E-Kennzeichen online beantragen
Online-Antragstellung für die Zulassung mit E-Kennzeichen. Berechtigung für Sonderrechte im Straßenverkehr und steuerliche Vorteile.
Online-Antrag stellenWas ist das E-Kennzeichen?
Das E-Kennzeichen ist ein spezielles Nummernschild für Elektrofahrzeuge, erkennbar am Buchstaben „E" am Ende der Kennzeichenkombination. Es wurde 2015 mit dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) eingeführt und berechtigt zur Nutzung bestimmter Privilegien im Straßenverkehr, die von den Kommunen individuell festgelegt werden.
Das E-Kennzeichen ist freiwillig – jedes berechtigte Fahrzeug kann auch mit einem regulären Kennzeichen zugelassen werden. Wer jedoch von den Sonderrechten profitieren möchte, sollte die Zulassung mit E-Kennzeichen beantragen. Der Zulassungsprozess entspricht im Wesentlichen einer regulären Neuzulassung.
Welche Fahrzeuge erhalten das E-Kennzeichen?
Nach dem Elektromobilitätsgesetz sind folgende Fahrzeugtypen berechtigt:
- Batterieelektrische Fahrzeuge (BEV): Rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor
- Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV): Voraussetzung ist eine rein elektrische Mindestreichweite von 40 km oder ein CO₂-Ausstoß von maximal 50 g/km
- Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV): Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb
Vorteile des E-Kennzeichens
Die konkreten Privilegien variieren je nach Kommune und werden von den Städten und Gemeinden eigenständig umgesetzt. Mögliche Vorteile sind:
- Kostenfreies Parken: Viele Städte bieten gebührenfreies Parken an öffentlichen Parkplätzen für E-Kennzeichen
- Busspurnutzung: Einzelne Kommunen geben Busspuren für Elektrofahrzeuge frei
- Zufahrt zu Sonderzonen: Befreiung von bestimmten Zufahrtsbeschränkungen in Innenstädten
- KFZ-Steuerbefreiung: Reine Elektrofahrzeuge sind bei Erstzulassung für zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit (unabhängig vom E-Kennzeichen)
- Vergünstigte Parkgebühren: Reduzierte Tarife an kommunalen Parkautomaten
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KFZ-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge
Eines der bedeutendsten finanziellen Privilegien für Elektrofahrzeuge ist die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer. Die Regelung unterscheidet sich je nach Antriebsart:
- Batterieelektrische Fahrzeuge (BEV): Bei Erstzulassung sind rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge für einen Zeitraum von zehn Jahren vollständig von der KFZ-Steuer befreit. Nach Ablauf der zehn Jahre wird eine ermäßigte Steuer erhoben, die sich ausschließlich nach dem zulässigen Gesamtgewicht richtet.
- Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV): Plug-in-Hybride sind nicht von der KFZ-Steuer befreit, profitieren jedoch von einer reduzierten Steuerlast. Da die Steuerberechnung den CO₂-Ausstoß berücksichtigt, fällt die Steuer bei Fahrzeugen mit niedrigem Emissionswert deutlich geringer aus als bei vergleichbaren Verbrennern.
- Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV): Wasserstoff-Brennstoffzellenfahrzeuge werden steuerlich wie batterieelektrische Fahrzeuge behandelt und sind ebenfalls für zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit.
Die Steuerbefreiung gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug mit einem E-Kennzeichen oder einem regulären Kennzeichen zugelassen ist. Die Abwicklung erfolgt automatisch durch das Hauptzollamt auf Grundlage der bei der Zulassung übermittelten Fahrzeugdaten.
E-Kennzeichen bei der Ummeldung
Wer bereits ein Elektrofahrzeug mit regulärem Kennzeichen besitzt, kann jederzeit auf ein E-Kennzeichen wechseln. Der Wechsel erfolgt im Rahmen einer Ummeldung und erfordert folgende Schritte:
- Antragstellung auf Änderung der Zulassung mit E-Kennzeichen
- Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Anfertigung neuer Kennzeichenschilder mit dem „E"-Zusatz
- Aktualisierung der Zulassungsbescheinigung Teil I
Auch bei einem Halterwechsel oder Wohnortwechsel kann das E-Kennzeichen direkt im Rahmen der Ummeldung beantragt werden. Falls das bisherige Kennzeichen beibehalten werden soll, wird lediglich der „E"-Zusatz ergänzt — sofern die maximale Zeichenanzahl auf dem Kennzeichenschild nicht überschritten wird.
E-Kennzeichen und Saisonkennzeichen
Das E-Kennzeichen kann mit einem Saisonkennzeichen kombiniert werden. In diesem Fall wird das Fahrzeug nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr zugelassen (z. B. März bis Oktober) und trägt gleichzeitig den „E"-Zusatz. Die Kombination ist besonders relevant für:
- Elektro-Cabrios und Sportwagen: Fahrzeuge, die nur in den wärmeren Monaten genutzt werden
- Zweitwagen mit Elektroantrieb: Saisonale Nutzung reduziert die laufenden Kosten für Versicherung und Steuer
- Elektromotorräder: Saisonale Zulassung für die Motorradsaison mit gleichzeitigem E-Kennzeichen
Außerhalb des Zulassungszeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Die Sonderrechte des E-Kennzeichens gelten ausschließlich innerhalb des eingetragenen Saisonzeitraums.
Ablauf der Online-Zulassung mit E-Kennzeichen
Name, Anschrift und Kontaktdaten des Fahrzeughalters
Foto oder Scan der Vorder- und Rückseite
Zulassungsbescheinigung Teil II mit Nachweis der Antriebsart
Versicherungsbestätigung und IBAN für die KFZ-Steuer
Wunschkennzeichen mit „E"-Zusatz oder freie Vergabe
Alle Unterlagen bereit?
E-Kennzeichen online beantragenHäufige Fragen zum E-Kennzeichen
Ist das E-Kennzeichen Pflicht für Elektroautos?
Nein, das E-Kennzeichen ist freiwillig. Sie können Ihr Elektrofahrzeug auch mit einem regulären Kennzeichen zulassen. Allerdings entgehen Ihnen dann die kommunalen Sonderrechte wie kostenloses Parken oder Busspurnutzung. Die KFZ-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge gilt unabhängig vom Kennzeichentyp.
Kann ich nachträglich auf ein E-Kennzeichen wechseln?
Ja, der Wechsel von einem regulären Kennzeichen auf ein E-Kennzeichen ist jederzeit möglich. Dafür ist eine Änderung der Zulassung erforderlich, bei der neue Kennzeichenschilder mit dem „E"-Zusatz angefertigt werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird entsprechend aktualisiert.
Gilt das E-Kennzeichen auch für Plug-in-Hybride?
Ja, sofern das Fahrzeug die gesetzlichen Anforderungen erfüllt: eine rein elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern oder einen CO₂-Ausstoß von höchstens 50 Gramm pro Kilometer. Diese Werte sind in den Fahrzeugdokumenten hinterlegt und werden bei der Zulassung geprüft.
Welche Steuervorteile gibt es für Elektrofahrzeuge?
Rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) sind bei Erstzulassung für zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV) profitieren von einer reduzierten KFZ-Steuer, da der CO₂-Ausstoß geringer ist als bei reinen Verbrennern. Die Steuerbefreiung gilt unabhängig davon, ob ein E-Kennzeichen oder ein reguläres Kennzeichen geführt wird.
Kann ich das E-Kennzeichen auch für ein Motorrad bekommen?
Ja, auch Elektromotorräder sind nach dem Elektromobilitätsgesetz berechtigt, ein E-Kennzeichen zu führen. Voraussetzung ist, dass das Motorrad rein elektrisch angetrieben wird oder als Plug-in-Hybrid die gesetzlichen Anforderungen an Reichweite bzw. CO₂-Ausstoß erfüllt. Das E-Kennzeichen wird im Motorrad-Format ausgestellt.
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