KFZ-Export Abmeldung online

Online-Antragstellung für die Export-Abmeldung mit Ausfuhrkennzeichen. Befristete Zulassung für die Überführungsfahrt ins Ausland beantragen.

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Was ist eine Export-Abmeldung?

Die Export-Abmeldung ist ein kombinierter Verwaltungsvorgang: Das Fahrzeug wird in Deutschland abgemeldet und gleichzeitig mit einem Ausfuhrkennzeichen versehen, das die legale Überführung ins Ausland ermöglicht. Anders als bei einer regulären Abmeldung endet die Zulassung nicht sofort, sondern erst mit Ablauf des Ausfuhrkennzeichens.

Das Ausfuhrkennzeichen — erkennbar am roten Streifen auf der rechten Seite mit aufgedrucktem Ablaufdatum — ist die einzige legale Möglichkeit, ein in Deutschland abgemeldetes Fahrzeug auf eigener Achse ins Ausland zu überführen. Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal zwölf Monate ab Ausstellung.

Wann wird ein Ausfuhrkennzeichen benötigt?

  • Verkauf eines Fahrzeugs an einen Käufer im Ausland mit Selbstabholung
  • Dauerhafte Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland und Mitnahme des Fahrzeugs
  • Export eines Fahrzeugs zu Händlern oder Auktionen im Ausland
  • Überführung eines Fahrzeugs in ein Land, in dem es zugelassen werden soll

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Unterschied: Ausfuhrkennzeichen vs. Kurzzeitkennzeichen

Beide Kennzeichenarten dienen der befristeten Nutzung, unterscheiden sich jedoch grundlegend:

  • Ausfuhrkennzeichen: Roter Streifen, bis zu 12 Monate gültig, international anerkannt, speziell für Auslandsüberführungen
  • Kurzzeitkennzeichen: Gelber Streifen, maximal 5 Tage gültig, nur innerdeutsch, für Probe- und Überführungsfahrten im Inland

Versicherung für das Ausfuhrkennzeichen

Für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist eine gesonderte Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) erforderlich. Die reguläre KFZ-Haftpflichtversicherung deckt das Ausfuhrkennzeichen nicht ab — es muss eine spezielle Ausfuhrversicherung abgeschlossen werden.

Die Ausfuhrversicherung unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von einer regulären KFZ-Versicherung:

  • Internationale Deckung: Der Versicherungsschutz gilt nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland — mindestens in den auf der Grünen Karte aufgeführten Ländern
  • Befristete Laufzeit: Die Versicherung ist exakt auf die Gültigkeitsdauer des Ausfuhrkennzeichens abgestimmt und endet automatisch mit dessen Ablauf
  • Haftpflicht als Mindestschutz: Die KFZ-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Teilkasko für die Überführungsfahrt kann optional ergänzt werden
  • Grüne Karte: Für die Einreise in bestimmte Länder ist die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) mitzuführen. Diese erhalten Sie von Ihrem Versicherer zusammen mit der eVB-Nummer
Hinweis: Nicht alle Versicherer bieten Ausfuhrversicherungen an. Klären Sie die Verfügbarkeit und den Deckungsumfang rechtzeitig vor der Antragstellung. Die eVB-Nummer muss zum Zeitpunkt der Beantragung vorliegen.

Export in EU vs. Nicht-EU-Länder

Die Akzeptanz des deutschen Ausfuhrkennzeichens variiert je nach Zielland. Innerhalb der EU und des EWR bestehen einheitlichere Regelungen als bei Überführungen in Drittstaaten.

Export in EU- und EWR-Staaten

In den meisten EU- und EWR-Mitgliedstaaten wird das deutsche Ausfuhrkennzeichen anerkannt. Die Durchfahrt und die Einreise ins Zielland sind in der Regel ohne zusätzliche Genehmigungen möglich. Die Grüne Karte sollte dennoch mitgeführt werden, da einzelne Länder diese bei Kontrollen verlangen. Die Zulassung im Zielland muss innerhalb der dort geltenden Fristen nach Wohnsitznahme bzw. Einfuhr erfolgen.

Export in Nicht-EU-Staaten

Bei Überführungen in Nicht-EU-Staaten ist die Akzeptanz des Ausfuhrkennzeichens nicht garantiert. Einige Länder erkennen das Kennzeichen nur für die Durchfahrt (Transit) an, andere verlangen zusätzliche Dokumente oder eine temporäre Einfuhrgenehmigung. Vor der Antragstellung sollte die Situation im Zielland und in allen Transitländern geprüft werden — insbesondere bei Überführungen in die Türkei, nach Nordafrika oder in GUS-Staaten.

Wichtig: Erkundigen Sie sich vor der Überführung bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes, ob das deutsche Ausfuhrkennzeichen anerkannt wird und welche Dokumente für die Einfuhr erforderlich sind. Dies gilt insbesondere für Nicht-EU-Staaten.

Zollrelevante Aspekte beim Fahrzeugexport

Bei der Ausfuhr eines Fahrzeugs aus dem Zollgebiet der Europäischen Union sind zollrechtliche Vorschriften zu beachten. Die Pflichten hängen vom Warenwert des Fahrzeugs und dem Zielland ab.

Ausfuhranmeldung beim Zoll

Für Fahrzeuge mit einem Wert von über 1.000 Euro ist eine elektronische Ausfuhranmeldung beim Zoll verpflichtend (§ 12 AWV). Die Anmeldung erfolgt über das IT-System ATLAS-Ausfuhr und muss vor der Ausfuhr abgegeben werden. Sie erhalten daraufhin ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD), das bei der Ausreise an der EU-Außengrenze vorgelegt werden muss.

  • Fahrzeugwert über 1.000 EUR: Elektronische Ausfuhranmeldung über ATLAS erforderlich
  • Fahrzeugwert bis 1.000 EUR: Mündliche Anmeldung an der Ausgangszollstelle genügt
  • Ausfuhrbestätigung: Die Ausgangszollstelle bestätigt die tatsächliche Ausfuhr — dieser Nachweis kann für die Erstattung der Umsatzsteuer relevant sein
  • Umsatzsteuer: Bei gewerblichem Export kann unter bestimmten Voraussetzungen die Umsatzsteuer erstattet werden. Bei Privatverkäufen ins Ausland gelten gesonderte Regelungen
Hinweis: Die Ausfuhranmeldung ist unabhängig von der Export-Abmeldung bei der Zulassungsstelle. Beide Vorgänge müssen separat durchgeführt werden. Die Zollanmeldung kann über einen Zollagenten oder selbstständig über das ATLAS-Portal erfolgen.

Ablauf der Online-Beantragung

1
Persönliche Daten eingeben

Name, Anschrift und Kontaktdaten des Fahrzeughalters

2
Personalausweis hochladen

Foto oder Scan der Vorder- und Rückseite

3
Fahrzeugdokumente übermitteln

Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II mit Sicherheitscodes

4
eVB-Nummer für Ausfuhrkennzeichen

Spezielle Versicherungsbestätigung für das Ausfuhrkennzeichen

5
Gültigkeitszeitraum wählen

Gewünschte Laufzeit festlegen (maximal 12 Monate)

6
Kennzeichenschilder & Dokumente

Bisherige Kennzeichen zurückgeben, Ausfuhrkennzeichen anfertigen lassen

Alle Unterlagen vollständig?

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Häufige Fragen zum KFZ-Export

Wie lange ist das Ausfuhrkennzeichen gültig?

Das Ausfuhrkennzeichen kann für einen Zeitraum von wenigen Tagen bis maximal zwölf Monate ausgestellt werden. Die gewünschte Gültigkeitsdauer geben Sie bei der Antragstellung an. Das Ablaufdatum ist auf dem roten Streifen des Kennzeichenschildes aufgedruckt. Nach Ablauf erlischt sowohl die Zulassung als auch der Versicherungsschutz.

Benötige ich eine spezielle Versicherung für das Ausfuhrkennzeichen?

Ja, für das Ausfuhrkennzeichen ist eine gesonderte eVB-Nummer erforderlich. Die reguläre KFZ-Versicherung deckt das Ausfuhrkennzeichen nicht ab. Ihr Versicherer stellt Ihnen eine spezielle eVB-Nummer für die Ausfuhrversicherung aus, die den Versicherungsschutz für die gesamte Laufzeit des Kennzeichens gewährleistet — einschließlich internationaler Deckung für die Überführungsfahrt.

Was passiert mit meinen alten Kennzeichen?

Bei der Export-Abmeldung müssen die bisherigen amtlichen Kennzeichen abgegeben bzw. entstempelt werden. Im Gegenzug erhalten Sie die Ausfuhrkennzeichen (mit rotem Streifen), die für die Dauer der Überführung an Ihrem Fahrzeug angebracht werden. Die Kennzeichenschilder lassen Sie bei einem Schilderpräger anfertigen.

Brauche ich eine gültige HU für das Ausfuhrkennzeichen?

Ja, grundsätzlich muss eine gültige Hauptuntersuchung vorliegen. In Ausnahmefällen kann das Ausfuhrkennzeichen auch ohne HU erteilt werden, wenn die direkte Ausfuhr glaubhaft dargelegt wird. Die Entscheidung liegt bei der zuständigen Zulassungsstelle.

Was passiert mit der KFZ-Steuer nach der Export-Abmeldung?

Die KFZ-Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Ausfuhrkennzeichens — nicht bereits mit dem Tag der Export-Abmeldung. Für die gesamte Laufzeit des Ausfuhrkennzeichens fällt weiterhin KFZ-Steuer an. Bereits im Voraus gezahlte Beträge, die über das Ablaufdatum hinausgehen, werden vom Hauptzollamt automatisch und taggenau erstattet. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

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