Anhänger ummelden online
Online-Antragstellung für die Ummeldung eines Anhängers. Alle erforderlichen Angaben werden digital übermittelt.
Jetzt online beantragenWann muss ein Anhänger umgemeldet werden?
Ein zugelassener Anhänger muss umgemeldet werden, wenn er den Halter wechselt oder der Halter in einen anderen Zulassungsbezirk umzieht. Häufige Anlässe sind der Kauf oder Verkauf von Wohnwagen, Pferdeanhängern, Bootsanhängern oder Transportanhängern.
Bei einem Halterwechsel muss der neue Halter eine eigene Versicherung für den Anhänger abschließen und eine entsprechende eVB-Nummer vorlegen. Anhänger haben eine eigene Zulassungsbescheinigung, die unabhängig vom Zugfahrzeug geführt wird.
Besonderheiten bei der Anhänger-Ummeldung
- Eigene Zulassungsbescheinigung: Jeder zugelassene Anhänger hat eine eigene Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), unabhängig vom Zugfahrzeug.
- Eigene eVB-Nummer: Für die Ummeldung bei Halterwechsel ist eine separate eVB-Nummer erforderlich, die explizit für einen Anhänger ausgestellt wurde.
- Kennzeichen mitnehmen: Bei einem Umzug kann das bisherige Kennzeichen beibehalten werden – auch bezirksübergreifend.
- Ein Kennzeichen: Es muss nur ein Kennzeichen getauscht werden, falls ein Wechsel erforderlich ist.
- HU-Status prüfen: Vor dem Kauf eines gebrauchten Anhängers sollte geprüft werden, ob die Hauptuntersuchung noch gültig ist.
Ablauf der Online-Ummeldung
Name, Adresse, E-Mail, Telefon und Geburtsdatum
Foto oder Scan der Vorder- und Rückseite
Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers
Neue eVB-Nummer für den Anhänger (bei Halterwechsel)
Bisheriges beibehalten oder neues Wunschkennzeichen wählen