KFZ-Ummeldung

KFZ-Ummeldung in Freising

Halterwechsel & Umzug – jetzt online beantragen

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KFZ-Ummeldung in Freising

Die KFZ-Ummeldung in Freising kann vollständig online durchgeführt werden – ohne Behördengang, ohne Wartezeit und direkt von zu Hause aus. Ob Sie nach Freising gezogen sind, ein Fahrzeug gekauft haben oder Ihren Wohnsitz innerhalb des Landkreises verlegt haben: Wir bearbeiten Ihren Antrag digital und führen die Ummeldung bei der Kfz-Zulassung Freising für Sie durch.

Das Kennzeichen FS steht für den Landkreis Freising und wird bei jeder Neuanmeldung oder Ummeldung mit neuem Kennzeichen vergeben. Wer sein bisheriges Kennzeichen behalten möchte oder ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel FS beantragt, kann dies ebenfalls hier erledigen.

Eine KFZ-Ummeldung – auch als Auto umschreiben bezeichnet – ist immer dann erforderlich, wenn sich der Halter, der Wohnsitz oder persönliche Daten im Fahrzeugschein ändern. Die gesetzliche Frist beträgt eine Woche. Wer diese Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld. Handeln Sie daher frühzeitig.

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Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Freising erforderlich?

Eine Ummeldung ist nicht auf einen einzigen Anlass beschränkt. Es gibt mehrere Situationen, in denen Sie rechtlich verpflichtet sind, Ihr Fahrzeug neu zuzuordnen oder die Fahrzeugdaten zu aktualisieren.

Halterwechsel

Beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs wechselt der Halter. Der neue Halter ist verpflichtet, das Fahrzeug auf seinen Namen umzumelden. Ein Halterwechsel in Freising betrifft sowohl Fahrzeuge, die bislang in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen waren, als auch solche, die bereits das Kürzel FS tragen. In beiden Fällen muss die Ummeldung innerhalb von einer Woche nach Eigentumsübergang erfolgen. Beim Halterwechsel besteht außerdem die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen Freising zu beantragen.

Umzug nach Freising

Wer seinen Hauptwohnsitz nach Freising verlegt, muss sein Fahrzeug auf die neue Adresse und den neuen Zulassungsbezirk ummelden. Das bisherige Kennzeichen aus einem anderen Landkreis kann seit der Kennzeichenliberalisierung im Jahr 2015 unter bestimmten Voraussetzungen beibehalten werden. Alternativ wird ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel FS zugeteilt. Wir bearbeiten beide Varianten.

Umzug innerhalb von Freising

Auch ein Umzug innerhalb des Landkreises – etwa von einer Gemeinde in eine andere – kann eine Ummeldung erforderlich machen, wenn sich dadurch die im Fahrzeugschein eingetragene Adresse ändert. Die Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) muss stets mit dem aktuellen Wohnsitz übereinstimmen. Auto ummelden nach Umzug innerhalb von Freising ist daher keine Ausnahme, sondern eine gesetzliche Pflicht.

Namens- oder Adressänderung

Heiraten, Scheidungen oder behördliche Namensänderungen führen dazu, dass der im Fahrzeugschein eingetragene Name nicht mehr mit dem Personalausweis übereinstimmt. In diesem Fall ist ebenfalls eine Aktualisierung der Fahrzeugdaten erforderlich. Wir nehmen die Änderung in den Fahrzeugdokumenten vor und stellen aktualisierte Unterlagen aus.


Besonderheiten in Bayern

Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland Deutschlands und weist eine Besonderheit auf, die für die KFZ-Ummeldung in Freising unmittelbar relevant ist: Die Zulassungsbezirke sind in Bayern besonders kleinteilig organisiert. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt verfügt über ein eigenes Kennzeichenkürzel. Der Landkreis Freising trägt das Kürzel FS, das klar von benachbarten Bezirken wie M (München), ED (Erding), PAF (Pfaffenhofen a. d. Ilm) oder DAH (Dachau) abzugrenzen ist.

Wer aus dem Großraum München in den Landkreis Freising zieht, verlässt damit auch den Zulassungsbezirk der Landeshauptstadt. Eine Ummeldung ist in diesem Fall zwingend. Besondere Aufmerksamkeit verdient dabei die Umweltzone München: Die Landeshauptstadt München betreibt eine der strengsten Umweltzonen Deutschlands. Fahrzeuge, die dort regelmäßig eingesetzt werden, benötigen eine gültige Umweltplakette. Auch Augsburg, Nürnberg und Regensburg unterhalten Umweltzonen, die beim Betrieb von Fahrzeugen in diesen Städten zu berücksichtigen sind. Für den Landkreis Freising selbst besteht derzeit keine eigene Umweltzone, jedoch ist die Nähe zum Münchner Stadtgebiet und zum Flughafen München bei der Fahrzeugnutzung zu bedenken.

Ein weiterer bayerischer Aspekt: In ländlichen Gebieten Bayerns – und der Landkreis Freising umfasst neben der Kreisstadt auch zahlreiche Gemeinden im ländlichen Raum – sind die Zulassungsstellen oft dezentral organisiert. Die Kfz-Zulassung Freising ist die zuständige Behörde für alle Halter im Landkreis. Über unser Portal können Halter aus allen Gemeinden des Landkreises die Ummeldung bequem online einleiten, unabhängig davon, ob sie in der Kreisstadt oder in einer der umliegenden Gemeinden wohnhaft sind.

Hinweis für Neuankömmlinge aus anderen Bundesländern: Bayern kennt keine abweichenden Landesregelungen bei der Ummeldungspflicht. Die Bundesregelung gemäß § 27 FZV gilt einheitlich. Die Bearbeitungsgebühren und Abläufe sind bei uns klar strukturiert und transparent.


Erforderliche Unterlagen

Die benötigten Unterlagen unterscheiden sich je nach Anlass der Ummeldung. Bitte stellen Sie die entsprechenden Dokumente vollständig zusammen, bevor Sie den Antrag einreichen.

Bei Umzug

Wenn Sie Ihren Wohnsitz verlegt haben und das Fahrzeug auf die neue Adresse ummelden möchten, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – sofern ein Kennzeichenwechsel erfolgt
  • Aktuelle Hauptuntersuchung (HU-Nachweis, nicht älter als vorgeschrieben)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (sofern noch nicht hinterlegt)
  • Nachweis über bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)

Wird kein neues Kennzeichen benötigt und bleibt das bisherige FS-Kennzeichen bestehen, entfällt in der Regel die Vorlage des Fahrzeugbriefs. Wir prüfen dies im Rahmen der Antragsbearbeitung.

Bei Halterwechsel

Beim Halterwechsel in Freising sind zusätzliche Dokumente erforderlich, da ein neuer Halter in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss:

  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (vom Vorhalter ausgefüllt und unterschrieben)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief, vom Vorhalter unterzeichnet)
  • Kaufvertrag oder Eigentumsnachweis (empfohlen, nicht zwingend vorgeschrieben)
  • eVB-Nummer der neuen Kfz-Haftpflichtversicherung des neuen Halters
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
  • HU-Nachweis (gültige Hauptuntersuchung)

Handelt es sich um ein Fahrzeug, das auf eine juristische Person (z. B. GmbH) umgemeldet werden soll, sind zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug sowie eine Vollmacht des Geschäftsführers einzureichen.


Ummeldung nach Fahrzeugtyp

Je nach Fahrzeugart gibt es Besonderheiten, die bei der Ummeldung zu beachten sind.

PKW und Auto

Die Ummeldung eines PKW ist der Standardfall. Auto ummelden in Freising läuft über unser Portal vollständig digital ab. Die Gebühr für die KFZ-Ummeldung Freising beträgt bei PKW 179,00 €. Im Preis enthalten sind die Bearbeitung, die Eintragung in die Fahrzeugpapiere sowie – bei Kennzeichenwechsel – die Zuteilung neuer Schilder.

Motorrad

Beim Motorrad ummelden in Freising ist zusätzlich zu prüfen, ob ein Saisonkennzeichen vorliegt. Saisonkennzeichen sind auf bestimmte Betriebsmonate begrenzt und müssen bei einer Ummeldung gegebenenfalls angepasst werden. Wer das Saisonkennzeichen beibehalten möchte, gibt dies im Antrag an. Die Gebühr für die Ummeldung eines Motorrads beträgt 169,00 €.

Anhänger

Anhänger verfügen über eine eigene Zulassungsbescheinigung und sind unabhängig vom Zugfahrzeug zugelassen. Das bedeutet: Wechselt das Zugfahrzeug, bleibt die Zulassung des Anhängers davon unberührt – und umgekehrt. Wer einen Anhänger ummelden möchte, muss diesen gesondert anmelden. Die Unterlagen umfassen die ZB I und ZB II des Anhängers sowie den Eigentumsnachweis. Die Gebühr für das Anhänger ummelden in Freising beträgt 159,00 €.

Wohnmobil

Bei der Ummeldung eines Wohnmobils sind zwei zusätzliche Punkte zu beachten: Erstens ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs relevant, da diese Einfluss auf die Zulassungsanforderungen und die Kraftfahrzeugsteuer hat. Zweitens muss geprüft werden, ob eine gültige Gasprüfung nach G 607 vorliegt. Diese Prüfung ist für Wohnmobile mit Gasanlagen vorgeschrieben und muss bei der Ummeldung aktuell sein. Liegt kein gültiger Nachweis vor, ist die Prüfung vor der Ummeldung nachzuholen. Die Gebühr für das Wohnmobil ummelden in Freising beträgt 209,00 €.


Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten

Gemäß § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist eine Ummeldung innerhalb von einer Woche nach dem auslösenden Ereignis verpflichtend. Diese Frist gilt sowohl für den Halterwechsel als auch für die Ummeldung nach einem Wohnsitzwechsel.

Wer die KFZ-Ummeldung Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld von bis zu 50 Euro bei einfachem Verstoß. In Verbindung mit weiteren Verstößen – etwa fehlender Versicherungsdeckung – können deutlich höhere Sanktionen folgen. Darüber hinaus kann ein nicht umgemeldetes Fahrzeug im Schadensfall zu Problemen mit der Versicherung führen.

Wir empfehlen daher, die Ummeldung unmittelbar nach dem Umzug oder Fahrzeugkauf einzuleiten. Über unser Portal ist dies jederzeit möglich – auch außerhalb der Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Freising (Montag bis Dienstag 07:30–15:00 Uhr, Mittwoch 07:30–12:00 Uhr, Donnerstag 07:30–18:00 Uhr, Freitag 07:30–12:00 Uhr).

Fahrzeug jetzt hier ummelden →


So funktioniert die KFZ-Ummeldung bei uns

Der Ablauf der KFZ-Ummeldung Freising online ist in wenige klare Schritte gegliedert:

  1. Antrag starten: Wählen Sie den Anlass Ihrer Ummeldung (Umzug, Halterwechsel, Namensänderung) und geben Sie die Fahrzeugdaten ein.
  2. Unterlagen hochladen: Laden Sie die erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hoch. Achten Sie auf Lesbarkeit und Vollständigkeit.
  3. Kennzeichen wählen: Entscheiden Sie, ob Sie Ihr bisheriges Kennzeichen behalten, ein neues FS-Kennzeichen erhalten oder ein Wunschkennzeichen Freising beantragen möchten.
  4. Gebühr bezahlen: Die Zahlung erfolgt sicher und direkt im Antragsportal. Die Gebühr richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (PKW: 179,00 €, Motorrad: 169,00 €, Anhänger: 159,00 €, Wohnmobil: 209,00 €).
  5. Bearbeitung und Bestätigung: Wir bearbeiten Ihren Antrag und senden Ihnen die aktualisierten Fahrzeugdokumente sowie – bei Kennzeichenwechsel – die Zuteilungsbestätigung für neue Schilder zu.

Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich. Bei Rückfragen zu Ihrem Antrag werden Sie von uns direkt kontaktiert.


Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Freising

Kann ich mein bisheriges Kennzeichen behalten, wenn ich nach Freising ziehe?

Ja. Seit der bundesweiten Kennzeichenliberalisierung im Jahr 2015 ist es möglich, ein Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk auch nach einem Umzug zu behalten. Das Kennzeichen bleibt gültig, solange das Fahrzeug ordnungsgemäß versichert und zugelassen ist. Bei der Ummeldung geben Sie einfach an, dass Sie Ihr bisheriges Kennzeichen behalten möchten. Wir vermerken dies in den Fahrzeugdaten.

Wie lange dauert die Bearbeitung meiner Ummeldung?

Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Bei vollständigen Anträgen bearbeiten wir Ihre Ummeldung in der Regel innerhalb weniger Werktage. Sie erhalten nach Abschluss eine Bestätigung sowie die aktualisierten Dokumente.

Was kostet die Auto ummelden Freising Kosten insgesamt?

Die Gebühr für die Ummeldung eines PKW beträgt 179,00 €. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für neue Kennzeichenschilder, falls ein Kennzeichenwechsel erfolgt. Diese Kosten sind nicht in der Verwaltungsgebühr enthalten und werden separat beim Schilderhersteller beglichen. Für Motorräder fallen 169,00 €, für Anhänger 159,00 € und für Wohnmobile 209,00 € an.

Muss ich bei einem Halterwechsel persönlich erscheinen?

Nein. Die Ummeldung nach Halterwechsel kann vollständig über unser Portal abgewickelt werden. Voraussetzung ist, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und lesbar hochgeladen werden, insbesondere die vom Vorhalter unterzeichnete ZB I und ZB II.

Was passiert, wenn ich die Ummeldung nicht fristgerecht vornehme?

Bei Verstoß gegen die gesetzliche Frist gemäß § 27 FZV handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Es kann ein Bußgeld von bis zu 50 Euro verhängt werden. Zusätzlich können im Schadensfall versicherungsrechtliche Komplikationen entstehen. Wir empfehlen, die Ummeldung unmittelbar nach dem Anlass einzuleiten.

Kann ich für mein Fahrzeug ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel FS beantragen?

Ja. Bei jeder Ummeldung, die mit einem Kennzeichenwechsel verbunden ist, besteht die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen Freising mit dem Kürzel FS zu beantragen. Geben Sie Ihren Wunsch im Antragsformular an. Wir prüfen die Verfügbarkeit und reservieren das Kennzeichen für Sie.

Gilt für den Landkreis Freising eine Umweltzone?

Nein, für den Landkreis Freising selbst besteht derzeit keine Umweltzone. Wenn Sie jedoch regelmäßig in das Stadtgebiet München, nach Augsburg, Nürnberg oder Regensburg fahren, benötigen Sie eine gültige Umweltplakette. Diese ist unabhängig von der Ummeldung zu beschaffen und nicht Bestandteil des Ummeldungsverfahrens.

Was ist beim Wohnmobil ummelden in Freising besonders zu beachten?

Beim Wohnmobil sind zwei Punkte besonders relevant: die Einstufung in die korrekte Gewichtsklasse sowie der Nachweis einer gültigen Gasprüfung nach G 607. Liegt keine aktuelle Gasprüfung vor, muss diese vor der Ummeldung nachgeholt werden. Wir können die Ummeldung erst abschließen, wenn alle Nachweise vollständig vorliegen.


KFZ-Ummeldung in Freising – jetzt online erledigen →

Zuständige Zulassungsstelle für Freising

Kfz-Zulassung Freising

Landshuter Str.

85356 Freising

Tel: 08161-600 333 50

E-Mail: info-zulassung@lra-fs.bayern.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr