Motorrad ummelden online
Online-Antragstellung für die Ummeldung eines Motorrads. Alle erforderlichen Angaben werden digital übermittelt.
Motorrad online ummeldenWann muss ein Motorrad umgemeldet werden?
Die Ummeldung eines Motorrads ist erforderlich, wenn sich der Halter oder der Wohnsitz des Halters ändert. Gemäß § 27 FZV müssen diese Änderungen innerhalb einer Woche der zuständigen Zulassungsbehörde mitgeteilt werden.
Halterwechsel — Motorrad von privat gekauft
Beim Kauf eines gebrauchten Motorrads muss es auf den neuen Halter umgeschrieben werden. Der neue Halter benötigt eine eigene eVB-Nummer, die auf Kraftrad ausgestellt ist, sowie eine IBAN für die KFZ-Steuer. Ist das Motorrad bereits abgemeldet, handelt es sich um eine Neuanmeldung.
Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
Bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk muss das Motorrad umgemeldet werden. Seit der FZV-Reform 2015 kann das bisherige Kennzeichen auch im neuen Bezirk weiterverwendet werden — ein Kennzeichenwechsel ist nicht mehr erforderlich.
Umzug innerhalb desselben Bezirks
Auch bei einem Umzug innerhalb desselben Zulassungsbezirks müssen die Fahrzeugpapiere mit der neuen Adresse aktualisiert werden. Das Kennzeichen bleibt in jedem Fall erhalten.
Besonderheiten bei der Motorrad-Ummeldung
Kennzeichen
Bei Motorrädern gibt es nur ein Kennzeichen im verkleinerten Motorrad-Format. Bei einem Kennzeichenwechsel muss entsprechend nur ein Schild ausgetauscht werden. Das bisherige Kennzeichen kann bei einem Umzug bundesweit mitgenommen werden. Bei einem Halterwechsel im selben Bezirk kann das Kennzeichen des Vorbesitzers übernommen werden.
Saisonkennzeichen
Im Rahmen der Ummeldung kann gleichzeitig auf ein Saisonkennzeichen umgestellt werden. Das ist besonders sinnvoll, wenn das Motorrad bisher ein Ganzjahreskennzeichen hatte und zukünftig nur saisonal genutzt werden soll.
HU-Nachweis
Bei einem Halterwechsel muss die Hauptuntersuchung zum Zeitpunkt der Ummeldung gültig sein. Ist die HU abgelaufen, muss vor der Ummeldung eine neue HU durchgeführt werden. Bei einem reinen Umzug wird die HU nicht geprüft — sie muss aber unabhängig davon rechtzeitig erneuert werden.
Ablauf der Online-Ummeldung
Name, Adresse, E-Mail, Telefon
Foto oder Scan der Vorder- und Rückseite
Zulassungsbescheinigung Teil I, ggf. Teil II
Nur bei Halterwechsel erforderlich (7-stellig, für Motorrad)
Bisheriges beibehalten oder neues Wunschkennzeichen wählen
Häufige Fragen zur Motorrad-Ummeldung
Kann ich beim Halterwechsel gleichzeitig ein Saisonkennzeichen beantragen?
Ja. Im Rahmen der Ummeldung kann gleichzeitig ein Saisonkennzeichen beantragt werden. Der gewünschte Betriebszeitraum wird auf dem neuen Kennzeichen vermerkt. Das ist besonders bei Motorrädern sinnvoll, die nur in den Sommermonaten genutzt werden.
Kann ich das bisherige Kennzeichen des Vorbesitzers übernehmen?
Das Kennzeichen des Vorbesitzers kann übernommen werden, sofern das Motorrad im selben Zulassungsbezirk verbleibt. Bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks kann das Kennzeichen des Vorbesitzers nicht übernommen werden — Sie erhalten dann ein Kennzeichen des neuen Bezirks oder wählen ein Wunschkennzeichen.
Brauche ich eine neue eVB-Nummer für die Ummeldung?
Bei einem Halterwechsel benötigt der neue Halter eine eigene eVB-Nummer, die auf Kraftrad ausgestellt ist. Bei einem reinen Umzug ohne Halterwechsel ist keine neue eVB erforderlich — es muss lediglich die neue Adresse dem Versicherer mitgeteilt werden.
Wie lange habe ich Zeit für die Ummeldung?
Gemäß § 27 FZV müssen Änderungen der Halterdaten innerhalb einer Woche der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden. Das gilt sowohl für den Halterwechsel als auch für den Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk. Bei Fristüberschreitung droht ein Bußgeld.
Muss die HU bei der Ummeldung gültig sein?
Bei einem Halterwechsel muss die Hauptuntersuchung zum Zeitpunkt der Ummeldung gültig sein. Ist die HU abgelaufen, muss vor der Ummeldung eine neue durchgeführt werden. Bei einem reinen Umzug wird die HU nicht geprüft.
Alle Unterlagen bereit?
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