Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Mühldorf a.Inn

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

Jetzt Kurzzeitkennzeichen beantragen

Kurzzeitkennzeichen in Mühldorf a.Inn

In Bayern wird die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens über die jeweils zuständige Kfz-Zulassungsbehörde abgewickelt – in Mühldorf a.Inn erledigen Sie das vollständig online über unser Portal. Das Kurzzeitkennzeichen mit dem Kürzel wird von der Kfz-Zulassung Mühldorf a. Inn ausgegeben und ermöglicht es Ihnen, ein Fahrzeug ohne dauerhafte Zulassung legal im Straßenverkehr zu bewegen – etwa für eine Überführungsfahrt nach einem Kauf, eine Probefahrt oder den Transport zur Hauptuntersuchung.

Das 5-Tage-Kennzeichen ist dabei klar geregelt: Es gilt ausschließlich für den angegebenen Zeitraum, ist an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden und darf nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verwendet werden. Wir stellen Ihnen nachfolgend alle relevanten Informationen zu Voraussetzungen, Unterlagen, Fahrzeugtypen und dem genauen Beantragungsablauf bereit.

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So funktioniert die Beantragung – Schritt für Schritt

Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Mühldorf a.Inn läuft über unser Online-Portal strukturiert und ohne persönlichen Behördenbesuch ab. Nachfolgend finden Sie den vollständigen Ablauf:

Schritt 1 – Antrag online stellen Füllen Sie das Antragsformular auf dieser Seite vollständig aus. Geben Sie dabei Fahrzeugtyp, gewünschtes Startdatum und alle fahrzeugbezogenen Daten korrekt an. Das Startdatum legen Sie selbst fest – der Gültigkeitszeitraum von maximal fünf Tagen beginnt mit diesem Datum.

Schritt 2 – Versicherungsnachweis einreichen Ein Kurzzeitkennzeichen setzt eine gültige Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung voraus. Sie benötigen eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die Sie von Ihrem Versicherungsanbieter erhalten. Diese Nummer geben Sie direkt im Antragsformular an.

Schritt 3 – Unterlagen hochladen Laden Sie die erforderlichen Dokumente in digitaler Form hoch. Eine vollständige Übersicht der benötigten Unterlagen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Schritt 4 – Gebühr bezahlen Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung. Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp (siehe Abschnitt „Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp"). Die Zahlung erfolgt sicher und vollständig online.

Schritt 5 – Kennzeichendokumente erhalten Nach erfolgreicher Bearbeitung und Zahlung stellen wir Ihnen die Zulassungsbescheinigung sowie die Kennzeichenplakette digital zur Verfügung. Das physische Kennzeichen wird Ihnen auf dem Postweg zugesandt oder kann – je nach gewählter Option – abgeholt werden.

Schritt 6 – Fahrzeug bewegen Mit dem ausgestellten Kurzzeitkennzeichen MÜ dürfen Sie das Fahrzeug innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums auf öffentlichen Straßen in Deutschland bewegen. Nach Ablauf der Frist erlischt die Gültigkeit automatisch.

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Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Mühldorf a.Inn benötigen Sie die folgenden Dokumente. Halten Sie diese vor Beginn des Antrags bereit, um den Prozess zügig abzuschließen:

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei Unternehmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug sowie Ausweisdokument des Vertretungsberechtigten)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder bei Neufahrzeugen die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) bzw. das Datenblatt des Herstellers
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), sofern vorhanden
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU), sofern das Fahrzeug der HU-Pflicht unterliegt (gilt seit 2015 für alle Fahrzeuge, die nach dem 1. April 1980 erstzugelassen wurden)
  • SEPA-Lastschriftmandat oder Zahlungsmittel für die Begleichung der Verwaltungsgebühr

Bei Fahrzeugen, die auf eine andere Person zugelassen sind oder waren, kann zusätzlich eine Vollmacht erforderlich sein.


Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Das Kurzzeitkennzeichen für PKW ist der häufigste Anwendungsfall. Es wird in der Regel bei Privatverkäufen, dem Kauf von einem Händler ohne sofortige Zulassung, Überführungsfahrten oder Probefahrten beantragt. Die Gebühr für ein PKW-Kurzzeitkennzeichen in Mühldorf a.Inn beträgt 179,00 €.

Achten Sie darauf, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Fahrt über eine gültige HU verfügt. Ist das nicht der Fall, ist die Nutzung auf die direkte Fahrt zur nächsten anerkannten Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ o. ä.) beschränkt.

