Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Straubing

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

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Kurzzeitkennzeichen in Straubing

Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Straubing kann vollständig online durchgeführt werden – ohne Behördengang, ohne Wartezeit und direkt von zu Hause aus. Über unser Portal wickeln wir die Zulassung digital ab, sodass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: die Überführung Ihres Fahrzeugs.

Ein Kurzzeitkennzeichen – auch als 5-Tage-Kennzeichen bekannt – ermöglicht es, ein Fahrzeug für einen begrenzten Zeitraum auf öffentlichen Straßen zu bewegen, ohne eine reguläre Zulassung zu beantragen. Das Kennzeichen trägt das Kürzel SR für den Zulassungsbezirk Straubing und wird von der Kfz-Zulassung Straubing ausgegeben. Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – wir stellen das passende Kurzzeitkennzeichen für Ihren Fahrzeugtyp aus.

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So funktioniert die Beantragung – Schritt für Schritt

Der Ablauf zur Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Straubing ist klar strukturiert und vollständig online möglich:

  1. Antrag stellen: Füllen Sie das Online-Formular auf dieser Seite vollständig aus. Geben Sie Fahrzeugtyp, gewünschten Gültigkeitszeitraum sowie Ihre persönlichen Daten an.
  2. Unterlagen hochladen: Laden Sie alle erforderlichen Dokumente digital hoch. Eine vollständige Liste der benötigten Unterlagen finden Sie im nächsten Abschnitt.
  3. Versicherungsnachweis einreichen: Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) wird direkt im Antragsformular eingetragen. Ohne gültige eVB-Nummer ist keine Ausstellung möglich.
  4. Gebühr bezahlen: Die anfallenden Gebühren werden sicher und bequem online beglichen. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (siehe Abschnitt Fahrzeugtypen).
  5. Kennzeichen erhalten: Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie die Zulassungsdokumente sowie die Genehmigung zur Nutzung des Kurzzeitkennzeichens. Das physische Kennzeichenschild können Sie bei einem zugelassenen Schilderpräger abholen oder sich zusenden lassen.
  6. Fahrt antreten: Das Kennzeichen ist ab dem eingetragenen Startdatum gültig. Halten Sie alle Dokumente während der Fahrt griffbereit.

Sollten Sie die Kfz-Zulassung Straubing persönlich aufsuchen wollen oder müssen, sind folgende Öffnungszeiten zu beachten:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Straubing benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (gültig, als Scan oder Foto)
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I (sofern vorhanden)
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (sofern vorhanden)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) – ausgestellt von einer in Deutschland zugelassenen Kfz-Versicherung
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU) – Prüfbericht oder Aufkleber; bei Fahrzeugen ohne gültige HU gelten besondere Regelungen (siehe Abschnitt HU-Pflicht)
  • Vollmacht – sofern die Beantragung durch eine bevollmächtigte Person erfolgt
  • Bei Fahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht: Nachweis über die Fahrerlaubnisklasse C1 oder C

Alle Dokumente werden im Rahmen des Online-Antrags digital übermittelt. Achten Sie auf gut lesbare, vollständige Scans oder Fotos.


Wann wird ein Kurzzeitkennzeichen in Straubing benötigt?

Ein Kurzzeitkennzeichen Straubing wird immer dann benötigt, wenn ein Fahrzeug ohne reguläre Zulassung vorübergehend auf öffentlichen Straßen bewegt werden soll. Typische Anwendungsfälle sind:

  • Überführungsfahrten: Das Fahrzeug wird vom Verkäufer zum Käufer oder von einem Standort zu einem anderen transportiert.
  • Probefahrten: Privatpersonen oder Händler möchten ein Fahrzeug vor dem Kauf auf öffentlichen Straßen testen.
  • Hauptuntersuchung: Das Fahrzeug muss zur nächsten zugelassenen Prüfstelle gefahren werden, um die HU nachzuholen.
  • Reparaturfahrten: Das Fahrzeug soll zu einer Werkstatt gebracht werden, ohne dauerhaft zugelassen zu sein.
  • Saisonale Überführungen: Insbesondere bei Motorrädern oder Wohnmobilen, die für die neue Saison vorbereitet werden müssen.

Das Kurzzeitkennzeichen eignet sich ausdrücklich nicht für dauerhafte Nutzung oder regelmäßige Fahrten. Für solche Zwecke ist eine reguläre Zulassung erforderlich.


Gültigkeit und Einschränkungen

Ein Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden und gilt für ein einziges, konkret bezeichnetes Fahrzeug. Es kann nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden.

Gültigkeitsdauer: Maximal 5 Tage ab dem eingetragenen Startdatum. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Wer mehr Zeit benötigt, muss ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragen.

Räumliche Gültigkeit: Das 5-Tage-Kennzeichen Straubing gilt ausschließlich im Inland, also auf dem gesamten Bundesgebiet. Fahrten ins europäische oder außereuropäische Ausland sind damit nicht zulässig.

Fahrten ins Ausland: Für grenzüberschreitende Überführungsfahrten ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich. Dieses hat eine längere Gültigkeitsdauer und ist speziell für Fahrten ins Ausland konzipiert. Wir stellen auch Ausfuhrkennzeichen aus – sprechen Sie uns bei Bedarf an.

Versicherungspflicht: Für das Kurzzeitkennzeichen besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht. Die eVB-Nummer muss vor der Ausstellung vorliegen. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel nur für die eingetragene Gültigkeitsdauer.


Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Das Kurzzeitkennzeichen für PKW ist der mit Abstand häufigste Anwendungsfall. Typische Situationen sind der Kauf eines Gebrauchtwagens, die Überführung eines Neuwagens oder die Fahrt zur Hauptuntersuchung. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen PKW in Straubing beträgt 179,00 €. Stellen Sie sicher, dass die eVB-Nummer auf das konkrete Fahrzeug und den genauen Gültigkeitszeitraum ausgestellt ist.

Motorrad

Das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Straubing wird häufig zu Saisonbeginn benötigt, wenn ein Motorrad nach der Winterpause überführt oder zur Inspektion gebracht werden soll. Beachten Sie: Die eVB-Nummer muss explizit für ein Motorrad ausgestellt sein – eine PKW-Versicherungsbestätigung ist nicht übertragbar. Achten Sie außerdem darauf, dass das Kennzeichenschild in der für Motorräder vorgeschriebenen Größe gefertigt wird. Die Gebühr beträgt 129,00 €.

Anhänger

Auch für Anhänger ist ein eigenes Kurzzeitkennzeichen erforderlich – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Eine Ausnahme gilt bei Anhängern unter 750 kg zulässigem Gesamtgewicht, für die vereinfachte Regelungen greifen können. Prüfen Sie im Einzelfall, welche Anforderungen für Ihren Anhänger gelten. Das Kurzzeitkennzeichen Anhänger Straubing kostet 139,00 €.

Wohnmobil

Beim Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Straubing ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs entscheidend. Wohnmobile bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht können mit dem regulären Führerschein der Klasse B bewegt werden. Für Fahrzeuge über 3,5 t ist die Fahrerlaubnisklasse C1 oder C erforderlich – ein entsprechender Nachweis muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil beträgt 199,00 €.


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Das bedeutet, das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Beantragung über einen noch gültigen HU-Prüfbericht verfügen.

Ausnahme: Ist die HU abgelaufen oder liegt keine gültige HU vor, darf das Fahrzeug ausschließlich zur nächsten zugelassenen Prüfstelle gefahren werden. In diesem Fall wird im Zulassungsdokument ein entsprechender Vermerk eingetragen, der die Nutzung auf diesen Zweck beschränkt. Jede andere Nutzung des Kurzzeitkennzeichens ohne gültige HU ist unzulässig und kann zu Bußgeldern sowie zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führen.

Wir empfehlen, den HU-Status des Fahrzeugs vor der Antragstellung zu prüfen und den aktuellen Prüfbericht oder den HU-Aufkleber bereitzuhalten.


Besonderheiten in Bayern

Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland Deutschlands und zeichnet sich durch eine Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke mit eigenen Kennzeichenkürzeln aus. Das Kürzel SR steht dabei eindeutig für den Zulassungsbezirk Straubing. In ländlichen Regionen wie dem Bayerischen Wald oder Niederbayern ist es üblich, dass Fahrzeuge über größere Distanzen überführt werden – das Kurzzeitkennzeichen ist hier ein besonders praxisrelevantes Instrument.

Umweltzonen in bayerischen Städten: Wer mit einem Kurzzeitkennzeichen durch Bayern fährt, sollte beachten, dass in mehreren Großstädten Umweltzonen bestehen. In München gilt eine besonders strenge Umweltzone, die nur für Fahrzeuge mit grüner Plakette (Euro 4 und höher) zugänglich ist. Auch Augsburg, Nürnberg und Regensburg verfügen über Umweltzonen. Fahrzeuge, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen diese Zonen nicht befahren – auch nicht mit einem Kurzzeitkennzeichen. Planen Sie Ihre Überführungsroute entsprechend, wenn Ihr Fahrzeug keine gültige Umweltplakette besitzt.

Grenzregionen: Straubing liegt in unmittelbarer Nähe zur tschechischen Grenze. Für Überführungsfahrten ins benachbarte Ausland ist, wie erwähnt, ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich – das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich im deutschen Inland.

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Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Straubing

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen in Straubing gültig?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig, gerechnet ab dem eingetragenen Startdatum. Eine Verlängerung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Benötigen Sie mehr Zeit, muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen Straubing?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW 179,00 €, Motorrad 129,00 €, Anhänger 139,00 €, Wohnmobil 199,00 €. In diesen Gebühren sind die Verwaltungskosten enthalten. Hinzu kommen die Kosten für das Kennzeichenschild beim Schilderpräger sowie die Versicherungsprämie für den Kurzzeitkennzeichen-Versicherungsschutz.

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen online in Straubing beantragen?

Ja. Die Beantragung ist vollständig online möglich. Sie laden Ihre Unterlagen digital hoch, tragen die eVB-Nummer ein und begleichen die Gebühr online. Ein persönliches Erscheinen bei der Kfz-Zulassung Straubing ist in der Regel nicht erforderlich.

Darf ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich im Bundesgebiet. Für Fahrten ins Ausland – auch in EU-Länder – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich. Wir stellen auf Anfrage auch Ausfuhrkennzeichen aus.

Was passiert, wenn meine HU abgelaufen ist?

Ohne gültige HU darf das Fahrzeug ausschließlich zur nächsten zugelassenen Prüfstelle gefahren werden. Dieser Zweck wird im Zulassungsdokument vermerkt. Jede andere Nutzung ist untersagt. Stellen Sie sicher, dass Sie die Prüfstelle auf dem direkten Weg anfahren.

Brauche ich für einen Anhänger ein eigenes Kurzzeitkennzeichen?

Ja. Ein Anhänger benötigt grundsätzlich ein eigenes Kurzzeitkennzeichen. Das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den mitgeführten Anhänger. Bei Anhängern unter 750 kg zulässigem Gesamtgewicht können vereinfachte Regelungen gelten – prüfen Sie dies im Einzelfall bei der Antragstellung.

Welche Versicherung brauche ich für ein Kurzzeitkennzeichen?

Sie benötigen eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die speziell für das Kurzzeitkennzeichen ausgestellt ist. Die eVB-Nummer wird von Ihrer Versicherung für das konkrete Fahrzeug und den genauen Gültigkeitszeitraum ausgestellt. Eine bestehende Fahrzeugversicherung deckt das Kurzzeitkennzeichen in der Regel nicht automatisch ab – fragen Sie Ihren Versicherer gezielt nach einem Kurzzeitkennzeichen-Tarif.


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Zuständige Zulassungsstelle für Straubing

Kfz-Zulassung Straubing

Am Hagen 65

94315 Straubing

Tel: 09421-944-66232

E-Mail: zulassung@straubing.bayern.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr