E-Kennzeichen online beantragen
Online-Antragstellung für die Zulassung mit E-Kennzeichen. Berechtigung für Sonderrechte im Straßenverkehr und steuerliche Vorteile.
Online-Antrag stellenWas ist das E-Kennzeichen?
Das E-Kennzeichen ist ein spezielles Nummernschild für Elektrofahrzeuge, erkennbar am Buchstaben „E" am Ende der Kennzeichenkombination. Es wurde 2015 mit dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) eingeführt und berechtigt zur Nutzung bestimmter Privilegien im Straßenverkehr, die von den Kommunen individuell festgelegt werden.
Das E-Kennzeichen ist freiwillig – jedes berechtigte Fahrzeug kann auch mit einem regulären Kennzeichen zugelassen werden. Wer jedoch von den Sonderrechten profitieren möchte, sollte die Zulassung mit E-Kennzeichen beantragen. Der Zulassungsprozess entspricht im Wesentlichen einer regulären Neuzulassung.
Welche Fahrzeuge erhalten das E-Kennzeichen?
Nach dem Elektromobilitätsgesetz sind folgende Fahrzeugtypen berechtigt:
- Batterieelektrische Fahrzeuge (BEV): Rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor
- Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV): Voraussetzung ist eine rein elektrische Mindestreichweite von 40 km oder ein CO₂-Ausstoß von maximal 50 g/km
- Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV): Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb
Vorteile des E-Kennzeichens
Die konkreten Privilegien variieren je nach Kommune und werden von den Städten und Gemeinden eigenständig umgesetzt. Mögliche Vorteile sind:
- Kostenfreies Parken: Viele Städte bieten gebührenfreies Parken an öffentlichen Parkplätzen für E-Kennzeichen
- Busspurnutzung: Einzelne Kommunen geben Busspuren für Elektrofahrzeuge frei
- Zufahrt zu Sonderzonen: Befreiung von bestimmten Zufahrtsbeschränkungen in Innenstädten
- KFZ-Steuerbefreiung: Reine Elektrofahrzeuge sind bei Erstzulassung für zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit (unabhängig vom E-Kennzeichen)
- Vergünstigte Parkgebühren: Reduzierte Tarife an kommunalen Parkautomaten
Ablauf der Online-Zulassung mit E-Kennzeichen
Name, Anschrift und Kontaktdaten des Fahrzeughalters
Foto oder Scan der Vorder- und Rückseite
Zulassungsbescheinigung Teil II mit Nachweis der Antriebsart
Versicherungsbestätigung und IBAN für die KFZ-Steuer
Wunschkennzeichen mit „E"-Zusatz oder freie Vergabe
Häufige Fragen zum E-Kennzeichen
Ist das E-Kennzeichen Pflicht für Elektroautos?
Nein, das E-Kennzeichen ist freiwillig. Sie können Ihr Elektrofahrzeug auch mit einem regulären Kennzeichen zulassen. Allerdings entgehen Ihnen dann die kommunalen Sonderrechte wie kostenloses Parken oder Busspurnutzung. Die KFZ-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge gilt unabhängig vom Kennzeichentyp.
Kann ich nachträglich auf ein E-Kennzeichen wechseln?
Ja, der Wechsel von einem regulären Kennzeichen auf ein E-Kennzeichen ist jederzeit möglich. Dafür ist eine Änderung der Zulassung erforderlich, bei der neue Kennzeichenschilder mit dem „E"-Zusatz angefertigt werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird entsprechend aktualisiert.
Gilt das E-Kennzeichen auch für Plug-in-Hybride?
Ja, sofern das Fahrzeug die gesetzlichen Anforderungen erfüllt: eine rein elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern oder einen CO₂-Ausstoß von höchstens 50 Gramm pro Kilometer. Diese Werte sind in den Fahrzeugdokumenten hinterlegt und werden bei der Zulassung geprüft.