Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Bremen

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

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Kurzzeitkennzeichen in Bremen

Für das Kurzzeitkennzeichen in Bremen benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Das HB-Kennzeichen wird von der Kfz-Zulassung Bremen für eine Gültigkeitsdauer von maximal fünf Tagen ausgestellt und berechtigt zur einmaligen Überführung oder Probefahrt innerhalb Deutschlands. Ob Sie ein Fahrzeug vom Händler abholen, zu einer Hauptuntersuchung fahren oder ein Motorrad zu Saisonbeginn überführen – das Kurzzeitkennzeichen ist das rechtlich korrekte Mittel für genau diese Situationen.

Wir stellen Ihnen das 5-Tage-Kennzeichen für Bremen vollständig online aus. Sie müssen nicht persönlich bei der Zulassungsstelle erscheinen, sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen. Die Bearbeitung erfolgt zügig und rechtssicher über unser Portal.

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Wann wird ein Kurzzeitkennzeichen in Bremen benötigt?

Ein Kurzzeitkennzeichen – umgangssprachlich auch Überführungskennzeichen oder 5-Tage-Kennzeichen genannt – wird immer dann benötigt, wenn ein Fahrzeug ohne reguläre Zulassung auf öffentlichen Straßen bewegt werden muss. Typische Anwendungsfälle in Bremen sind:

  • Überführungsfahrten: Sie kaufen ein Fahrzeug und möchten es vom Verkäufer zu sich oder direkt zur Zulassungsstelle fahren.
  • Probefahrten: Ein Fahrzeug soll vor dem Kauf oder nach einer Reparatur auf der Straße getestet werden.
  • Hauptuntersuchungsfahrten: Das Fahrzeug muss zur nächsten TÜV- oder DEKRA-Prüfstelle gebracht werden, obwohl die HU abgelaufen ist – unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Abschnitt HU-Pflicht).
  • Saisonale Überführungen: Insbesondere bei Motorrädern, die nach dem Winter erstmals wieder bewegt werden sollen, bevor die reguläre Zulassung erneuert ist.
  • Export-Vorbereitungen: Wenn ein Fahrzeug innerhalb Deutschlands zu einem Exporteur oder Aufbereiter transportiert werden soll.

Das Kurzzeitkennzeichen Bremen trägt das Kürzel HB und ist von der Kfz-Zulassung Bremen personengebunden ausgestellt – es gilt jedoch fahrzeugbezogen für genau das Fahrzeug, das im Antrag angegeben wurde.


Gültigkeit und Einschränkungen

Das Kurzzeitkennzeichen ist auf eine Gültigkeitsdauer von maximal fünf Tagen begrenzt. Der Gültigkeitszeitraum beginnt mit dem auf dem Kennzeichen aufgedruckten Startdatum und endet mit dem Ablaufdatum, das ebenfalls aufgedruckt ist. Eine Verlängerung ist nicht möglich – nach Ablauf muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.

Folgende Einschränkungen gelten verbindlich:

  • Fahrzeugbindung: Das Kennzeichen ist ausschließlich für das im Antrag eingetragene Fahrzeug gültig. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig.
  • Räumliche Beschränkung auf Deutschland: Das Kurzzeitkennzeichen gilt nur auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland. Fahrten ins Ausland – auch in Nachbarländer wie die Niederlande oder Frankreich – sind damit nicht erlaubt.
  • Ausland erfordert Ausfuhrkennzeichen: Wer ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchte, benötigt stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen, das ebenfalls über uns beantragt werden kann und eine Gültigkeitsdauer von bis zu einem Jahr hat.
  • Versicherungspflicht: Für das Kurzzeitkennzeichen besteht eine gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht. Die eVB-Nummer muss vor der Ausstellung vorliegen.

Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der mit Abstand häufigste Anwendungsfall für das Kurzzeitkennzeichen in Bremen ist die Überführung eines PKW. Ob Neuwagen vom Händler, Gebrauchtwagen aus Privatverkauf oder ein Fahrzeug nach einer Reparatur – das Kurzzeitkennzeichen ermöglicht die legale Teilnahme am Straßenverkehr für genau die Dauer, die für die Überführung oder Probefahrt benötigt wird.

Für PKW und Autos gelten die Standardgebühren. Die Fahrzeugklasse muss korrekt im Antrag angegeben werden. Bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen – etwa Kleintransporter oder schwere SUV-Derivate – gelten gesonderte Anforderungen an den Fahrzeugschein.

Gebühr PKW/Auto: 179,00 €

Motorrad

Das Kurzzeitkennzeichen für Motorräder in Bremen weist einige Besonderheiten auf. Motorräder benötigen ein eigens auf ihre Fahrzeugklasse ausgestelltes Kennzeichen im kleineren Format. Bei der Beantragung ist die Hubraumgröße und Motorradklasse (z. B. Leichtkraftrad bis 125 ccm oder Kraftrad über 125 ccm) korrekt anzugeben, da dies Auswirkungen auf die eVB-Einstufung durch Ihre Versicherung hat.

Besonders häufig wird das Kurzzeitkennzeichen Motorrad in Bremen zu Beginn der Motorradsaison benötigt: Wer sein Motorrad nach der Winterpause zu einer Werkstatt oder Prüfstelle überführen möchte, bevor die Saisonzulassung wieder aktiv ist, ist auf das Kurzzeitkennzeichen angewiesen. Auch der Kauf eines gebrauchten Motorrads, das abgeholt und erst danach regulär zugelassen werden soll, ist ein typischer Fall.

Die eVB-Nummer muss explizit für Motorräder ausgestellt sein – eine eVB für einen PKW ist nicht übertragbar.

Gebühr Motorrad: 129,00 €

Anhänger

Auch für Anhänger kann ein eigenes Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. Dies ist erforderlich, wenn der Anhänger nicht dauerhaft auf ein zugelassenes Zugfahrzeug angemeldet ist oder ein bisher nicht zugelassener Anhänger überführt werden soll.

Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg unterliegen vereinfachten Vorschriften: Sie können in bestimmten Konstellationen ohne eigene Zulassung hinter einem zugelassenen Zugfahrzeug mitgeführt werden. Überschreitet der Anhänger diese Gewichtsgrenze, ist ein eigenständiges Kurzzeitkennzeichen zwingend erforderlich.

Bitte geben Sie im Antrag das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers korrekt an, da dies die Gebührenklasse und die versicherungsrechtliche Einstufung beeinflusst.

Gebühr Anhänger: 139,00 €

Wohnmobil

Wohnmobile sind fahrzeugrechtlich eine eigene Kategorie und erfordern bei der Beantragung des Kurzzeitkennzeichens besondere Sorgfalt. Entscheidend ist das zulässige Gesamtgewicht:

  • Bis 3,5 Tonnen: Das Wohnmobil fällt in die Klasse B und kann mit einem regulären Führerschein der Klasse B bewegt werden.
  • Über 3,5 Tonnen: Hier ist ein Führerschein der Klasse C1 (bis 7,5 Tonnen) oder C (über 7,5 Tonnen) erforderlich. Dies muss bei der Beantragung des Kurzzeitkennzeichens angegeben werden, da die Versicherung (eVB) entsprechend ausgestellt sein muss.

Das Gewicht des Wohnmobils ist im Fahrzeugschein unter dem Punkt „Technisch zulässige Gesamtmasse" vermerkt und sollte vor der Antragstellung geprüft werden.

Gebühr Wohnmobil: 199,00 €


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit einer Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung im Jahr 2015 gilt: Ein Kurzzeitkennzeichen darf grundsätzlich nur für Fahrzeuge ausgestellt werden, die eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachweisen können. Das entsprechende HU-Datum ist im Fahrzeugschein vermerkt oder auf der Prüfplakette am Kennzeichen ablesbar.

Ausnahme: Ist die HU abgelaufen, darf das Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich auf direktem Weg zur nächsten zugelassenen Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ o. Ä.) gefahren werden. Umwege, Probefahrten oder Überführungen zu anderen Zielen sind in diesem Fall nicht zulässig. Diese Ausnahme ist eng auszulegen und gilt nicht für Fahrzeuge, bei denen offensichtliche Sicherheitsmängel vorliegen.

Bitte stellen Sie vor der Antragstellung sicher, dass Ihr Fahrzeug entweder eine gültige HU besitzt oder Sie den direkten Weg zur Prüfstelle als Fahrtziel im Antrag korrekt angeben.


Erforderliche Unterlagen

Für das Kurzzeitkennzeichen in Bremen sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Ausweisdokument des Vertreters)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder, bei Neufahrzeugen ohne bisherige Zulassung, die CoC-Papiere (Certificate of Conformity) bzw. ein Gutachten nach §21 StVZO
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung und muss auf das jeweilige Fahrzeug und den Kennzeichentyp ausgestellt sein
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (sofern vorhanden; bei abgelaufener HU: Angabe des Fahrziels Prüfstelle)
  • Bei Beantragung durch Dritte: Vollmacht des Fahrzeughalters sowie Kopie des Ausweisdokuments des Halters

Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente bereit: Personalausweis, Fahrzeugpapiere und eVB-Nummer. Prüfen Sie den HU-Status Ihres Fahrzeugs.

Schritt 2 – Antrag online ausfüllen Füllen Sie unser Online-Formular vollständig aus. Geben Sie Fahrzeugtyp, Gewichtsklasse, gewünschten Gültigkeitszeitraum (max. 5 Tage) und Ihre persönlichen Daten ein.

Schritt 3 – Unterlagen hochladen Laden Sie Scan oder Foto Ihrer Dokumente direkt im Antrag hoch. Alle Dokumente müssen gut lesbar sein.

Schritt 4 – Gebühr bezahlen Zahlen Sie die anfallende Gebühr sicher online. Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp (PKW: 179,00 €, Motorrad: 129,00 €, Anhänger: 139,00 €, Wohnmobil: 199,00 €).

Schritt 5 – Prüfung durch die Kfz-Zulassung Bremen Wir prüfen Ihren Antrag. Bei vollständigen Unterlagen erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb eines Werktages.

Schritt 6 – Kennzeichen erhalten Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Zulassungsunterlagen und das Kennzeichen. Je nach gewählter Option erfolgt die Aushändigung per Versand oder zur Abholung.

Schritt 7 – Fahrt antreten Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem angegebenen Startdatum gültig. Führen Sie alle Dokumente während der Fahrt mit.

Die Kfz-Zulassung Bremen ist zu folgenden Zeiten erreichbar: Mo–Di: 07:30–15:00 Uhr | Mi: 07:30–12:00 Uhr | Do: 07:30–18:00 Uhr | Fr: 07:30–12:00 Uhr

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Besonderheiten in Bremen

Bremen ist als Stadtstaat ein kompakter Zulassungsbezirk mit bundesweit einzigartiger Struktur: Das Bundesland Bremen umfasst zwei räumlich voneinander getrennte Städte – die Stadtgemeinde Bremen und Bremerhaven. Beide Städte tragen das Kennzeichenkürzel HB. Für Fahrzeuge, die in Bremerhaven überführt werden sollen, gelten dieselben Regelungen und Gebühren wie für die Stadtgemeinde Bremen.

Ein weiterer relevanter Aspekt: Die Stadtgemeinde Bremen verfügt über eine Umweltzone. Fahrzeuge, die mit einem Kurzzeitkennzeichen durch die Bremer Innenstadt fahren, müssen die Umweltzonenregelungen einhalten. Fahrzeuge ohne gültige Umweltplakette dürfen die Umweltzone nicht befahren – dies gilt auch bei Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen. Planen Sie Ihre Fahrtroute entsprechend, oder stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug die Mindestanforderungen (mindestens Schadstoffklasse 4 / grüne Plakette) erfüllt.

Durch die kompakte geografische Lage Bremens sind die Wege zu Prüfstellen und Händlern in der Regel kurz – das 5-Tage-Kennzeichen ist in nahezu allen Überführungsfällen innerhalb des Stadtstaates ausreichend.


Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Bremen

Kann ich das Kurzzeitkennzeichen verlängern, wenn ich die Fahrt nicht rechtzeitig abschließe?

Nein. Eine Verlängerung des Kurzzeitkennzeichens ist gesetzlich nicht vorgesehen. Benötigen Sie mehr Zeit, müssen Sie nach Ablauf ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragen. Planen Sie den Gültigkeitszeitraum daher großzügig, aber realistisch.

Darf ich mit dem Kurzzeitkennzeichen in die Bremer Umweltzone fahren?

Nur wenn das Fahrzeug die Anforderungen der Umweltzone erfüllt, also mindestens über eine grüne Umweltplakette (Schadstoffklasse 4) verfügt. Das Kurzzeitkennzeichen selbst enthält keine Ausnahmeregelung für die Umweltzone. Prüfen Sie den Schadstoffstatus Ihres Fahrzeugs vor der Fahrt.

Gilt das Kurzzeitkennzeichen auch für Fahrten nach Bremerhaven?

Ja. Da Bremerhaven zum selben Zulassungsbezirk gehört und ebenfalls das Kürzel HB trägt, sind Fahrten innerhalb Deutschlands – also auch zwischen Bremen und Bremerhaven – mit dem Kurzzeitkennzeichen zulässig.

Was passiert, wenn ich mit einem abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen fahre?

Das Fahren mit einem abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Zudem besteht in diesem Fall kein Versicherungsschutz über die ursprüngliche eVB. Stellen Sie sicher, dass Sie die Fahrt innerhalb des Gültigkeitszeitraums abschließen.

Kann ich das Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrten nutzen?

Ja, innerhalb des Gültigkeitszeitraums von maximal fünf Tagen sind mehrere Fahrten möglich – solange sie mit dem im Antrag angegebenen Fahrzeug durchgeführt werden und sich im Rahmen des genehmigten Zwecks (Überführung, Probefahrt, HU-Fahrt) bewegen.

Benötige ich eine eigene Versicherung oder reicht die Versicherung des Verkäufers?

Sie benötigen eine eigene eVB-Nummer, die auf Ihren Namen und das betreffende Fahrzeug ausgestellt ist. Die Versicherung des Verkäufers deckt Ihre Fahrt mit dem Kurzzeitkennzeichen nicht ab. Wenden Sie sich an Ihre Kfz-Versicherung, um eine eVB für das Kurzzeitkennzeichen zu erhalten.

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?

Bei vollständig eingereichten Unterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb eines Werktages. Wir empfehlen, den Antrag mindestens zwei Werktage vor dem gewünschten Startdatum einzureichen, um ausreichend Puffer für Rückfragen oder Korrekturen zu haben.


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Zuständige Zulassungsstelle für Bremen

Kfz-Zulassung Bremen

Stresemannstr. 48

28207 Bremen

Tel: 0421-361-88668

E-Mail: zentralekfz-zulassungsbehoerde@buergeramt.bremen.de

Web: https://www.bremen.de/kfz-zulassung

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr