Kurzzeitkennzeichen in Aurich
Aurich vergibt das Kennzeichenkürzel AUR – die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens wird über unser Portal vollständig online erledigt, ohne Gang zur Behörde und ohne Wartezeit vor Ort. Ob Sie ein Fahrzeug überführen, eine Probefahrt durchführen oder ein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung bringen möchten: Wir stellen Ihnen das 5-Tage-Kennzeichen Aurich rechtssicher und schnell zur Verfügung.
Das Kurzzeitkennzeichen – umgangssprachlich auch Überführungskennzeichen Aurich genannt – ist ein amtliches Kennzeichen mit befristeter Gültigkeit. Es wird für ein einzelnes, konkret benanntes Fahrzeug ausgestellt und berechtigt zur vorübergehenden Teilnahme am Straßenverkehr innerhalb Deutschlands. Die Kfz-Zulassung Aurich ist für die Ausgabe dieser Kennzeichen im Landkreis Aurich zuständig. Über unser Portal wickeln wir diesen Vorgang für Sie digital ab – zuverlässig, behördlich geprüft und vollständig im Einklang mit den geltenden Vorschriften.
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So funktioniert die Beantragung – Schritt für Schritt
Der Ablauf zur Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Aurich ist klar strukturiert und vollständig digital durchführbar. Wir führen Sie durch jeden Schritt:
Schritt 1 – Online-Antrag stellen Rufen Sie unser Antragsformular auf und wählen Sie den Fahrzeugtyp (PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil). Geben Sie alle erforderlichen Fahrzeug- und Halterdaten ein. Das System prüft Ihre Eingaben in Echtzeit auf Vollständigkeit.
Schritt 2 – Versicherungsnachweis einreichen Laden Sie Ihre elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) hoch. Diese erhalten Sie von Ihrem Kfz-Versicherer. Ohne gültige eVB-Nummer kann kein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden. Die Kurzzeitkennzeichen Aurich Versicherung muss für den gesamten Gültigkeitszeitraum des Kennzeichens bestehen.
Schritt 3 – Unterlagen hochladen Laden Sie alle erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hoch (siehe Abschnitt „Erforderliche Unterlagen"). Achten Sie auf gut lesbare Abbildungen, um Rückfragen zu vermeiden.
Schritt 4 – Gebühr bezahlen Begleichen Sie die Gebühr sicher und bequem per Online-Zahlung. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp:
| Fahrzeugtyp | Gebühr |
|---|---|
| PKW / Auto | 179,00 € |
| Motorrad | 129,00 € |
| Anhänger | 139,00 € |
| Wohnmobil | 199,00 € |
Schritt 5 – Kennzeichenschilder und Zulassungsbescheinigung erhalten Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Zulassungsunterlagen sowie die Informationen zur Abholung oder Zustellung der Kennzeichenschilder. Das Startdatum der Gültigkeit legen Sie im Antrag selbst fest.
Schritt 6 – Fahrzeug bewegen Sobald Kennzeichen und Unterlagen vorliegen, dürfen Sie das Fahrzeug innerhalb des genehmigten Zeitraums und ausschließlich innerhalb Deutschlands bewegen.
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Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Aurich benötigen wir folgende Unterlagen. Halten Sie diese vor Antragstellung bereit:
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei Unternehmen: Gewerbenachweis und Vollmacht)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) bzw. bei Neufahrzeugen: COC-Papier oder Datenbestätigung des Herstellers
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), sofern vorhanden
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – gültig für den gesamten Nutzungszeitraum
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU), sofern das Fahrzeug HU-pflichtig ist (Details im Abschnitt HU-Pflicht)
- Bei Anhängern über 750 kg: Nachweis über zulässiges Gesamtgewicht
- Bei Wohnmobilen über 3,5 t: Nachweis über Führerscheinklasse C1 oder C des Fahrers
Alle Dokumente können als digitale Kopie (PDF, JPG oder PNG) über unser Portal hochgeladen werden.
Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Der PKW ist der mit Abstand häufigste Anwendungsfall beim Kurzzeitkennzeichen Aurich. Typische Situationen sind der Kauf eines Gebrauchtwagens, die Überführung eines Neuwagens vom Händler zum Wohnort oder eine Probefahrt über einen längeren Zeitraum. Das Kennzeichen wird fahrzeuggebunden ausgestellt und gilt ausschließlich für das im Antrag benannte Fahrzeug. Ein Übertrag auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig. Die Gebühr beträgt 179,00 €.
Motorrad
Das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Aurich weist einige Besonderheiten auf. Motorräder benötigen aufgrund ihrer Kennzeichengröße ein speziell formatiertes Schild. Außerdem ist die eVB-Nummer zwingend auf Motorräder ausgestellt – eine allgemeine Kfz-Versicherung für PKW deckt das Motorrad nicht ab. Häufiger Anwendungsfall ist die Saisonüberführung: Wer ein Motorrad zu Beginn der Fahrsaison aus dem Winterlager holt und noch keine reguläre Zulassung besitzt, kann es mit dem Kurzzeitkennzeichen legal überführen. Die Gebühr beträgt 129,00 €.
Anhänger
Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen Anhänger Aurich – das Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg gelten vereinfachte Nachweispflichten; der Nachweis des Gesamtgewichts ist in diesen Fällen in der Regel durch den Fahrzeugschein erbracht. Bei schwereren Anhängern ist ein gesonderter Gewichtsnachweis einzureichen. Die Gebühr beträgt 139,00 €.
Wohnmobil
Beim Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Aurich ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs maßgeblich. Wohnmobile bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht können mit dem regulären Führerschein der Klasse B geführt werden. Für Fahrzeuge über 3,5 t ist der Führerschein der Klasse C1 (bis 7,5 t) oder C (über 7,5 t) erforderlich. Wir bitten Sie, den entsprechenden Führerscheinnachweis bei der Antragstellung beizufügen, damit keine Verzögerungen entstehen. Die Gebühr beträgt 199,00 €.
Gültigkeit und Einschränkungen
Ein Kurzzeitkennzeichen ist auf maximal 5 Tage befristet. Das genaue Ablaufdatum ist auf dem Kennzeichen selbst aufgedruckt. Eine Verlängerung ist nicht möglich – nach Ablauf der Frist erlischt die Zulassung automatisch, und das Fahrzeug darf nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
Das Kennzeichen ist fahrzeuggebunden: Es gilt ausschließlich für das Fahrzeug, für das es beantragt wurde. Eine Nutzung für andere Fahrzeuge ist unzulässig und kann als Urkundenfälschung gewertet werden.
Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich im Inland, also auf dem gesamten Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Fahrten ins europäische Ausland – etwa in die benachbarten Niederlande, die von Aurich aus leicht erreichbar sind – sind damit nicht gestattet. Für grenzüberschreitende Überführungsfahrten benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen, das gesondert beantragt werden muss und andere Voraussetzungen erfüllt.
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2015 gilt: Für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Fahrzeuge ohne gültige HU dürfen mit dem Kurzzeitkennzeichen nur dann bewegt werden, wenn das Fahrzeug direkt zur nächsten anerkannten Prüfstelle geführt wird. In diesem Fall ist der Fahrtweg auf die kürzeste zumutbare Route zur Prüfstelle zu beschränken; andere Fahrtzwecke – etwa Probefahrten oder Überführungen zum Käufer – sind ohne gültige HU nicht zulässig.
Wir empfehlen, den HU-Nachweis vor Antragstellung zu prüfen und bereitzuhalten. Ist die HU abgelaufen, geben Sie dies im Antrag entsprechend an, damit die Zulassung korrekt auf den zulässigen Zweck beschränkt werden kann.
Besonderheiten in Niedersachsen
Niedersachsen ist das flächengrößte westdeutsche Bundesland und verfügt über eine Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke. Der Landkreis Aurich mit dem Kennzeichenkürzel AUR ist einer dieser Bezirke und organisiert sein Zulassungswesen eigenständig über die Kfz-Zulassung Aurich.
Innerhalb Niedersachsens bestehen in einigen Großstädten Umweltzonen, die beim Befahren mit einem Kurzzeitkennzeichen zu beachten sind. Betroffen sind insbesondere Hannover, Braunschweig, Osnabrück und Oldenburg. In diesen Zonen gilt die Pflicht zur grünen Umweltplakette. Fahrzeuge, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, dürfen die entsprechenden Innenstadtbereiche nicht befahren – auch nicht mit einem Kurzzeitkennzeichen. Planen Sie eine Überführungsfahrt, die durch eine dieser Städte führt, prüfen Sie bitte vorab die Schadstoffklasse des Fahrzeugs.
Ein weiterer Sonderfall in Niedersachsen ist die Region Hannover, die als eigenständiger Kommunalverband einen eigenen Zulassungsbezirk mit dem Kürzel H bildet und organisatorisch von den übrigen Landkreisen abweicht. Für Fahrzeuge, die in der Region Hannover zugelassen werden sollen, gelten die dortigen Zuständigkeiten. Fahrzeuge aus dem Landkreis Aurich, die dorthin überführt werden, benötigen weiterhin das AUR-Kurzzeitkennzeichen für die Überführungsfahrt selbst.
Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Aurich sind:
| Tag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |
Über unser Portal können Sie Ihren Antrag unabhängig von diesen Öffnungszeiten jederzeit einreichen.
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Aurich
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist auf maximal 5 Tage befristet. Das genaue Ablaufdatum ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Eine Verlängerung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Benötigen Sie mehr Zeit, müssen Sie ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragen – sofern die übrigen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge nutzen?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden und gilt ausschließlich für das Fahrzeug, für das es ausgestellt wurde. Die Nutzung für ein anderes Fahrzeug ist unzulässig und strafbar.
Darf ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich innerhalb Deutschlands. Für Fahrten ins Ausland – zum Beispiel in die Niederlande, die vom Landkreis Aurich aus direkt erreichbar sind – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich. Dieses kann ebenfalls über unser Portal beantragt werden.
Was passiert, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?
Ohne gültige Hauptuntersuchung darf das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich zur nächsten anerkannten Prüfstelle gefahren werden. Jede andere Nutzung – Probefahrt, Überführung zum Käufer – ist ohne gültige HU nicht zulässig. Bitte geben Sie diesen Umstand im Antrag korrekt an.
Welche Versicherung benötige ich für das Kurzzeitkennzeichen?
Sie benötigen eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung, die speziell für das Kurzzeitkennzeichen und den Gültigkeitszeitraum abgeschlossen wird. Der Nachweis erfolgt über die eVB-Nummer, die Sie von Ihrem Versicherer erhalten. Ohne gültige eVB-Nummer stellen wir kein Kurzzeitkennzeichen aus.
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen online beantragen?
Ja. Die vollständige Beantragung erfolgt über unser Portal – ohne persönliches Erscheinen bei der Kfz-Zulassung Aurich. Sie laden Ihre Unterlagen hoch, bezahlen die Gebühr online und erhalten die Zulassungsunterlagen auf dem digitalen Weg.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen in Aurich?
Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW 179,00 €, Motorrad 129,00 €, Anhänger 139,00 €, Wohnmobil 199,00 €. Alle Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten und werden nicht erstattet, sofern das Kennzeichen nach Ausstellung nicht genutzt wird.