Kurzzeitkennzeichen in Bonn
Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Bonn kann vollständig online durchgeführt werden – ohne Behördengang und ohne Wartezeit. Über unser Portal stellen wir Ihnen das 5-Tage-Kennzeichen für Bonn schnell und unkompliziert aus, sodass Sie Ihr Fahrzeug zeitnah überführen, zur Hauptuntersuchung bringen oder eine Probefahrt durchführen können. Das Kennzeichen trägt das Kürzel BN und wird von der Kfz-Zulassung Bonn ausgestellt. Die gesamte Abwicklung erfolgt digital – von der Antragstellung bis zur Zusendung der erforderlichen Dokumente.
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Wann wird ein Kurzzeitkennzeichen in Bonn benötigt?
Ein Kurzzeitkennzeichen – auch Überführungskennzeichen oder 5-Tage-Kennzeichen genannt – wird immer dann benötigt, wenn ein Fahrzeug vorübergehend und ohne dauerhafte Zulassung am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen soll. Typische Anwendungsfälle in Bonn sind:
- Überführungsfahrten: Ein neu erworbenes Fahrzeug soll vom Verkäufer zum Käufer oder zu einem Händler transportiert werden.
- Probefahrten: Das Fahrzeug wird vor einem möglichen Kauf probeweise bewegt.
- Hauptuntersuchung (HU): Das Fahrzeug muss zu einer Prüfstelle gebracht werden.
- Reparaturfahrten: Das Fahrzeug wird in eine Werkstatt gefahren, ohne dauerhaft zugelassen zu sein.
- Fahrzeuge ohne gültige Zulassung: Abgemeldete oder noch nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen mit einem Kurzzeitkennzeichen bewegt werden.
Das Kurzzeitkennzeichen Bonn ist dabei an ein konkretes Fahrzeug gebunden und darf ausschließlich für dieses eine Fahrzeug verwendet werden.
Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen verfügt über die dichteste Zulassungsbezirksstruktur in ganz Deutschland. Wer ein Kurzzeitkennzeichen in Bonn beantragt, bewegt sich in einem Bundesland mit zahlreichen verkehrsrechtlichen Besonderheiten, die bei der Nutzung des Kurzzeitkennzeichens zwingend zu beachten sind.
Umweltzonen: In nahezu allen Großstädten des Landes – darunter Bonn, Köln, Düsseldorf, Aachen und Münster sowie weite Teile des Ruhrgebiets – bestehen ausgewiesene Umweltzonen. Für die Einfahrt in diese Zonen ist grundsätzlich eine gültige Umweltplakette erforderlich. Fahrzeuge, die mit einem Kurzzeitkennzeichen bewegt werden, sind von dieser Pflicht nicht automatisch befreit. Prüfen Sie daher vor Fahrtantritt, ob Ihr Fahrzeug die erforderliche Schadstoffklasse erfüllt oder eine Ausnahmegenehmigung benötigt.
Diesel-Fahrverbote in Bonn und Köln: In Bonn sowie in Köln gelten auf bestimmten Streckenabschnitten Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge. Diese Fahrverbote betreffen Fahrzeuge unterhalb der Abgasnorm Euro 6 auf definierten Straßen. Auch bei der Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens sind diese Fahrverbote einzuhalten. Eine Ausnahme besteht lediglich für Fahrten, die nachweislich zur Hauptuntersuchung oder zur Reparatur führen – dies sollte im Zweifelsfall vorab mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden.
Hinweis zur Routenplanung: Wir empfehlen, die geplante Route vor Fahrtantritt sorgfältig zu prüfen und Umweltzonen sowie gesperrte Streckenabschnitte zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere bei Überführungsfahrten quer durch das dicht besiedelte Nordrhein-Westfalen.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Bonn benötigen Sie folgende Unterlagen. Diese sind vollständig und in lesbarer Form einzureichen:
Für alle Fahrzeugtypen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) – diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (sofern vorhanden und erforderlich – siehe Abschnitt HU-Pflicht)
- SEPA-Lastschriftmandat oder Zahlungsnachweis für die anfallenden Gebühren
Zusätzlich bei Fahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (z. B. schwere Wohnmobile):
- Nachweis der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse (C1 oder C)
Zusätzlich bei Anhängern:
- Nachweis des zulässigen Gesamtgewichts
- Bei Anhängern unter 750 kg: vereinfachter Nachweis ausreichend
Wichtiger Hinweis zur eVB-Nummer: Die eVB-Nummer ist fahrzeug- und zeitgebunden. Sie muss exakt für das Fahrzeug ausgestellt sein, für das das Kurzzeitkennzeichen beantragt wird. Eine bereits verwendete oder abgelaufene eVB-Nummer wird nicht akzeptiert.
Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Der PKW ist der häufigste Anwendungsfall beim Kurzzeitkennzeichen in Bonn. Ob Gebrauchtwagenkauf, Überführung nach einer Reparatur oder Fahrt zur HU – das 5-Tage-Kennzeichen ermöglicht die legale Teilnahme am Straßenverkehr ohne dauerhafte Zulassung. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen für PKW beträgt 179,00 €. Bitte geben Sie bei der Antragstellung die vollständigen Fahrzeugdaten an, insbesondere Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), Hubraum und Schadstoffklasse – letztere ist in Bonn aufgrund der Umweltzone besonders relevant.
Motorrad
Das Kurzzeitkennzeichen für Motorräder in Bonn weist einige Besonderheiten auf. Die Gebühr beträgt 129,00 €. Zu beachten ist, dass die eVB-Nummer speziell für Krafträder ausgestellt sein muss – eine allgemeine Kfz-Versicherungsbestätigung ist nicht ausreichend. Häufig wird das Kurzzeitkennzeichen für Motorräder zu Beginn der Motorradsaison benötigt, wenn Maschinen nach der Winterpause überführt oder zur Inspektion gebracht werden. Geben Sie bei der Antragstellung die Motorradgröße (Hubraum in ccm) korrekt an, da dies für die Versicherungseinstufung und die Kennzeichengröße relevant ist.
Anhänger
Auch für Anhänger ist ein eigenes Kurzzeitkennzeichen erforderlich – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Die Gebühr beträgt 139,00 €. Bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg gelten vereinfachte Nachweispflichten. Dennoch ist auch hier eine gültige eVB-Nummer zwingend notwendig. Bitte geben Sie das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers im Antrag korrekt an, da dies die Einstufung beeinflusst.
Wohnmobil
Für Wohnmobile wird das Kurzzeitkennzeichen in Bonn mit einer Gebühr von 199,00 € ausgestellt. Besonders wichtig ist die korrekte Angabe der Gewichtsklasse. Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen erfordern den Nachweis der Fahrerlaubnisklasse C1 (bis 7,5 t) oder C (über 7,5 t). Ohne diesen Nachweis kann das Kurzzeitkennzeichen für schwere Wohnmobile nicht ausgestellt werden. Bitte legen Sie daher bereits bei der Antragstellung den entsprechenden Führerscheinnachweis bei.
Gültigkeit und Einschränkungen
Das Kurzzeitkennzeichen ist auf eine maximale Gültigkeitsdauer von 5 Tagen begrenzt. Das genaue Ablaufdatum ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt und verbindlich. Eine Verlängerung ist nicht möglich – nach Ablauf der Gültigkeitsdauer erlischt die Berechtigung zur Teilnahme am Straßenverkehr.
Weitere wichtige Einschränkungen:
- Fahrzeugbindung: Das Kurzzeitkennzeichen ist ausschließlich für das bei der Beantragung angegebene Fahrzeug gültig. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig.
- Räumliche Gültigkeit: Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich im Inland, d. h. auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Fahrten ins Ausland sind damit nicht gestattet.
- Auslandsfahrten: Für Überführungsfahrten ins Ausland ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert beantragt werden muss.
- Nutzungszweck: Das Kennzeichen darf nur für die im Antrag angegebenen Zwecke genutzt werden (Überführung, Probefahrt, HU-Fahrt etc.).
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit der Neuregelung im Jahr 2015 gilt für die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens grundsätzlich die Pflicht zur gültigen Hauptuntersuchung (HU). Das bedeutet: Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Fahrt eine gültige, nicht abgelaufene HU-Plakette besitzen.
Ausnahme: Ist die HU abgelaufen oder liegt noch keine HU vor (z. B. bei einem Neufahrzeug oder einem Fahrzeug mit sehr langer Standzeit), darf das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich zur nächsten zugelassenen Prüfstelle gefahren werden. Eine anderweitige Nutzung ist in diesem Fall nicht erlaubt.
