KFZ-Abmeldung

KFZ-Abmeldung in Donauwörth

Fahrzeug außer Betrieb setzen – jetzt online beantragen

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KFZ-Abmeldung in Donauwörth

Im Freistaat Bayern wird die Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen über die jeweils zuständige Zulassungsbehörde abgewickelt – für den Landkreis Donau-Ries erledigen Sie die KFZ-Abmeldung in Donauwörth vollständig online über unser Portal. Ob Sie Ihren PKW verkauft haben, ein Motorrad saisonal stilllegen oder einen Anhänger dauerhaft abmelden möchten: Wir begleiten Sie durch jeden Schritt des Verfahrens. Das Kennzeichen mit dem Kürzel DON verliert mit der Abmeldung seine Gültigkeit – wie Sie dabei vorgehen, welche Unterlagen Sie benötigen und welche Fristen gelten, erfahren Sie auf dieser Seite.

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Was bedeutet KFZ-Abmeldung (Außerbetriebsetzung)?

Die KFZ-Abmeldung – amtlich als Außerbetriebsetzung bezeichnet – ist der formale Vorgang, durch den ein Fahrzeug aus dem Fahrzeugregister gestrichen und der öffentliche Straßenverkehr damit rechtlich beendet wird. Grundlage ist § 14 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Die Kfz-Zulassung Donau-Ries unterscheidet dabei zwischen zwei Varianten.

Vorübergehende Außerbetriebsetzung

Bei der vorübergehenden Außerbetriebsetzung bleibt das Fahrzeug weiterhin auf Ihren Namen im Fahrzeugregister eingetragen. Das Kennzeichen wird entwertet, das Fahrzeug darf jedoch zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden. Diese Variante eignet sich insbesondere für saisonale Fahrzeuge wie Motorräder oder Wohnmobile, für Fahrzeuge, die vorübergehend nicht genutzt werden, sowie für den Zeitraum zwischen Verkauf und Ummeldung durch den Käufer. Die Dauer der Außerbetriebsetzung ist grundsätzlich nicht befristet, allerdings werden Fahrzeuge, die länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt sind, aus dem Register gelöscht.

Dauerhafte Außerbetriebsetzung

Die dauerhafte Außerbetriebsetzung kommt in Betracht, wenn das Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr gezogen wird – etwa bei Verschrottung, Totalschaden oder Export ins Ausland. In diesen Fällen wird das Fahrzeug vollständig aus dem Register entfernt. Bei einer Verschrottung erhalten Sie vom Demontagebetrieb einen Verwertungsnachweis, der als Beleg für die ordnungsgemäße Entsorgung dient.


Wann ist eine KFZ-Abmeldung in Donauwörth erforderlich?

Eine Außerbetriebsetzung ist in mehreren Situationen gesetzlich vorgeschrieben oder aus praktischen Gründen dringend empfehlenswert:

  • Fahrzeugverkauf: Nach dem Eigentumsübergang sind Sie als bisheriger Halter verpflichtet, das Fahrzeug abzumelden, sofern der Käufer keine Umschreibung veranlasst. Andernfalls bleiben Sie haftungsrechtlich und steuerlich in der Pflicht.
  • Verschrottung: Wird ein Fahrzeug einem anerkannten Demontagebetrieb übergeben, ist die Abmeldung unmittelbar erforderlich. Der Verwertungsnachweis ist der Zulassungsbehörde vorzulegen.
  • Saisonaler Stillstand: Fahrzeuge, die über einen längeren Zeitraum nicht genutzt werden, können vorübergehend abgemeldet werden, um laufende Kosten für Versicherung und Steuer zu reduzieren.
  • Export: Bei Ausfuhr ins Ausland muss das Fahrzeug in Deutschland abgemeldet werden. Für Ausfuhrkennzeichen gelten gesonderte Regelungen.
  • Totalschaden: Nach einem wirtschaftlichen Totalschaden ist eine Abmeldung in der Regel unvermeidlich, wenn das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher instandgesetzt werden kann.
  • Langzeitlagerung oder Umzug ins Ausland: Auch wenn Sie selbst dauerhaft ins Ausland ziehen und das Fahrzeug dort zulassen möchten, ist die Abmeldung in Deutschland Voraussetzung.

Abmeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Beim Auto abmelden in Donauwörth folgen Sie dem Standardverfahren der Außerbetriebsetzung. Sie reichen die erforderlichen Unterlagen – Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Kennzeichenschilder – ein. Nach Prüfung der Unterlagen werden die Kennzeichen entwertet, der Fahrzeugschein einbehalten und die Abmeldebescheinigung ausgestellt. Die Kfz-Zulassung Donau-Ries leitet die Abmeldedaten automatisch an das Kraftfahrt-Bundesamt, das zuständige Hauptzollamt sowie Ihre Versicherung weiter. Die Abmeldebescheinigung dient Ihnen als Nachweis gegenüber Versicherung und Finanzamt.

Motorrad

Beim Motorrad abmelden in Donauwörth empfehlen wir vorab zu prüfen, ob ein Saisonkennzeichen die sinnvollere Alternative darstellt. Mit einem Saisonkennzeichen bleibt das Motorrad zugelassen, darf aber nur innerhalb des festgelegten Betriebszeitraums (mindestens zwei, höchstens elf Monate) im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Außerhalb dieser Saison entfallen Steuer- und Versicherungspflicht automatisch, ohne dass eine gesonderte Abmeldung erforderlich ist. Wenn Sie das Motorrad jedoch dauerhaft stilllegen oder verkaufen, erfolgt die Abmeldung identisch zum PKW-Verfahren.

Anhänger

Der Anhänger abmelden in Donauwörth erfordert eine eigene Zulassungsbescheinigung Teil I und II, da Anhänger unabhängig vom Zugfahrzeug zugelassen sind. Es spielt keine Rolle, ob das Zugfahrzeug noch zugelassen ist oder nicht – die Abmeldung des Anhängers ist ein eigenständiger Vorgang. Achten Sie darauf, dass das Kennzeichen des Anhängers separat entwertet wird. Wohnwagenanhänger, Bootsanhänger und landwirtschaftliche Anhänger werden nach demselben Verfahren abgemeldet.

Wohnmobil

Beim Wohnmobil abmelden in Donauwörth sollten Sie – ähnlich wie beim Motorrad – zunächst prüfen, ob ein Saisonkennzeichen wirtschaftlich vorteilhafter ist. Wohnmobile werden häufig nur in den Sommermonaten genutzt, sodass ein Betriebszeitraum von beispielsweise April bis Oktober die laufenden Kosten erheblich reduzieren kann. Wenn Sie das Wohnmobil nach einer vorübergehenden Abmeldung wieder zulassen möchten, beachten Sie bitte: Bei Fahrzeugen mit Gasanlage ist vor der Wiederzulassung eine gültige Gasprüfung nach G 607 nachzuweisen. Diese Prüfung muss von einem anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden und darf zum Zeitpunkt der Wiederzulassung nicht abgelaufen sein.


KFZ-Steuer – Erstattung nach der Abmeldung

Mit der wirksamen Außerbetriebsetzung endet automatisch Ihre Kfz-Steuerpflicht. Eine gesonderte Kündigung beim Finanzamt ist nicht erforderlich. Das zuständige Hauptzollamt wird von der Kfz-Zulassung Donau-Ries elektronisch über die Abmeldung informiert und erstattet die anteilig bereits gezahlte Kraftfahrzeugsteuer für den verbleibenden Zeitraum des Steuerjahres.

Die Erstattung erfolgt tagegenau und wird auf das beim Hauptzollamt hinterlegte Konto überwiesen. Sofern noch kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, kann eine Bankverbindung direkt beim Hauptzollamt angegeben werden. Erstattet wird ausschließlich der Zeitraum ab dem Tag der wirksamen Abmeldung – rückwirkende Erstattungen für bereits vergangene Zeiträume sind nicht möglich. Es empfiehlt sich daher, die Abmeldung zeitnah nach Wegfall des Zulassungsgrundes vorzunehmen.


Kfz-Versicherung nach der Abmeldung

Nach der Außerbetriebsetzung endet die Pflicht zur Haftpflichtversicherung. Ihre Versicherungsgesellschaft wird durch die Zulassungsbehörde automatisch über die Abmeldung informiert. Sie müssen die Versicherung in der Regel nicht gesondert kündigen, sollten jedoch die Bestätigung der Abmeldung sicherheitshalber an Ihren Versicherer weiterleiten.

Wichtig: Ihre im Laufe der Jahre aufgebaute Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) bleibt nach der Abmeldung erhalten. Sie wird nicht zurückgesetzt und kann bei einer Wiederzulassung oder einem neuen Fahrzeug wieder angerechnet werden. Viele Versicherer bieten für abgemeldete Fahrzeuge eine sogenannte Ruheversicherung an, die einen Basisschutz gegen Risiken wie Diebstahl, Brand oder Elementarschäden gewährt, ohne dass das Fahrzeug im Straßenverkehr zugelassen sein muss. Ob und zu welchen Konditionen eine Ruheversicherung sinnvoll ist, klären Sie bitte direkt mit Ihrem Versicherer.


Was passiert mit den Kennzeichen?

Mit der Außerbetriebsetzung werden die Kennzeichen entwertet. Dazu werden die Plaketten (Hauptuntersuchungsplakette und Zulassungssiegel) durch die Behörde unbrauchbar gemacht. Die entwerteten Schilder verbleiben grundsätzlich beim Fahrzeughalter.

Wenn Sie Ihr bisheriges DON-Kennzeichen für ein neues Fahrzeug behalten möchten, besteht die Möglichkeit der Kennzeichenreservierung. Das Wunschkennzeichen kann für einen begrenzten Zeitraum reserviert werden und steht dann bei der nächsten Zulassung zur Verfügung. Die Reservierung ist gebührenpflichtig. Bitte beachten Sie, dass eine Reservierung nur für Kennzeichen mit dem Kürzel DON möglich ist, die dem Zulassungsbezirk Donau-Ries entsprechen.


Erforderliche Unterlagen

Für die Außerbetriebsetzung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – im Original
  • Kennzeichenschilder – beide Schilder vollständig
  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters – im Original oder beglaubigte Kopie
  • Bei Abmeldung durch eine bevollmächtigte Person: schriftliche Vollmacht sowie Ausweiskopie des Halters
  • Bei Verschrottung: Verwertungsnachweis des anerkannten Demontagebetrieb
  • Bei Export: ggf. zusätzliche Nachweise je nach Zielland

Bitte stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen vollständig vorliegen, bevor Sie den Antrag einreichen. Unvollständige Unterlagen können zu Verzögerungen führen.

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Besonderheiten in Bayern

Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland Deutschlands und verfügt über eine Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke mit jeweils eigenen Kennzeichenkürzeln. Der Landkreis Donau-Ries mit dem Kürzel DON ist ein solcher eigenständiger Bezirk. Dies bedeutet, dass Fahrzeuge, die in anderen bayerischen Landkreisen zugelassen sind, bei einem Halterwechsel mit Wohnsitzwechsel in den Landkreis Donau-Ries umgeschrieben werden müssen.

In Bayern bestehen darüber hinaus regionale Besonderheiten im Bereich Umweltzonen. Die Städte München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg unterhalten ausgewiesene Umweltzonen, in denen nur Fahrzeuge mit bestimmten Schadstoffklassen zugelassen sind. München verfügt dabei über eine besonders strenge Umweltzone, die ausschließlich für Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette (Schadstoffgruppe 4) zugänglich ist. Für Fahrzeuge, die in diesen Städten betrieben werden sollen, ist die Einhaltung der jeweiligen Anforderungen vor der Zulassung zu prüfen. Für den ländlich geprägten Landkreis Donau-Ries gelten diese Umweltzonenregelungen nicht unmittelbar, jedoch sind sie relevant, wenn abgemeldete Fahrzeuge später in einem dieser städtischen Gebiete wieder zugelassen werden sollen.

Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Donau-Ries sind wie folgt:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Über unser Online-Portal können Sie die Abmeldung unabhängig von diesen Zeiten einleiten und Unterlagen digital einreichen.


Häufige Fragen zur KFZ-Abmeldung in Donauwörth

Kann ich mein Fahrzeug auch ohne persönliches Erscheinen abmelden?

Ja. Über unser Online-Portal können Sie die Außerbetriebsetzung vollständig digital einleiten und abschließen, ohne persönlich bei der Kfz-Zulassung Donau-Ries erscheinen zu müssen. Voraussetzung ist, dass alle erforderlichen Unterlagen in digitaler Form vorliegen und Sie über die notwendigen Identifizierungsmittel verfügen.

Was kostet die KFZ-Abmeldung in Donauwörth?

Die Gebühren für die Außerbetriebsetzung betragen je nach Fahrzeugtyp: PKW/Auto {{price_abmeldung_pkw}}, Motorrad {{price_abmeldung_motorrad}}, Anhänger {{price_abmeldung_anhaenger}}, Wohnmobil {{price_abmeldung_wohnmobil}}. Für die Kennzeichenreservierung fallen zusätzliche Gebühren an.

Wie lange dauert die Bearbeitung der Abmeldung?

Bei vollständig eingereichten Unterlagen wird die Außerbetriebsetzung in der Regel innerhalb weniger Werktage bearbeitet. Die Abmeldebescheinigung wird Ihnen anschließend zugestellt.

Bekomme ich die KFZ-Steuer zurück, wenn ich das Fahrzeug abmelde?

Ja. Bereits gezahlte Kraftfahrzeugsteuer wird für den verbleibenden Steuerzeitraum ab dem Abmeldedatum anteilig erstattet. Die Erstattung erfolgt automatisch durch das zuständige Hauptzollamt, ohne dass Sie gesondert tätig werden müssen.

Was passiert mit meiner Versicherung nach der Abmeldung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung endet mit der Abmeldung. Ihre Schadensfreiheitsklasse bleibt dabei unverändert erhalten und kann bei einer späteren Neuzulassung wieder genutzt werden. Viele Versicherer bieten eine Ruheversicherung als optionalen Basisschutz für das abgemeldete Fahrzeug an.

Kann ich mein DON-Kennzeichen nach der Abmeldung behalten?

Ja, durch eine Kennzeichenreservierung können Sie Ihr bisheriges DON-Kennzeichen für einen befristeten Zeitraum sichern und bei der nächsten Zulassung erneut verwenden. Die Reservierung ist gebührenpflichtig und kann über unser Portal beantragt werden.

Was muss ich beachten, wenn ich ein Wohnmobil nach längerer Pause wieder zulassen möchte?

Bei Wohnmobilen mit Gasanlage ist vor der Wiederzulassung eine gültige Gasprüfung nach G 607 vorzulegen. Diese muss von einem zugelassenen Sachverständigen durchgeführt worden sein und zum Zeitpunkt der Wiederzulassung noch gültig sein.

Muss ich den Anhänger separat abmelden, wenn ich das Zugfahrzeug abmelde?

Ja. Anhänger sind eigenständig zugelassen und müssen unabhängig vom Zugfahrzeug abgemeldet werden. Die Abmeldung des Zugfahrzeugs hat keinen automatischen Einfluss auf den Zulassungsstatus des Anhängers.


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Zuständige Zulassungsstelle für Donauwörth

Kfz-Zulassung Donau-Ries

Pflegstr. 2

86609 Donauwörth

Tel: 0906-74 1222

E-Mail: zulassungsbehoerde@lra-donau-ries.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr