Kurzzeitkennzeichen in Bingen am Rhein
In Rheinland-Pfalz wird die Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen über die jeweils zuständige Kfz-Zulassungsbehörde abgewickelt – für Bingen am Rhein erledigen Sie das vollständig online über unser Portal. Zuständig ist die Kfz-Zulassung Mainz-Bingen, die Fahrzeuge im Landkreis Mainz-Bingen unter dem Kennzeichenkürzel MZ führt. Das Kurzzeitkennzeichen – umgangssprachlich auch 5-Tage-Kennzeichen oder Überführungskennzeichen Bingen am Rhein genannt – ermöglicht es Ihnen, ein Fahrzeug ohne dauerhafte Zulassung legal auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Ob Probefahrt, Überführung nach dem Kauf oder Transport zur Hauptuntersuchung: Wir stellen Ihnen das passende Kurzzeitkennzeichen für Ihren konkreten Anlass aus.
Das Kurzzeitkennzeichen in Bingen am Rhein beantragen Sie bequem über unser Online-Formular – ohne Wartezeit vor Ort, ohne Behördengang.
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Besonderheiten in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz ist ein Flächenland mit einer Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke und entsprechend unterschiedlichen Kennzeichenkürzeln. Anders als in Ballungsräumen mit zentralisierten Strukturen verfügt nahezu jeder Landkreis über eine eigene Zulassungsstelle. Die größten Zulassungsbezirke im Land sind Mainz, Ludwigshafen und Koblenz – der Landkreis Mainz-Bingen mit dem Kürzel MZ gehört zur unmittelbaren Umgebung der Landeshauptstadt und ist einer der bevölkerungsreichsten Landkreise des Landes.
Ein weiterer Unterschied zu anderen Bundesländern: Rheinland-Pfalz verfügt über keine flächendeckenden Umweltzonen. Es existieren zwar einzelne kommunale Regelungen, jedoch keine großräumigen Fahrverbotszonen, wie sie etwa in Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg bekannt sind. Für Inhaber eines Kurzzeitkennzeichens bedeutet das in der Praxis: Die Fahrt durch rheinland-pfälzische Städte und Gemeinden ist in der Regel ohne zusätzliche Einschränkungen durch Umweltzonenregelungen möglich. Dennoch empfehlen wir, vor Antritt einer Fahrt in angrenzende Bundesländer die dort geltenden Regelungen zu prüfen.
Das Kurzzeitkennzeichen mit dem Kürzel MZ ist ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands gültig. Es wird von der Kfz-Zulassung Mainz-Bingen ausgestellt und trägt den regionalen Bezug zu Bingen am Rhein und dem gesamten Landkreis. Die Vergabe folgt bundesweit einheitlichen Rechtsgrundlagen, insbesondere der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
Erforderliche Unterlagen
Für das Kurzzeitkennzeichen beantragen in Bingen am Rhein halten Sie folgende Unterlagen bereit:
- Personalausweis oder Reisepass (gültig, als Antragsteller oder bevollmächtigte Person)
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I des Fahrzeugs (sofern vorhanden)
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (zum Nachweis der Verfügungsberechtigung)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung; ohne gültige eVB ist keine Ausstellung möglich
- Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU) – ein gültiger TÜV- oder DEKRA-Bericht ist seit 2015 Pflicht; bei abgelaufener HU gelten besondere Regelungen (siehe unten)
- SEPA-Lastschriftmandat oder Zahlungsnachweis für die anfallende Gebühr
Bei Fahrzeugen ohne bisherige Zulassung (z. B. Neuwagen oder Importfahrzeuge) reichen Sie anstelle des Fahrzeugscheins die verfügbaren Fahrzeugpapiere ein. Wir prüfen den Einzelfall und informieren Sie bei Rückfragen umgehend.
Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Der mit Abstand häufigste Anwendungsfall für ein Kurzzeitkennzeichen in Bingen am Rhein ist die Überführung oder Probefahrt mit einem PKW. Typische Situationen sind der Kauf eines Gebrauchtwagens, die Überführung eines Neuwagens vom Händler nach Hause oder die Fahrt zur Hauptuntersuchung. Für PKW gilt die reguläre Gültigkeit von maximal fünf Tagen. Das Kennzeichen ist an das konkrete Fahrzeug gebunden – ein Wechsel auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig.
Kosten PKW/Auto: 179,00 €
Motorrad
Das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Bingen am Rhein weist einige Besonderheiten auf. Motorräder erfordern ein speziell auf das kleinere Schildformat ausgelegtes Kennzeichen. Darüber hinaus ist eine separate eVB-Nummer erforderlich, die ausdrücklich für Krafträder ausgestellt wurde – eine PKW-Versicherungsbestätigung ist nicht übertragbar. Ein häufiger Anwendungsfall ist die Saisonüberführung: Wer ein Motorrad zu Beginn der Fahrsaison vom Winterlager abholt oder nach einer Reparatur wieder in Betrieb nimmt, nutzt das Kurzzeitkennzeichen für die erste legale Fahrt bis zur endgültigen Zulassung. Auch Überführungen von Händlern oder Privatpersonen über größere Distanzen sind typische Einsatzfälle.
Kosten Motorrad: 129,00 €
Anhänger
Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Eine Ausnahme besteht für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg: Hier ist das Verfahren vereinfacht, da diese Fahrzeuge in bestimmten Konstellationen zulassungsfrei sind. Dennoch empfehlen wir, den konkreten Fall vorab zu klären. Für alle anderen Anhänger – insbesondere Transportanhänger, Pferdeanhänger oder Bootstrailer mit einem Gewicht über 750 kg – ist ein separates Kurzzeitkennzeichen Anhänger Bingen am Rhein zwingend erforderlich.
Kosten Anhänger: 139,00 €
Wohnmobil
Beim Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Bingen am Rhein ist die korrekte Angabe der Gewichtsklasse entscheidend. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fallen in die Klasse B und können mit einem regulären PKW-Führerschein gefahren werden. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen erfordern den Führerschein der Klasse C1 (bis 7,5 t) oder C (über 7,5 t). Bei der Beantragung des Kurzzeitkennzeichens muss die Fahrzeugklasse korrekt angegeben werden, da dies Einfluss auf die Versicherungseinstufung und die technischen Anforderungen hat. Geben Sie im Antrag das zulässige Gesamtgewicht aus dem Fahrzeugbrief an.
Kosten Wohnmobil: 199,00 €
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit einer Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung im Jahr 2015 ist für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Das bedeutet: Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Antragstellung über einen nicht abgelaufenen TÜV- oder DEKRA-Bericht verfügen.
Ausnahme: Ist die HU abgelaufen oder liegt noch keine HU vor (z. B. bei einem Fahrzeug, das erstmals zur Prüfung muss), kann ein Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für die direkte Fahrt zur nächsten anerkannten Prüfstelle ausgestellt werden. In diesem Fall ist der Zweck der Fahrt im Antrag ausdrücklich anzugeben. Weitere Fahrten sind mit diesem Kennzeichen in dieser Konstellation nicht erlaubt.
Wir weisen darauf hin, dass die Verantwortung für die Einhaltung dieser Regelung beim Fahrzeugführer liegt. Fahrten mit einem Kurzzeitkennzeichen ohne gültige HU – außerhalb der genannten Ausnahme – sind ordnungswidrig und können zu empfindlichen Bußgeldern führen.
Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt
Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente bereit (siehe Abschnitt „Erforderliche Unterlagen"). Besonders wichtig: Holen Sie vorab die eVB-Nummer bei Ihrer Kfz-Versicherung ein, da ohne diese Nummer keine Bearbeitung möglich ist.
Schritt 2 – Online-Antrag ausfüllen Füllen Sie unser Online-Formular vollständig aus. Geben Sie Fahrzeugtyp, Gewichtsklasse (bei Wohnmobilen und Anhängern), gewünschten Gültigkeitszeitraum und Ihre persönlichen Daten ein. Laden Sie die erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hoch.
Schritt 3 – Gebühr entrichten Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Verfahrens erhoben. Nach erfolgreicher Zahlung wird Ihr Antrag zur Bearbeitung weitergeleitet.
Schritt 4 – Prüfung durch die Kfz-Zulassung Mainz-Bingen Wir prüfen Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Bei vollständigen und korrekten Angaben erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb kurzer Zeit. Bei Rückfragen kontaktieren wir Sie über die angegebene E-Mail-Adresse.
Schritt 5 – Kennzeichendaten und Zulassungsbescheinigung erhalten Nach Genehmigung erhalten Sie die Kennzeichendaten sowie die temporäre Zulassungsbescheinigung digital. Das Kennzeichen selbst wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ausgestellt.
Schritt 6 – Fahrt antreten Führen Sie die Zulassungsbescheinigung stets mit. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich für das angegebene Fahrzeug, den angegebenen Zeitraum und ausschließlich innerhalb Deutschlands.
Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Mainz-Bingen für persönliche Vorsprachen:
| Tag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |
Über unser Online-Portal ist die Beantragung unabhängig von diesen Zeiten möglich.
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Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Bingen am Rhein
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist maximal fünf Kalendertage gültig. Der Gültigkeitszeitraum wird bei der Beantragung festgelegt und ist auf dem Kennzeichen selbst aufgedruckt. Eine Verlängerung ist nicht möglich – bei Bedarf muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.
Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich für Fahrten auf öffentlichen Straßen innerhalb Deutschlands. Für Fahrten ins Ausland – etwa zur Überführung eines Fahrzeugs in ein anderes Land – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert beantragt werden muss.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen in Bingen am Rhein?
Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:
- PKW/Auto: 179,00 €
- Motorrad: 129,00 €
- Anhänger: 139,00 €
- Wohnmobil: 199,00 €
Benötige ich für ein Kurzzeitkennzeichen eine eigene Versicherung?
Ja. Für jedes Kurzzeitkennzeichen ist eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Die eVB-Nummer erhalten Sie von Ihrer Versicherung und geben diese im Antrag an. Das Kurzzeitkennzeichen Bingen am Rhein Versicherung ist damit fest verknüpft – ohne eVB erfolgt keine Ausstellung.
Kann ein Kurzzeitkennzeichen auf mehrere Fahrzeuge gleichzeitig angewendet werden?
Nein. Ein Kurzzeitkennzeichen ist stets fahrzeuggebunden und gilt ausschließlich für das Fahrzeug, für das es ausgestellt wurde. Die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) wird bei der Ausstellung erfasst. Ein Umkennzeichnen oder die Nutzung an einem anderen Fahrzeug ist nicht zulässig.
Was passiert, wenn meine HU abgelaufen ist?
Ist die Hauptuntersuchung abgelaufen, kann ein Kurzzeitkennzeichen nur für die direkte Fahrt zur nächsten Prüfstelle ausgestellt werden. Dieser Zweck ist im Antrag anzugeben. Andere Fahrten sind in dieser Konstellation nicht gestattet. Wir empfehlen, die HU vor der Beantragung zu überprüfen, um Einschränkungen zu vermeiden.
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen auch kurzfristig beantragen?
Ja. Über unser Online-Portal ist die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens Bingen am Rhein unabhängig von den Öffnungszeiten der Zulassungsstelle möglich. Wir bearbeiten Anträge zeitnah. Stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen – insbesondere die eVB-Nummer – vollständig vorliegen, damit keine Verzögerungen entstehen.
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