Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Cham

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

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Kurzzeitkennzeichen in Cham

Im Freistaat Bayern wird die Ausstellung von Kurzzeitkennzeichen über die jeweils zuständige Kfz-Zulassungsbehörde abgewickelt – in Cham erledigen Sie das vollständig online über unser Portal. Als offiziell zuständige Online-Stelle stellen wir Ihnen das Kurzzeitkennzeichen mit dem Kürzel CHA für den Landkreis Cham aus, schnell, rechtssicher und ohne unnötige Behördengänge.

Ein Kurzzeitkennzeichen – umgangssprachlich auch als 5-Tage-Kennzeichen oder Überführungskennzeichen bezeichnet – ist ein zeitlich befristetes amtliches Kennzeichen, das für Fahrten mit nicht dauerhaft zugelassenen Fahrzeugen ausgestellt wird. Es ermöglicht, ein Fahrzeug legal auf öffentlichen Straßen zu bewegen, obwohl keine reguläre Zulassung besteht. Die Kfz-Zulassung Cham ist die zuständige Stelle für alle Fahrzeuge, die im Landkreis Cham bewegt werden sollen und für die ein solches Kennzeichen erforderlich ist.

Ob Sie ein gebrauchtes Fahrzeug von einem Privatverkäufer abholen, ein Motorrad zum Saisonbeginn überführen oder ein Wohnmobil zur Hauptuntersuchung fahren möchten – das Kurzzeitkennzeichen Cham ist das geeignete Instrument für genau diese Situationen.

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So funktioniert die Beantragung – Schritt für Schritt

Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Cham läuft über unser Online-Portal strukturiert und nachvollziehbar ab. Die folgenden Schritte führen Sie sicher durch den gesamten Prozess:

Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Bevor Sie den Antrag starten, stellen Sie alle erforderlichen Dokumente bereit. Eine vollständige Liste finden Sie im nachfolgenden Abschnitt. Unvollständige Anträge verzögern die Bearbeitung.

Schritt 2 – eVB-Nummer beschaffen Kontaktieren Sie Ihren Kfz-Versicherer und fordern Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) an. Diese siebenstellige Nummer ist zwingend erforderlich und muss zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen. Ohne gültige eVB kann kein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden.

Schritt 3 – Online-Antrag ausfüllen Füllen Sie das Antragsformular auf unserem Portal vollständig aus. Geben Sie dabei Fahrzeugtyp, Fahrzeugdaten, gewünschtes Startdatum sowie Ihre persönlichen Angaben korrekt ein. Das System berechnet automatisch das Enddatum der fünftägigen Gültigkeitsdauer.

Schritt 4 – Gebühr bezahlen Die anfallende Gebühr wird im Rahmen des Online-Antrags direkt beglichen. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (siehe Abschnitt Fahrzeugtypen). Die Zahlung erfolgt sicher über unser Portal.

Schritt 5 – Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen erhalten Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) für den Gültigkeitszeitraum sowie die Kennzeichenschilder mit dem Kürzel CHA. Das Kennzeichen ist befristet und trägt deutlich sichtbar das Ablaufdatum.

Schritt 6 – Fahrzeug bewegen Ab dem eingetragenen Startdatum dürfen Sie mit dem Fahrzeug auf deutschen Straßen fahren. Führen Sie die Zulassungsbescheinigung stets mit. Nach Ablauf der Gültigkeit darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.

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Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Cham benötigen Sie folgende Unterlagen. Halten Sie diese vor dem Start des Antrags bereit:

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei Minderjährigen: Ausweis des gesetzlichen Vertreters)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder bei Neufahrzeugen die CoC-Papiere bzw. Einzelgenehmigung
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihres Kfz-Versicherers
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU) – Prüfbericht oder entsprechender Eintrag in den Fahrzeugpapieren (Pflicht seit 2015, Ausnahmen siehe HU-Abschnitt)
  • Bei Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse: Nachweis der Fahrerlaubnisklasse (C1 oder C)
  • Bei Vertretung durch Dritte: Vollmacht und Ausweiskopie des Vollmachtgebers

Alle Dokumente sind in gut lesbarer Form digital einzureichen. Unleserliche oder unvollständige Unterlagen führen zu Rückfragen und verzögern die Bearbeitung.


Wann wird ein Kurzzeitkennzeichen in Cham benötigt?

Ein Kurzzeitkennzeichen wird immer dann benötigt, wenn ein Fahrzeug ohne reguläre Zulassung vorübergehend auf öffentlichen Straßen bewegt werden muss. Typische Anwendungsfälle im Landkreis Cham sind:

  • Überführungsfahrten: Ein Fahrzeug wird von einem Verkäufer oder Händler abgeholt und muss zum neuen Standort gebracht werden, bevor die reguläre Zulassung erfolgt.
  • Probefahrten: Vor dem endgültigen Kauf soll ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen probegefahren werden.
  • Hauptuntersuchung: Das Fahrzeug muss zur HU-Prüfstelle gefahren werden, ohne dass eine dauerhafte Zulassung vorliegt oder erneuert werden soll.
  • Reparatur- und Werkstattfahrten: Das Fahrzeug muss zu einer Werkstatt oder zurück transportiert werden.
  • Saisonale Überführungen: Insbesondere bei Motorrädern oder Wohnmobilen, die nach der Winterpause in Betrieb genommen oder eingelagert werden.

Das Kurzzeitkennzeichen Cham trägt stets das regionale Kürzel CHA und ist eindeutig als befristetes Kennzeichen erkennbar.


Gültigkeit und Einschränkungen

Ein Kurzzeitkennzeichen ist maximal fünf Tage gültig. Das Startdatum wird bei der Beantragung festgelegt; das Enddatum ergibt sich automatisch. Eine Verlängerung ist nicht möglich – nach Ablauf muss ggf. ein neues Kennzeichen beantragt werden.

Fahrzeugbindung: Das Kurzzeitkennzeichen ist an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Es darf ausschließlich mit dem bei der Beantragung angegebenen Fahrzeug verwendet werden. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Räumliche Beschränkung: Die Nutzung ist auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Fahrten ins Ausland – auch in Nachbarländer wie Österreich oder Tschechien, die vom Landkreis Cham aus leicht erreichbar sind – sind mit einem Kurzzeitkennzeichen nicht gestattet.

Auslandsfahrten: Wer ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchte, benötigt stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen. Dieses hat eine längere Gültigkeitsdauer und ist speziell für grenzüberschreitende Überführungen konzipiert. Bitte beachten Sie die gesonderten Anforderungen für das Ausfuhrkennzeichen.


Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der mit Abstand häufigste Anwendungsfall für ein Kurzzeitkennzeichen ist der PKW. Ob Neuwagen vom Händler, Gebrauchtwagen vom Privatverkäufer oder ein Fahrzeug aus einer Erbschaft – sobald keine laufende Zulassung besteht und das Fahrzeug bewegt werden muss, ist das Kurzzeitkennzeichen das richtige Instrument. Die Gebühr für PKW beträgt bei uns 179,00 €.

Bitte stellen Sie sicher, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Fahrt technisch fahrbereit ist und alle Pflichtdokumente mitgeführt werden.

Motorrad

Für Motorräder gelten grundsätzlich dieselben Regelungen wie für PKW, jedoch mit einigen Besonderheiten. Die eVB-Nummer muss explizit für ein Motorrad ausgestellt sein – eine PKW-Versicherungsbestätigung ist nicht übertragbar. Insbesondere zu Saisonbeginn, wenn Motorräder nach der Winterpause erstmals wieder bewegt oder von einem neuen Standort abgeholt werden, ist das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Cham ein häufig genutztes Instrument. Die Gebühr für Motorräder beträgt 129,00 €.

Anhänger

Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Bei Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse unter 750 kg ist das Verfahren vereinfacht; dennoch ist eine gültige eVB sowie die entsprechende Fahrzeugdokumentation erforderlich. Bei schwereren Anhängern gelten die vollen Anforderungen. Die Gebühr für Anhänger beträgt 139,00 €.

Wohnmobil

Wohnmobile unterliegen je nach Gewichtsklasse unterschiedlichen Anforderungen. Bitte geben Sie bei der Beantragung die zulässige Gesamtmasse Ihres Wohnmobils korrekt an. Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen fallen in die Führerscheinklassen C1 oder C – ein entsprechender Nachweis der Fahrerlaubnis ist bei der Antragstellung vorzulegen. Die Gebühr für Wohnmobile beträgt 199,00 €.


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2015 ist für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Der Prüfbericht oder ein entsprechender Eintrag in den Fahrzeugpapieren muss zum Zeitpunkt der Antragstellung vorgelegt werden.

Ausnahme – Fahrt zur Prüfstelle: Ist keine gültige HU vorhanden, kann ein Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für die direkte Fahrt zur nächsten zugelassenen Prüfstelle (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ) ausgestellt werden. In diesem Fall ist im Antrag ausdrücklich anzugeben, dass der Zweck der Fahrt die Hauptuntersuchung ist. Umwege oder Fahrten zu anderen Zielen sind in diesem Rahmen nicht zulässig.

Liegt die HU ab, empfehlen wir, zunächst die Hauptuntersuchung durchzuführen und anschließend – bei Bedarf – ein reguläres Kurzzeitkennzeichen für weitere Fahrten zu beantragen.


Besonderheiten in Bayern

Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland Deutschlands und weist eine ausgeprägte Vielfalt an Zulassungsbezirken auf. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt verfügt über ein eigenes Kennzeichenkürzel – der Landkreis Cham trägt das Kürzel CHA. Diese regionale Struktur bedeutet, dass die zuständige Behörde stets die des jeweiligen Landkreises ist.

In einigen bayerischen Großstädten gelten zusätzliche Einschränkungen für den Straßenverkehr. In München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg bestehen Umweltzonen, die nur für Fahrzeuge mit ausreichender Schadstoffklasse befahren werden dürfen. Besonders streng ist die Umweltzone in München, wo ausschließlich Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse Euro 4 (Benziner) bzw. Euro 6 (Diesel) zugelassen sind. Wenn Sie mit einem Kurzzeitkennzeichen aus dem Landkreis Cham eine dieser Städte durchfahren möchten, stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug die jeweiligen Anforderungen erfüllt. Eine Umweltplakette ist für die Durchfahrt durch diese Zonen erforderlich.

In ländlichen Regionen Bayerns – zu denen der Landkreis Cham mit seiner Lage im Bayerischen Wald zählt – sind die Zulassungsverfahren in der Regel übersichtlicher strukturiert, da keine städtischen Sonderregelungen wie Umweltzonen gelten. Dennoch sind alle bundesrechtlichen Vorschriften zur Kurzzeitkennzeichenpflicht uneingeschränkt anzuwenden.


Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Cham

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen in Cham gültig?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist maximal fünf Tage gültig, gerechnet ab dem bei der Beantragung angegebenen Startdatum. Das Ablaufdatum ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt und klar erkennbar. Eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Kann ich dasselbe Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge verwenden?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist strikt fahrzeuggebunden. Es darf ausschließlich mit dem Fahrzeug genutzt werden, für das es beantragt wurde. Die Verwendung für ein anderes Fahrzeug ist unzulässig und kann als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen Cham?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW 179,00 €, Motorrad 129,00 €, Anhänger 139,00 €, Wohnmobil 199,00 €. Die Zahlung erfolgt direkt im Rahmen des Online-Antrags.

Brauche ich für ein Kurzzeitkennzeichen eine Versicherung?

Ja. Die Vorlage einer gültigen eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ist eine gesetzliche Pflichtvoraussetzung. Ohne diese Nummer kann kein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden. Kontaktieren Sie Ihren Kfz-Versicherer, um die eVB zu erhalten – dies ist in der Regel kurzfristig möglich.

Darf ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich im Inland, also auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Für grenzüberschreitende Überführungen – etwa in das nahegelegene Tschechien oder nach Österreich – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich.

Was passiert, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?

Ohne gültige Hauptuntersuchung kann ein Kurzzeitkennzeichen nur für die direkte Fahrt zur nächsten zugelassenen Prüfstelle ausgestellt werden. Der Zweck muss bei der Antragstellung klar angegeben werden. Andere Fahrten sind in diesem Fall nicht erlaubt.

Wann sind die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Cham?

Die Kfz-Zulassung Cham ist zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag bis Dienstag 07:30–15:00 Uhr, Mittwoch 07:30–12:00 Uhr, Donnerstag 07:30–18:00 Uhr, Freitag 07:30–12:00 Uhr. Über unser Online-Portal können Sie Ihren Antrag unabhängig von diesen Zeiten rund um die Uhr stellen.


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Zuständige Zulassungsstelle für Cham

Kfz-Zulassung Cham

Rachelstr. 6

93413 Cham

Tel: 09971-78-242

E-Mail: zulassungsstelle@lra.landkreis-cham.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr