Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Donauwörth

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

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Kurzzeitkennzeichen in Donauwörth

In Bayern wird die Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen über die jeweils zuständige Kfz-Zulassungsbehörde abgewickelt – in Donauwörth erledigen Sie das vollständig online über unser Portal. Zuständig ist die Kfz-Zulassung Donau-Ries, die für den gesamten Landkreis Donau-Ries zuständig ist und Kurzzeitkennzeichen mit dem Kürzel DON ausgibt.

Ein Kurzzeitkennzeichen – umgangssprachlich auch 5-Tage-Kennzeichen oder Überführungskennzeichen Donauwörth genannt – ermöglicht es Ihnen, ein Fahrzeug für einen begrenzten Zeitraum legal im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen, ohne dass eine vollständige Zulassung vorliegt. Es eignet sich insbesondere für Überführungsfahrten nach einem Fahrzeugkauf, für Probefahrten sowie für Fahrten zur Hauptuntersuchung. Die Beantragung erfolgt unkompliziert, vollständig digital und ohne persönliches Erscheinen bei der Behörde.

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Besonderheiten in Bayern

Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland Deutschlands und zeichnet sich durch eine dezentrale Verwaltungsstruktur aus. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt betreibt eine eigene Kfz-Zulassungsstelle mit einem eigenen Kennzeichenkürzel. Der Landkreis Donau-Ries verwendet das Kürzel DON – ein regional eindeutiges Merkmal, das das Fahrzeug klar dem Zulassungsbezirk zuordnet.

In Bayern existieren darüber hinaus mehrere Umweltzonen, die für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen relevant sein können. Betroffen sind insbesondere die Städte München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg. In diesen Städten gilt eine Umweltzone, in die nur Fahrzeuge mit mindestens der Schadstoffklasse Euro 4 (grüne Umweltplakette) einfahren dürfen. München verfügt dabei über die strengste Regelung in Bayern. Fahrzeuge, die mit einem Kurzzeitkennzeichen Donauwörth durch diese Städte geführt werden sollen, müssen die jeweiligen Anforderungen erfüllen – andernfalls drohen Bußgelder.

Für ländliche Zulassungsbezirke wie Donau-Ries gilt: Die Wege zur nächsten Prüfstelle oder zu einem Händler können erheblich sein. Das Kurzzeitkennzeichen bietet hier eine rechtssichere Lösung, um Fahrzeuge auch über größere Distanzen innerhalb Deutschlands zu bewegen. Wer ein Fahrzeug beispielsweise aus dem Großraum München oder Augsburg in den Landkreis Donau-Ries überführen möchte, kann dies mit einem gültig beantragten Kurzzeitkennzeichen problemlos tun – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Donauwörth benötigen Sie folgende Unterlagen. Alle Dokumente werden im Rahmen des Online-Antrags digital eingereicht:

  • Personalausweis oder Reisepass (gültig, als Scan oder Foto)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder bei Neufahrzeugen die CoC-Papiere bzw. ein Datenblatt des Herstellers
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), sofern vorhanden
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) – diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung; sie ist zwingend erforderlich und auf das Kurzzeitkennzeichen ausgestellt
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU), sofern das Fahrzeug bereits zugelassen war (siehe Abschnitt HU-Pflicht)
  • SEPA-Lastschriftmandat oder Zahlungsnachweis für die anfallenden Gebühren

Bei Beantragung durch eine bevollmächtigte Person ist zusätzlich eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters einzureichen. Gewerbliche Antragsteller reichen ergänzend einen aktuellen Handelsregisterauszug ein.


Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der häufigste Anwendungsfall für ein Kurzzeitkennzeichen Donauwörth ist die Überführung eines PKW. Ob Gebrauchtwagenkauf von einer Privatperson, Abholung beim Händler oder Probefahrt über mehrere Tage – das 5-Tage-Kennzeichen deckt diese Situationen rechtssicher ab. Die Gebühr für PKW beträgt 179,00 €.

Das Kennzeichen wird auf das konkrete Fahrzeug ausgestellt und ist nicht auf andere Fahrzeuge übertragbar. Bitte geben Sie im Antrag das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) sowie den Verwendungszweck korrekt an.

Motorrad

Kurzzeitkennzeichen für Motorräder werden in Donauwörth häufig zu Saisonbeginn beantragt, wenn Maschinen nach der Winterpause überführt oder nach einem Kauf zum neuen Halter gebracht werden sollen. Die Gebühr beträgt 129,00 €.

Zu beachten: Die eVB-Nummer muss ausdrücklich für ein Motorrad ausgestellt sein. Viele Versicherungen unterscheiden zwischen Fahrzeugklassen, und eine für einen PKW ausgestellte eVB ist für ein Motorrad nicht gültig. Außerdem ist die Kennzeichengröße bei Motorrädern abweichend – das ausgestellte Kennzeichen entspricht dem für Motorräder vorgeschriebenen Format. Geben Sie im Antrag die Hubraumklasse und das Leergewicht der Maschine an.

Anhänger

Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – sie können nicht unter dem Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs bewegt werden, sofern kein gültiges Dauerkennzeichen vorhanden ist. Die Gebühr für Anhänger beträgt 139,00 €.

Eine vereinfachte Regelung gilt für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg: Hier entfällt unter bestimmten Voraussetzungen die Pflicht zur separaten HU. Prüfen Sie im Antrag, ob Ihr Anhänger unter diese Gewichtsgrenze fällt. Geben Sie in jedem Fall das zulässige Gesamtgewicht korrekt an, da dies für die Gebührenberechnung und die Versicherungspflicht relevant ist.

Wohnmobil

Für Wohnmobile gilt eine gesonderte Gebühr von 199,00 €. Wohnmobile unterliegen je nach Gewichtsklasse unterschiedlichen Anforderungen. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht werden wie PKW behandelt. Liegt das zulässige Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen, ist ein Führerschein der Klasse C1 oder C erforderlich, um das Fahrzeug im Rahmen des Kurzzeitkennzeichens zu bewegen.

Geben Sie im Antrag die exakte Gewichtsklasse Ihres Wohnmobils an. Bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen wird im Antragsprozess ein Nachweis über die entsprechende Fahrerlaubnis abgefragt. Wohnmobile, die als Sonderfahrzeuge eingestuft sind, können abweichende Anforderungen haben – wir prüfen dies im Rahmen der Antragsbearbeitung.


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Das bedeutet, das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Beantragung über einen aktuellen, nicht abgelaufenen HU-Stempel verfügen.

Eine Ausnahme besteht ausschließlich für Fahrten, die dem Zweck dienen, das Fahrzeug zur nächsten zugelassenen Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ o. ä.) zu bringen. In diesem Fall kann ein Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültige HU ausgestellt werden – der Verwendungszweck ist im Antrag entsprechend anzugeben und beschränkt sich auf die direkte Fahrt zur Prüfstelle und zurück.

Liegt keine gültige HU vor und ist der Verwendungszweck nicht die Fahrt zur Prüfstelle, wird der Antrag abgelehnt. Bitte prüfen Sie den HU-Status Ihres Fahrzeugs vor der Antragstellung sorgfältig.


Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente digital bereit: Ausweisdokument, Fahrzeugpapiere, eVB-Nummer und ggf. HU-Nachweis.

Schritt 2 – Online-Antrag ausfüllen Füllen Sie das Antragsformular auf unserem Portal vollständig aus. Geben Sie Fahrzeugtyp, FIN, gewünschten Gültigkeitsbeginn und Verwendungszweck korrekt an.

Schritt 3 – Dokumente hochladen Laden Sie alle geforderten Dokumente direkt im Antragsformular hoch. Achten Sie auf gut lesbare Scans oder Fotos.

Schritt 4 – Gebühr bezahlen Die Gebühr wird im Rahmen des Antragsprozesses per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte beglichen. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (PKW: 179,00 €, Motorrad: 129,00 €, Anhänger: 139,00 €, Wohnmobil: 199,00 €).

Schritt 5 – Prüfung und Bestätigung Wir prüfen Ihren Antrag werktags zu den Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Donau-Ries (Mo–Di 07:30–15:00 Uhr, Mi 07:30–12:00 Uhr, Do 07:30–18:00 Uhr, Fr 07:30–12:00 Uhr). Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Zulassungsunterlagen digital zugestellt.

Schritt 6 – Kennzeichen abholen oder liefern lassen Das physische Kennzeichen wird Ihnen auf dem von Ihnen gewählten Weg zur Verfügung gestellt. Bewegen Sie das Fahrzeug erst, wenn das Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug angebracht ist und alle Unterlagen vorliegen.

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Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Donauwörth

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig. Der Gültigkeitszeitraum wird bei der Beantragung festgelegt und auf dem Kennzeichen selbst vermerkt. Eine Verlängerung ist nicht möglich – nach Ablauf der Frist muss das Fahrzeug entweder regulär zugelassen oder ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragt werden.

Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands. Für grenzüberschreitende Überführungsfahrten – etwa in ein anderes EU-Land – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert beantragt werden muss.

Ist das Kurzzeitkennzeichen fahrzeuggebunden?

Ja, das Kurzzeitkennzeichen Donauwörth ist ausschließlich an das im Antrag angegebene Fahrzeug gebunden. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Was passiert, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?

Ohne gültige Hauptuntersuchung kann ein Kurzzeitkennzeichen nur für die direkte Fahrt zur nächsten zugelassenen Prüfstelle ausgestellt werden. Der Verwendungszweck ist im Antrag entsprechend anzugeben. Jede andere Nutzung ohne gültige HU ist unzulässig.

Welche Versicherung benötige ich für ein Kurzzeitkennzeichen?

Sie benötigen eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung, die speziell für das Kurzzeitkennzeichen abgeschlossen wird. Die eVB-Nummer erhalten Sie von Ihrer Versicherung und tragen diese im Antrag ein. Die Versicherung muss auf den Gültigkeitszeitraum des Kennzeichens und das konkrete Fahrzeug ausgestellt sein. Dies gilt auch für das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Donauwörth – hier ist eine fahrzeugklassenspezifische eVB erforderlich.

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen auch für einen Anhänger beantragen?

Ja. Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen, das separat beantragt wird. Die Gebühr beträgt 139,00 €. Bei Anhängern unter 750 kg zulässigem Gesamtgewicht gelten vereinfachte Regelungen hinsichtlich der HU-Pflicht. Geben Sie das Gewicht des Anhängers im Antrag korrekt an.

Wie kurzfristig kann ich ein Kurzzeitkennzeichen beantragen?

Anträge können grundsätzlich kurzfristig gestellt werden, sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen. Die Bearbeitung erfolgt werktags zu den Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Donau-Ries. Wir empfehlen, den Antrag mindestens einen Werktag vor dem gewünschten Gültigkeitsbeginn einzureichen, um ausreichend Bearbeitungszeit sicherzustellen. An Wochenenden und Feiertagen erfolgt keine Bearbeitung.


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Zuständige Zulassungsstelle für Donauwörth

Kfz-Zulassung Donau-Ries

Pflegstr. 2

86609 Donauwörth

Tel: 0906-74 1222

E-Mail: zulassungsbehoerde@lra-donau-ries.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr