KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Gießen

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KFZ-Anmeldung in Gießen

Für die KFZ-Anmeldung in Gießen benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie den Nachweis einer bestandenen Hauptuntersuchung – sofern das Fahrzeug nicht neu ist. Wir bearbeiten Ihren Antrag vollständig online. Nach erfolgreicher Prüfung aller Unterlagen erhalten Sie Ihre Zulassungsbescheinigung sowie die Reservierung Ihres Kennzeichens mit dem Kürzel GI für den Zulassungsbezirk Gießen. Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – hier können Sie Ihr Fahrzeug direkt anmelden, ohne Wartezeiten oder Terminvergabe.

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Wann ist eine KFZ-Anmeldung erforderlich?

Eine Fahrzeuganmeldung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, sobald ein Kraftfahrzeug oder ein zulassungspflichtiger Anhänger am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen soll. Konkret ist eine Neuzulassung in folgenden Situationen notwendig:

  • Neuwagenkauf: Jedes fabrikneue Fahrzeug muss vor der ersten Nutzung auf öffentlichen Straßen zugelassen werden.
  • Gebrauchtwagenkauf: Beim Kauf eines bereits zugelassenen Fahrzeugs ist eine Ummeldung auf den neuen Halter erforderlich. Wechselt das Fahrzeug dabei in den Zulassungsbezirk Gießen, wird ein neues GI-Kennzeichen zugeteilt.
  • Fahrzeugimport: Fahrzeuge aus dem Ausland – sowohl aus EU-Staaten als auch aus Drittländern – müssen vor der Nutzung im Inland vollständig zugelassen werden. Dabei sind zusätzliche Dokumente wie die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder ein Einzelgenehmigungsnachweis vorzulegen.
  • Wiederzulassung: Wurde ein Fahrzeug vorübergehend abgemeldet, ist vor der erneuten Nutzung eine Wiederzulassung erforderlich. Das ursprüngliche Kennzeichen kann dabei in vielen Fällen wiederverwendet werden, sofern es reserviert wurde.

Zuständig für alle Zulassungsvorgänge im Zulassungsbezirk ist die Kfz-Zulassung Gießen. Wir nehmen Ihren Antrag hier entgegen und bearbeiten ihn vollständig digital.


Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Anmeldung eines PKW ist der häufigste Zulassungsvorgang. Beim Neuwagen anmelden in Gießen genügen in der Regel die Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers, die eVB-Nummer sowie die persönlichen Ausweisdokumente. Bei Gebrauchtwagen ist zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) des Vorbesitzers erforderlich.

Für PKW ist in Gießen ein Wunschkennzeichen GI möglich. Sie können dabei aus einer Kombination von Buchstaben und Ziffern wählen, solange diese den gesetzlichen Vorgaben entspricht (maximal acht Zeichen, ohne anstößige Kombinationen). Die Reservierung eines Wunschkennzeichens erfolgt direkt im Rahmen des Anmeldeprozesses hier bei uns.

Motorrad

Beim Motorrad anmelden in Gießen sind einige Besonderheiten zu beachten. Die eVB-Nummer muss speziell für das Motorrad ausgestellt sein – eine Versicherungsbestätigung für einen PKW gilt nicht. Da Motorräder üblicherweise nur saisonal genutzt werden, ist das Saisonkennzeichen besonders beliebt. Es gilt für einen frei wählbaren Zeitraum von mindestens zwei bis maximal elf Monaten. Außerhalb dieses Zeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden, ohne dass eine gesonderte Abmeldung erforderlich ist.

Für die Versicherungseinstufung und die Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer sind Hubraum (in ccm) und Leistung (in kW) maßgeblich. Diese Angaben finden sich in der Zulassungsbescheinigung Teil I oder dem Fahrzeugschein. Bitte halten Sie diese Daten bei der Antragstellung bereit.

Anhänger

Anhänger, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h überschreiten und ein zulässiges Gesamtgewicht von über 750 kg aufweisen, sind in Deutschland zulassungspflichtig. Beim Anhänger anmelden in Gießen erhalten Sie eine eigene Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie ein eigenständiges GI-Kennzeichen.

