KFZ-Export Abmeldung online

Online-Antragstellung für die Export-Abmeldung mit Ausfuhrkennzeichen. Befristete Zulassung für die Überführungsfahrt ins Ausland beantragen.

Online-Antrag stellen

Was ist eine Export-Abmeldung?

Die Export-Abmeldung ist ein kombinierter Verwaltungsvorgang: Das Fahrzeug wird in Deutschland abgemeldet und gleichzeitig mit einem Ausfuhrkennzeichen versehen, das die legale Überführung ins Ausland ermöglicht. Anders als bei einer regulären Abmeldung endet die Zulassung nicht sofort, sondern erst mit Ablauf des Ausfuhrkennzeichens.

Das Ausfuhrkennzeichen – erkennbar am roten Streifen auf der rechten Seite mit aufgedrucktem Ablaufdatum – ist die einzige legale Möglichkeit, ein in Deutschland abgemeldetes Fahrzeug auf eigener Achse ins Ausland zu überführen. Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal zwölf Monate ab Ausstellung.

Wann wird ein Ausfuhrkennzeichen benötigt?

  • Verkauf eines Fahrzeugs an einen Käufer im Ausland mit Selbstabholung
  • Dauerhafte Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland und Mitnahme des Fahrzeugs
  • Export eines Fahrzeugs zu Händlern oder Auktionen im Ausland
  • Überführung eines Fahrzeugs in ein Land, in dem es zugelassen werden soll

Unterschied: Ausfuhrkennzeichen vs. Kurzzeitkennzeichen

Beide Kennzeichenarten dienen der befristeten Nutzung, unterscheiden sich jedoch grundlegend:

  • Ausfuhrkennzeichen: Roter Streifen, bis zu 12 Monate gültig, international anerkannt, speziell für Auslandsüberführungen
  • Kurzzeitkennzeichen: Gelber Streifen, maximal 5 Tage gültig, nur innerdeutsch, für Probe- und Überführungsfahrten im Inland
Internationale Gültigkeit: Das Ausfuhrkennzeichen wird in den meisten europäischen Ländern anerkannt. Für Überführungen in Nicht-EU-Staaten sollte vorab die Akzeptanz im Zielland geprüft werden. Im Fahrzeug sollten stets die Zulassungsdokumente und der Versicherungsnachweis mitgeführt werden.

Ablauf der Online-Beantragung

1
Persönliche Daten eingeben

Name, Anschrift und Kontaktdaten des Fahrzeughalters

2
Personalausweis hochladen

Foto oder Scan der Vorder- und Rückseite

3
Fahrzeugdokumente übermitteln

Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II mit Sicherheitscodes

4
eVB-Nummer für Ausfuhrkennzeichen

Spezielle Versicherungsbestätigung für das Ausfuhrkennzeichen

5
Gültigkeitszeitraum wählen

Gewünschte Laufzeit festlegen (maximal 12 Monate)

6
Kennzeichenschilder & Dokumente

Bisherige Kennzeichen zurückgeben, Ausfuhrkennzeichen anfertigen lassen

Häufige Fragen zum KFZ-Export

Wie lange ist das Ausfuhrkennzeichen gültig?

Das Ausfuhrkennzeichen kann für einen Zeitraum von wenigen Tagen bis maximal zwölf Monate ausgestellt werden. Die gewünschte Gültigkeitsdauer geben Sie bei der Antragstellung an. Das Ablaufdatum ist auf dem roten Streifen des Kennzeichenschildes aufgedruckt. Nach Ablauf erlischt sowohl die Zulassung als auch der Versicherungsschutz.

Benötige ich eine spezielle Versicherung?

Ja, für das Ausfuhrkennzeichen ist eine gesonderte eVB-Nummer erforderlich. Die reguläre KFZ-Versicherung deckt das Ausfuhrkennzeichen nicht ab. Ihr Versicherer stellt Ihnen eine spezielle eVB-Nummer für die Ausfuhrversicherung aus, die den Versicherungsschutz für die gesamte Laufzeit des Kennzeichens gewährleistet.

Was passiert mit meinen alten Kennzeichen?

Bei der Export-Abmeldung müssen die bisherigen amtlichen Kennzeichen abgegeben bzw. entstempelt werden. Im Gegenzug erhalten Sie die Ausfuhrkennzeichen (mit rotem Streifen), die für die Dauer der Überführung an Ihrem Fahrzeug angebracht werden. Die Kennzeichenschilder lassen Sie bei einem Schilderpräger anfertigen.

Brauche ich eine gültige HU für das Ausfuhrkennzeichen?

Ja, grundsätzlich muss eine gültige Hauptuntersuchung vorliegen. In Ausnahmefällen kann das Ausfuhrkennzeichen auch ohne HU erteilt werden, wenn die direkte Ausfuhr glaubhaft dargelegt wird. Die Entscheidung liegt bei der zuständigen Zulassungsstelle.