Namensänderung im Fahrzeugschein
Online-Antragstellung für die Aktualisierung der Halterdaten in den Fahrzeugdokumenten nach Namensänderung. Alle erforderlichen Nachweise digital einreichen.
Online-Antrag stellenWann ist eine Namensänderung im Fahrzeugschein nötig?
Ändert sich der Name des Fahrzeughalters, müssen die Fahrzeugdokumente entsprechend aktualisiert werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) muss stets den aktuellen bürgerlichen Namen enthalten. Eine Aktualisierung ist in folgenden Fällen erforderlich:
- Heirat: Annahme des Ehenamens oder Bildung eines Doppelnamens
- Scheidung: Rückkehr zum Geburtsnamen oder Annahme eines neuen Namens
- Behördliche Namensänderung: Änderung nach dem Namensänderungsgesetz (NamÄndG)
- Adoption: Annahme des Familiennamens der Adoptiveltern
- Einbürgerung: Namensanpassung im Rahmen der Einbürgerung
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Was wird bei der Namensänderung aktualisiert?
Bei einer Namensänderung wird in erster Linie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem neuen Namen neu ausgestellt. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird nur dann aktualisiert, wenn alle vorhandenen Felder belegt sind oder auf ausdrücklichen Wunsch des Halters.
Wichtig: Das Kennzeichen bleibt bei einer reinen Namensänderung unverändert. Es findet keine Ummeldung statt, sondern lediglich eine Berichtigung der Halterdaten in den Fahrzeugdokumenten. Auch eine neue eVB-Nummer oder ein SEPA-Mandat sind für diesen Vorgang nicht erforderlich.
Ablauf der Online-Beantragung
Bisheriger Name und neuer Name, Anschrift und Kontaktdaten
Aktueller Ausweis mit dem neuen Namen (Vorder- und Rückseite)
Heiratsurkunde, Scheidungsurteil oder amtliche Namensänderungsurkunde
Aktueller Fahrzeugschein als Foto oder Scan
Mehrere Fahrzeuge gleichzeitig ändern
Sind auf den bisherigen Namen mehrere Fahrzeuge zugelassen, müssen die Fahrzeugdokumente für jedes einzelne Fahrzeug aktualisiert werden. Es genügt nicht, die Namensänderung nur für ein Fahrzeug durchzuführen -- die Zulassungsbescheinigung Teil I jedes zugelassenen Fahrzeugs muss den aktuellen bürgerlichen Namen des Halters enthalten.
Der Antrag kann für jedes Fahrzeug separat eingereicht werden. Die erforderlichen Nachweise (Heiratsurkunde, Personalausweis) müssen dabei nur einmal hochgeladen werden, sofern alle Fahrzeuge auf denselben Halter zugelassen sind. Bitte beachten Sie, dass die Pflicht zur unverzüglichen Aktualisierung für alle Fahrzeuge gleichermaßen gilt.
Namensänderung bei Firmenwagen
Ändert sich der Name eines Unternehmens -- etwa durch Umfirmierung, Rechtsformwechsel oder Verschmelzung -- müssen die Fahrzeugdokumente aller auf das Unternehmen zugelassenen Fahrzeuge ebenfalls aktualisiert werden. Anstelle einer Heiratsurkunde oder eines persönlichen Nachweises wird in diesem Fall ein aktueller Handelsregisterauszug benötigt, aus dem die Namensänderung des Unternehmens hervorgeht.
Bei einem Rechtsformwechsel (z. B. von GmbH zu AG) ist neben dem Handelsregisterauszug gegebenenfalls der Umwandlungsbeschluss vorzulegen. Die Fahrzeuge bleiben dem Unternehmen als Halter zugeordnet -- es handelt sich nicht um einen Halterwechsel, sondern um eine Berichtigung der Halterdaten. Das Kennzeichen bleibt unverändert.
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Häufige Fragen zur Namensänderung
Brauche ich eine neue Versicherung oder eVB-Nummer?
Nein. Bei einer reinen Namensänderung ändert sich weder die Versicherung noch das Kennzeichen. Eine eVB-Nummer ist daher nicht erforderlich. Sie sollten Ihre Versicherung jedoch separat über die Namensänderung informieren, damit auch dort die Daten aktuell sind.
Muss ich auch den Fahrzeugbrief (Teil II) ändern lassen?
Eine Aktualisierung des Fahrzeugbriefs ist nur notwendig, wenn alle Halterfelder bereits belegt sind. In der Regel genügt die Aktualisierung der Zulassungsbescheinigung Teil I. Auf Wunsch kann der Fahrzeugbrief jedoch ebenfalls berichtigt werden.
Ändert sich mein Kennzeichen durch die Namensänderung?
Nein, Ihr bisheriges Kennzeichen bleibt vollständig erhalten. Eine Namensänderung hat keinen Einfluss auf die Kennzeichenzuteilung. Neue Kennzeichenschilder müssen nicht angefertigt werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Nach Eingang aller vollständigen Unterlagen wird der Antrag zeitnah bearbeitet. Die aktualisierte Zulassungsbescheinigung Teil I wird anschließend auf dem Postweg zugestellt.
Muss ich auch meine Versicherung informieren?
Ja. Auch wenn die Namensänderung bei der Zulassungsstelle keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsvertrag hat, sind Sie verpflichtet, Ihre KFZ-Versicherung über den neuen Namen zu informieren. Die Vertragsunterlagen müssen stets den aktuellen bürgerlichen Namen enthalten. Informieren Sie auch die für die KFZ-Steuer zuständige Stelle, sofern sich die Bankverbindung geändert hat.
Alle Unterlagen bereit?
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