KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Bonn

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KFZ-Anmeldung in Bonn

Bonn vergibt das Kennzeichenkürzel BN – die Kfz-Anmeldung wird hier vollständig online abgewickelt. Ob Neuwagen, Gebrauchtkauf, Importfahrzeug oder Wiederzulassung nach einer Stilllegung: Wir bearbeiten alle Vorgänge rund um die Fahrzeuganmeldung für den Zulassungsbezirk Bonn. Das Kennzeichen BN steht für den gesamten Zuständigkeitsbereich der Kfz-Zulassung Bonn. Sie müssen keinen Termin vor Ort vereinbaren – der vollständige Prozess läuft bei uns digital ab.

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Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen verfügt über die dichteste Zulassungsbezirksstruktur in Deutschland. Die hohe Bevölkerungsdichte und das enge Stadtgefüge zwischen Rhein und Ruhr machen eine präzise Zuordnung der Fahrzeuge zum jeweiligen Zulassungsbezirk besonders relevant. Bonn bildet dabei einen eigenständigen Zulassungsbezirk mit dem Kürzel BN.

Umweltzone Bonn: Das Stadtgebiet Bonn ist als Umweltzone ausgewiesen. Fahrzeuge, die dort zugelassen oder betrieben werden sollen, müssen mindestens die Schadstoffklasse 4 (grüne Plakette) erfüllen. Fahrzeuge ohne gültige Umweltplakette dürfen die Umweltzone nicht befahren. Wir prüfen im Zuge der Anmeldung die Einstufung Ihres Fahrzeugs.

Diesel-Fahrverbote: In Bonn gelten streckenbezogene Diesel-Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge. Betroffen sind Fahrzeuge bis einschließlich Euro 5 auf bestimmten Abschnitten, insbesondere auf der Reuterstraße. Wer ein Dieselfahrzeug in Bonn anmelden möchte, sollte die Schadstoffklasse des Fahrzeugs vorab prüfen, da dies Auswirkungen auf die Nutzbarkeit im Stadtgebiet hat. Die Einstufung ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt.

Besonderheit NRW – Zulassungsdichte: In Nordrhein-Westfalen existieren deutlich mehr Zulassungsbezirke auf vergleichsweise kleiner Fläche als in anderen Flächenländern. Das bedeutet: Fahrzeuge, die in Bonn zugelassen werden, tragen das Kürzel BN – auch wenn der Halter zuvor in einem benachbarten Kreis wie dem Rhein-Sieg-Kreis (SU) oder in Köln (K) gemeldet war. Bei einem Wohnortwechsel nach Bonn ist eine Ummeldung des Fahrzeugs mit Anpassung des Kennzeichens erforderlich, sofern kein Recht auf Kennzeichenmitnahme besteht.

Kennzeichenmitnahme in NRW: In Nordrhein-Westfalen ist die Kennzeichenmitnahme bei einem Umzug innerhalb des Bundeslandes möglich, sofern das bisherige Kennzeichen nicht abgelaufen ist. Wer also mit einem Kölner Kennzeichen nach Bonn zieht, kann das bisherige Kennzeichen unter bestimmten Voraussetzungen behalten. Wir prüfen dies im Rahmen der Anmeldung.


Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Privatpersonen

Für die Anmeldung eines Fahrzeugs als Privatperson werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldeadresse (bei Reisepass: zusätzlich Meldebescheinigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – bei Neuzulassung: Fahrzeugbrief (ZB II) bzw. COC-Papiere beim Neukauf
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – wird vom Kfz-Versicherer ausgestellt
  • HU-Nachweis (gültige Hauptuntersuchung, sofern das Fahrzeug nicht neu ist)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (zugunsten des Bundeszentralamts für Steuern)

Gewerbetreibende

Unternehmen und gewerbliche Halter reichen zusätzlich ein:

  • Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder Gewerbeanmeldung
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Prokura, Geschäftsführerbestellung)
  • Steuernummer oder USt-IdNr. des Unternehmens
  • Personalausweis oder Reisepass der handelnden Person

Bei Bevollmächtigung

Wer die Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person vornehmen lässt, benötigt:

  • Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (im Original)
  • Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers (Kopie) sowie des Bevollmächtigten (Original)
  • Alle übrigen fahrzeugbezogenen Unterlagen wie oben aufgeführt

Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Anmeldung eines Pkw ist der häufigste Vorgang bei der Kfz-Zulassung Bonn. Ob Neuwagen vom Händler, Gebrauchtwagen von privat oder ein Fahrzeug aus dem EU-Ausland – der Ablauf ist standardisiert und wird bei uns vollständig digital abgewickelt. Nach abgeschlossener Anmeldung erhalten Sie ein Kennzeichen mit dem Kürzel BN. Auf Wunsch können Sie ein Wunschkennzeichen BN beantragen und eine individuelle Kombination aus Buchstaben und Ziffern wählen, sofern diese noch verfügbar ist. Die Gebühr für die Anmeldung eines Pkw beträgt 229,00 €.

Bei importierten Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern ist zusätzlich ein Einzelgenehmigungsnachweis oder eine EG-Typgenehmigung erforderlich. Bei EU-Importen genügen in der Regel die CoC-Papiere (Certificate of Conformity).

Motorrad

Die Anmeldung eines Motorrads in Bonn folgt grundsätzlich denselben Schritten wie beim Pkw, weist jedoch einige Besonderheiten auf. Für die Versicherungseinstufung werden Hubraum in ccm und Motorleistung in kW benötigt – diese Angaben sind in der Zulassungsbescheinigung Teil II vermerkt und müssen bei der Beantragung der eVB-Nummer angegeben werden. Achten Sie darauf, dass Ihre eVB-Nummer speziell für Krafträder ausgestellt ist, da Versicherer hier gesonderte Tarife anwenden.

Besonders beliebt ist beim Motorrad das Saisonkennzeichen BN, das für einen festgelegten Betriebszeitraum (mindestens zwei, maximal elf Monate) gilt. Außerhalb des Saisonzeitraums ist das Fahrzeug automatisch abgemeldet – Versicherungsbeiträge und Kfz-Steuer werden anteilig berechnet. Die Gebühr für die Anmeldung eines Motorrads beträgt 219,00 €.

Anhänger

Anhänger werden in Bonn mit einer eigenen Zulassungsbescheinigung und einem eigenständigen Kennzeichen zugelassen. Dabei wird zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern unterschieden, was Auswirkungen auf die zulässige Gesamtmasse und die Führerscheinklasse des Fahrzeugführers hat:

  • Ungebremste Anhänger bis 750 kg zGM: Zulässig mit Klasse B, kein gesonderter Nachweis erforderlich
  • Gebremste Anhänger über 750 kg: Abhängig von Gesamtzuggewicht und Fahrzeugklasse (BE, C1E etc.)

Für die Anmeldung eines Anhängers wird ebenfalls eine eVB-Nummer benötigt. Die Gebühr beträgt 209,00 €.

Wohnmobil

Bei der Zulassung eines Wohnmobils sind die Gewichtsklassen entscheidend: Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse fallen unter die Führerscheinklasse B, Fahrzeuge darüber erfordern Klasse C1 oder C. Dies beeinflusst sowohl die Versicherungseinstufung als auch die Kfz-Steuerberechnung.

Wichtig seit Juni 2025: Für Wohnmobile mit Gasanlage ist beim Zulassungsvorgang der Nachweis einer gültigen Gasprüfung nach G 607 erforderlich. Diese Prüfung muss von einem anerkannten Sachverständigen oder einer Prüfstelle durchgeführt worden sein. Ohne diesen Nachweis kann die Zulassung nicht abgeschlossen werden.

Auch für Wohnmobile ist ein Saisonkennzeichen möglich – angesichts der saisonalen Nutzung vieler Reisemobile eine häufig gewählte Option. Die Gebühr für die Anmeldung eines Wohnmobils beträgt 259,00 €.


Ablauf der KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente bereit (siehe Abschnitt „Erforderliche Unterlagen"). Achten Sie insbesondere darauf, dass Ihre eVB-Nummer aktuell und noch nicht verbraucht ist.

Schritt 2 – Wunschkennzeichen prüfen (optional) Wenn Sie ein Wunschkennzeichen BN beantragen möchten, können Sie die Verfügbarkeit direkt bei uns im Portal prüfen und Ihre Wunschkombination vormerken lassen.

Schritt 3 – Antragsformular ausfüllen Füllen Sie das digitale Antragsformular vollständig aus. Dazu gehören Angaben zum Fahrzeug (Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Fahrzeugklasse, Erstzulassungsdatum), zum Halter sowie zur Versicherung.

Schritt 4 – Dokumente hochladen Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Scan oder Foto hoch. Alle Dokumente müssen gut lesbar und vollständig sein.

Schritt 5 – Gebühr bezahlen Die anfallende Gebühr wird im Antragsprozess ausgewiesen und kann direkt online beglichen werden.

Schritt 6 – Bearbeitung und Zulassungsdokumente Wir bearbeiten Ihren Antrag und stellen die Zulassungsdokumente aus. Die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie ggf. die Kennzeichenplaketten werden auf dem angegebenen Weg zugestellt oder stehen zum Abruf bereit.

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Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Bonn

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Bonn?

Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Bei vollständig eingereichten Dokumenten bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage. Unvollständige Anträge führen zu Rückfragen und verlängern den Prozess. Es empfiehlt sich daher, alle Unterlagen sorgfältig vorzubereiten, bevor der Antrag eingereicht wird.

Was brauche ich, um ein Auto in Bonn anzumelden?

Für die Anmeldung eines Pkw benötigen Sie: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (bzw. CoC-Papiere beim Neukauf), eine gültige eVB-Nummer Ihres Kfz-Versicherers, einen aktuellen HU-Nachweis (bei Gebrauchtfahrzeugen) sowie ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Gewerbliche Halter reichen zusätzlich einen Handelsregisterauszug ein.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Bonn?

Ein Wunschkennzeichen ermöglicht es, innerhalb des Kennzeichenformats eine individuelle Buchstaben-Ziffern-Kombination zu wählen. In Bonn beginnt jedes Kennzeichen mit dem Kürzel BN, gefolgt von bis zu zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern (z. B. BN-AB 1234). Die Verfügbarkeit der gewünschten Kombination wird bei uns im Portal in Echtzeit geprüft. Das Wunschkennzeichen kann direkt im Rahmen des Anmeldeantrags beantragt werden.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Bonn?

Fahrzeuge, die im Zulassungsbezirk Bonn angemeldet werden, erhalten das Kennzeichenkürzel BN. Dieses Kürzel steht für den gesamten Zuständigkeitsbereich der Kfz-Zulassung Bonn. Die Kombination aus BN und einer individuellen Buchstaben-Ziffern-Folge ist bundesweit einmalig und eindeutig dem Zulassungsbezirk zugeordnet. Wer ein Historisches Fahrzeug (H-Kennzeichen) anmelden möchte, zahlt einen Aufpreis von 29,00 € auf die reguläre Anmeldegebühr.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Bonn online an?

Die Fahrzeuganmeldung wird bei uns vollständig online abgewickelt. Sie füllen das digitale Antragsformular aus, laden die erforderlichen Unterlagen hoch und bezahlen die Gebühr direkt im Portal. Eine Vorsprache ist nicht erforderlich. Der Antrag kann jederzeit gestartet und bei Bedarf zwischengespeichert werden.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Bonn?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW / Auto 229,00 €
Motorrad 219,00 €
Anhänger 209,00 €
Wohnmobil 259,00 €
H-Kennzeichen (Aufpreis) 29,00 €

Die Gebühr wird im Antragsprozess ausgewiesen und ist vor Abschluss der Bearbeitung fällig. Hinzu kommen ggf. Kosten für Kennzeichenschilder, die separat bei einem Schilderprägebetrieb anfallen.

Wann hat die Zulassungsstelle Bonn geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Bonn ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Da wir die Anmeldung vollständig online anbieten, sind Sie bei uns nicht an diese Zeiten gebunden. Der Antrag kann unabhängig von Öffnungszeiten jederzeit eingereicht werden.

Gilt mein Fahrzeug in Bonn als zugelassen, sobald der Antrag eingereicht ist?

Das Fahrzeug gilt erst dann als offiziell zugelassen, wenn der Antrag vollständig bearbeitet wurde und die Zulassungsdokumente ausgestellt sind. Der Eingang des Antrags allein begründet noch keine Zulassung. Bis zur Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden, sofern kein anderweitiger Nachweis (z. B. Kurzzeitkennzeichen) vorliegt.

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Zuständige Zulassungsstelle für Bonn

Kfz-Zulassung Bonn

Berliner Platz 2

53103 Bonn

Tel: 0228-77-2735

E-Mail: kfz-zulassung@bonn.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr