Anhänger zulassen online
Online-Antragstellung für die Zulassung eines Anhängers. Alle erforderlichen Angaben werden digital übermittelt.
Jetzt online beantragenZulassung eines Anhängers
Anhänger ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg sind zulassungspflichtig und benötigen ein eigenes amtliches Kennzeichen. Auch Anhänger unter 750 kg können freiwillig zugelassen werden. Jeder zulassungspflichtige Anhänger benötigt eine eigene Versicherung, unabhängig vom Zugfahrzeug.
Anhänger erhalten ein einzelnes Kennzeichen, das am Heck montiert wird. Die Zulassung erfolgt analog zur Pkw-Zulassung über die zuständige Zulassungsbehörde.
Besonderheiten bei der Anhänger-Zulassung
- Ein Kennzeichen: Anhänger erhalten ausschließlich ein hinteres Kennzeichen.
- Grünes Kennzeichen: Anhänger, die ausschließlich land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden, können ein steuerbefreites grünes Kennzeichen erhalten. Die Beantragung erfordert einen entsprechenden Nachweis.
- Eigene Versicherung: Für den Anhänger muss eine separate eVB-Nummer vorliegen. Die Versicherung des Zugfahrzeugs deckt den Anhänger nicht automatisch ab.
- Tempo-100-Plakette: Anhänger, die auf Autobahnen mit 100 km/h gezogen werden sollen, benötigen eine Tempo-100-Plakette. Diese wird nach technischer Prüfung erteilt.
- HU-Intervalle: Die Hauptuntersuchung (HU) ist gewichtsabhängig. Anhänger bis 3,5 t zGG müssen alle 24 Monate zur HU, schwerere Anhänger alle 12 Monate.
- Kfz-Steuer: Die Steuer richtet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Pro angefangene 200 kg fallen 7,46 EUR pro Jahr an (maximal 373,24 EUR).
Ablauf der Online-Zulassung
Name, Adresse, E-Mail, Telefon und Geburtsdatum
Foto oder Scan der Vorder- und Rückseite
Zulassungsbescheinigung Teil II des Anhängers, FIN eingeben
eVB-Nummer (7-stellig, für Anhänger) und IBAN für Kfz-Steuer
Wunschkennzeichen oder freie Vergabe
Fahrzeugbrief per Post an die Zulassungsstelle