Wohnmobil abmelden online

Online-Antragstellung für die Außerbetriebsetzung eines Wohnmobils. Alle erforderlichen Angaben werden digital übermittelt.

Wohnmobil online abmelden

Außerbetriebsetzung eines Wohnmobils

Die Abmeldung (Außerbetriebsetzung) gemäß § 14 FZV beendet die Zulassung eines Wohnmobils und damit die Berechtigung zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. Mit der Außerbetriebsetzung enden Versicherungsschutz und Kfz-Steuerpflicht. Beide Kennzeichen — vorne und hinten — werden durch die Zulassungsstelle entwertet (entstempelt).

Die Online-Abmeldung ist für alle in Deutschland zugelassenen Wohnmobile möglich, sofern die Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil I über gültige Sicherheitscodes verfügen.

Wann ist eine Abmeldung sinnvoll?

Winterpause und saisonale Nutzung

Viele Wohnmobilhalter nutzen ihr Fahrzeug ausschließlich in den Frühlings- und Sommermonaten. Wer kein Saisonkennzeichen besitzt, kann das Wohnmobil für die Wintermonate außer Betrieb setzen und so laufende Kosten für Versicherung und Steuer einsparen. Die Wiederzulassung ist im Frühjahr jederzeit möglich.

Verkauf des Wohnmobils

Bei einem geplanten Verkauf empfiehlt es sich, das Wohnmobil vor der Übergabe an den Käufer abzumelden. Der neue Halter meldet das Fahrzeug anschließend auf seinen Namen an. So wird sichergestellt, dass keine weiteren Versicherungs- oder Steuerverpflichtungen für den bisherigen Halter entstehen.

Totalschaden oder Verschrottung

Nach einem Totalschaden oder bei einer geplanten Verschrottung ist das Wohnmobil umgehend abzumelden. Bei einer Verwertung durch einen zertifizierten Demontagebetrieb wird der Verwertungsnachweis ausgestellt, der für die endgültige Abmeldung bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden kann.

Saisonkennzeichen als Alternative

Wer sein Wohnmobil regelmäßig nur in bestimmten Monaten nutzt, sollte die Beantragung eines Saisonkennzeichens in Betracht ziehen. Der Betriebszeitraum (mindestens 2, maximal 11 Monate) wird auf dem Kennzeichen vermerkt. Außerhalb dieses Zeitraums ruhen Versicherung und Steuer automatisch — der Verwaltungsaufwand einer wiederholten Ab- und Anmeldung entfällt.

Wohnmobil online abmelden →

Was passiert nach der Abmeldung?

Kennzeichen werden entstempelt

Bei der Außerbetriebsetzung werden beide Kennzeichen (vorne und hinten) durch die Zulassungsstelle entstempelt. Die Stempelplaketten (HU-Plakette und Zulassungsplakette) werden entfernt. Das entstempelte Kennzeichen kann für eine spätere Wiederzulassung aufbewahrt werden — es wird für bis zu 12 Monate reserviert.

Versicherung endet automatisch

Die Kfz-Haftpflichtversicherung wird durch die Zulassungsstelle automatisch über die Abmeldung informiert. Der Versicherungsschutz wird ruhend gestellt oder beendet. Für ein abgemeldetes Wohnmobil besteht kein Haftpflicht-, Teilkasko- oder Vollkaskoschutz mehr — es sei denn, eine gesonderte Ruheversicherung wird mit dem Versicherer vereinbart.

Kfz-Steuer wird anteilig erstattet

Bereits im Voraus gezahlte Kfz-Steuer wird nach der Abmeldung vom Hauptzollamt anteilig auf das hinterlegte SEPA-Konto zurückerstattet. Ein separater Antrag ist nicht erforderlich. Die Erstattung erfolgt automatisch nach Verarbeitung der Abmeldung durch das Hauptzollamt.

Stellplatzpflicht beachten

Ein abgemeldetes Wohnmobil darf nicht auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Parkplätzen abgestellt werden. Es muss auf privatem Grund aufbewahrt werden — etwa auf dem eigenen Grundstück, in einer Garage oder auf einem angemieteten Wohnmobil-Stellplatz. Verstöße können gemäß § 32 StVO mit Bußgeldern geahndet werden. Dauerhaft auf öffentlichem Grund abgestellte Fahrzeuge können kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Hinweis zur Wiederzulassung: Bei Wohnmobilen mit Gasanlage muss bei der Wiederzulassung eine gültige Gasprüfung nach G 607 vorliegen. Planen Sie dies ein, wenn Sie Ihr Wohnmobil nach der Winterpause wieder zulassen möchten — ist die Bescheinigung abgelaufen, muss vor der Zulassung eine neue Gasprüfung durchgeführt werden.

Wohnmobil online abmelden →

Ablauf der Online-Abmeldung

1
Persönliche Daten eingeben

Name, Adresse, E-Mail, Telefon und Geburtsdatum

2
Personalausweis hochladen

Foto oder Scan der Vorder- und Rückseite

3
Fahrzeugdokumente hochladen

Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscodes

4
Kennzeichen-Sicherheitscodes

Sicherheitscodes beider Kennzeichen (vorne und hinten) freilegen und eingeben

Häufige Fragen zur Wohnmobil-Abmeldung

Ist ein Saisonkennzeichen sinnvoller als die Abmeldung über den Winter?

Wer sein Wohnmobil regelmäßig nur in bestimmten Monaten nutzt, profitiert in der Regel von einem Saisonkennzeichen. Der Vorteil: Der Verwaltungsaufwand einer jährlichen Ab- und Wiederzulassung entfällt, das bisherige Kennzeichen bleibt erhalten und Versicherung sowie Steuer ruhen automatisch außerhalb des Betriebszeitraums. Eine Abmeldung ist dann sinnvoll, wenn das Fahrzeug auf unbestimmte Zeit stillgelegt oder verkauft werden soll.

Muss die Gasprüfung G 607 bei der Wiederzulassung aktuell sein?

Ja. Bei Wohnmobilen mit Flüssiggasanlage ist eine gültige Gasprüfung nach G 607 Voraussetzung für das Bestehen der Hauptuntersuchung — und damit für die Wiederzulassung. Die G 607-Prüfung ist alle zwei Jahre durchzuführen. Ist die Bescheinigung zum Zeitpunkt der Wiederzulassung abgelaufen, muss vor der Zulassung eine neue Gasprüfung erfolgen.

Wird die Kfz-Steuer nach der Abmeldung erstattet?

Ja. Bereits im Voraus gezahlte Kfz-Steuer wird nach der Außerbetriebsetzung anteilig vom Hauptzollamt auf das hinterlegte SEPA-Konto zurückerstattet. Die Erstattung erfolgt automatisch — ein separater Antrag ist nicht erforderlich. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel einige Wochen.

Was passiert mit der Kfz-Versicherung nach der Abmeldung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung wird durch die Zulassungsstelle automatisch über die Abmeldung informiert und ruhend gestellt. Eine Teilkasko oder Vollkasko endet ebenfalls mit der Abmeldung, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Ruheversicherung sichert das abgemeldete Fahrzeug in der Regel nicht gegen Diebstahl oder Vandalismus — hier ist gegebenenfalls eine separate Vereinbarung mit dem Versicherer zu treffen.

Wo darf ein abgemeldetes Wohnmobil abgestellt werden?

Ein abgemeldetes Wohnmobil darf nicht auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Parkplätzen abgestellt werden. Es muss auf privatem Grund — etwa dem eigenen Grundstück, einer gemieteten Garage oder einem angemieteten Stellplatz — aufbewahrt werden. Verstöße gegen die Stellplatzpflicht können Bußgelder und die Anordnung zur Entfernung des Fahrzeugs nach sich ziehen.

Alle Unterlagen bereit?

Wohnmobil online abmelden