Motorrad ummelden online

Online-Antragstellung für die Ummeldung eines Motorrads. Alle erforderlichen Angaben werden digital übermittelt.

Jetzt online beantragen

Wann muss ein Motorrad umgemeldet werden?

Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn ein Motorrad den Halter wechselt oder der bisherige Halter in einen anderen Zulassungsbezirk umzieht. Bei einem Halterwechsel – etwa nach dem Kauf eines gebrauchten Motorrads – muss der neue Halter das Fahrzeug innerhalb der gesetzlichen Frist auf seinen Namen ummelden.

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands kann das bisherige Kennzeichen seit der Reform von 2015 bundesweit mitgenommen werden. Ein Kennzeichenwechsel ist nicht mehr zwingend erforderlich.

Besonderheiten bei der Motorrad-Ummeldung

  • Nur ein Kennzeichen: Bei einem Kennzeichenwechsel muss lediglich ein Kennzeichen getauscht werden, nicht zwei wie beim Pkw.
  • Neue eVB bei Halterwechsel: Der neue Halter benötigt eine eigene eVB-Nummer, die auf ein Motorrad ausgestellt ist. Bei einem reinen Umzug ohne Halterwechsel ist keine neue eVB erforderlich.
  • Saisonkennzeichen beantragen: Im Rahmen der Ummeldung kann gleichzeitig ein Saisonkennzeichen beantragt werden. Der gewünschte Betriebszeitraum wird auf dem neuen Kennzeichen vermerkt.
  • Kennzeichen mitnehmen: Bei einem Umzug kann das bisherige Kennzeichen beibehalten werden – auch bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks.
Hinweis: Bei einem Halterwechsel muss die Ummeldung unverzüglich erfolgen. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sollte vom Vorbesitzer übergeben worden sein.

Ablauf der Online-Ummeldung

1
Persönliche Daten eingeben

Name, Adresse, E-Mail, Telefon und Geburtsdatum

2
Personalausweis hochladen

Foto oder Scan der Vorder- und Rückseite

3
Fahrzeugdokumente hochladen

Zulassungsbescheinigung Teil I, ggf. Teil II

4
eVB-Nummer angeben

Nur bei Halterwechsel erforderlich (7-stellig, für Motorrad)

5
Kennzeichen wählen

Bisheriges beibehalten oder neues Wunschkennzeichen wählen