Motorrad

Für Motorräder gelten grundsätzlich dieselben Regelungen wie für PKW, jedoch mit einigen Besonderheiten. Die Kennzeichengröße ist für Motorräder angepasst – das Kurzzeitkennzeichen wird im Hochformat ausgestellt. Achten Sie beim Abschluss der Versicherung darauf, dass die eVB-Nummer ausdrücklich für ein Motorrad ausgestellt ist, da Versicherungsverträge fahrzeugtypspezifisch sind.

Gerade zu Saisonbeginn – wenn Motorräder aus der Winterpause geholt oder neu erworben werden – ist das Kurzzeitkennzeichen für Motorrad ein häufig genutztes Instrument für Überführungsfahrten. Die Gebühr beträgt 129,00 €.

Anhänger

Anhänger benötigen ein eigenständiges Kurzzeitkennzeichen – sie dürfen nicht unter dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs bewegt werden, sofern sie nicht dauerhaft zugelassen sind. Für Anhänger bis 750 kg gelten vereinfachte Anforderungen hinsichtlich der technischen Dokumentation. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen für Anhänger beträgt 139,00 €.

Bitte geben Sie im Antrag die zulässige Gesamtmasse des Anhängers korrekt an, da dies für die versicherungstechnische Einstufung relevant ist.

Wohnmobil

Bei Wohnmobilen ist die Gewichtsklasse ein entscheidender Faktor. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse können mit einem regulären PKW-Führerschein (Klasse B) bewegt werden. Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen ist ein Führerschein der Klasse C1 oder C erforderlich – dies ist bei der Planung einer Überführungsfahrt unbedingt zu berücksichtigen und im Antrag korrekt anzugeben.

Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen für Wohnmobile beträgt 199,00 € und liegt damit aufgrund der Fahrzeugkategorie und des höheren Versicherungsaufwands über den übrigen Fahrzeugtypen.


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit der Neuregelung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Dies betrifft alle Fahrzeuge, die der regelmäßigen HU-Pflicht unterliegen.

Ausnahme: Ist die HU abgelaufen oder liegt noch keine vor – etwa bei einem Fahrzeug, das längere Zeit stillgelegt war –, darf das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich auf direktem Weg zur nächsten zugelassenen Prüfstelle gefahren werden. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist in diesem Fall nicht gestattet und kann zu versicherungsrechtlichen Konsequenzen führen.

Wir empfehlen, den HU-Status des Fahrzeugs bereits vor der Antragstellung zu prüfen und den entsprechenden Nachweis bereitzuhalten.


Besonderheiten in Bayern

Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland Deutschlands und zeichnet sich durch eine Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke mit jeweils eigenen Kennzeichenkürzeln aus. Das Kürzel steht für den Landkreis Mühldorf a. Inn und ist ausschließlich über die zuständige Kfz-Zulassung Mühldorf a. Inn erhältlich.

Ein wichtiger Aspekt für Fahrten innerhalb Bayerns: In den Städten München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg bestehen Umweltzonen, in denen nur Fahrzeuge mit einer bestimmten Schadstoffklasse (mindestens Euro 4 für Benziner, Euro 6 für Diesel in der verschärften Münchner Zone) einfahren dürfen. Wer mit einem Kurzzeitkennzeichen eine Überführungsfahrt durch oder in diese Städte plant, muss sicherstellen, dass das Fahrzeug über die entsprechende Umweltplakette verfügt.

München verfügt über die strengste Umweltzone Bayerns. Fahrzeuge ohne gültige grüne Umweltplakette dürfen das Stadtgebiet nicht befahren – auch nicht mit einem Kurzzeitkennzeichen. Die Plakette ist fahrzeuggebunden und muss separat beschafft werden.

In ländlichen Regionen wie dem Landkreis Mühldorf a. Inn sind solche Einschränkungen aktuell nicht vorhanden. Dennoch ist es ratsam, die Route einer Überführungsfahrt im Voraus zu planen, wenn sie durch bayerische Großstädte führt.

Darüber hinaus gilt: Das Kurzzeitkennzeichen berechtigt ausschließlich zur Nutzung auf deutschen Straßen. Wer ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchte – etwa in ein EU-Nachbarland oder in die Schweiz –, benötigt stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen, das gesondert beantragt werden muss und andere Gültigkeitsvoraussetzungen erfüllt.


Wann wird ein Kurzzeitkennzeichen in Mühldorf a.Inn benötigt?

Das Kurzzeitkennzeichen – auch als 5-Tage-Kennzeichen bezeichnet – wird immer dann benötigt, wenn ein Fahrzeug ohne dauerhafte Zulassung vorübergehend am Straßenverkehr teilnehmen soll. Typische Anwendungsfälle sind:

  • Überführungsfahrten nach dem Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs
  • Probefahrten im Rahmen eines Kaufentschlusses
  • Fahrten zur Hauptuntersuchung bei abgelaufenem HU-Termin
  • Transport eines neu gekauften Fahrzeugs vom Händler zum Wohnort
  • Saisonale Überführungen von Motorrädern oder Wohnmobilen

Das Kurzzeitkennzeichen gilt für maximal fünf Tage und ist an das konkrete Fahrzeug gebunden, für das es ausgestellt wurde. Es kann nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. Die Nutzung ist auf das Inland beschränkt – für Fahrten ins Ausland ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.


Gültigkeit und Einschränkungen

Merkmal Regelung
Maximale Gültigkeitsdauer 5 Tage
Fahrzeugbindung Ja – nur für das eingetragene Fahrzeug
Geltungsbereich Ausschließlich Deutschland
Ausland Ausfuhrkennzeichen erforderlich
HU-Pflicht Ja – gültige HU erforderlich (Ausnahme: Fahrt zur Prüfstelle)
Übertragbarkeit Nicht möglich

Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Mühldorf a.Inn

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen auch kurzfristig am selben Tag beantragen?

Ja, in vielen Fällen ist eine kurzfristige Bearbeitung möglich, sofern alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Wir empfehlen jedoch, den Antrag mindestens einen Werktag vor dem geplanten Nutzungsbeginn einzureichen, um ausreichend Bearbeitungszeit sicherzustellen. Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Mühldorf a. Inn sind: Montag bis Dienstag 07:30–15:00 Uhr, Mittwoch und Freitag 07:30–12:00 Uhr sowie Donnerstag 07:30–18:00 Uhr.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen in Mühldorf a.Inn?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW 179,00 €, Motorrad 129,00 €, Anhänger 139,00 €, Wohnmobil 199,00 €. Diese Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten und beinhalten die Verwaltungsleistung der Kfz-Zulassung Mühldorf a. Inn. Hinzu kommen die Kosten für die Versicherung, die separat beim jeweiligen Versicherer anfallen.

Darf ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Für Fahrten ins Ausland – auch innerhalb der EU – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das andere Voraussetzungen und eine andere Gültigkeitsdauer hat. Bitte geben Sie bei der Antragstellung an, ob eine Auslandsfahrt geplant ist, damit wir Sie entsprechend weiterleiten können.

Kann ich das Kurzzeitkennzeichen verlängern, wenn fünf Tage nicht ausreichen?

Eine Verlängerung eines bestehenden Kurzzeitkennzeichens ist nicht möglich. Nach Ablauf der fünf Tage erlischt die Gültigkeit automatisch. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, müssen Sie ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragen. Alternativ empfehlen wir in solchen Fällen zu prüfen, ob eine dauerhafte Zulassung des Fahrzeugs sinnvoller ist.

Was passiert, wenn das Fahrzeug keine gültige HU hat?

Fehlt eine gültige Hauptuntersuchung, darf das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich auf direktem Weg zur nächsten zugelassenen Prüfstelle gefahren werden. Jede andere Nutzung ist untersagt. Bitte geben Sie im Antrag wahrheitsgemäß an, ob eine gültige HU vorliegt.

Benötige ich für jeden Anhänger ein eigenes Kurzzeitkennzeichen?

Ja. Anhänger benötigen ein eigenständiges Kurzzeitkennzeichen – sie können nicht unter dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs bewegt werden. Die Beantragung erfolgt separat. Für Anhänger unter 750 kg gelten vereinfachte Nachweispflichten bei den technischen Unterlagen.

Gilt ein Kurzzeitkennzeichen auch für Fahrten durch Umweltzonen in Bayern?

Das Kurzzeitkennzeichen selbst berechtigt nicht automatisch zur Einfahrt in Umweltzonen. Entscheidend ist die Schadstoffklasse des Fahrzeugs. In München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg gelten Umweltzonen, für die eine gültige Umweltplakette erforderlich ist. Prüfen Sie vor der Fahrt, ob Ihr Fahrzeug über die entsprechende Plakette verfügt.


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Zuständige Zulassungsstelle für Mühldorf a.Inn

Kfz-Zulassung Mühldorf a. Inn

Nordtangente 10b

84453 Mühldorf a.Inn

Tel: 08631-699-606

E-Mail: zulassung@lra-mue.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr