KFZ-Ummeldung

KFZ-Ummeldung in Gießen

Halterwechsel & Umzug – jetzt online beantragen

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KFZ-Ummeldung in Gießen

Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – die KFZ-Ummeldung in Gießen wird für alle Fahrzeugtypen bei uns vollständig online abgewickelt. Wer seinen Wohnsitz nach Gießen verlegt, innerhalb der Stadt umzieht oder ein Fahrzeug von einem anderen Halter übernimmt, ist gesetzlich zur Ummeldung verpflichtet. Zuständig ist die Kfz-Zulassung Gießen, deren Aufgaben wir hier digital übernehmen.

Das Kennzeichen-Kürzel GI steht für den Zulassungsbezirk Gießen. Ob Sie dieses Kennzeichen neu beantragen, ein bestehendes Kennzeichen aus einem anderen Bezirk behalten oder ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel GI wählen möchten – wir bearbeiten alle Varianten in einem einzigen strukturierten Verfahren.

Die Ummeldung ist kein bürokratischer Selbstzweck: Sie stellt sicher, dass Ihr Fahrzeug im Zentralen Fahrzeugregister korrekt erfasst ist, dass Haftungsverhältnisse eindeutig zugeordnet werden können und dass Ihre Kfz-Versicherung auf dem aktuellen Stand ist. Fehlerhafte oder veraltete Halterdaten können im Schadensfall zu ernsthaften Problemen führen.

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Besonderheiten in Hessen

Hessen ist ein Flächenland mit einer besonders dichten Zulassungsbezirksstruktur, insbesondere im Rhein-Main-Gebiet. Wer aus einem dieser Bezirke nach Gießen zuzieht oder ein Fahrzeug von dort erwirbt, sollte einige landesspezifische Gegebenheiten kennen.

Umweltzonen und Fahrverbote: In Hessen bestehen Umweltzonen in mehreren Städten, darunter Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt, Kassel, Offenbach, Marburg und Limburg. Frankfurt unterhält darüber hinaus ein Diesel-Fahrverbot für Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 und schlechter auf bestimmten Streckenabschnitten. Für Fahrzeughalter mit regelmäßigen Fahrten in diese Städte ist die Abgasnorm des Fahrzeugs daher ein relevantes Kriterium – auch bei der Ummeldung nach Gießen, wenn das Fahrzeug weiterhin in diesen Zonen bewegt wird. Die Umweltplakette ist bundesweit einheitlich geregelt und wird nicht neu ausgestellt, wenn sich lediglich der Halter oder der Wohnort ändert.

Zulassungsbezirksstruktur: Im Rhein-Main-Gebiet sind die Zulassungsbehörden aufgrund der Bevölkerungsdichte besonders stark ausgelastet. Der Zulassungsbezirk Gießen ist strukturell eigenständig und umfasst das Stadtgebiet sowie die zugehörigen Gemeinden. Durch die Bearbeitung bei uns entfällt die Notwendigkeit, persönlich bei der Kfz-Zulassung Gießen zu erscheinen.

Hauptuntersuchung (HU): In Hessen gilt wie bundesweit die Pflicht zur regelmäßigen Hauptuntersuchung durch einen anerkannten Prüforganismus (TÜV, DEKRA, GTÜ u. a.). Bei der Ummeldung wird geprüft, ob eine gültige HU-Plakette vorliegt. Ein abgelaufenes HU-Datum kann die Ummeldung nicht verhindern, führt jedoch zu einer Meldung an die zuständige Überwachungsbehörde.

Saisonkennzeichen in Hessen: Saisonkennzeichen sind in Hessen weit verbreitet, insbesondere für Motorräder und Wohnmobile. Bei einer Ummeldung mit Saisonkennzeichen muss der Gültigkeitszeitraum ausdrücklich bestätigt oder angepasst werden. Wir erfassen diesen Zeitraum im Rahmen des Ummeldeverfahrens.


Erforderliche Unterlagen

Die benötigten Dokumente unterscheiden sich je nach Anlass der Ummeldung. Bitte stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen vollständig und lesbar vorliegen, bevor Sie den Antrag einreichen.

