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Kurzzeitkennzeichen in Künzelsau
Für ein Kurzzeitkennzeichen in Künzelsau benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Das Kurzzeitkennzeichen – umgangssprachlich auch 5-Tage-Kennzeichen Künzelsau genannt – wird über die zuständige Kfz-Zulassung Hohenlohekreis ausgestellt und trägt das Kennzeichenkürzel KÜN. Es berechtigt zur einmaligen Überführungsfahrt oder Probefahrt mit einem nicht dauerhaft zugelassenen Fahrzeug innerhalb Deutschlands.
Wir stellen Ihnen das Kurzzeitkennzeichen vollständig online zur Verfügung. Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie alle erforderlichen Dokumente digital – ohne persönliches Erscheinen bei der Behörde.
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Besonderheiten in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg verfügt über ein besonders dichtes Netz an Zulassungsbezirken. Durch die Vielzahl eigenständiger Landkreise – darunter der Hohenlohekreis mit der Kfz-Zulassung Hohenlohekreis als zuständige Stelle für Künzelsau – ist die regionale Zuständigkeit klar geregelt. Das Kurzzeitkennzeichen KÜN wird ausschließlich für Fahrzeuge ausgestellt, die im Zuständigkeitsbereich des Hohenlohekreises bewegt werden sollen oder von dort starten.
Wer mit einem Kurzzeitkennzeichen Künzelsau durch Baden-Württemberg fährt, muss insbesondere die Umweltzonen in den Großstädten des Bundeslandes beachten. In Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Heidelberg und Tübingen gelten Umweltzonen, für die eine gültige Umweltplakette erforderlich ist. Stuttgart geht dabei noch weiter: Für Dieselfahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 bestehen in Stuttgart streckenbezogene Fahrverbote, die auch bei Überführungsfahrten mit einem Kurzzeitkennzeichen Bestand haben. Wer also ein Fahrzeug mit niedrigerer Abgasnorm durch Stuttgart überführen möchte, muss die aktuell geltenden Streckensperrungen vorab prüfen und gegebenenfalls Ausweichrouten einplanen.
Für Überführungsfahrten, die ausschließlich außerhalb dieser Umweltzonen stattfinden – etwa im ländlichen Raum des Hohenlohekreises oder auf Bundesstraßen abseits der Ballungszentren – bestehen in dieser Hinsicht keine Einschränkungen. Der Hohenlohekreis selbst ist nicht von Umweltzonen betroffen.
Ein weiterer Hinweis für Fahrten ins benachbarte Ausland: Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich im Inland. Für grenzüberschreitende Überführungen ist ein gesondertes Ausfuhrkennzeichen zu beantragen, das andere Voraussetzungen und eine abweichende Gültigkeitsdauer aufweist.
Erforderliche Unterlagen
Für das Kurzzeitkennzeichen beantragen in Künzelsau sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass (gültig, des Antragstellers)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – ausgestellt von einer in Deutschland zugelassenen Kfz-Versicherung, gültig für das konkrete Fahrzeug
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder bei Neufahrzeugen die CoC-Papiere / Übereinstimmungsbescheinigung
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) – sofern vorhanden
- Hauptuntersuchungsnachweis (HU-Bericht) – gültige HU erforderlich (Ausnahme: Fahrt zur Prüfstelle, siehe Abschnitt HU-Pflicht)
- Bei Fahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht: Führerschein der Klasse C1 oder C des Fahrzeugführers (Angabe im Antrag erforderlich)
- Bei Anhängern: Eigene eVB-Nummer für den Anhänger, sofern dieser ein eigenständiges Kurzzeitkennzeichen benötigt
Alle Unterlagen werden im Rahmen der Online-Antragstellung digital hochgeladen. Achten Sie auf gut lesbare, vollständige Scans oder Fotos der Dokumente.
Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Der PKW ist der mit Abstand häufigste Anwendungsfall beim Kurzzeitkennzeichen Künzelsau. Ob Gebrauchtwagenkauf, Probefahrt außerhalb des Händlergeländes oder Überführung eines neu erworbenen Fahrzeugs – das 5-Tage-Kennzeichen ermöglicht die legale Teilnahme am Straßenverkehr für einen klar begrenzten Zeitraum. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen für PKW und Autos beträgt 179,00 €.
Maßgeblich ist, dass das Kennzeichen fahrzeuggebunden ausgestellt wird. Es gilt also ausschließlich für das im Antrag eingetragene Fahrzeug und darf nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden.
Motorrad
Das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Künzelsau wird insbesondere zu Beginn der Motorradsaison häufig nachgefragt, wenn Maschinen nach der Winterpause überführt oder nach einem Kauf abgeholt werden. Wichtig: Die eVB-Nummer muss explizit für Krafträder ausgestellt sein – eine PKW-Versicherungsbestätigung ist nicht übertragbar. Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherung die korrekte Fahrzeugklasse in der eVB hinterlegt hat.
Die Kennzeichengröße für Motorräder weicht von der PKW-Norm ab. Bei der Antragstellung geben Sie die Fahrzeugklasse an, damit das Kennzeichen in der richtigen Abmessung ausgestellt wird. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen für Motorräder beträgt 129,00 €.
Anhänger
Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – sie können nicht unter dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs bewegt werden, sofern kein dauerhaftes Kennzeichen vorhanden ist. Auch hierfür ist eine separate eVB-Nummer für den Anhänger erforderlich.
Eine Vereinfachung gilt bei Anhängern unter 750 kg zulässigem Gesamtgewicht: In bestimmten Konstellationen kann der Anhänger unter erleichterten Bedingungen zugelassen werden. Sprechen Sie uns bei Unsicherheiten direkt an. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen Anhänger Künzelsau beträgt 139,00 €.
