Kurzzeitkennzeichen in Freising
Für ein Kurzzeitkennzeichen in Freising benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Das Kurzzeitkennzeichen – auch 5-Tage-Kennzeichen oder Überführungskennzeichen Freising genannt – ermöglicht es Ihnen, ein Fahrzeug ohne dauerhafte Zulassung vorübergehend auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Es trägt das Kennzeichenkürzel FS und wird durch die Kfz-Zulassung Freising ausgestellt.
Das Kennzeichen ist fahrzeuggebunden, zeitlich auf maximal fünf Tage begrenzt und ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands gültig. Es eignet sich für Überführungsfahrten nach einem Fahrzeugkauf, für Probefahrten oder für Fahrten zu einer Hauptuntersuchung. Die Beantragung erfolgt vollständig über unser Portal – ohne Wartezeit vor Ort und ohne unnötige Behördengänge.
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So funktioniert die Beantragung – Schritt für Schritt
Der Ablauf für ein Kurzzeitkennzeichen in Freising ist klar strukturiert und in wenigen Schritten erledigt:
Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie vor Beginn des Antrags alle erforderlichen Dokumente bereit. Dazu zählen Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief, Personalausweis, eVB-Nummer sowie – sofern vorhanden – ein gültiger HU-Nachweis.
Schritt 2 – Fahrzeugtyp und Gültigkeitszeitraum wählen Wählen Sie im Antragsformular den zutreffenden Fahrzeugtyp (PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil) sowie den gewünschten Gültigkeitszeitraum. Das Startdatum muss der Tag der Ausstellung oder ein zukünftiger Werktag sein. Eine rückwirkende Ausstellung ist nicht möglich.
Schritt 3 – Fahrzeugdaten eingeben Tragen Sie Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), Fahrzeughersteller, Fahrzeugklasse sowie die zulässige Gesamtmasse ein. Bei Wohnmobilen und Anhängern ist die Gewichtsklasse für die Gebührenberechnung zwingend erforderlich.
Schritt 4 – eVB-Nummer angeben Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ist Pflichtbestandteil jedes Antrags. Sie erhalten diese direkt von Ihrer Kfz-Versicherung. Ohne gültige eVB-Nummer kann das Kennzeichen nicht ausgestellt werden. Die Kurzzeitkennzeichen Freising Versicherung muss für den gesamten Gültigkeitszeitraum des Kennzeichens bestehen.
Schritt 5 – Gebühr entrichten Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Antrags direkt entrichtet. Die geltenden Gebühren für Kurzzeitkennzeichen Freising Kosten sind:
| Fahrzeugtyp | Gebühr |
|---|---|
| PKW / Auto | 179,00 € |
| Motorrad | 129,00 € |
| Anhänger | 139,00 € |
| Wohnmobil | 199,00 € |
Schritt 6 – Kennzeichen erhalten und anbringen Nach abgeschlossener Bearbeitung erhalten Sie die Zulassungsdokumente sowie die Kennzeichendaten. Das Kennzeichen mit dem Kürzel FS ist vor Fahrtantritt ordnungsgemäß am Fahrzeug anzubringen. Für Motorräder gilt: Ein Kennzeichen hinten, gut lesbar und fest montiert.
Schritt 7 – Fahrt antreten Das Kennzeichen gilt ab dem eingetragenen Startdatum. Führen Sie die Zulassungsunterlagen während der gesamten Fahrt mit. Bei einer Kontrolle durch die Polizei sind diese auf Verlangen vorzuzeigen.
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Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Freising sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Ausweis des Vertretungsberechtigten)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) – je nach Verfügbarkeit
- eVB-Nummer der Kfz-Versicherung (7-stellige alphanumerische Zeichenfolge)
- HU-Nachweis (Hauptuntersuchungsbericht), sofern eine gültige HU vorliegt
- Bei Fahrzeugen ohne HU: Nachweis, dass die Fahrt ausschließlich zur nächsten Prüfstelle erfolgt
- Bei Anhängern über 750 kg zulässiger Gesamtmasse: vollständige Fahrzeugpapiere des Anhängers
- Bei Wohnmobilen über 3,5 t: Führerschein der Klasse C1 oder C ist Voraussetzung für die Fahrt – nicht für die Beantragung, aber beim Fahren mitzuführen
Alle Unterlagen sind im Original oder als qualifizierte digitale Kopie einzureichen.
Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Der häufigste Anwendungsfall für ein Kurzzeitkennzeichen in Freising ist die Überführung eines neu erworbenen PKW. Ob Gebrauchtwagenkauf von einer Privatperson, Abholung beim Händler oder Überführung nach einer Reparatur – das 5-Tage-Kennzeichen Freising deckt alle gängigen Szenarien ab. Das Kennzeichen ist für die im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeugklasse M1 ausgestellt und gilt ausschließlich für das angegebene Fahrzeug. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist unzulässig.
Motorrad
Das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Freising weist einige Besonderheiten auf. Die Kennzeichengröße für Motorräder unterscheidet sich von der eines PKW – das Kennzeichen ist kleiner und hochkant montiert. Bei der Beantragung ist darauf zu achten, dass die eVB-Nummer speziell für Krafträder (Fahrzeugklasse L) ausgestellt wurde, da viele Versicherungen fahrzeugklassenspezifische eVB-Nummern vergeben.
Besonders häufig wird das Motorrad-Kurzzeitkennzeichen zu Saisonbeginn benötigt: Wer ein Motorrad im Winter kauft und es erst im Frühjahr überführt, kann gezielt zum Saisonstart ein Kurzzeitkennzeichen beantragen, ohne eine Saisonzulassung vorzuziehen.
Anhänger
Für Anhänger ist ein eigenständiges Kurzzeitkennzeichen Anhänger Freising erforderlich – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Bei Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse unter 750 kg gelten vereinfachte Anforderungen: Hier sind die Fahrzeugpapiere in reduziertem Umfang ausreichend. Bei schwereren Anhängern sind vollständige Fahrzeugdokumente einzureichen. Das Kennzeichen ist am Anhänger selbst anzubringen und muss während der gesamten Fahrt sichtbar sein.
Wohnmobil
Das Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Freising wird in der Fahrzeugklasse M1 (bis 3,5 t) oder M (über 3,5 t) ausgestellt. Die Angabe der zulässigen Gesamtmasse ist bei der Beantragung zwingend erforderlich, da sie die Gebührenhöhe bestimmt. Für Wohnmobile über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ist während der Fahrt ein Führerschein der Klasse C1 oder C mitzuführen. Dies ist keine Voraussetzung für die Ausstellung des Kennzeichens, aber eine zwingende Anforderung für den Fahrzeugführer.
Gültigkeit und Einschränkungen
Das Kurzzeitkennzeichen ist auf maximal fünf Kalendertage begrenzt. Die Gültigkeitsdauer beginnt mit dem eingetragenen Startdatum und endet mit Ablauf des fünften Tages. Eine Verlängerung ist nicht möglich – bei Bedarf muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.
Das Kennzeichen ist fahrzeuggebunden: Es darf ausschließlich für das im Antrag angegebene Fahrzeug verwendet werden. Jede andere Nutzung ist ordnungswidrig und kann zu Bußgeldern sowie zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich innerhalb Deutschlands. Für Fahrten ins europäische Ausland – etwa zur Überführung eines in Deutschland erworbenen Fahrzeugs in ein anderes EU-Land – ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen. Dieses hat eine Gültigkeitsdauer von bis zu einem Jahr und ist für Auslandsfahrten zugelassen.
Wann wird ein Kurzzeitkennzeichen in Freising benötigt?
Ein Kurzzeitkennzeichen in Freising ist immer dann erforderlich, wenn ein Fahrzeug ohne dauerhafte Zulassung vorübergehend am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen soll. Typische Anlässe sind:
- Überführungsfahrten nach dem Kauf eines Gebraucht- oder Neufahrzeugs
- Probefahrten bei privatem Fahrzeugverkauf
- Fahrten zur Hauptuntersuchung, wenn keine gültige HU vorliegt
- Rücküberführungen nach Reparatur oder Wartung ohne aktive Zulassung
- Saisonale Überführungen von Motorrädern oder Wohnmobilen
Das Kürzel FS kennzeichnet alle im Landkreis Freising zugelassenen Fahrzeuge. Die Kfz-Zulassung Freising ist die zuständige Behörde für die Ausstellung des Kennzeichens. Über unser Portal wickeln wir den gesamten Vorgang digital ab.
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Der HU-Nachweis muss zum Zeitpunkt der Ausstellung des Kennzeichens noch gültig sein.
Ausnahme: Ist keine gültige HU vorhanden, kann das Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für die direkte Fahrt zur nächsten zugelassenen Prüfstelle (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ) ausgestellt werden. In diesem Fall ist der geplante Prüftermin oder die Adresse der Prüfstelle im Antrag anzugeben. Umwege oder Fahrten zu anderen Zwecken sind in diesem Fall nicht gestattet.
Die Kurzzeitkennzeichen HU Pflicht gilt unabhängig vom Fahrzeugtyp – also für PKW, Motorräder, Anhänger und Wohnmobile gleichermaßen.
Besonderheiten in Bayern
Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland Deutschlands und umfasst eine Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke mit eigenen Kennzeichenkürzeln. Der Landkreis Freising trägt das Kürzel FS und ist administrativ von den umliegenden Landkreisen klar abgegrenzt – darunter München (M), Erding (ED), Pfaffenhofen an der Ilm (PAF) und Dachau (DAH). Jeder Landkreis verfügt über eine eigene Zulassungsbehörde.
Wer ein Fahrzeug in Freising kauft und es in einen anderen Landkreis überführen möchte, benötigt ein Kurzzeitkennzeichen mit dem Kürzel des Ausstellungsbezirks – in diesem Fall FS. Das Kennzeichen ist für die gesamte Fahrt innerhalb Deutschlands gültig, unabhängig davon, durch welche anderen Landkreise oder Bundesländer die Route führt.
Umweltzonen in Bayern: In den bayerischen Großstädten München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg bestehen Umweltzonen, die nur von Fahrzeugen mit bestimmten Schadstoffklassen befahren werden dürfen. München betreibt dabei die strengste Umweltzone Bayerns. Fahrzeuge, die mit einem Kurzzeitkennzeichen Freising unterwegs sind, unterliegen denselben Umweltzonenanforderungen wie dauerhaft zugelassene Fahrzeuge. Prüfen Sie daher vor der Fahrt, ob Ihr Fahrzeug über die erforderliche Umweltplakette verfügt, wenn die Route durch eine dieser Städte führt. Für Fahrzeuge ohne gültige Plakette sind Ausweichrouten zu wählen.
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Freising
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen online beantragen?
Ja. Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens online in Freising erfolgt vollständig über unser Portal. Sie müssen dafür nicht persönlich bei der Kfz-Zulassung Freising erscheinen. Der gesamte Prozess – von der Dateneingabe bis zur Gebührenentrichtung – läuft digital ab.
Wie lange ist das Kurzzeitkennzeichen gültig?
Das Kennzeichen ist auf maximal fünf Kalendertage begrenzt. Das genaue Start- und Enddatum wird bei der Beantragung festgelegt und ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Eine nachträgliche Verlängerung ist nicht möglich.
Darf ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands zugelassen. Für Fahrten ins Ausland ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen, das eine Gültigkeitsdauer von bis zu zwölf Monaten haben kann.
Was passiert, wenn meine HU abgelaufen ist?
Bei abgelaufener oder fehlender HU darf das Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für die direkte Fahrt zur nächsten Prüfstelle genutzt werden. Andere Fahrtzwecke sind in diesem Fall nicht zulässig. Der Prüftermin oder die Zieladresse der Prüfstelle ist bei der Beantragung anzugeben.
Benötige ich für einen Anhänger ein eigenes Kennzeichen?
Ja. Ein Anhänger benötigt ein eigenständiges Kurzzeitkennzeichen Anhänger Freising. Das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Bei Anhängern unter 750 kg zulässiger Gesamtmasse gelten vereinfachte Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen.
Was ist die eVB-Nummer und wo bekomme ich sie?
Die eVB-Nummer ist eine siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung, die Ihre Kfz-Versicherung für das jeweilige Fahrzeug ausstellt. Sie können diese telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Portal Ihrer Versicherung anfordern. Die eVB-Nummer ist Pflichtbestandteil jedes Antrags auf ein Kurzzeitkennzeichen.
Kann ein Kurzzeitkennzeichen auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist strikt fahrzeuggebunden. Es gilt ausschließlich für das Fahrzeug, das bei der Beantragung angegeben wurde. Eine Nutzung für ein anderes Fahrzeug ist ordnungswidrig, führt zum Erlöschen des Versicherungsschutzes und kann strafrechtliche Konsequenzen haben.