Anhänger abmelden online

Online-Antragstellung für die Außerbetriebsetzung eines Anhängers. Alle erforderlichen Angaben werden digital übermittelt.

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Außerbetriebsetzung eines Anhängers

Die Abmeldung (Außerbetriebsetzung) eines Anhängers beendet die Zulassung. Der Anhänger darf danach nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Mit der Abmeldung enden Versicherungsschutz und Steuerpflicht automatisch.

Besonders bei saisonal genutzten Anhängern wie Bootsanhängern oder Wohnwagen ist die vorübergehende Abmeldung eine häufige Maßnahme. Außerhalb der Nutzungszeit lassen sich so Versicherungs- und Steuerkosten einsparen.

Was passiert bei der Abmeldung?

  • Kennzeichen wird entstempelt: Das einzelne Kennzeichen des Anhängers wird durch die Zulassungsstelle entstempelt.
  • Versicherung endet: Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Anhängers wird durch die Zulassungsstelle automatisch informiert. Der Vertrag wird beendet oder ruhend gestellt.
  • Steuererstattung: Bereits gezahlte Kfz-Steuer wird anteilig vom Hauptzollamt auf das hinterlegte SEPA-Konto zurückerstattet.
  • Wiederzulassung möglich: Der Anhänger kann jederzeit wieder zugelassen werden. Das bisherige Kennzeichen kann dabei erneut verwendet werden, sofern es noch verfügbar ist.
Hinweis: Ein abgemeldeter Anhänger darf nicht auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen abgestellt werden. Er muss auf privatem Grund aufbewahrt werden.

Ablauf der Online-Abmeldung

1
Persönliche Daten eingeben

Name, Adresse, E-Mail, Telefon und Geburtsdatum

2
Personalausweis hochladen

Foto oder Scan der Vorder- und Rückseite

3
Fahrzeugdokumente hochladen

Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers mit Sicherheitscodes

4
Kennzeichen-Sicherheitscode

Sicherheitscode vom Kennzeichen freilegen und eingeben