Wohnmobil
Beim Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Künzelsau ist die Angabe der Gewichtsklasse des Fahrzeugs im Antrag verpflichtend. Wohnmobile bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht können mit einem PKW-Führerschein (Klasse B) bewegt werden. Bei Wohnmobilen über 3,5 t ist ein Führerschein der Klasse C1 oder C erforderlich – diese Information wird bei der Antragstellung geprüft und muss korrekt angegeben werden.
Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen für Wohnmobile beträgt 199,00 € und ist damit die höchste Gebührenklasse, da Wohnmobile in der Regel als schwere Kraftfahrzeuge eingestuft werden.
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit einer Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Der HU-Bericht oder die entsprechende Plakette auf dem Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch Gültigkeit besitzen.
Eine Ausnahme besteht ausschließlich dann, wenn das Fahrzeug zur nächsten technischen Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ o. ä.) überführt werden soll, um dort die HU durchführen zu lassen. In diesem Fall ist der Verwendungszweck im Antrag klar anzugeben. Die Fahrtroute sollte direkt und ohne Umwege zur Prüfstelle führen.
Fahrzeuge ohne gültige HU dürfen mit einem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich zu diesem Zweck bewegt werden – nicht für Probefahrten, Verkaufsfahrten oder sonstige Überführungen. Bei Missbrauch erlischt der Versicherungsschutz, und es drohen Bußgelder sowie rechtliche Konsequenzen.
Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt
Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Halten Sie Personalausweis, eVB-Nummer, Fahrzeugpapiere und HU-Nachweis bereit. Stellen Sie sicher, dass die eVB-Nummer zur korrekten Fahrzeugklasse gehört.
Schritt 2 – Online-Antrag ausfüllen Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus. Tragen Sie Fahrzeugdaten, Gewichtsklasse (bei Wohnmobil/Anhänger), gewünschten Gültigkeitszeitraum und Ihre persönlichen Daten ein.
Schritt 3 – Unterlagen hochladen Laden Sie alle erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hoch. Achten Sie auf Lesbarkeit und Vollständigkeit.
Schritt 4 – Gebühr bezahlen Begleichen Sie die anfallende Gebühr sicher online. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (PKW: 179,00 € / Motorrad: 129,00 € / Anhänger: 139,00 € / Wohnmobil: 199,00 €).
Schritt 5 – Genehmigung erhalten Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie die Genehmigungsdokumente digital zugestellt. Das Kennzeichen KÜN wird für den angegebenen Gültigkeitszeitraum ausgestellt.
Schritt 6 – Kennzeichen anbringen und losfahren Bringen Sie das Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug an. Führen Sie alle Zulassungsdokumente während der Fahrt mit. Das Kennzeichen gilt maximal 5 Tage ab dem eingetragenen Startdatum.
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Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Künzelsau
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen in Künzelsau gültig?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig. Der Gültigkeitszeitraum beginnt mit dem im Kennzeichen eingetragenen Startdatum und endet spätestens am fünften Tag um Mitternacht. Eine Verlängerung ist nicht möglich – bei Bedarf muss ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragt werden.
Kann ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich innerhalb Deutschlands. Für grenzüberschreitende Überführungsfahrten – etwa in ein EU-Nachbarland oder in die Schweiz – ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen, das gesonderte Voraussetzungen erfüllt und eine andere Gültigkeitsdauer aufweist.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen in Künzelsau?
Die Kurzzeitkennzeichen Künzelsau Kosten richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW und Autos: 179,00 €, Motorräder: 129,00 €, Anhänger: 139,00 €, Wohnmobile: 199,00 €. In diesen Gebühren sind die Verwaltungskosten der Kfz-Zulassung Hohenlohekreis enthalten. Die Kosten für die Kfz-Versicherung (eVB) sind separat bei Ihrer Versicherung zu erfragen.
Benötige ich für jeden Anhänger ein eigenes Kurzzeitkennzeichen?
Ja. Ein Anhänger ohne dauerhaftes Kennzeichen benötigt ein eigenes Kurzzeitkennzeichen und eine eigene eVB-Nummer. Er kann nicht unter dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Anhänger unter 750 kg unterliegen vereinfachten Regelungen – bitte geben Sie das zulässige Gesamtgewicht im Antrag korrekt an.
Gilt das Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrten?
Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden, nicht personengebunden. Es darf ausschließlich für das im Antrag eingetragene Fahrzeug genutzt werden. Innerhalb des Gültigkeitszeitraums von maximal 5 Tagen sind grundsätzlich mehrere Fahrten mit dem eingetragenen Fahrzeug möglich, sofern diese dem genehmigten Verwendungszweck entsprechen.
Was passiert, wenn die HU abgelaufen ist?
Ohne gültige Hauptuntersuchung darf das Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich zur nächsten Prüfstelle gefahren werden. Der Verwendungszweck ist im Antrag entsprechend anzugeben. Alle anderen Fahrten – Probefahrten, Überführungen zum Käufer, Verkaufsfahrten – sind ohne gültige HU nicht zulässig. Im Schadensfall kann der Versicherungsschutz entfallen.
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen in Künzelsau vollständig online beantragen?
Ja. Wir ermöglichen die vollständige Online-Beantragung des Kurzzeitkennzeichens Künzelsau – inklusive Dokumentenprüfung, Gebührenzahlung und digitaler Zustellung der Genehmigungsunterlagen. Ein persönliches Erscheinen bei der Kfz-Zulassung Hohenlohekreis ist für die Online-Beantragung nicht erforderlich. Die Öffnungszeiten der Zulassungsstelle (Montag–Dienstag 07:30–15:00 Uhr, Mittwoch und Freitag 07:30–12:00 Uhr, Donnerstag 07:30–18:00 Uhr) sind für den Online-Weg nicht relevant.
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