Bitte geben Sie im Antrag wahrheitsgemäß an, ob eine gültige HU vorliegt. Bei der Fahrt zur HU-Stelle empfehlen wir, den direkten Weg zu wählen und keine Umwege zu fahren, um im Falle einer Kontrolle den Zweck der Fahrt eindeutig belegen zu können.
Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt
Schritt 1 – Online-Antrag stellen Füllen Sie das Antragsformular auf unserem Portal vollständig aus. Geben Sie alle Fahrzeugdaten, den gewünschten Gültigkeitszeitraum (max. 5 Tage) sowie Ihre persönlichen Daten ein.
Schritt 2 – Unterlagen hochladen Laden Sie die erforderlichen Dokumente (Personalausweis, Fahrzeugpapiere, eVB-Nummer, ggf. HU-Nachweis) als digitale Kopien hoch. Achten Sie auf gut lesbare Scans oder Fotos.
Schritt 3 – Gebühren bezahlen Begleichen Sie die anfallenden Gebühren sicher über unser Online-Zahlungssystem. Die Gebühren variieren je nach Fahrzeugtyp (PKW: 179,00 €, Motorrad: 129,00 €, Anhänger: 139,00 €, Wohnmobil: 199,00 €).
Schritt 4 – Prüfung durch die Kfz-Zulassung Bonn Ihre Unterlagen werden von der Kfz-Zulassung Bonn geprüft. Bei vollständigen Unterlagen erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb kurzer Zeit.
Schritt 5 – Zulassungsdokumente erhalten Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung sowie die Versicherungsbestätigung digital zugestellt. Das physische Kennzeichen wird Ihnen auf dem von Ihnen angegebenen Weg bereitgestellt.
Schritt 6 – Fahrt antreten Bringen Sie alle Dokumente bei der Fahrt mit und achten Sie auf die aufgedruckte Gültigkeitsdauer des Kennzeichens.
Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Bonn (für Rückfragen oder persönliche Vorsprache):
| Tag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |
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Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Bonn
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen in Bonn gültig?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig. Das Ablaufdatum ist fest auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Eine Verlängerung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Benötigen Sie mehr Zeit, müssen Sie ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragen – sofern der Verwendungszweck dies rechtfertigt.
Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands. Für Überführungsfahrten ins Ausland ist zwingend ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das separat beantragt werden muss.
Welche Versicherung brauche ich für das Kurzzeitkennzeichen?
Für das Kurzzeitkennzeichen ist eine gültige Haftpflichtversicherung erforderlich. Den Nachweis erbringen Sie über die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), die Sie von Ihrer Kfz-Versicherung erhalten. Die eVB-Nummer muss auf das konkrete Fahrzeug ausgestellt sein und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht abgelaufen sein.
Was passiert, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?
Fehlt eine gültige Hauptuntersuchung, darf das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich auf direktem Weg zur nächsten zugelassenen HU-Prüfstelle gefahren werden. Jede andere Nutzung ist in diesem Fall unzulässig und kann rechtliche Konsequenzen haben.
Kann ich dasselbe Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge nutzen?
Nein. Ein Kurzzeitkennzeichen ist immer an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden und darf nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. Für jedes Fahrzeug ist ein eigener Antrag erforderlich – auch wenn die Fahrten zeitlich nacheinander stattfinden sollen.
Wie hoch sind die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen in Bonn?
Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:
- PKW/Auto: 179,00 €
- Motorrad: 129,00 €
- Anhänger: 139,00 €
- Wohnmobil: 199,00 €
In diesen Gebühren sind die Verwaltungskosten der Kfz-Zulassung Bonn enthalten. Die Kosten für die Kfz-Versicherung (eVB) sind nicht enthalten und werden separat von Ihrem Versicherungsanbieter berechnet.
Darf ich mit einem Kurzzeitkennzeichen durch die Umweltzone in Bonn fahren?
Das Kurzzeitkennzeichen befreit nicht automatisch von den Anforderungen der Umweltzone. Fahrzeuge ohne gültige Umweltplakette oder unterhalb der erforderlichen Schadstoffklasse dürfen die Umweltzone grundsätzlich nicht befahren. Informieren Sie sich vorab, ob Ihr Fahrzeug die Anforderungen erfüllt, oder planen Sie eine Route, die die Umweltzone umgeht.
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