Kurzzeitkennzeichen in Mannheim
Für das Kurzzeitkennzeichen in Mannheim benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Das sogenannte 5-Tage-Kennzeichen mit dem Kürzel MA wird von der Kfz-Zulassung Mannheim für Überführungsfahrten, Probefahrten und ähnliche Kurznutzungen ausgegeben – zeitlich befristet, fahrzeuggebunden und ausschließlich für den Betrieb innerhalb Deutschlands zugelassen.
Wir stellen Ihnen das Kurzzeitkennzeichen für PKW, Motorräder, Anhänger und Wohnmobile aus. Die Beantragung erfolgt vollständig über unser Portal – ohne Wartezeit vor Ort, ohne unnötige Behördengänge. Alle notwendigen Informationen zu Unterlagen, Kosten, Gültigkeit und Fahrzeugtypen finden Sie auf dieser Seite übersichtlich zusammengefasst.
Gebührenübersicht:
| Fahrzeugtyp | Gebühr |
|---|---|
| PKW / Auto | 179,00 € |
| Motorrad | 129,00 € |
| Anhänger | 139,00 € |
| Wohnmobil | 199,00 € |
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Wann wird ein Kurzzeitkennzeichen in Mannheim benötigt?
Ein Kurzzeitkennzeichen wird immer dann benötigt, wenn ein Fahrzeug ohne reguläre Zulassung vorübergehend am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen soll. Typische Anwendungsfälle sind:
- Überführungsfahrten: Das Fahrzeug wird vom Kauf- oder Lagerort zum Wohnort oder zur Werkstatt überführt und besitzt noch keine eigene Zulassung.
- Probefahrten: Ein Fahrzeug soll vor dem Kauf oder nach einer Reparatur auf öffentlichen Straßen getestet werden.
- Hauptuntersuchungsfahrten: Das Fahrzeug muss zur nächsten zugelassenen Prüfstelle gebracht werden, obwohl keine gültige HU vorliegt – hierzu gelten gesonderte Bedingungen (siehe Abschnitt HU-Pflicht).
- Reparatur- und Werkstattfahrten: Kurze Fahrten zur Werkstatt oder zurück, wenn kein dauerhaftes Kennzeichen besteht.
Das Kurzzeitkennzeichen Mannheim mit dem Kürzel MA wird von der Kfz-Zulassung Mannheim ausgestellt und ist an das konkret benannte Fahrzeug gebunden. Es darf nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden.
Gültigkeit und Einschränkungen
Das Kurzzeitkennzeichen ist auf maximal 5 Tage befristet. Das Ablaufdatum wird direkt auf dem Kennzeichen aufgedruckt und ist verbindlich. Eine Verlängerung ist nicht möglich – nach Ablauf erlischt die Gültigkeit automatisch. Wer das Kennzeichen länger benötigt, muss einen neuen Antrag stellen.
Folgende Einschränkungen gelten grundsätzlich:
- Fahrzeugbindung: Das Kennzeichen ist exklusiv an das im Antrag genannte Fahrzeug gekoppelt. Fahrzeugwechsel ist nicht erlaubt.
- Räumliche Beschränkung: Die Nutzung ist ausschließlich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gestattet.
- Auslandsfahrten: Für Fahrten ins Ausland ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, kein Kurzzeitkennzeichen. Das Ausfuhrkennzeichen hat eine Gültigkeit von bis zu einem Jahr und ist speziell für die endgültige Verbringung eines Fahrzeugs ins Ausland vorgesehen.
- Versicherungspflicht: Für die gesamte Gültigkeitsdauer muss ein ausreichender Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz bestehen. Der Nachweis erfolgt über die eVB-Nummer.
Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Der PKW ist der mit Abstand häufigste Anwendungsfall beim Kurzzeitkennzeichen. Ob Gebrauchtwagenkauf, Überführung nach einem Umzug oder Fahrt zur Hauptuntersuchung – das 5-Tage-Kennzeichen Mannheim deckt all diese Situationen rechtssicher ab. Die Gebühr beträgt 179,00 €. Bei der Antragstellung geben Sie die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), das zulässige Gesamtgewicht sowie den Verwendungszweck an. Das Kennzeichen beginnt mit dem Kürzel MA und trägt das aufgedruckte Ablaufdatum.
Motorrad
Das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Mannheim unterliegt denselben Grundregeln wie beim PKW, weist jedoch einige Besonderheiten auf. Motorräder benötigen ein kennzeichenspezifisches Format (Hochkantschild), das von regulären PKW-Kennzeichen abweicht. Die eVB-Nummer muss ausdrücklich für Krafträder ausgestellt sein – eine PKW-eVB wird nicht akzeptiert. Die Gebühr beträgt 129,00 €.
Häufige Anlässe sind Saisonbeginn-Überführungen, bei denen ein Motorrad aus dem Winterlager oder vom Händler abgeholt wird, bevor die reguläre Zulassung beantragt ist. Auch nach Restaurierungen oder beim Kauf eines Oldtimers wird das Kurzzeitkennzeichen für Motorräder regelmäßig genutzt.
Anhänger
Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – sie dürfen nicht unter dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs mitgeführt werden, sofern kein dauerhaftes Kennzeichen vorhanden ist. Die Gebühr beträgt 139,00 €.
Für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg gelten vereinfachte Regelungen: In vielen Fällen entfällt die Pflicht zur Einzelabnahme, und der Antrag kann mit weniger Nachweisen gestellt werden. Bei schwereren Anhängern sind vollständige Fahrzeugpapiere und ggf. ein Gutachten erforderlich. Geben Sie bei der Antragstellung das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers stets korrekt an.
Wohnmobil
Das Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Mannheim ist mit einer Gebühr von 199,00 € verbunden und erfordert besondere Aufmerksamkeit bei der Gewichtsangabe. Wohnmobile werden je nach zulässigem Gesamtgewicht unterschiedlichen Fahrzeugklassen zugeordnet:
- Bis 3,5 Tonnen: Klasse B – Standardführerschein ausreichend, normale Beantragung.
- Über 3,5 Tonnen: Klassen C1 oder C erforderlich – der Führerschein des Fahrers muss bei der Antragstellung entsprechend nachgewiesen werden.
Geben Sie das zulässige Gesamtgewicht Ihres Wohnmobils bei der Antragstellung präzise an. Fehlerhafte Angaben können zur Ungültigkeit des Kennzeichens führen.
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit einer bundesweit geltenden Regelung aus dem Jahr 2015 ist für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) erforderlich. Das bedeutet: Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Antragstellung über einen noch gültigen TÜV- oder DEKRA-Nachweis verfügen.
Ausnahme – Fahrt zur Prüfstelle: Liegt keine gültige HU vor, darf das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich zur nächsten zugelassenen Prüfstelle gefahren werden. Dieser Verwendungszweck ist bei der Antragstellung ausdrücklich anzugeben. Jede andere Nutzung des Kennzeichens ohne gültige HU ist nicht zulässig und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Stellen Sie sicher, dass der HU-Nachweis bei der Antragstellung vollständig vorliegt. Bei Fahrzeugen, die noch nicht in Deutschland zugelassen waren (z. B. Importfahrzeuge), kann alternativ ein entsprechendes Gutachten oder ein ausländischer Prüfnachweis anerkannt werden – prüfen Sie dies vorab im Rahmen Ihrer Antragstellung.
Erforderliche Unterlagen
Für das Kurzzeitkennzeichen Mannheim sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Ausweisdokument des Vertreters)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) – bei Neufahrzeugen: Herstellerbescheinigung oder CoC-Dokument
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – muss auf den entsprechenden Fahrzeugtyp ausgestellt sein
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU-Bericht oder Prüfplakette) – Ausnahme: Fahrt zur Prüfstelle
- Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) – 17-stellige Nummer aus den Fahrzeugpapieren
- Angabe des zulässigen Gesamtgewichts – insbesondere bei Anhängern und Wohnmobilen relevant
- Bei Wohnmobilen über 3,5 t: Führerschein der Klasse C1 oder C des vorgesehenen Fahrzeugführers
Alle Unterlagen werden im Rahmen der Online-Antragstellung digital eingereicht. Achten Sie auf gut lesbare Scans oder Fotos der Dokumente.
Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt
Schritt 1 – Antrag online starten Rufen Sie das Antragsformular auf unserem Portal auf. Wählen Sie den Fahrzeugtyp (PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil) sowie den gewünschten Gültigkeitsbeginn des Kurzzeitkennzeichens.
Schritt 2 – Fahrzeugdaten eingeben Tragen Sie die Fahrzeugidentifikationsnummer, das zulässige Gesamtgewicht und den Verwendungszweck (Überführung, Probefahrt, Fahrt zur HU etc.) in das Formular ein.
Schritt 3 – Unterlagen hochladen Laden Sie alle erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hoch. Stellen Sie sicher, dass alle Angaben vollständig und lesbar sind.
Schritt 4 – eVB-Nummer angeben Geben Sie die eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung ein. Diese erhalten Sie direkt von Ihrem Versicherer – in der Regel innerhalb weniger Minuten per E-Mail oder telefonisch.
Schritt 5 – Gebühr bezahlen Begleichen Sie die anfallende Gebühr sicher über unser Online-Zahlungssystem. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (PKW: 179,00 €, Motorrad: 129,00 €, Anhänger: 139,00 €, Wohnmobil: 199,00 €).
Schritt 6 – Kennzeichen erhalten Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie die Zulassungsunterlagen und das Kennzeichen. Das Ablaufdatum ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Bringen Sie das Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug an, bevor Sie die Fahrt antreten.
Schritt 7 – Fahrt antreten Führen Sie alle Unterlagen während der Fahrt mit. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich für das angegebene Fahrzeug und nur innerhalb Deutschlands.
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Besonderheiten in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg verfügt über ein dichtes Netz an Zulassungsbezirken mit zahlreichen Landkreisen und kreisfreien Städten. Für Mannheim als kreisfreie Stadt ist die Kfz-Zulassung Mannheim die allein zuständige Stelle – Anträge aus dem Stadtgebiet werden ausschließlich hier bearbeitet.
Umweltzonen: Mannheim verfügt über eine ausgewiesene Umweltzone. Fahrzeuge, die innerhalb dieser Zone bewegt werden, müssen die entsprechenden Schadstoffanforderungen erfüllen. Auch mit einem Kurzzeitkennzeichen gilt die Umweltzonenpflicht uneingeschränkt. Das Fahrzeug muss die erforderliche Schadstoffklasse aufweisen und – sofern vorhanden – mit einer gültigen Umweltplakette versehen sein. Weitere Umweltzonen in Baden-Württemberg bestehen unter anderem in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Heidelberg und Tübingen.
Diesel-Fahrverbote: In Stuttgart gelten Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5. Wer mit einem Kurzzeitkennzeichen durch Stuttgart fährt, muss diese Einschränkungen beachten. Prüfen Sie vorab, ob Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen für die Einfahrt in betroffene Bereiche erfüllt.
Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Mannheim (für persönliche Vorsprachen):
| Tag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |
Über unser Online-Portal ist die Antragstellung unabhängig von diesen Zeiten jederzeit möglich.
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Mannheim
Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge gleichzeitig beantragen?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist strikt fahrzeuggebunden. Für jedes Fahrzeug, das am Straßenverkehr teilnehmen soll, ist ein separater Antrag mit einer separaten eVB-Nummer erforderlich. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig.
Wie lange im Voraus kann ich das Kurzzeitkennzeichen beantragen?
Der Gültigkeitsbeginn kann bei der Antragstellung frei gewählt werden. Das Kennzeichen kann also auch für ein zukünftiges Datum beantragt werden – etwa wenn die Überführungsfahrt erst in einigen Tagen stattfindet. Die maximale Gültigkeitsdauer von 5 Tagen beginnt ab dem angegebenen Startdatum.
Was passiert, wenn das Kurzzeitkennzeichen abläuft, bevor ich die Fahrt abgeschlossen habe?
Mit Ablauf des aufgedruckten Datums erlischt die Zulassung automatisch. Das Fahrzeug darf ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Eine Verlängerung ist nicht möglich – in diesem Fall muss ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragt werden.
Benötige ich eine spezielle Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen?
Sie benötigen eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die für den jeweiligen Fahrzeugtyp und die Nutzungsdauer gilt. Die eVB-Nummer weist diesen Versicherungsschutz nach. Achten Sie darauf, dass die eVB für den korrekten Fahrzeugtyp ausgestellt ist – insbesondere beim Motorrad gilt eine PKW-eVB nicht.
Gilt das Kurzzeitkennzeichen auch für Fahrten ins Ausland?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen Mannheim ist ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands gültig. Für Auslandsfahrten – insbesondere zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeugs ins Ausland – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert beantragt werden muss.
Darf ich mit einem Kurzzeitkennzeichen durch die Umweltzone in Mannheim fahren?
Ja, sofern das Fahrzeug die Anforderungen der Umweltzone erfüllt. Die Umweltzonenpflicht gilt unabhängig davon, ob ein Fahrzeug ein dauerhaftes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen trägt. Fahrzeuge ohne gültige Umweltplakette oder mit unzureichender Schadstoffklasse dürfen die Umweltzone nicht befahren.
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen online beantragen oder muss ich persönlich zur Zulassungsstelle?
Die Beantragung erfolgt vollständig über unser Online-Portal. Ein persönliches Erscheinen bei der Kfz-Zulassung Mannheim ist nicht erforderlich. Alle Unterlagen werden digital eingereicht, die Gebühr online beglichen und das Kennzeichen entsprechend ausgestellt.