Ein wichtiger Unterschied besteht zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern: Gebremste Anhänger bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht können mit einem Führerschein der Klasse B geführt werden, sofern die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger 3,5 t nicht überschreitet. Für schwerere Kombinationen sind die Führerscheinklassen BE, C oder CE erforderlich. Diese Angaben sind für die Zulassung selbst zwar nicht unmittelbar relevant, aber für die korrekte Nutzung des Fahrzeugs gesetzlich bindend.

Wohnmobil

Das Wohnmobil zulassen in Gießen erfordert besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich der Gewichtsklasse. Fahrzeuge bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht werden wie PKW behandelt. Für Wohnmobile über 3,5 t gelten die Vorschriften für Nutzfahrzeuge, was sich auf die Steuerberechnung und die Führerscheinpflicht auswirkt.

Wichtiger Hinweis ab Juni 2025: Für Wohnmobile mit Flüssiggasanlage ist bei der Erstzulassung sowie nach Umbauten die Gasprüfung nach G 607 (DVGW-Arbeitsblatt G 607) nachzuweisen. Das entsprechende Prüfprotokoll eines zugelassenen Prüfdienstleisters ist den Zulassungsunterlagen beizufügen. Ohne diesen Nachweis kann die Zulassung nicht erteilt werden.

Auch für Wohnmobile ist ein Saisonkennzeichen möglich und bei vielen Haltern üblich, da die Fahrzeuge häufig nur in den Sommermonaten genutzt werden.


Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Privatpersonen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass zusätzlich Meldebestätigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (bei Gebraucht- oder Importfahrzeugen)
  • Bei Neufahrzeugen: Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder Einzelgenehmigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • HU-Nachweis (bei Fahrzeugen, die nicht neu sind, d. h. gültige AU/HU-Plakette)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (Bankverbindung)
  • Bei Wohnmobil mit Gasanlage (ab Juni 2025): Prüfprotokoll G 607

Gewerbetreibende

  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (nicht älter als drei Monate)
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Handlungsvollmacht oder Prokura)
  • Personalausweis oder Reisepass der handelnden Person
  • Alle fahrzeugbezogenen Unterlagen wie bei Privatpersonen
  • USt-IdNr. bei Fahrzeugen, für die Vorsteuerabzug geltend gemacht wird

Bei Bevollmächtigung

Wenn Sie die Anmeldung nicht selbst vornehmen, sondern eine bevollmächtigte Person für Sie handelt, sind zusätzlich erforderlich:

  • Schriftliche Vollmacht im Original mit Unterschrift des Fahrzeughalters
  • Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers
  • Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original

Kennzeichenarten in Gießen

Alle im Zulassungsbezirk Gießen zugelassenen Fahrzeuge erhalten das Kürzel GI. Innerhalb dieser Vorgabe stehen verschiedene Kennzeichenarten zur Wahl:

  • Standardkennzeichen (GI): Das reguläre Kennzeichen mit zufällig oder wunschgemäß zugeteilter Buchstaben-Ziffern-Kombination.
  • Wunschkennzeichen GI: Sie wählen die Kombination selbst – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Die Verfügbarkeit wird bei der Antragstellung geprüft.
  • Saisonkennzeichen: Gekennzeichnet durch den Gültigkeitszeitraum auf dem Kennzeichen (z. B. „04–10" für April bis Oktober). Beliebt für Motorräder und Wohnmobile.
  • E-Kennzeichen: Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge. Das „E" am Ende des Kennzeichens ist gesetzlich vorgeschrieben und berechtigt in vielen Kommunen zu Sonderprivilegien.
  • H-Kennzeichen: Für Fahrzeuge mit Oldtimer-Anerkennung (Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegend, weitgehend originalgetreuer Zustand). Das H-Kennzeichen ist in Gießen mit einem Aufpreis verbunden und bringt steuerliche Vorteile sowie Ausnahmeregelungen bei Umweltzonen mit sich.

Ablauf der KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt

Schritt 1: Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente bereit (siehe Abschnitt „Erforderliche Unterlagen"). Achten Sie darauf, dass die eVB-Nummer zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig ist – sie verfällt in der Regel nach wenigen Tagen.

Schritt 2: Online-Antrag ausfüllen Füllen Sie hier das digitale Antragsformular vollständig aus. Geben Sie alle Fahrzeugdaten korrekt ein, wie sie in den Fahrzeugpapieren stehen. Fehlerhafte Angaben führen zu Rückfragen und verzögern die Bearbeitung.

Schritt 3: Unterlagen hochladen Laden Sie alle erforderlichen Dokumente in lesbarer Form hoch. Scans oder Fotos sind zulässig, sofern alle Angaben klar erkennbar sind.

Schritt 4: Wunschkennzeichen auswählen (optional) Falls Sie ein Wunschkennzeichen GI beantragen möchten, geben Sie Ihre gewünschte Kombination im Antragsformular an. Die Verfügbarkeit wird automatisch geprüft.

Schritt 5: Gebühr bezahlen Die Zulassungsgebühr wird im Rahmen des Online-Prozesses per Lastschrift oder Kreditkarte entrichtet. Erst nach Zahlungseingang wird der Antrag final bearbeitet.

Schritt 6: Bearbeitung und Zustellung Wir bearbeiten Ihren Antrag nach Eingang aller vollständigen Unterlagen. Die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Zulassungsplaketten werden Ihnen postalisch zugestellt. Die Zulassungsbescheinigung Teil II verbleibt in der Regel bei Ihnen oder wird separat übermittelt.

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Besonderheiten in Hessen

Hessen ist ein Bundesland mit einer ausgeprägten Zulassungsbezirksstruktur, insbesondere im dicht besiedelten Rhein-Main-Gebiet. Während Städte wie Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt und Offenbach durch ihre Ballungsraumstruktur besondere verkehrsrechtliche Regelungen aufweisen, gelten im Zulassungsbezirk Gießen als mittelhessischer Standort eigene regionale Rahmenbedingungen.

Umweltzonen in Hessen: In mehreren hessischen Städten bestehen Umweltzonen, darunter Frankfurt am Main, Wiesbaden, Darmstadt, Kassel, Offenbach, Marburg und Limburg. Frankfurt hat darüber hinaus für bestimmte Straßenabschnitte ein Diesel-Fahrverbot für Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 und schlechter eingeführt. Wer sein Fahrzeug im Zulassungsbezirk Gießen anmeldet und regelmäßig in diese Städte fährt, sollte die Feinstaubplakette und die Abgasnorm seines Fahrzeugs kennen. Das H-Kennzeichen bietet hier eine Ausnahmeregelung: Historische Fahrzeuge mit H-Kennzeichen dürfen Umweltzonen in der Regel passieren, unabhängig von der Abgasnorm.

Kraftfahrzeugsteuer in Hessen: Die Kfz-Steuer wird bundesweit durch das Bundeszentralamt für Steuern erhoben und ist nicht länderspezifisch. Sie wird jedoch unmittelbar mit der Zulassung fällig und per SEPA-Lastschrift eingezogen. Das SEPA-Mandat ist daher bereits bei der Anmeldung anzugeben.

Zulassungsbezirk Gießen: Der Bezirk umfasst die Stadt Gießen sowie die umliegenden Gemeinden des Landkreises. Alle dort gemeldeten Halter erhalten das Kennzeichen GI. Durch die Nähe zu Universitätsstandorten und einem hohen Anteil junger Fahrzeughalter ist die Nachfrage nach Saisonkennzeichen und E-Kennzeichen im Bezirk überdurchschnittlich hoch.

Hauptuntersuchungspflicht: In Hessen gelten die bundeseinheitlichen Fristen der StVZO. PKW müssen alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung, Fahrzeuge mit erhöhter Laufleistung oder gewerblicher Nutzung ggf. häufiger. Wir prüfen im Rahmen der Anmeldung, ob ein gültiger HU-Nachweis vorliegt.


Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Gießen

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Gießen?

Nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb von ein bis drei Werktagen. Die Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichenplaketten werden anschließend postalisch zugestellt. Die Gesamtdauer inklusive Postweg beträgt üblicherweise drei bis fünf Werktage. Unvollständige Unterlagen verlängern die Bearbeitungszeit entsprechend. Wir informieren Sie per E-Mail über den Bearbeitungsstatus Ihres Antrags.

Was brauche ich, um ein Auto in Gießen anzumelden?

Für die Anmeldung eines PKW benötigen Sie: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (bei Gebrauchtfahrzeugen), eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung, einen aktuellen HU-Nachweis sowie Ihre Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat zur Kraftfahrzeugsteuer. Bei Neufahrzeugen ersetzt die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) den Fahrzeugbrief.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Gießen?

Ein Wunschkennzeichen erlaubt es Ihnen, die Buchstaben-Ziffern-Kombination Ihres GI-Kennzeichens selbst zu wählen. Das Kürzel GI für den Zulassungsbezirk Gießen bleibt dabei immer vorangestellt. Die Kombination darf insgesamt maximal acht Zeichen umfassen und keine anstößigen oder verwechslungsgefährdenden Zeichenfolgen enthalten. Sie beantragen das Wunschkennzeichen direkt im Antragsformular hier bei uns – die Verfügbarkeit wird in Echtzeit geprüft. Ist die gewünschte Kombination vergeben, können Sie eine Alternative eingeben.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Gießen?

Alle im Zulassungsbezirk Gießen zugelassenen Fahrzeuge erhalten das amtliche Kennzeichen mit dem Kürzel GI. Dieses Kürzel steht für den Landkreis und die Stadt Gießen und ist bundesweit eindeutig. Ob Standard, Wunsch, Saison, E oder H – das GI-Kürzel ist in allen Kennzeichenarten enthalten.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Gießen online an?

Sie stellen hier auf dieser Seite Ihren Antrag vollständig digital. Füllen Sie das Antragsformular aus, laden Sie Ihre Unterlagen hoch und bezahlen Sie die Gebühr online. Wir bearbeiten Ihren Antrag nach Eingang und senden Ihnen die Zulassungsdokumente zu. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Gießen?

Die Zulassungsgebühren betragen je nach Fahrzeugtyp:

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW / Auto 229,00 €
Motorrad 219,00 €
Anhänger 209,00 €
Wohnmobil 259,00 €
H-Kennzeichen (Aufpreis) + 29,00 €

Die Gebühren verstehen sich als Verwaltungsgebühr für die Zulassung. Hinzu kommen die Kosten für Kennzeichenschilder, die Sie bei einem Schilderpräger Ihrer Wahl anfertigen lassen, sowie die laufende Kraftfahrzeugsteuer.

Wann hat die Zulassungsstelle in Gießen geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Gießen ist zu folgenden Zeiten besetzt:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Da wir Ihren Antrag vollständig online bearbeiten, sind Sie an diese Zeiten nicht gebunden. Sie können Ihren Antrag jederzeit – auch außerhalb der Öffnungszeiten – einreichen.

Kann ich ein Fahrzeug anmelden, das auf eine andere Person zugelassen werden soll?

Ja. Wenn Sie die Anmeldung im Namen einer anderen Person vornehmen, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht des künftigen Fahrzeughalters im Original sowie eine Kopie von dessen Personalausweis. Zusätzlich müssen Sie sich selbst mit Ihrem Personalausweis ausweisen. Alle fahrzeugbezogenen Unterlagen müssen dennoch vollständig vorliegen.

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Zuständige Zulassungsstelle für Gießen

Kfz-Zulassung Gießen

Bachweg 9

35398 Gießen

Tel: 0641-9390-3574

E-Mail: zulassung@lkgi.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr