Kurzzeitkennzeichen in Regensburg
Für ein Kurzzeitkennzeichen in Regensburg benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Das Kurzzeitkennzeichen – auch 5-Tage-Kennzeichen genannt – wird von der Kfz-Zulassung Regensburg Stadt ausgestellt und trägt das Kennzeichenkürzel R mit einem farblich markierten Gültigkeitsdatum. Es ermöglicht Ihnen, ein Fahrzeug legal auf öffentlichen Straßen zu bewegen, ohne eine dauerhafte Zulassung vorzunehmen.
Ob Sie ein neu erworbenes Fahrzeug überführen, eine Probefahrt über weitere Strecken durchführen oder ein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung bringen möchten – wir stellen Ihnen das Kurzzeitkennzeichen Regensburg schnell und unkompliziert aus. Die Beantragung erfolgt vollständig online über unser Portal, sodass Sie nicht persönlich bei der Zulassungsstelle erscheinen müssen.
Die aktuellen Gebühren für ein Kurzzeitkennzeichen in Regensburg betragen:
| Fahrzeugtyp | Gebühr |
|---|---|
| PKW / Auto | 179,00 € |
| Motorrad | 129,00 € |
| Anhänger | 139,00 € |
| Wohnmobil | 199,00 € |
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Wann wird ein Kurzzeitkennzeichen in Regensburg benötigt?
Ein Kurzzeitkennzeichen wird immer dann benötigt, wenn ein Fahrzeug ohne bestehende Zulassung vorübergehend am Straßenverkehr teilnehmen soll. Typische Anwendungsfälle sind:
- Fahrzeugüberführungen: Sie haben ein Fahrzeug gekauft und müssen es vom Verkäufer zu Ihrem Wohnort oder einer Werkstatt überführen, ohne es dauerhaft zuzulassen.
- Probefahrten: Händler oder Privatpersonen führen Probefahrten mit noch nicht zugelassenen Fahrzeugen durch.
- Transport zur Hauptuntersuchung: Ein abgemeldetes Fahrzeug muss zur nächsten Prüfstelle gefahren werden.
- Saisonale Überführungen: Insbesondere bei Motorrädern oder Wohnmobilen, die nach einer Abmeldung wieder in Betrieb genommen werden sollen.
Die Kfz-Zulassung Regensburg Stadt ist die zuständige Behörde für die Ausgabe dieser Kennzeichen im Stadtgebiet. Das Kurzzeitkennzeichen Regensburg mit dem Kürzel R ist dabei fahrzeuggebunden und darf ausschließlich für das im Antrag eingetragene Fahrzeug verwendet werden.
Gültigkeit und Einschränkungen
Das Kurzzeitkennzeichen ist auf eine maximale Gültigkeitsdauer von fünf Tagen begrenzt. Das Ablaufdatum ist direkt auf dem Kennzeichen aufgedruckt und für Kontrollbehörden sofort erkennbar. Eine Verlängerung ist nicht möglich – nach Ablauf der Frist erlischt der Versicherungsschutz automatisch, und das Fahrzeug darf nicht weiter bewegt werden.
Folgende Einschränkungen gelten grundsätzlich:
- Fahrzeugbindung: Das Kennzeichen gilt ausschließlich für das Fahrzeug, für das es beantragt wurde. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig.
- Nur innerhalb Deutschlands: Das Kurzzeitkennzeichen berechtigt ausschließlich zur Fahrt auf deutschen Straßen. Grenzüberschreitende Fahrten in das europäische Ausland sind damit nicht gestattet.
- Auslandsfahrten: Wer ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchte, benötigt stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen, das gesondert beantragt werden muss und eine Gültigkeit von bis zu einem Jahr hat.
- Versicherungspflicht: Für die gesamte Gültigkeitsdauer besteht Versicherungspflicht, die über die eVB-Nummer nachgewiesen wird.
Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Der PKW ist der mit Abstand häufigste Anwendungsfall beim Kurzzeitkennzeichen. Ob Gebrauchtwagenkauf zwischen Privatpersonen, Händlerüberführung oder die Fahrt in die nächste Werkstatt – das 5-Tage-Kennzeichen Regensburg deckt alle gängigen Situationen ab. Bei PKW ist keine besondere Fahrzeugklasse anzugeben, sofern das zulässige Gesamtgewicht 3,5 Tonnen nicht überschreitet. Die Gebühr beträgt 179,00 €.
Motorrad
Beim Kurzzeitkennzeichen Motorrad Regensburg sind einige Besonderheiten zu beachten. Das Kennzeichen muss der tatsächlichen Motorradgröße entsprechen – ein Kleinkraftrad (bis 50 ccm) wird anders behandelt als ein Motorrad mit großem Hubraum. Besonders häufig wird das Kurzzeitkennzeichen zu Saisonbeginn beantragt, wenn Motorräder nach der Winterpause überführt oder zur ersten Inspektion der Saison gebracht werden. Auch hier ist eine gültige eVB-Nummer zwingend erforderlich, die speziell für Krafträder ausgestellt sein muss. Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen Motorrad beträgt 129,00 €.
Anhänger
Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – das Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg gelten vereinfachte Anforderungen; in diesen Fällen entfällt unter bestimmten Voraussetzungen die Pflicht zur Hauptuntersuchung. Bei schwereren Anhängern gelten die regulären HU-Vorschriften. Das Kurzzeitkennzeichen Anhänger Regensburg kostet 139,00 €.
Wohnmobil
Beim Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Regensburg ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs zwingend korrekt anzugeben. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht werden wie PKW behandelt. Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen ist der Führerschein der Klasse C1 oder C erforderlich – dies muss bei der Beantragung entsprechend berücksichtigt werden. Da Wohnmobile häufig saisonal genutzt werden, ist das Kurzzeitkennzeichen ein gängiges Mittel zur Überführung nach der Winterpause. Die Gebühr beträgt 199,00 €.
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2015 gilt: Für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens muss das Fahrzeug grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) vorweisen können. Der entsprechende Nachweis – in der Regel der HU-Bericht oder die Prüfplakette – ist bei der Beantragung einzureichen.
Ausnahme: Ist die HU abgelaufen oder liegt noch keine HU vor (z. B. bei Neufahrzeugen ohne Erstzulassung oder bei länger abgemeldeten Fahrzeugen), kann ein Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für die direkte Fahrt zur nächsten zugelassenen Prüfstelle ausgestellt werden. In diesem Fall ist die Route auf die kürzeste zumutbare Strecke zur Prüfstelle beschränkt. Umwege oder Zwischenstopps sind nicht gestattet.
Die Kurzzeitkennzeichen HU-Pflicht gilt für alle Fahrzeugtypen – PKW, Motorrad, Anhänger und Wohnmobil gleichermaßen, mit der genannten Ausnahme für leichte Anhänger unter 750 kg.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens Unterlagen Regensburg sind folgende Dokumente erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Ausweisdokument des Vertreters)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder bei Neufahrzeugen die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung; sie muss speziell für das betreffende Fahrzeug und den Fahrzeugtyp ausgestellt sein
- HU-Nachweis (gültiger Hauptuntersuchungsbericht oder Prüfplakette) – entfällt nur bei Fahrten direkt zur Prüfstelle
- SEPA-Lastschriftmandat oder Zahlungsnachweis für die anfallende Gebühr
Bei Bevollmächtigten ist zusätzlich eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters vorzulegen.
Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt
Schritt 1: Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente digital bereit. Scannen oder fotografieren Sie Personalausweis, Fahrzeugpapiere und HU-Nachweis in lesbarer Qualität.
Schritt 2: eVB-Nummer beschaffen Kontaktieren Sie Ihre Kfz-Versicherung und fordern Sie eine eVB-Nummer für das betreffende Fahrzeug an. Diese wird Ihnen in der Regel innerhalb weniger Minuten per E-Mail oder SMS übermittelt.
Schritt 3: Online-Antrag ausfüllen Füllen Sie über unser Portal den Antragsformular vollständig aus. Geben Sie Fahrzeugtyp, gewünschtes Startdatum, Fahrzeugdaten und eVB-Nummer ein. Laden Sie alle erforderlichen Dokumente hoch.
Schritt 4: Gebühr bezahlen Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung. Die Gebühr wird per SEPA-Lastschrift oder Onlinezahlung eingezogen.
Schritt 5: Genehmigung und Kennzeichenausgabe Nach erfolgreicher Prüfung und Zahlung erhalten Sie die Zulassungsdokumente. Das Kennzeichen wird Ihnen auf dem Postweg zugesandt oder – je nach gewählter Option – zur Abholung bereitgestellt.
Schritt 6: Fahrzeug bewegen Ab dem eingetragenen Startdatum darf das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen für maximal fünf Tage auf deutschen Straßen bewegt werden. Bewahren Sie alle Dokumente während der Fahrt im Fahrzeug auf.
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Besonderheiten in Bayern
Bayern ist eines der flächenmäßig größten Bundesländer Deutschlands mit einer Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke und entsprechend unterschiedlicher Kennzeichenkürzel. Neben dem Kürzel R für die Stadt Regensburg vergeben umliegende Landkreise eigene Kürzel – etwa SAD für Schwandorf oder NEU für Neumarkt in der Oberpfalz. Wer ein Fahrzeug aus einem Nachbarlandkreis überführt, erhält das Kurzzeitkennzeichen grundsätzlich von der Zulassungsstelle des Zulassungsbezirks, in dem das Kennzeichen ausgegeben wird.
Ein weiterer bayerischer Aspekt betrifft Umweltzonen: In Bayern unterhalten mehrere Städte Umweltzonen, darunter München, Augsburg, Nürnberg und auch Regensburg selbst. Kurzzeitkennzeichen befreien nicht automatisch von der Umweltzonen-Pflicht. Das Fahrzeug muss die für die jeweilige Zone geltenden Schadstoffklassen erfüllen. In München gilt eine besonders strenge Umweltzone, die ausschließlich Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse Euro 4 (Benziner) bzw. Euro 6 (Diesel) zulässt. Wer mit einem Kurzzeitkennzeichen durch Regensburgs Umweltzone fahren möchte, muss sicherstellen, dass das Fahrzeug über die erforderliche Feinstaubplakette verfügt oder die Schadstoffanforderungen erfüllt.
Darüber hinaus gelten in ländlichen Regionen Bayerns teils längere Anfahrtswege zu Prüfstellen, was bei der Planung einer HU-Fahrt mit Kurzzeitkennzeichen berücksichtigt werden sollte.
Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Regensburg Stadt sind:
| Tag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |
Da unser Online-Antrag unabhängig von diesen Zeiten rund um die Uhr verfügbar ist, empfehlen wir die digitale Beantragung, um Wartezeiten zu vermeiden.
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Regensburg
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen in Regensburg gültig?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist maximal fünf Tage gültig. Das genaue Ablaufdatum ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Eine Verlängerung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Nach Ablauf erlischt der Versicherungsschutz, und das Fahrzeug darf nicht mehr bewegt werden.
Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands. Für Überführungen ins europäische Ausland ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert beantragt werden muss und eine Gültigkeit von bis zu zwölf Monaten hat.
Was kostet das Kurzzeitkennzeichen Regensburg?
Die Kosten richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW 179,00 €, Motorrad 129,00 €, Anhänger 139,00 €, Wohnmobil 199,00 €. In den Gebühren sind die Verwaltungskosten und die Kennzeichenausstellung enthalten. Die Versicherungskosten (eVB) fallen separat bei Ihrer Versicherung an.
Benötige ich für einen Anhänger ein eigenes Kurzzeitkennzeichen?
Ja. Ein Anhänger benötigt stets ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Bei Anhängern unter 750 kg zulässigem Gesamtgewicht gelten vereinfachte Anforderungen hinsichtlich der Hauptuntersuchungspflicht.
Was passiert, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?
Ohne gültige Hauptuntersuchung darf das Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für die direkte Fahrt zur nächsten Prüfstelle genutzt werden. Die Route muss möglichst direkt gewählt werden; Umwege sind nicht erlaubt. Alle anderen Nutzungszwecke setzen eine gültige HU voraus.
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen online beantragen?
Ja. Die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens erfolgt vollständig über unser Online-Portal. Sie laden Ihre Unterlagen hoch, geben die eVB-Nummer ein und bezahlen die Gebühr digital. Das Kennzeichen wird Ihnen anschließend zugesandt oder zur Abholung bereitgestellt.
Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge gleichzeitig nutzen?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist strikt fahrzeuggebunden. Es darf ausschließlich für das Fahrzeug verwendet werden, für das es beantragt wurde. Für jedes weitere Fahrzeug ist ein separater Antrag mit eigener eVB-Nummer zu stellen.
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