Wohnmobil ummelden online
Online-Antragstellung für die Ummeldung eines Wohnmobils. Alle erforderlichen Angaben werden digital übermittelt.
Jetzt online beantragenWann muss ein Wohnmobil umgemeldet werden?
Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn ein Wohnmobil den Halter wechselt oder der bisherige Halter in einen anderen Zulassungsbezirk umzieht. Besonders beim Kauf eines gebrauchten Wohnmobils von privat oder vom Händler muss der neue Halter das Fahrzeug zeitnah auf seinen Namen ummelden.
Bei einem Umzug kann das bisherige Kennzeichen bundesweit mitgenommen werden. Ein Kennzeichenwechsel ist nur erforderlich, wenn ein neues Wunschkennzeichen gewünscht wird.
Besonderheiten bei der Wohnmobil-Ummeldung
- Gebrauchtkauf: Der Kauf gebrauchter Wohnmobile ist einer der häufigsten Anlässe für eine Ummeldung. Achten Sie darauf, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vom Vorbesitzer übergeben wird.
- Neue eVB erforderlich: Bei einem Halterwechsel muss der neue Halter eine eigene eVB-Nummer vorlegen, die für ein Wohnmobil ausgestellt ist.
- Steuerklasse prüfen: Bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk kann sich die Zuständigkeit des Hauptzollamts ändern. Die Kfz-Steuer wird vom neuen zuständigen Hauptzollamt eingezogen.
- HU-Status prüfen: Vor dem Kauf sollte geprüft werden, ob die Hauptuntersuchung noch gültig ist. Wohnmobile über 3,5 t müssen jährlich zur HU.
- Zwei Kennzeichen: Bei einem Kennzeichenwechsel müssen zwei Kennzeichen (vorne und hinten) getauscht werden.
Ablauf der Online-Ummeldung
Name, Adresse, E-Mail, Telefon und Geburtsdatum
Foto oder Scan der Vorder- und Rückseite
Zulassungsbescheinigung Teil I, ggf. Teil II
Nur bei Halterwechsel erforderlich (7-stellig, für Wohnmobil)
Bisheriges beibehalten oder neues Wunschkennzeichen wählen