Kurzzeitkennzeichen in Gießen
Gießen vergibt das Kennzeichenkürzel GI – die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens wird über unser Portal vollständig online erledigt. Ob Sie ein Fahrzeug überführen, eine Probefahrt unternehmen oder ein neu erworbenes Fahrzeug zum ersten Mal bewegen müssen: Das Kurzzeitkennzeichen Gießen ist das geeignete Instrument für alle Fahrten, die eine kurzfristige, zeitlich begrenzte Zulassung erfordern. Wir stellen Ihnen das 5-Tage-Kennzeichen für PKW, Motorräder, Anhänger und Wohnmobile aus – gebunden an ein konkretes Fahrzeug, abgesichert durch eine gültige Kraftfahrzeugversicherung und gültig ausschließlich im Inland.
Die Kfz-Zulassung Gießen ist die zuständige Behörde für alle Kurzzeitkennzeichen mit dem Kürzel GI. Über unser Online-Portal beantragen Sie Ihr Kennzeichen bequem vorab, ohne persönlich erscheinen zu müssen.
Jetzt Kurzzeitkennzeichen beantragen →
Wann wird ein Kurzzeitkennzeichen in Gießen benötigt?
Ein Kurzzeitkennzeichen – auch Überführungskennzeichen Gießen oder 5-Tage-Kennzeichen Gießen genannt – wird immer dann benötigt, wenn ein Fahrzeug bewegt werden muss, das entweder noch nicht zugelassen ist, vorübergehend abgemeldet wurde oder für das eine dauerhafte Zulassung (noch) nicht erforderlich ist.
Typische Anwendungsfälle in der Region Gießen:
- Fahrzeugkauf und Überführung: Sie haben ein Fahrzeug privat oder beim Händler erworben und möchten es zum neuen Standort oder direkt zur Zulassungsstelle überführen.
- Probefahrten: Ein Fahrzeug soll ausgiebig getestet werden, bevor eine Kaufentscheidung fällt.
- Hauptuntersuchung: Das Fahrzeug muss zur nächsten TÜV- oder DEKRA-Prüfstelle gebracht werden.
- Saisonale Überführungen: Insbesondere bei Motorrädern oder Wohnmobilen, die nach dem Winter erstmals wieder bewegt werden.
- Fahrzeugexport bis zur Grenze: Für rein inländische Teilstrecken vor einer Auslandsüberführung.
Wichtig: Für Fahrten ins Ausland ist das Kurzzeitkennzeichen nicht geeignet. In diesen Fällen ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen, das speziell für grenzüberschreitende Überführungen ausgestellt wird.
Gültigkeit und Einschränkungen
Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden – es gilt ausschließlich für das Fahrzeug, für das es ausgestellt wurde. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig und rechtlich unwirksam.
Die maximale Gültigkeitsdauer beträgt 5 Tage ab dem auf dem Kennzeichen aufgedruckten Startdatum. Das Enddatum ist ebenfalls aufgedruckt und verbindlich. Fahrten nach Ablauf der Gültigkeit sind nicht versichert und stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.
Räumliche Beschränkung: Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es berechtigt nicht zur Einfahrt in andere EU-Staaten oder Drittländer. Wer ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchte, benötigt zwingend ein Ausfuhrkennzeichen.
Versicherungspflicht: Für jedes Kurzzeitkennzeichen Gießen ist eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) erforderlich. Diese wird von Ihrer Kfz-Versicherung ausgestellt und ist bei der Beantragung zwingend anzugeben.
Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Das Kurzzeitkennzeichen für PKW ist der mit Abstand häufigste Anwendungsfall. Ob Gebrauchtwagenkauf, Überführung nach einer Reparatur oder Probefahrt eines Neuwagens – für alle diese Situationen stellen wir das Kennzeichen mit dem Kürzel GI aus. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen für PKW beträgt 179,00 €. Bei der Beantragung geben Sie Fahrzeugklasse, Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) sowie die eVB-Nummer an.
Motorrad
Das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Gießen weist einige Besonderheiten auf. Motorräder benötigen ein eigens für Zweiräder ausgestelltes Kennzeichen – das Kennzeichenformat unterscheidet sich von dem für PKW. Achten Sie darauf, dass Ihre eVB-Nummer ausdrücklich für ein Motorrad ausgestellt wurde, da viele Versicherungen fahrzeugklassenspezifische Bestätigungen ausstellen.
