 €
Aufpreis H-Kennzeichen 29,00 €

Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Antrags fällig und ist Voraussetzung für die Bearbeitung.

Wann hat die Zulassungsstelle in Saarbrücken geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Saarbrücken ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Da wir Ihren Antrag vollständig online bearbeiten, sind Sie an diese Zeiten nicht gebunden. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Gilt meine Anmeldung auch für andere Städte im Saarland?

Die Zulassung über die Kfz-Zulassung Saarbrücken gilt für den Zulassungsbezirk Saarbrücken. Das Kennzeichen SB ist bundesweit gültig und berechtigt zur Teilnahme am Straßenverkehr in ganz Deutschland sowie – im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften – im europäischen Ausland.


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Zuständige Zulassungsstelle für Saarbrücken

Kfz-Zulassung Saarbrücken

Gerberstr. 4

66111 Saarbrücken

Tel: 0681-905-2011

E-Mail: buergeramt@saarbruecken.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr