Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Köln

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

Jetzt Kurzzeitkennzeichen beantragen

Kurzzeitkennzeichen in Köln

Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – das Kurzzeitkennzeichen in Köln wird für alle Fahrzeugtypen hier bei uns vollständig online beantragt, ohne dass ein Behördengang erforderlich ist. Das gelbe Kennzeichen mit dem Kürzel K ist ab Ausstellungsdatum fünf Tage gültig und berechtigt zur einmaligen Überführungsfahrt oder Probefahrt auf öffentlichen Straßen innerhalb Deutschlands. Es eignet sich immer dann, wenn ein Fahrzeug bewegt werden muss, ohne dass eine reguläre Zulassung vorliegt.

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So funktioniert die Online-Beantragung

Das Kurzzeitkennzeichen Köln online zu beantragen ist in drei Schritten erledigt – vollständig digital, ohne Wartezeiten und ohne Besuch bei einer Behörde.

Schritt 1 – Antrag ausfüllen Sie geben die Fahrzeugdaten, den gewünschten Gültigkeitszeitraum und Ihre persönlichen Angaben direkt hier in das Online-Formular ein. Der Vorgang dauert in der Regel weniger als zehn Minuten.

Schritt 2 – Unterlagen hochladen und Gebühr bezahlen Die erforderlichen Dokumente – darunter Personalausweis, eVB-Nummer und Fahrzeugnachweis – laden Sie als digitale Kopie hoch. Die anfallende Gebühr wird sicher online beglichen. Ein vorhandener HU-Nachweis ist ebenfalls zu diesem Zeitpunkt einzureichen, sofern er vorliegt.

Schritt 3 – Kennzeichen erhalten Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie die Zulassungsdokumente und das Kurzzeitkennzeichen auf dem von Ihnen gewählten Weg zugestellt. Die Gültigkeit beginnt mit dem angegebenen Startdatum und endet automatisch nach fünf Kalendertagen. Das Kennzeichen ist fahrzeuggebunden und nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragbar. Liegt keine gültige Hauptuntersuchung vor, ist die Nutzung auf die direkte Fahrt zur nächsten Prüfstelle beschränkt.

Detaillierte Anleitung zum Kurzzeitkennzeichen → /kurzzeitkennzeichen

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Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Köln sind folgende Unterlagen bereitzuhalten:

  • Personalausweis oder Reisepass (gültig, als digitale Kopie)
  • eVB-Nummer einer für Kurzzeitkennzeichen zugelassenen Kfz-Versicherung – diese weicht von der Standard-eVB ab und ist gesondert bei einem Versicherungsanbieter anzufordern
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) oder alternativ ein gültiger Kaufvertrag als Eigentumsnachweis
  • HU-Nachweis (Hauptuntersuchung), sofern vorhanden – bei fehlender oder abgelaufener HU gelten eingeschränkte Nutzungsbedingungen (siehe Abschnitt Gültigkeit und Einschränkungen)

Alle Dokumente werden im Rahmen des Online-Antrags hochgeladen. Originale sind für die Online-Beantragung hier nicht einzusenden.


Fahrzeugtypen

Bei uns können Sie das Kurzzeitkennzeichen in Köln für sämtliche zulassungspflichtige Fahrzeugkategorien beantragen. Das betrifft das Kurzzeitkennzeichen PKW Köln ebenso wie das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Köln, das Kurzzeitkennzeichen Anhänger Köln und das Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Köln. Auch wer ein Überführungskennzeichen Köln für einen Neukauf, einen Fahrzeughandel oder eine Verbringungsfahrt benötigt, wickelt den Vorgang hier ab. Das 5-Tage-Kennzeichen Köln gilt dabei unabhängig vom Fahrzeugtyp unter denselben rechtlichen Bedingungen – die Gebühr richtet sich nach der jeweiligen Fahrzeugklasse.


Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen verfügt über die dichteste Zulassungsbezirksstruktur in ganz Deutschland. Allein im Großraum Köln, dem Ruhrgebiet, Düsseldorf, Bonn, Aachen und Münster bestehen zahlreiche eigenständige Zulassungsbehörden mit jeweils eigenen Kennzeichenkürzeln. Köln führt das Kürzel K.

Für Fahrten mit einem Kurzzeitkennzeichen in Nordrhein-Westfalen ist zu beachten, dass in Köln sowie in zahlreichen weiteren Städten des Landes – darunter Bonn, Düsseldorf, Essen, Dortmund, Aachen und Münster – Umweltzonen ausgewiesen sind. Die Einfahrt in diese Zonen ist nur mit entsprechender Feinstaubplakette zulässig. Fahrzeuge ohne gültige Plakette dürfen diese Bereiche auch mit Kurzzeitkennzeichen nicht befahren, sofern keine ausdrückliche Ausnahmegenehmigung vorliegt.

Darüber hinaus gelten in Köln und Bonn Diesel-Fahrverbote auf bestimmten Straßenabschnitten. Ältere Dieselfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und schlechter sind von diesen Verboten betroffen. Diese Regelungen gelten unabhängig davon, ob ein Fahrzeug regulär zugelassen ist oder unter einem Kurzzeitkennzeichen bewegt wird. Wer ein Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen durch Köln überführt, sollte die betroffenen Streckenabschnitte vorab prüfen, um Verstöße zu vermeiden.


Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Köln

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen in Köln?

Die Gebühren für das Kurzzeitkennzeichen in Köln richten sich nach der Fahrzeugklasse:

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW 179,00 €
Motorrad 129,00 €
Anhänger 139,00 €
Wohnmobil 199,00 €

Die Gebühr ist im Rahmen des Online-Antrags zu entrichten. Weitere Kosten fallen bei uns nicht an.


Wie lange ist das Kurzzeitkennzeichen gültig?

Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem angegebenen Startdatum für genau fünf Kalendertage gültig. Eine Verlängerung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Nach Ablauf der Gültigkeit darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Für einen erneuten Bedarf ist ein neuer Antrag zu stellen.


Brauche ich eine gültige HU für das Kurzzeitkennzeichen?

Eine gültige Hauptuntersuchung ist keine zwingende Voraussetzung für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens. Liegt jedoch keine gültige HU vor oder ist diese abgelaufen, darf das Fahrzeug ausschließlich auf direktem Weg zur nächsten zugelassenen Prüfstelle geführt werden. Umwege und sonstige Fahrten sind in diesem Fall nicht gestattet. Liegt ein aktueller HU-Nachweis vor, ist die Nutzung im Rahmen der allgemeinen gesetzlichen Bedingungen für Kurzzeitkennzeichen möglich.


Kann ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen berechtigt ausschließlich zu Fahrten innerhalb Deutschlands. Eine Nutzung im europäischen Ausland oder außerhalb der Bundesrepublik ist nicht zulässig. Für grenzüberschreitende Überführungsfahrten ist eine andere Kennzeichenlösung erforderlich.


Brauche ich einen Termin für das Kurzzeitkennzeichen in Köln?

Nein – einen Termin bei einer Zulassungsstelle benötigen Sie nicht. Sie erledigen das hier vollständig online. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden, unabhängig von Öffnungszeiten oder Verfügbarkeit vor Ort.


Gilt das Kurzzeitkennzeichen auch in der Kölner Umweltzone?

Das Kurzzeitkennzeichen selbst ersetzt keine Umweltplakette. Fahrzeuge, die keine gültige Feinstaubplakette besitzen, dürfen die ausgewiesene Umweltzone in Köln auch mit Kurzzeitkennzeichen nicht befahren. Zudem sind auf bestimmten Kölner Straßenabschnitten Diesel-Fahrverbote in Kraft, die unabhängig von der Art der Zulassung gelten. Es wird empfohlen, die betroffenen Routen vor Fahrtantritt zu prüfen.


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Zuständige Zulassungsstelle für Köln

Kfz-Zulassung Köln

Max-Glomsda-Str. 4

51105 Köln

Tel: 0221-221-26635

E-Mail: kfz-zulassung@stadt-koeln.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr