Wohnmobil ummelden online

Online-Antragstellung für die Ummeldung eines Wohnmobils. Alle erforderlichen Angaben werden digital übermittelt.

Wohnmobil online ummelden

Wann muss ein Wohnmobil umgemeldet werden?

Eine Ummeldung ist gemäß § 27 FZV unverzüglich erforderlich, wenn ein Wohnmobil den Halter wechselt oder der bisherige Halter in einen anderen Zulassungsbezirk umzieht. Beim Halterwechsel beträgt die Frist eine Woche ab Erwerb. Bei Umzügen ist die Ummeldung unverzüglich nach dem Wohnsitzwechsel vorzunehmen.

Die Ummeldung betrifft die Aktualisierung der Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II, die Anpassung des Fahrzeugregisters beim Kraftfahrt-Bundesamt sowie — sofern ein Kennzeichenwechsel erfolgt — den Tausch beider Kennzeichen (vorne und hinten).

Ummeldung bei Halterwechsel

Gebrauchtkauf von privat oder vom Händler

Der Erwerb eines gebrauchten Wohnmobils ist einer der häufigsten Anlässe für eine Ummeldung. Der neue Halter ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb einer Woche nach Erwerb auf seinen Namen umzumelden. Vor der Ummeldung muss eine eigene Kfz-Versicherung abgeschlossen und die eVB-Nummer bereitgehalten werden. Die eVB muss auf die Fahrzeugart „Wohnmobil" ausgestellt sein.

Bei der Übergabe ist darauf zu achten, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vom Verkäufer ausgehändigt wird. Ohne den Fahrzeugbrief kann keine Ummeldung erfolgen. Zusätzlich sollte der HU-Status geprüft werden — insbesondere bei Wohnmobilen über 3,5 t, die einer jährlichen HU-Pflicht unterliegen.

eVB-Nummer für Wohnmobile

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist ein 7-stelliger Code, der bei jedem Halterwechsel neu ausgestellt werden muss. Der Code bestätigt, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung für das Wohnmobil besteht. Die eVB-Nummer wird vom Versicherer bereitgestellt und muss auf die korrekte Fahrzeugart und den neuen Halter ausgestellt sein. Bei einem reinen Umzug ohne Halterwechsel ist keine neue eVB erforderlich.

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Ummeldung bei Umzug

Wohnsitzwechsel innerhalb Deutschlands

Bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk ist das Wohnmobil unverzüglich umzumelden. Die Adresse wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I aktualisiert. Seit 2015 gilt die bundesweite Kennzeichenmitnahme — das bisherige Kennzeichen kann beibehalten werden, unabhängig vom neuen Wohnsitz. Ein Kennzeichenwechsel ist nur erforderlich, wenn ein neues Wunschkennzeichen gewünscht wird.

Umzug innerhalb desselben Zulassungsbezirks

Auch bei einem Umzug innerhalb desselben Zulassungsbezirks muss die neue Anschrift in den Fahrzeugpapieren aktualisiert werden. Die Kennzeichen bleiben in diesem Fall unverändert. Die Adressänderung wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt.

HU-Status und technische Prüfungen

Hauptuntersuchung bei Ummeldung

Zum Zeitpunkt der Ummeldung muss eine gültige Hauptuntersuchung vorliegen. Für Wohnmobile bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht gilt ein HU-Intervall von 24 Monaten. Wohnmobile über 3,5 t sind jährlich (alle 12 Monate) HU-pflichtig. Ist die HU zum Zeitpunkt der Ummeldung abgelaufen, muss zunächst eine neue HU durchgeführt werden — die Ummeldung kann erst danach erfolgen.

Gasprüfung G 607

Bei Wohnmobilen mit Flüssiggasanlage ist die Gasprüfung nach G 607 Bestandteil der Hauptuntersuchung. Ist die G 607-Bescheinigung bei der nächsten HU abgelaufen, wird die Hauptuntersuchung nicht bestanden. Beim Gebrauchtkauf sollte der Käufer prüfen, ob eine aktuelle G 607-Bescheinigung vorliegt.