Bei Umzug

Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Gießen verlegt haben oder innerhalb der Stadt umgezogen sind, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldeadresse
  • Aktuelle Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) – sofern ein Versichererwechsel oder eine Anpassung stattgefunden hat
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, falls noch nicht hinterlegt
  • Bei Saisonkennzeichen: Angabe des gewünschten Gültigkeitszeitraums

Liegt Ihre neue Adresse bereits im Personalausweis ein, kann der Nachweis über die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt ausreichend sein. Wir prüfen dies im Einzelfall.

Bei Halterwechsel

Beim Halterwechsel – also wenn Sie ein Fahrzeug von einer anderen Person oder einem Unternehmen erwerben – sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original, eingetragen auf den Vorhalter
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original
  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Aktuelle eVB-Nummer der neuen Kfz-Versicherung
  • Bei Wunschkennzeichen GI: Angabe der gewünschten Zeichenkombination
  • Bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens aus einem anderen Bezirk: Angabe des Kennzeichens

Falls das Fahrzeug auf eine juristische Person (GmbH, Verein, etc.) umgemeldet werden soll, sind zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug sowie ein Nachweis der Vertretungsberechtigung einzureichen.


Ummeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Die KFZ-Ummeldung in Gießen für einen PKW ist der Standardfall und folgt dem beschriebenen Verfahren vollständig. Beim Auto ummelden nach Umzug oder Halterwechsel sind keine fahrzeugspezifischen Besonderheiten zu beachten, sofern das Fahrzeug über eine gültige HU-Plakette verfügt und die Zulassungsbescheinigungen vollständig vorliegen. Die Kosten für die KFZ-Ummeldung in Gießen betragen für PKW 179,00 €.

Motorrad

Beim Motorrad ummelden in Gießen ist besonders auf ein mögliches Saisonkennzeichen zu achten. Falls das Motorrad bisher mit einem Saisonkennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen war, muss bei der Ummeldung entschieden werden, ob der bisherige Gültigkeitszeitraum übernommen oder angepasst werden soll. Ganzjährige Kennzeichen können auf Wunsch in Saisonkennzeichen umgewandelt werden und umgekehrt. Die Gebühr für die Ummeldung eines Motorrads beträgt 169,00 €.

Anhänger

Ein Anhänger besitzt eine eigene Zulassungsbescheinigung und wird unabhängig vom Zugfahrzeug umgemeldet. Das bedeutet: Auch wenn Sie gleichzeitig Ihr Zugfahrzeug ummelden, ist für den Anhänger ein separater Vorgang erforderlich. Beim Anhänger ummelden in Gießen gelten dieselben Fristen wie für andere Fahrzeuge. Die Gebühr beträgt 159,00 €.

Wohnmobil

Bei der Ummeldung eines Wohnmobils sind zwei Punkte besonders zu prüfen. Erstens: die Gewichtsklasse des Fahrzeugs, da diese für die Berechnung der Kfz-Steuer und für bestimmte Fahrverbote (z. B. auf Autobahnen an Feiertagen) relevant ist. Zweitens: die Gasprüfung nach G 607. Wohnmobile mit Gasanlage müssen regelmäßig nach der technischen Regel G 607 geprüft werden. Wir empfehlen, den aktuellen Prüfnachweis bei der Ummeldung bereitzuhalten, auch wenn dieser nicht zwingend als Zulassungsvoraussetzung eingereicht werden muss. Die Gebühr für das Wohnmobil ummelden in Gießen beträgt 209,00 €.


So funktioniert die KFZ-Ummeldung bei uns

Der Ablauf der Ummeldung ist klar strukturiert und vollständig online durchführbar:

  1. Antrag starten: Wählen Sie den passenden Ummeldungsgrund (Umzug oder Halterwechsel) und geben Sie die Fahrzeugdaten ein.
  2. Unterlagen hochladen: Laden Sie die erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hoch. Achten Sie auf Lesbarkeit und Vollständigkeit.
  3. Kennzeichen wählen: Entscheiden Sie, ob Sie ein bestehendes Kennzeichen behalten, ein neues GI-Kennzeichen beantragen oder ein Wunschkennzeichen GI reservieren möchten.
  4. Gebühr bezahlen: Die Gebühr wird sicher und direkt im Antragsverfahren entrichtet.
  5. Bearbeitung: Wir bearbeiten Ihren Antrag und stellen die aktualisierte Zulassungsbescheinigung Teil I aus. Sie erhalten eine Bestätigung sowie die neuen Zulassungsunterlagen auf dem von Ihnen gewählten Weg.

Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Gießen für persönliche Vorsprachen sind: Montag bis Dienstag 07:30–15:00 Uhr, Mittwoch 07:30–12:00 Uhr, Donnerstag 07:30–18:00 Uhr und Freitag 07:30–12:00 Uhr. Die Online-Bearbeitung bei uns ist davon unabhängig und jederzeit möglich.


Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Gießen erforderlich?

Halterwechsel

Beim Kauf oder Erwerb eines Fahrzeugs – gleichgültig ob von einer Privatperson, einem Händler oder einem Unternehmen – ist eine Ummeldung auf den neuen Halter zwingend erforderlich. Ein Halterwechsel in Gießen ist auch dann meldepflichtig, wenn das Fahrzeug dasselbe Kennzeichen behält. Die bisherige Halterzuordnung im Fahrzeugregister erlischt erst mit abgeschlossener Ummeldung. Bis dahin bleibt der Vorhalter rechtlich als Fahrzeughalter erfasst.

Umzug nach Gießen

Wer seinen Hauptwohnsitz nach Gießen verlegt und ein auf ihn zugelassenes Fahrzeug mitbringt, muss dieses auto ummelden nach Umzug. Dies gilt unabhängig davon, ob das bisherige Kennzeichen behalten wird oder ein neues GI-Kennzeichen beantragt wird. Das Fahrzeug muss auf die neue Adresse im Zulassungsbezirk Gießen umgeschrieben werden.

Umzug innerhalb von Gießen

Auch ein Umzug innerhalb des Stadtgebiets löst eine Ummeldepflicht aus, da die Halterdaten im Fahrzeugregister stets mit der aktuellen Wohnadresse übereinstimmen müssen. Das Kennzeichen mit dem Kürzel GI bleibt in diesem Fall unverändert erhalten.

Namens- oder Adressänderung

Änderungen des Familiennamens – etwa durch Heirat oder Scheidung – sowie Adressänderungen innerhalb desselben Zulassungsbezirks sind ebenfalls meldepflichtig und werden bei uns als Ummeldung erfasst. Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird entsprechend aktualisiert.


Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten

Gemäß § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) beträgt die gesetzliche Frist für die Ummeldung eines Kraftfahrzeugs eine Woche ab dem Zeitpunkt des meldepflichtigen Ereignisses. Diese Frist gilt sowohl für den Halterwechsel als auch für die Ummeldung nach einem Umzug.

Die KFZ-Ummeldung Frist ist keine Empfehlung, sondern eine Rechtspflicht. Wer die Frist überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall, kann jedoch bis zu 50 Euro betragen – zuzüglich möglicher Verwaltungskosten. In der Praxis können verspätete Ummeldungen auch zu Problemen mit der Kfz-Versicherung führen, wenn im Schadensfall fehlerhafte Halterdaten vorliegen.

Wir empfehlen, die Ummeldung unmittelbar nach dem Umzug oder dem Fahrzeugkauf einzuleiten, um Bußgelder und Folgeprobleme zu vermeiden.

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Kennzeichen bei der Ummeldung in Gießen

Seit der Kennzeichenliberalisierung im Jahr 2015 ist es in Deutschland möglich, ein Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk dauerhaft beizubehalten – auch wenn der Wohnsitz oder der Halter wechselt. Das bedeutet: Wer mit einem Fahrzeug mit einem Kennzeichen aus einem anderen Bezirk nach Gießen zuzieht, muss dieses nicht zwingend gegen ein GI-Kennzeichen tauschen. Das Kennzeichen mitnehmen beim Umzug ist ausdrücklich zulässig.

Wer hingegen ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel GI beantragen möchte, kann dies im Rahmen der Ummeldung tun. Beim Halterwechsel besteht zudem die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen GI zu reservieren und zu beantragen. Die gewünschte Buchstaben-Zahlen-Kombination wird auf Verfügbarkeit geprüft und bei Freigabe fest zugeteilt.

Folgende Varianten stehen bei der Ummeldung zur Auswahl:

  • Bestehendes Kennzeichen aus einem anderen Bezirk behalten (Kennzeichen mitnehmen Umzug)
  • Neues GI-Kennzeichen zuteilen lassen
  • Wunschkennzeichen GI beantragen
  • Saisonkennzeichen GI beantragen (insbesondere für Motorrad und Wohnmobil)

Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Gießen

Wie hoch sind die Kosten für die KFZ-Ummeldung in Gießen?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp. Für einen PKW beträgt die Gebühr 179,00 €, für ein Motorrad 169,00 €, für einen Anhänger 159,00 € und für ein Wohnmobil 209,00 €. Diese Beträge werden direkt im Antragsverfahren bei uns entrichtet.

Kann ich mein bisheriges Kennzeichen behalten, wenn ich nach Gießen ziehe?

Ja. Seit 2015 ist das Behalten eines Kennzeichens aus einem anderen Zulassungsbezirk bundesweit möglich. Sie müssen kein neues GI-Kennzeichen beantragen. Wenn Sie Ihr bisheriges Kennzeichen behalten möchten, geben Sie dies im Antragsverfahren entsprechend an.

Wie lange dauert die Bearbeitung der KFZ-Ummeldung online?

Wir bearbeiten vollständig eingereichte Anträge in der Regel innerhalb weniger Werktage. Die genaue Bearbeitungszeit hängt vom Antragsaufkommen und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Sie werden über den Bearbeitungsstand informiert.

Muss ich meinen Anhänger separat ummelden?

Ja. Ein Anhänger besitzt eine eigene Zulassungsbescheinigung und wird im Fahrzeugregister eigenständig geführt. Die Ummeldung des Anhängers in Gießen erfolgt unabhängig vom Zugfahrzeug und erfordert einen separaten Antrag.

Was passiert, wenn ich die Ummeldung nicht innerhalb einer Woche vornehme?

Das Überschreiten der gesetzlichen Frist von einer Woche gemäß § 27 FZV stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wir empfehlen, die Ummeldung unmittelbar nach dem auslösenden Ereignis – Umzug oder Fahrzeugkauf – einzuleiten.

Kann ich bei einem Halterwechsel ein Wunschkennzeichen GI beantragen?

Ja. Im Rahmen des Halterwechsels kann gleichzeitig ein Wunschkennzeichen GI beantragt werden. Die gewünschte Kombination wird auf Verfügbarkeit geprüft. Ist sie frei, wird sie dem Fahrzeug fest zugeteilt.

Gilt die Umweltzone in Gießen selbst?

In Gießen besteht derzeit keine eigene Umweltzone. Relevant sind jedoch die Umweltzonen in anderen hessischen Städten wie Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt, Kassel, Offenbach, Marburg und Limburg, falls Sie Ihr Fahrzeug regelmäßig dort bewegen. Die Ummeldung nach Gießen hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit einer vorhandenen Umweltplakette.

Was muss ich beim Wohnmobil besonders beachten?

Beim Wohnmobil ummelden in Gießen sollten Sie die aktuelle Gasprüfung nach G 607 sowie die eingetragene Gewichtsklasse im Blick behalten. Die Gewichtsklasse ist steuerrelevant und wird bei der Ummeldung erfasst. Wir empfehlen, den Gasprüfnachweis griffbereit zu haben, auch wenn er nicht zwingend eingereicht werden muss.

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Zuständige Zulassungsstelle für Gießen

Kfz-Zulassung Gießen

Bachweg 9

35398 Gießen

Tel: 0641-9390-3574

E-Mail: zulassung@lkgi.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr