Namensänderung im Fahrzeugschein
Online-Antragstellung für die Aktualisierung der Halterdaten in den Fahrzeugdokumenten nach Namensänderung. Alle erforderlichen Nachweise digital einreichen.
Online-Antrag stellenWann ist eine Namensänderung im Fahrzeugschein nötig?
Ändert sich der Name des Fahrzeughalters, müssen die Fahrzeugdokumente entsprechend aktualisiert werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) muss stets den aktuellen bürgerlichen Namen enthalten. Eine Aktualisierung ist in folgenden Fällen erforderlich:
- Heirat: Annahme des Ehenamens oder Bildung eines Doppelnamens
- Scheidung: Rückkehr zum Geburtsnamen oder Annahme eines neuen Namens
- Behördliche Namensänderung: Änderung nach dem Namensänderungsgesetz (NamÄndG)
- Adoption: Annahme des Familiennamens der Adoptiveltern
- Einbürgerung: Namensanpassung im Rahmen der Einbürgerung
Was wird bei der Namensänderung aktualisiert?
Bei einer Namensänderung wird in erster Linie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem neuen Namen neu ausgestellt. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird nur dann aktualisiert, wenn alle vorhandenen Felder belegt sind oder auf ausdrücklichen Wunsch des Halters.
Wichtig: Das Kennzeichen bleibt bei einer reinen Namensänderung unverändert. Es findet keine Ummeldung statt, sondern lediglich eine Berichtigung der Halterdaten in den Fahrzeugdokumenten. Auch eine neue eVB-Nummer oder ein SEPA-Mandat sind für diesen Vorgang nicht erforderlich.
Ablauf der Online-Beantragung
Bisheriger Name und neuer Name, Anschrift und Kontaktdaten
Aktueller Ausweis mit dem neuen Namen (Vorder- und Rückseite)
Heiratsurkunde, Scheidungsurteil oder amtliche Namensänderungsurkunde
Aktueller Fahrzeugschein als Foto oder Scan
Häufige Fragen zur Namensänderung
Brauche ich eine neue Versicherung oder eVB-Nummer?
Nein. Bei einer reinen Namensänderung ändert sich weder die Versicherung noch das Kennzeichen. Eine eVB-Nummer ist daher nicht erforderlich. Sie sollten Ihre Versicherung jedoch separat über die Namensänderung informieren, damit auch dort die Daten aktuell sind.
Muss ich auch den Fahrzeugbrief (Teil II) ändern lassen?
Eine Aktualisierung des Fahrzeugbriefs ist nur notwendig, wenn alle Halterfelder bereits belegt sind. In der Regel genügt die Aktualisierung der Zulassungsbescheinigung Teil I. Auf Wunsch kann der Fahrzeugbrief jedoch ebenfalls berichtigt werden.
Ändert sich mein Kennzeichen durch die Namensänderung?
Nein, Ihr bisheriges Kennzeichen bleibt vollständig erhalten. Eine Namensänderung hat keinen Einfluss auf die Kennzeichenzuteilung. Neue Kennzeichenschilder müssen nicht angefertigt werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Nach Eingang aller vollständigen Unterlagen wird der Antrag zeitnah bearbeitet. Die aktualisierte Zulassungsbescheinigung Teil I wird anschließend auf dem Postweg zugestellt.