Hinweis zum Saisonkennzeichen: Bei der Ummeldung kann gleichzeitig ein Saisonkennzeichen beantragt werden. Geben Sie den gewünschten Betriebszeitraum (z. B. April bis Oktober) im Antrag an. Versicherung und Steuer ruhen außerhalb des Betriebszeitraums automatisch.

Kennzeichen bei der Ummeldung

Kennzeichen beibehalten

Seit der bundesweiten Kennzeichenmitnahme ist es möglich, das bisherige Kennzeichen auch bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks zu behalten. Bei einem Halterwechsel kann das Kennzeichen übernommen werden, sofern der Vorbesitzer darauf verzichtet. Beide Kennzeichen (vorne und hinten) werden bei Beibehaltung mit neuen Stempelplaketten versehen.

Kennzeichenwechsel

Wird ein neues Wunschkennzeichen gewählt, müssen beide alten Kennzeichen (vorne und hinten) abgegeben und zwei neue Kennzeichen geprägt werden. Die neuen Kennzeichenschilder sind vom Halter bei einem Schilderpräger zu beschaffen und mit den amtlichen Stempelplaketten der Zulassungsstelle zu versehen.

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Ablauf der Online-Ummeldung

1
Persönliche Daten eingeben

Name, neue Adresse, E-Mail, Telefon und Geburtsdatum

2
Personalausweis hochladen

Foto oder Scan der Vorder- und Rückseite

3
Fahrzeugdokumente hochladen

Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II

4
eVB-Nummer angeben

Nur bei Halterwechsel erforderlich (7-stellig, für Wohnmobil ausgestellt)

5
Kennzeichen wählen

Bisheriges beibehalten oder neues Wunschkennzeichen, ggf. Saisonkennzeichen

Häufige Fragen zur Wohnmobil-Ummeldung

Welche Frist gilt für die Ummeldung eines Wohnmobils?

Nach § 27 Abs. 1 FZV muss die Ummeldung unverzüglich erfolgen — bei einem Halterwechsel innerhalb einer Woche nach Erwerb, bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk ebenfalls unverzüglich nach dem Wohnsitzwechsel. Eine verspätete Ummeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Benötige ich eine eigene eVB-Nummer für das Wohnmobil?

Bei einem Halterwechsel ist eine neue eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) erforderlich. Diese muss auf den neuen Halter und die Fahrzeugart „Wohnmobil" ausgestellt sein. Die eVB-Nummer erhalten Sie von Ihrem Kfz-Versicherer — telefonisch, online oder über die Versicherungs-App. Bei einem reinen Umzug ohne Halterwechsel ist keine neue eVB erforderlich.

Muss die Hauptuntersuchung bei der Ummeldung gültig sein?

Ja. Zum Zeitpunkt der Ummeldung muss eine gültige HU vorliegen. Bei Wohnmobilen über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht ist die HU jährlich (alle 12 Monate) fällig — prüfen Sie vor dem Kauf, ob der nächste HU-Termin noch ausreichend weit in der Zukunft liegt. Ist die HU abgelaufen, muss vor der Ummeldung eine neue Hauptuntersuchung durchgeführt werden.

Kann bei der Ummeldung ein Saisonkennzeichen beantragt werden?

Ja. Im Rahmen der Ummeldung kann gleichzeitig ein Saisonkennzeichen beantragt werden. Der gewünschte Betriebszeitraum (mindestens 2, maximal 11 zusammenhängende Monate) wird auf dem neuen Kennzeichen vermerkt. Außerhalb dieses Zeitraums ruhen Versicherungsschutz und Steuerpflicht automatisch. Dies ist besonders für Wohnmobile interessant, die nur saisonal genutzt werden.

Kann das bisherige Kennzeichen beim Halterwechsel übernommen werden?

Bei einem Halterwechsel innerhalb desselben Zulassungsbezirks kann das bisherige Kennzeichen auf den neuen Halter übertragen werden, sofern der Vorbesitzer darauf verzichtet. Bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks ist seit 2015 die Kennzeichenmitnahme bundesweit möglich — das bestehende Kennzeichen kann beibehalten werden. Bei einem Wohnmobil sind zwei Kennzeichen (vorne und hinten) betroffen — beide werden im Zuge der Ummeldung aktualisiert.

Alle Unterlagen bereit?

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