Gerade zu Saisonbeginn – wenn Motorräder nach der Winterpause erstmals wieder auf die Straße kommen – ist das Kurzzeitkennzeichen ein bewährtes Mittel, um das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung oder zum neuen Standort zu überführen, bevor die reguläre Zulassung beantragt wird. Die Gebühr für Motorräder beträgt 129,00 €.
Anhänger
Auch für Anhänger ist ein eigenes Kurzzeitkennzeichen erforderlich – eine Mitführung unter dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs ist nicht zulässig. Das Kurzzeitkennzeichen Anhänger Gießen wird separat beantragt und dem Anhänger zugeordnet.
Für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg gelten vereinfachte Anforderungen: In diesen Fällen entfällt die Pflicht zur eigenständigen eVB, sofern der Anhänger über das Zugfahrzeug mitversichert ist. Klären Sie dies jedoch vorab mit Ihrer Versicherung. Die Gebühr für Anhänger beträgt 139,00 €.
Wohnmobil
Das Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Gießen erfordert besondere Sorgfalt bei der Angabe der Gewichtsklasse. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht werden wie PKW behandelt und können mit einem entsprechenden Kennzeichen überführt werden. Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen ist ein Führerschein der Klasse C1 (bis 7,5 t) oder C (über 7,5 t) erforderlich – dies ist bei der Beantragung zu berücksichtigen und wird von uns geprüft.
Geben Sie bei der Beantragung die korrekte Fahrzeugklasse und das zulässige Gesamtgewicht laut Fahrzeugschein an. Die Gebühr für Wohnmobile beträgt 199,00 €.
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit einer Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens muss eine gültige Hauptuntersuchung (HU) vorliegen. Die Prüfplakette darf zum Zeitpunkt der Beantragung nicht abgelaufen sein.
Ausnahme: Ist die HU abgelaufen oder liegt keine gültige HU vor, darf das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich zur nächsten geeigneten Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ o. ä.) gefahren werden. In diesem Fall ist die Route direkt und ohne Umwege zu wählen. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist untersagt.
Wir empfehlen, den HU-Status vor der Beantragung zu prüfen und den entsprechenden Nachweis bereitzuhalten. Bei abgelaufener HU ist im Antragsformular der Verwendungszweck „Fahrt zur Hauptuntersuchung" anzugeben.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens Unterlagen Gießen halten Sie folgende Dokumente bereit:
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (gültig)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief) – bei Neufahrzeugen: Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – fahrzeugklassenspezifisch
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein)
- Bei Wohnmobilen über 3,5 t: Führerschein der Klasse C1 oder C
- Bei Anhängern unter 750 kg mit Mitversicherung: Nachweis der Mitversicherung durch das Zugfahrzeug
- Bei Bevollmächtigten: Vollmacht und Ausweiskopie des Fahrzeughalters
Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt
Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente digital bereit. Scannen oder fotografieren Sie Fahrzeugschein, Ausweis und HU-Nachweis in guter Qualität.
Schritt 2 – eVB-Nummer beschaffen Wenden Sie sich an Ihre Kfz-Versicherung und fordern Sie eine eVB-Nummer für das betreffende Fahrzeug und den gewünschten Zeitraum an. Die Nummer wird Ihnen in der Regel sofort oder innerhalb weniger Minuten mitgeteilt.
Schritt 3 – Online-Antrag ausfüllen Füllen Sie das Antragsformular auf unserem Portal vollständig aus. Geben Sie Fahrzeugart, Fahrzeugidentifikationsnummer, eVB-Nummer, gewünschtes Startdatum sowie Verwendungszweck an.
Schritt 4 – Unterlagen hochladen und Gebühr bezahlen Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch und begleichen Sie die Gebühr online. Die Gebühren betragen je nach Fahrzeugtyp zwischen 129,00 € und 199,00 €.
Schritt 5 – Kennzeichen erhalten Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Ihre Zulassungsdokumente und das Kennzeichen. Das Kennzeichen wird mit dem aufgedruckten Gültigkeitszeitraum ausgestellt.
Schritt 6 – Fahrt antreten Das Fahrzeug darf ausschließlich im auf dem Kennzeichen angegebenen Gültigkeitszeitraum und nur für den angegebenen Zweck im Inland bewegt werden.
Kurzzeitkennzeichen jetzt hier sichern →
Besonderheiten in Hessen
Hessen verfügt über eine der dichtesten Zulassungsbezirksstrukturen Deutschlands, insbesondere im Rhein-Main-Gebiet. Wer ein Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen GI durch andere hessische Städte bewegt, sollte folgende regionale Besonderheiten kennen:
Umweltzonen: In Hessen bestehen Umweltzonen in Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt, Kassel, Offenbach, Marburg und Limburg. Für die Einfahrt ist mindestens eine grüne Umweltplakette erforderlich. Das Kurzzeitkennzeichen befreit nicht von der Umweltzonenpflicht – das Fahrzeug muss die jeweiligen Emissionsanforderungen erfüllen.
Diesel-Fahrverbot Frankfurt: In Frankfurt am Main gilt für Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4 und schlechter ein Fahrverbot in bestimmten Straßenabschnitten. Dieses Verbot gilt auch für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen. Prüfen Sie die Schadstoffklasse Ihres Fahrzeugs, bevor Sie die Route durch Frankfurt planen.
Mehrere Zulassungsbezirke: Im Rhein-Main-Gebiet grenzen zahlreiche Zulassungsbezirke unmittelbar aneinander. Das Kurzzeitkennzeichen GI gilt bundesweit – eine Beschränkung auf den Landkreis Gießen besteht nicht. Die Fahrt kann also auch durch angrenzende Bezirke wie Marburg-Biedenkopf, Vogelsberg oder Wetterau führen, ohne dass ein gesondertes Kennzeichen erforderlich wäre.
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Gießen
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge gleichzeitig nutzen?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist strikt fahrzeuggebunden. Es gilt ausschließlich für das Fahrzeug, das bei der Beantragung angegeben wurde. Eine Nutzung für ein anderes Fahrzeug – auch nur vorübergehend – ist rechtlich unzulässig und nicht versichert.
Wie lange dauert die Beantragung online?
Die Bearbeitung eines vollständig eingereichten Antrags erfolgt in der Regel innerhalb kurzer Zeit. Achten Sie darauf, alle Unterlagen vollständig und in lesbarer Qualität hochzuladen, um Rückfragen und Verzögerungen zu vermeiden.
Was passiert, wenn das Kennzeichen abläuft und ich noch nicht am Ziel bin?
Mit Ablauf des aufgedruckten Gültigkeitsdatums erlischt der Versicherungsschutz. Das Fahrzeug darf ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Planen Sie den Gültigkeitszeitraum daher großzügig und realistisch.
Gilt das Kurzzeitkennzeichen Gießen auch in anderen Bundesländern?
Ja. Das Kurzzeitkennzeichen gilt bundesweit in ganz Deutschland, unabhängig davon, in welchem Bundesland es ausgestellt wurde. Eine Beschränkung auf Hessen oder den Landkreis Gießen besteht nicht.
Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen beantragen, wenn das Fahrzeug keine gültige HU hat?
Ja, jedoch nur eingeschränkt. In diesem Fall darf das Fahrzeug ausschließlich auf direktem Weg zur nächsten Prüfstelle für die Hauptuntersuchung gefahren werden. Der Verwendungszweck ist im Antrag entsprechend anzugeben. Jede andere Nutzung ist untersagt.
Was ist der Unterschied zwischen einem Kurzzeitkennzeichen und einem Ausfuhrkennzeichen?
Das Kurzzeitkennzeichen ist auf maximal 5 Tage begrenzt und gilt nur in Deutschland. Das Ausfuhrkennzeichen hingegen ist für Fahrten ins Ausland vorgesehen, hat eine längere Gültigkeitsdauer und wird für Fahrzeuge ausgestellt, die dauerhaft ins Ausland überführt werden sollen. Für rein inländische Überführungen ist stets das Kurzzeitkennzeichen das richtige Instrument.
Welche Öffnungszeiten hat die Kfz-Zulassung Gießen?
Die Kfz-Zulassung Gießen ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
- Montag: 07:30 – 15:00 Uhr
- Dienstag: 07:30 – 15:00 Uhr
- Mittwoch: 07:30 – 12:00 Uhr
- Donnerstag: 07:30 – 18:00 Uhr
- Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr
Über unser Online-Portal können Sie Ihren Antrag unabhängig von diesen Öffnungszeiten jederzeit einreichen.
Kurzzeitkennzeichen in Gießen – jetzt online beantragen →